2.145 (feh1p): Nr. 145 Bericht Prof. Bonns über den Verlauf der Brüsseler Sachverständigenkonferenz

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[379] Nr. 145
Bericht Prof. Bonns über den Verlauf der Brüsseler Sachverständigenkonferenz1

1

Es handelt sich hier um einen Bericht über die Brüsseler Konferenz, den der Sachverständige Prof. Bonn Ende Dezember/Anfang Januar 1921 anfertigte. MinR Kempner von der Rkei hatte Bonn am 24. 12. telegraphisch gebeten, einen solchen Bericht zu schreiben und ihn dem RK, der sich über den Jahreswechsel in Freiburg/B. aufhielt, zuzusenden (Telegrammentw. MinR Kempners, R 43 I /398 , Bl. 253). Das in den Akten befindliche Exemplar ist eine für MinR Kempner bestimmte undatierte Durchschrift des Berichtes.

R 43 I /399 , Bl. 14–23 Durchschrift

Die Brüsseler Konferenz begann Donnerstag, den 16. Dezember 1920, sie ist Mittwoch, den 22., vertagt worden. Die Verhandlungen zerfielen in zwei äußerlich getrennte Abschnitte. Vom 16. bis einschließlich den 18. Dezember fanden im wesentlichen Vollsitzungen statt. Daneben gingen vertrauliche Besprechungen zwischen den Delegierten. Vom 18. abends bis einschließlich den 22. fanden nur noch Kommissionsbesprechungen statt mit Ausnahme einer Vollsitzung, Mittwoch, den 22., in der das Programm für die nächste Tagung der Konferenz bekanntgegeben wurde.

Die eigentlich wichtigen Punkte wurden vertraulich zwischen Herrn Staatssekretär Bergmann und einzelnen Alliierten-Delegierten besprochen. Ich habe daher über diese Besprechungen nur Kenntnis aus zweiter Hand.

I.

Die Vollsitzungen2 fanden Donnerstag, den 16. vormittags und nachmittags, Freitag, den 17., und Samstag, den 18., vormittags, statt. Auf Seite der Alliierten nahmen an denselben je zwei Sachverständige teil. Für England waren es Lord D’Abernon und Sir John Bradbury, der englische Vertreter in der Reparationskommission, für Frankreich M. Seydoux und M. Cheysson, für Belgien MDelacroix und MLepreux, für Italien Signor D’Amelio und Signor Gianini. Die Namen der japanischen Vertreter sind mir im Augenblick, da ich meine Akten nicht zur Hand habe, nicht mehr erinnerlich3. Jede Alliierten-Delegation hatte einen Sekretär und einige Sachverständige. Die vollständige Liste ist uns überreicht worden. Sie stimmt aber nicht ganz, da im Laufe der Verhandlungen neue Sachverständige geholt wurden.

2

Ausführliche Berichte über die Vollsitzungen der Brüsseler Konferenz finden sich in der „Sammlung von Aktenstücken über die Verhandlungen auf der Sachverständigenkonferenz zu Brüssel vom 16. bis 22. Dezember 1920“, hrsg. vom AA, Berlin 1921 (R 43 I /456 , Bl. 63–168; zitiert als: Sammlung von Aktenstücken). Zum Verlauf der Konferenz von Brüssel s. auch Schultheß 1920, I, S. 310–311 und II, S. 386–388; C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 69 f.; D’Abernon, Ein Botschafter der Zeitenwende, Bd. 1, S. 117 f.

3

Die japanischen Delegierten zur Brüsseler Sachverständigenkonferenz waren M. Sekiba und M. Arai (Sammlung von Aktenstücken, S. 10).

