2.92.1 (bau1p): 1. Entwurf einer Verordnung über die Einsetzung eines Reichsabwicklungsamtes.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

1. Entwurf einer Verordnung über die Einsetzung eines Reichsabwicklungsamtes1.

1

In einem Schreiben vom 19. 9. an RIM David hatte der sozialdemokr. parlamentarische UStS im PrKriegsMin., Grzesinski, auf Mängel in der Organisation und Durchführung des Abwicklungs- und Demobilmachungswesens hingewiesen. Er setzte sich für eine Zusammenfassung der etwa 2000 über das Reich verstreuten Abwicklungsstellen unter einer von einem Zivilisten kontrollierten Spitze ein, damit mil. und wirtschaftlichen Sonderinteressen beim Abbau des alten Heeres und der Liquidierung der Kriegslieferungsverträge wirksam entgegengetreten werden könne (Abschrift an den RK; R 43 I /2293 , Bl. 47 f.). Vgl. dazu auch Grzesinskis unveröffentlichte Autobiographie, in der er von einer Kontaktaufnahme mit Erzberger berichtet, den er als tatkräftigen Ressortchef schildert und von dem er sich als einzigem „noch Einsicht und Energie“ in dieser Angelegenheit erhoffte (Im Kampf um die deutsche Republik. S. 93 ff.; BA, Kl. Erw. Nr. 144). Der RFM legte dem RK am 24. 10. den VOEntw. über die Schaffung eines zentralen, dem RFMin. unterstellten Reichsabwicklungsamtes vor (R 43 I /615 , Bl. 2–5). Nach Erlaß der geringfügig veränderten VO (RGBl. 1919, S. 1899 ) wird Grzesinski am 11. 11. vom RFM zum RAbwicklungsKom. ernannt.

Der vom Reichsfinanzministerium vorgelegte Entwurf wird mit der Maßgabe[337] gebilligt, daß in § 2 b dem Kommissar nur solche Abwickelungsstellen dienstlich unterstellt werden, die aus den lebenden Verwaltungen ausgeschieden sind, und in § 3 für diejenigen Stellen, die anderen Reichsministerien angegliedert bleiben, dem Reichsminister der Finanzen nur die Berechtigung erteilt wird, auf Mißstände hinweisen zu lassen und Vorschläge zu machen.

Extras (Fußzeile):