2.125.5 (feh1p): 5. Bessere Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien.

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5. Bessere Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien.

Der Reichsminister der Finanzen wies auf die letzten Ereignisse in den[318] Ausschüssen des Reichstages über [das] Besoldungsgesetz1, [das] Reichsnotopfer2 und die Besatzungszulagen3 hin, in denen die Regierungsparteien entgegen dem Veto ihrer Mitglieder im Kabinett gegen die Regierungsvorlage gestimmt und Situationen geschaffen hätten, die unerträglich seien und schließlich zum Ruin des Parlamentarismus und der Regierung führen müßten. Eine engere Fühlungnahme sei durchaus notwendig. Von anderer Seite wurde dem zugestimmt und beschlossen, durch eine ständige Fühlungnahme und laufende Besprechungen mit dem Interfraktionellen Ausschuß die beregten Mißstände abzustellen. Zu den Sitzungen sollen die beteiligten Ressortminister gegebenenfalls hinzugezogen werden4.

1

Es handelte sich hier um den „Entw. eines Gesetzes, betreffend Änderungen des Besoldungsgesetzes vom 30.4.1920“, den die RReg. am 7. 10. dem RT zugeleitet hatte (RT-Drucks. Nr. 601, Bd. 364 ). Der Haushaltsausschuß des RT hatte gegenüber dem Regierungsentw. wesentliche Änderungen vorgenommen, indem er die Gehälter einer ganzen Reihe von Beamten höhergestuft hatte (Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Reichshaushalt v. 14.12.1920, RT-Drucks. Nr. 1133, Bd. 365 ). Diesen Beschlüssen hatten im Haushaltsausschuß auch die Abgeordneten der Regierungsparteien zugestimmt.

2

Dies war der „Entw. eines Gesetzes zur beschleunigten Erhebung des Reichsnotopfers und der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs“, dem das gesamte Kabinett in seiner Sitzung vom 3.11.1920 grundsätzlich zugestimmt hatte. Siehe Dok. Nr. 103. Nachdem der GesEntw. am 13. 11. dem RT überwiesen worden war (RT-Drucks. Nr. 876, Bd. 364 ), wurde er dort am 30. 11., 1. 12. und 2.12. im Steuerausschuß beraten (RT-Drucks. Nr. 2251, Bd. 367 ). Dabei erwies sich, daß die sozialistischen Parteien und das Zentrum den GesEntw. unterstützten, während die DNVP, die DVP und die DDP dem Entw. starken Widerstand entgegensetzten (Vorwärts Nr. 618 v. 18.12.1920).

3

Hier ging es um den „Entw. eines Gesetzes über die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Gebieten gezahlten Wirtschaftsbeihilfen“ (RT-Drucks. Nr. 599, Bd. 364 ).

Es war dies eine Gesetzesvorlage des RR, der die RReg. ihre Zustimmung versagt hatte. Zu den Einzelheiten des GesEntw. s. RT-Drucks. Nr. 599, Bd. 364 , besonders die Einleitung und die Begründung. Der Haushaltsausschuß des RT hatte in seiner Sitzung vom 30. 11. beschlossen, dem Reich die Zahlung von 80% der von den Ländern und Gemeinden gezahlten Wirtschaftsbeihilfen zur Auflage zu machen (RT-Drucks. Nr. 1032, Bd. 365 ). Auch die Abgeordneten der Regierungsparteien hatten diesem Antrag zugestimmt.

4

Am 4. 12. fand daraufhin eine Besprechung mit den Führern der Regierungsparteien über die Teuerungszulage, die Besoldungsordnung und das Sperrgesetz statt. Der RFM, der RIM, der RPM und der RVM wurden zu dieser Besprechung hinzugezogen (Einladung zu der Besprechung, R 43 I /2560 , Bl. 92). Ein Protokoll der Besprechung wurde nach einer handschriftlichen Notiz MinR Wevers vom 4.12.1920 nicht angefertigt (R 43 I /2560 , Bl. 92).

Zum Reichsnotopfer s. auch Dok. Nr. 130, P. 9.

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