Von seiten der Alliierten waren wir gebeten worden, nur zu sechst in den ersten Sitzungen zu erscheinen. Ich nahm daher an den Sitzungen des ersten Tages nicht teil. Später wurden die Beschränkungen fallengelassen. Die Frage der Beschränkung der Kopfzahl der Mitglieder der deutschen Delegation ist eine[380] schwierige4. Im Interesse der Sache ist es wünschenswert, daß die Versammlung möglichst klein ist, auf der anderen Seite ist es sehr schwer, die Auswahl der Teilnehmer so zu treffen, daß immer die Sachverständigen zur Hand sind, deren positive Mitarbeit nötig ist. Auf der einen Seite bestehen Ministerien darauf, ihre Kommissäre zu entsenden, auf der anderen Seite muß auf Sonderwünsche Bayerns und dann natürlich auch Preußens Rücksicht genommen werden5, während überdies die Gefahr besteht, daß diejenigen Sachverständigen mitgenommen werden, die sich besonders energisch vordrängen. Diese Schwierigkeiten sind schon in Versailles und in Spa fühlbar gewesen. Sie sind diesmal nur vorübergehend in Erscheinung getreten, da insgesamt nur wenige Sachverständige da waren. Sollte aber die Zahl der Sachverständigen vermehrt werden, so müßte meines Erachtens durch die Einteilung in Kommissionen, die heute ja schon vorbereitet worden ist, dafür gesorgt werden, daß nutzlose Verstimmungen nicht entstehen.

4

Die dt. Delegation zur Konferenz von Brüssel bestand aus StS Bergmann und RbkPräs. Havenstein als Delegierten; den Herren Cuno, Hilger, Melchior, v. Stauß, Silberschmidt, Prof. Bonn, Staatsrat v. Meinel vom BayerHandMin. und MinR Fellinger vom PrHandMin. als beratenden Sachverständigen sowie StS Schroeder vom RFMin., MinDir. v. Le Suire vom RWiMin. und MinR Cuntze vom RMinWiederaufbau als Vertreter der Reichsbehörden (Sammlung von Aktenstücken, S. 9).

5

Zur Sachverständigenkonferenz von Brüssel hatte sowohl die Bayer. Reg. wie auch die Pr. Reg. je einen eigenen Vertreter entsandt; der Vertreter Preußens war MinR Fellinger vom PrHandMin., während der Vertreter Bayerns, wie bereits auf der Konferenz von Spa, Staatsrat v. Meinel war.

Die Vollversammlungen verliefen in der höflichsten Weise; MDelacroix präsidierte. Die Delegierten saßen auf beiden Seiten an einem Hufeisentisch. Rechts vom Präsidenten saßen die Engländer, die Italiener, die Japaner, links die Franzosen, der zweite Belgier und wir. Sekretäre und Sachverständige der Alliierten saßen an Sondertischen, ebenso die Dolmetscher.

Der erste Vormittag wurde durch ein Referat von Herrn Staatssekretär Schroeder über die deutschen Finanzen, insbesondere im Anschluß an den Etat, ausgefüllt. Er machte nach allem, was ich darüber gehört und gelesen habe, einen ganz vortrefflichen Eindruck, insbesondere, da er auf alle Fragen Antwort gab.

Am Nachmittag folgte ein Referat des Herrn Reichsbankpräsidenten Havenstein über Währung und Finanz. Dieses Referat machte keinen günstigen Eindruck. Es enthielt nichts wesentlich Neues. Es brachte nach Meinung der Gegenseite keine positiven Vorschläge und war augenscheinlich nicht auf den richtigen Ton gestimmt. Gerade der sittliche Ernst, mit dem der Herr Reichsbankpräsident in Deutschland so oft Erfolge erzielte, hat den Alliierten gegenüber nicht gewirkt. Die Tatsache, daß seine Rede auf französisch und englisch übersetzt werden mußte, beraubte sie natürlich der Wirkung. Am Abend des Tages waren auf Seite der Alliierten Stimmen laut, die Sache sei völlig verdorben.

Am nächsten Tage hielt Herr Staatssekretär Bergmann ein Referat, in dem er in sehr vorsichtiger Weise die Wege und Möglichkeiten berührte, auf denen Deutschland eine Wiederherstellung leisten könne, er streifte dabei im Vorübergehen die sogenannten Voraussetzungen jeglicher Leistung und betonte, daß ein Mitarbeiter später darüber ausführlich das Wort ergreifen würde. Von[381] seiten der Franzosen war in privater Unterhaltung der Gedanke stark unterstrichen worden, daß Deutschland Sachleistungen zur Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete in großem Umfange machen soll. Diesen Gedanken betonte Herr Bergmann besonders. Nach seinem Referat, das, wie allseitig berichtet wurde, die gute Stimmung wiederherstellte, hielten die Alliierten eine Sonderberatung ab. Das Ergebnis dieser Sonderberatung war, daß die Alliierten sich bereit erklärten, bestimmte Fragen mit uns in Kommissionen zu besprechen. Sie überreichten uns dann einen sehr ausgearbeiteten Fragebogen, dessen Beantwortung dann am Nachmittag unter die verschiedenen Ministerien verteilt wurde6.

