1.258 (bru3p): Nr. 772 Der Bayerische Gesandte v. Preger an den Reichskanzler, 28. Mai 1932

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[2584] Nr. 772
Der Bayerische Gesandte v. Preger an den Reichskanzler, 28. Mai 1932

R 43 I /882 , Bl. 304

[Betrifft: Sparmaßnahmen]

Die Bayerische Regierung hat in Erfahrung gebracht, daß im Reichskabinett der Entwurf einer Notverordnung zur Beratung gebracht werden soll, wonach die Länderregierungen von der Reichsregierung verpflichtet werden sollen, die Maßnahmen zum Ausgleich der Haushalte ihres Landes wie ihrer Gemeinden zu treffen1, zu denen sie aufgrund der Notverordnung vom 24. August 1931 zur Sicherung der Haushalte der Länder und Gemeinden2 lediglich ermächtigt sind.

1

Vgl. Dok. Nr. 760, P. 4.

2

RGBl. 1931 I, S. 453 .

Für den Fall, daß sich diese Nachricht bewahrheiten sollte, müßte die Bayerische Regierung schon jetzt den schärfsten Widerspruch dagegen einlegen. Eine derartige Verordnung würde im schroffsten Gegensatz zum ganzen Sinn und Geist der Reichsverfassung stehen und vom grundsätzlichen föderativen Standpunkt aus für die Länder absolut untragbar sein3.

3

Bereits am 27.5.32 hatte Gesandter v. Preger bei ORegR Planck angerufen und mitgeteilt: „In München habe man die Nachricht erhalten, daß die Reichsregierung plane, noch in der Nacht vom 27. zum 28. Mai eine Notverordnung zu erlassen, wonach die Länder von der Reichsregierung verpflichtet werden könnten, die steuerlichen Maßnahmen zu ergreifen, zu denen sie durch die Notverordnung vom August 1931 berechtigt seien; wonach ferner die Länder von der Reichsregierung angehalten werden könnten, die Gemeinden, die ihre steuerlichen Ermächtigungen nicht ausnützten, hierzu zu zwingen. In der Bayerischen Staatsregierung herrsche die größte Erregung über diese Nachricht. Herr Ministerpräsident Held habe Auftrag gegeben, bei der Reichsregierung mitzuteilen, daß eine derartige Notverordnung den allerschärfsten Widerspruch und die größte Empörung bei den Ländern, insbesondere bei Bayern, hervorrufen würde“. Planck hatte v. Preger geantwortet, daß die Bayer. StReg. einer offensichtlichen Mystifikation zum Opfer gefallen sei. „Es liege ja auf der Hand, daß in der kommenden Nacht nicht eine solche Notverordnung vom Kabinett beschlossen werden könne oder würde. Auch hinsichtlich des Inhalts sei mir nichts von einer derartigen Notverordnung bekannt“. v. Preger sei sehr beruhigt gewesen und gab zu, daß die ganze Mitteilung reichlich unwahrscheinlich wäre, „blieb aber dabei, daß er im Auftrage seiner Regierung auch für den späteren Eventualfall heftigsten Widerstand anmelden solle“. StS Pünder vermerkte dazu handschriftlich: „Der Hr. Rker hat K[enn]t[ni]s genommen. In der gleichen Angelegenheit hat auch H. Min. Schätzel lange mit mir gesprochen. Ich habe ihm erklärt, daß er in der nächsten Woche noch reichlich Gelegenheit haben werde, die bayerischen Wünsche im Kabinett zum Vortrag zu bringen“ (Vermerke Plancks und Pünders vom 28.5.32, R 43 I /882 , Bl. 305).

Ich darf deshalb im Auftrag meiner Regierung die dringende Bitte an die Reichsregierung richten, einer derartigen Verordnung ihre Zustimmung unter keinen Umständen geben zu wollen.

Dr. v. Preger

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