2.66.8 (vsc1p): [9.) Verfahren in Sachen Gnadenfrage]

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[9.) Verfahren in Sachen Gnadenfrage]

9.) Herr Staatssekretär Hölscher warf noch die Frage auf, wie verfahren werden solle, wenn die Herren preußischen Minister in der Gnadenfrage nicht nachgeben sollten. Es wurde beschlossen, in diesem Falle sofort die Klage beim Staatsgerichtshof einzureichen, von Seiten der Reichskommissare die Gnadenfrage nicht mit irgendeiner anderen Frage zu verbinden und, falls von den Herren preußischen Ministern die Gnadensache noch mit anderen Fragen belastet werde, den Herrn Reichsgerichtspräsidenten zu bitten, baldmöglichst in der Gnadensache eine Teilentscheidung vorweg zu fällen.

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