6

Der Fragebogen der Alliierten und die dt. Antworten finden sich in der Sammlung von Aktenstücken, S. 60–232.

Es fand dann am nächsten Tage, Samstag, den 18ten, eine neue Vollversammlung statt, bei der über die wichtigsten unserer Voraussetzungen gesprochen wurde. Herr Ministerialdirektor von Le Suire sprach über unsere Forderung nach Meistbegünstigung7. Ihm folgte Herr Dr. Melchior mit einem Referat, das auf der einen Seite die Rückgabe des deutschen Eigentums im feindlichen Auslande8 behandelte und sich auf der anderen Seite mit der Repressalienklausel9 beschäftigte. Es folgte Herr Cuno mit einem Referat über die Frage der Rückgabe der deutschen Schiffe und Herr von Stauß mit einem Referat über das Ausgleichsverfahren10. Das erste Referat wurde auf französisch, die drei anderen Referate auf englisch gehalten. Es wurde dadurch nur eine einmalige Übersetzung nötig; selbst wenn einer der Herren sich in der fremden Sprache im Ausdruck vergriffen hätte, so wurde dadurch doch der große Vorteil erreicht, daß keine Ermüdung der Hörer eintrat und dadurch keine Gereiztheit zutage trat. Eine eigentliche Diskussion fand nicht statt, dagegen wurde eine Anzahl zum Teil sehr eindringlicher Fragen an die Vortragenden gerichtet. Die Alliierten zogen sich darauf wieder zu einer Beratung zurück, als deren Ergebnis uns nachmittags mitgeteilt wurde, daß die angeschnittenen Punkte und einige sonst von uns erwähnten Punkte in Kommissionen besprochen werden sollten. Ein Referat über die oberschlesische Frage hatte noch nicht stattgefunden. Außerdem wurden wir gebeten, die Formulierung der in den vier vorgetragenen Referaten enthaltenen Forderungen umgehend schriftlich einzureichen.

7

Zur Meistbegünstigung s. Dok. Nr. 129, Anm. 5.

8

Zum dt. Eigentum im Ausland s. Dok. Nr. 129, Anm. 6.

9

Nach den §§ 17 und 18 der Anlage II zu Teil VIII VV waren die Alliierten berechtigt, gewisse Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, falls Dtld. vorsätzlich den Wiedergutmachungsverpflichtungen des Vertrages nicht nachkommen sollte.

10

Zum Ausgleichsverfahren s. Dok. Nr. 129, Anm. 7 und Dok. Nr. 131, P. 5.

II.

Die Alliierten hatten die mit uns zu besprechenden Fragen folgendermaßen verteilt: Sachleistungen MSeydoux, Geldleistungen Lord D’Abernon, Besatzungsfragen Sir John Bradbury, Oberschlesien M. Cheysson; die Behandlung der Meistbegünstigungsfrage wurde den Italienern übertragen, die Schiffahrtsfragen[382] den Japanern. Die Fragen der Repressalienklausel, des Ausgleichsverfahrens, des deutschen Eigentums im feindlichen Auslande und später auch die Frage der Meistbegünstigung wurden mit Beamten des englischen Ausgleichsamts, beziehentlich des französischen Ausgleichsamts, des englischen Schatzamts und des englischen Handelsministeriums besprochen. Die Leiter des englischen und des französischen Ausgleichsamts wurden nach Brüssel zitiert, ebenso Beamte des englischen Handelsministeriums. Ich selbst habe an den Besprechungen über die Meistbegünstigung, das Ausgleichsverfahren, die Besatzungskosten und das deutsche Eigentum im feindlichen Auslande teilgenommen. Das Ergebnis anderer Besprechungen kenne ich nur vom Hörensagen. Darüber werden aber jedenfalls ausführliche Berichte der Beteiligten vorliegen11. Dieselben konnten uns nicht allen rechtzeitig zugänglich gemacht werden, da der technische Apparat zur schnellen Vervielfältigung nicht ausreichte und ich, abgesehen von den Sitzungen, an denen ich selbst beteiligt war, durch die Beantwortung der Fragebogen in Anspruch genommen war, die sämtlich vor Abgang an die Alliierten von Herrn Staatssekretär Schroeder und mir durchgesehen wurden.

