2.187 (bru1p): Nr. 187 Mitteilung der Reichstagsfraktion der Wirtschaftspartei. 3. Dezember 1930

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RTF

[685] Nr. 187
Mitteilung der Reichstagsfraktion der Wirtschaftspartei. 3. Dezember 1930

R 43 I /1308 , S. 641

[Rücktritt des Reichsjustizministers1]

1

Die Mitteilung ist einer vervielfältigten Meldung des Nachrichtenbüros des Vereins Dt. Zeitungsverleger entnommen.

Die Reichstagsfraktion der Wirtschaftspartei teilt mit:

In der heutigen Sitzung der Reichstagsfraktion der Wirtschaftspartei berichtete Prof. Dr. Bredt, der sich bereits von den Beamten seines früheren Ministeriums verabschiedet und an den entscheidenden Sitzungen des Kabinetts zu den Fragen der Notverordnungen nicht mehr teilgenommen hat, über die Gründe seines Rücktritts als Reichsjustizminister. Im vollen Einvernehmen mit der Reichstagsfraktion hält Prof. Dr. Bredt an dem von ihm gefaßten Entschluß fest. Die Fraktion stellt mit Befremden fest, daß das Rücktrittsgesuch des Reichsjustizministers Dr. Bredt vom Reichskanzler immer noch nicht an den Reichspräsidenten weitergeleitet ist. Prof. Dr. Bredt, der seit Monaten dem Kabinett lediglich als Fachminister angehörte, also in seinen Maßnahmen und Entschlüssen von der Partei unbeeinflußt war, erklärte, daß er die gesetzgeberischen Maßnahmen, welche jetzt als Notverordnung dem Reichstag zugeleitet worden sind, nicht mehr mit verantworten zu können glaubt. Die in der Notverordnung vom 1. Dezember 19302 enthaltenen Bestimmungen stellen in ihren Auswirkungen in vielen Teilen eine schwere Belastung der Wirtschaft dar. Sie stehen im schroffen Gegensatz zu dem Sinn der Regierungserklärung bei Bildung des Kabinetts, in welcher die Entlastung und Ankurbelung der Wirtschaft als dringlichste Aufgabe der Regierung bezeichnet wurde.

2

RGBl. I, S. 517.

So ist durch die Veränderung der Bestimmungen in der Krankenkassenversicherung im Sinne der Anträge der Sozialdemokratie mit einer für die Wirtschaft untragbaren Erhöhung der Krankenkassenbeiträge wieder zu rechnen. Die Herabsetzung des Versicherungsalters wird die Versicherungsanstalt für Arbeitslose in neue finanzielle Schwierigkeiten bringen und zwangsläufig eine weitere Heraufsetzung der Beiträge zur Folge haben.

Die Hinausschiebung der Termine, betreffs Abbau der Wohnungszwangswirtschaft in Verbindung mit dem Wohnungsbauprogramm der Regierung zerschlägt das Baugewerbe vollends. In seiner Bedeutung als Schlüsselgewerbe wird hierdurch die gesamte deutsche Wirtschaft auf das schwerste betroffen und das Heer der Arbeitslosen weiterhin vermehrt. Trotz des erwiesenen Mißerfolges der letzten Bier- und Tabaksteuererhöhung enthält die Notverordnung Bestimmungen betreffs der Schankverzehr- und Tabaksteuer, die die Notlage auch dieser Gewerbezweige auf das Unerträglichste steigert. Die Gesamtbelastung der Wirtschaft muß zu weiteren Steuerrückgängen führen und damit die Finanzschwierigkeiten des Reiches, der Länder und Gemeinden vergrößern. Die[686] Arbeitslosigkeit wird durch die neuen Bestimmungen der Notverordnung nicht behoben, sondern gesteigert.

Der innen- und außenpolitische Kurs der Regierung Brüning, der eine immer stärkere Anlehnung an die als verhängnisvoll erwiesenen Ideen der SPD zeigt, zwingt die Wirtschaftspartei zu der klaren Erkenntnis, daß das Kabinett Brüning mit seinen unzureichenden Maßnahmen nicht in der Lage ist, die gegenwärtigen großen Schwierigkeiten zu überwinden3.

3

Am 4.12.30 brachte die WP einen Mißtrauensantrag gegen die RReg. ein (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 366 ). Dieser Mißtrauensantrag wurde zusammen mit den Mißtrauensanträgen der KPD und DNVP vom RT am 6.12.30 mit 291 gegen 255 Stimmen abgelehnt (RT-Bd. 444, S. 446 ).

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