11

Ausführliche Unterlagen über die Nebensitzungen der Konferenz, die besonderen Themen gewidmet waren, finden sich im PA/Delegationen/Delegation Brüssel, Nr. 9–19.

Die Besprechungen, an denen ich selbst beteiligt war, trugen einen durchaus ernsthaften Charakter.

1.

Zusammen mit Herrn Staatssekretär Schroeder gingen wir mit Sir John Bradbury und seinen Gehilfen die Frage der Besatzungskosten12 durch.

Es stellte sich dabei heraus, daß unsere Ziffern und die Ziffern der Alliierten nicht übereinstimmten, zum großen Teil deswegen, weil wir in den Etat von 1920 auch diejenigen Posten eingestellt hatten, die im Jahre 1919 fällig gewesen waren, aber damals nicht bezahlt wurden. Sir John Bradbury ließ uns eine Aufstellung der Kosten der Alliierten-Okkupationsarmeen geben, die allerdings als provisorisch bezeichnet wird. Wir versprachen einen gründlichen Vergleich dieser Ziffern mit den unsrigen.

2.

Mit Herrn Dr. Melchior und später mit Herrn von Stauß hatten wir verschiedene Unterredungen, erst mit Mr. Fass vom englischen Schatzamt und dann mit Herren d[es] englischen Schatzamts und dem Vertreter des französischen Ausgleichsamts und dann, kurz vor der Abreise, noch eine Besprechung, der auch das englische Handelsministerium und der Chef des englischen Ausgleichsamts beiwohnten. Bei diesen Besprechungen wurde einmal die statistische Position des Ausgleichsverfahrens erörtert. Es wurde angeregt, daß am 5. Januar eine Sitzung der gegnerischen Ausgleichsämter in Paris stattfinden solle, zu der auch die deutschen Vertreter zugezogen werden sollten. Man wollte bis dahin den Versuch machen, die Endziffern der gegenseitigen Forderungen festzustellen, damit man ersehen könne, welchen Saldo Deutschland zu leisten habe. Bei der Unterredung schien sich zu ergeben, daß die wahrscheinliche Verschuldung Deutschlands aus dem Ausgleichsverfahren gegen Frankreich sehr viel schwerer ist, als unsere [383] Ziffern bis jetzt zeigen. Dabei ist allerdings zu bemerken, daß französischerseits angedeutet wurde, daß unter den Ausgleichsforderungen Ansprüche seien, bei denen man zweifelhaft sein könne, ob sie ins Ausgleichsverfahren gehören oder nicht.

Es wurde dann angeregt, daß der Saldo, den Deutschland zu leisten habe, über eine Frist von zwei Jahren verteilt werden solle und in Monatsraten gedeckt werden würde13. Etwa nötig werdende Korrekturen des Saldos könnten dann durch Kürzung oder Streckung der Frist leicht vorgenommen werden. Es wurde angeregt, daß alle Zahlungen in entsprechender Umrechnung nach London gehen sollten, von dort aus würde dann die Weiterverteilung an die Alliierten erfolgen.

In einer vorübergehenden Besprechung mit Mr. Fass vom englischen Schatzamt war der Gedanke angeregt worden, ob man nicht auf Grund auswärtiger Wertpapiere im deutschen Besitz eine Anleihe machen könne, mit deren Erlös der Passivsaldo im Ausgleichsverfahren abgedeckt werden könnte.

Was das deutsche Eigentum im feindlichen Auslande betrifft14, so wurde betont, daß die bis jetzt gegebenen deutschen Schätzungen von den Aufstellungen der Alliierten wesentlich abweichen. Es wurde darauf hingewiesen, daß unsere Angaben zum großen Teil auf Schätzungen beruhten, was richtig ist. Wie ich in einer letzten Unterredung mit Mr. Huchinson, dem Vertreter des englischen Handelsministeriums, feststellen konnte, ist der Treuhänder für feindliches Eigentum in England imstande, genau anzugeben, wie hoch der Betrag des liquidierten deutschen Eigentums ist. Bei Eigentum, das bloß beschlagnahmt ist, wie z. B. den deutschen Wertpapieren, kennt man auch dort nur den Nominalwert, der Realwert hängt von einem eventuellen Verkauf ab. Es besteht auf Seite der Engländer nicht die Absicht, diesen Verkauf zu forcieren, da hierdurch einmal der Erlös sehr gemindert würde, auf der anderen Seite durch umfangreiche Verkäufe der ganze Wertpapiermarkt in Mitleidenschaft gezogen würde. Ob man daraus auf Rückgabe des deutschen Eigentums schließen darf oder nicht, erscheint mir zweifelhaft. Von verschiedener Seite, so z. B. von Lord D’Abernon selbst, wurde mir erklärt, daß an eine solche Rückgabe nicht zu denken sei, obwohl Lord D’Abernon ausdrücklich betonte, er halte das[384] Prinzip der Haftbarmachung von Privateigentum für falsch. Das braucht aber durchaus nicht das letzte Wort zu sein.

Über die Frage des Verzichts auf § 18, die sogenannte Repressalienklausel15, wurden wir gebeten, unsere Wünsche im einzelnen niederzulegen. Das ist von Herrn Dr. Melchior getan worden. Es handelt sich hierbei um die doppelte Frage, ob der Verzicht, den die englische Regierung bereits ausgesprochen hat, erweitert werden soll und zweitens ob die anderen Regierungen diesem Verzicht folgen sollten. Der italienische Delegierte erklärte uns, seiner Meinung nach habe England auf ein Recht verzichtet, das es nach internationalem Recht gar nicht besäße. Der englische Vertreter betonte aber ausdrücklich, daß man sich diese Rechtsauffassung nicht zu eigen mache.

3.

Die Frage der Meistbegünstigung wurde zuerst mit den Italienern von Herrn Ministerialdirektor Le Suire im Beisein von Herrn Geheimrat Fellinger vom Preußischen Handelsministerium und von mir erörtert. Herr Ministerialdirektor Le Suire legte in dieser Unterredung zuerst vor allen Dingen den Nachdruck darauf, daß die Handelspolitik im Augenblick nicht mit Zöllen, sondern mit Aus- und Einfuhrverboten gemacht werde. Da sei für uns die Frage der sogenannten Kontingente das Entscheidende, die Frage nämlich, ob, wenn wir einem Lande Ausfuhr- oder Einfuhrkontingente zubilligten, wir durch die Meistbegünstigung, die wir den Gegnern im Vertrage zugestanden haben, gezwungen seien, den anderen Alliierten das gleiche Zugeständnis zu machen. Die Betonung dieses Punktes führte dazu, daß uns seitens der Italiener gesagt wurde, wir wünschten anscheinend nicht Gleichberechtigung, sondern das Recht zu differenzieren. Demgegenüber betonte ich, daß es sich für uns in erster Linie darum handle, daß wir in den alliierten Ländern für Waren und Menschen die gleiche Bewegungsfreiheit erhielten, die wir den Alliierten nach dem Friedensvertrag bei uns eingeräumt hätten. Es handele sich nicht darum, daß wir zu differenzieren wünschten, wir wollten vielmehr gegen Differenzierung geschützt sein. Diese ganze Frage wurde später nochmals mit den Engländern auf deren Wunsch aufgenommen. Bei dieser Besprechung, an der Herr von Le Suire und ich teilnahmen, war ich der Wortführer, da die Unterhaltung auf englisch geführt werden sollte. Ich betonte dabei ausdrücklich in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien16, daß die Zulassung auf die gegnerischen Märkte für Menschen und Waren, nicht der Ausschluß der Gegner von unseren Märkten als Vorbedingung der Reparation für uns in Gewicht falle. Wichtig bei diesen Unterhaltungen war vor allem die Bemerkung, daß der Friedensvertrag die Gegner nicht daran hindere, uns die volle Meistbegünstigung zuteil werden zu lassen, daß es sich hierbei vielmehr nur um wirtschaftliche und politische, nicht um rechtliche Hindernisse handle.

12

Zur Höhe der Besatzungskosten s. Dok. Nr. 83, Anm. 7.

13

Siehe dazu Dok. Nr. 129, Anm. 7 und Dok. Nr. 131, P. 5. Nach dem VV mußte der Saldo monatlich bar in Devisen ausgeglichen werden (§ 11 der Anlage zu Art. 296 und Art. 296d).

Erneut befaßte sich das Kabinett auf seiner Sitzung vom 4.1.1921 mit dieser Frage. Hier wurden die Instruktionen beschlossen, die den dt. Unterhändlern bei den am 5. 1. in Paris beginnenden Verhandlungen über das Ausgleichsverfahren mitgegeben werden sollten.

Diese Instruktionen lauteten dahin, daß als Ziel der Verhandlungen die Festsetzung eines Gesamtsaldos, die Fixierung von Monatsraten und die Zahlungsregelung in Übereinstimmung mit der Regelung der Gesamtverpflichtungen angesehen werden sollten. Unter dieser Voraussetzung sollten die Unterhändler ermächtigt sein, die Zahlung der Rückstände im Ausgleichsverfahren zuzusagen. Siehe dazu Dok. Nr. 147.

14

Hier ging es um die Liquidation dt. Eigentums im Ausland. Siehe dazu Dok. Nr. 129, Anm. 6.

15

Siehe o. Anm. 9.

16

Zu diesen Richtlinien s. Dok. Nr. 129.

[385] III.

In einer Vollsitzung am Mittwoch, den 22. Dezember, an der ich nicht teilnehmen konnte, weil Sonderbesprechungen vorlagen, wurde die Konferenz auf Montag, den 10. Januar, vertagt. In der Zwischenzeit sollen die Kommissionen ihre Arbeit fortsetzen. Wenn ich recht berichtet bin, wird es sich bei der Vollsitzung vom 10. Januar um eine kurze Formalsache handeln. Die eigentliche Arbeit wird in Spezialsitzungen stattfinden müssen, die nur zum Teil in Brüssel erfolgen dürften.

Mein allgemeiner Eindruck ist, daß man auf der gegnerischen Seite in der Tat die Absicht hat, positive Arbeit zu leisten. Es besteht, wenn mein Eindruck mich nicht trügt, die Aussicht, daß man uns in der Erfüllung unserer Voraussetzung entgegenkommt, wenn man dafür positive Leistungen unsererseits erhält. Auf Seite der Gegner, besonders derjenigen der Franzosen, hat man zuerst schnelle Arbeit erwartet und ist durch das Verhandeln über die Voraussetzungen wohl etwas enttäuscht. Von seiten der Engländer, insbesondere von Lord D’Abernon, wird immer wieder darauf gedrängt, daß wir möglichst bald mit einem großen Angebot herauskommen. Lord D’Abernon betonte ausdrücklich, daß er auf diesem Gebiete seine Meinung geändert habe, die Stimmung in Frankreich sei so günstig, daß man sie nicht ungenützt vorübergehen lassen dürfe. Lord D’Abernons Ausführungen sind meiner Ansicht nach immer mit großer Vorsicht zu betrachten, da er geneigt ist, einzelne Schwierigkeiten sehr leicht zu nehmen, und mit großer Geste die Dinge erledigen möchte. Heute so, morgen anders. Aber immerhin ist mein persönlicher Eindruck der, daß, wenn unsere Unterhandlungen nicht zu einem Angebot unsererseits führen, das einer ernsthaften Prüfung Stich hält, die günstige Stimmung gerade ins Gegenteil umschlagen wird. Daraus möchte ich die folgenden Schlüsse ziehen:

1.

Es scheint mir nötig, daß bis zur Zusammenkunft in Brüssel alle Fragen, deren Beantwortung die Alliierten verlangen, beziehentlich alles Material, das wir selbst vorbringen wollen, greifbar vorliegt. Insbesondere auf dem Gebiete der Wirtschaftspolitik habe ich nicht den Eindruck gehabt, daß die Vorbereitung allen Anforderungen genügt.

2.

Wir müssen in irgendeiner Form einen oder mehrere wirkliche Pläne haben, die wir zur Diskussion stellen können.

3.

Die Organisation der Delegation muß gesichert sein. Bei aller Verehrung, die ich für den Herrn Reichsbankpräsidenten habe, glaube ich nicht, daß er als aktive Kraft bei weiteren Verhandlungen in Brüssel oder an anderem Orte stark wird wirken können. Er hat den großen internationalen Ruf, den er hatte, mehr geschwächt als gestärkt. Man darf es ihm nicht zumuten, daß er sein Ansehen in Lagen einsetzt, wo er, schon infolge der Schwierigkeit, ohne Dolmetscher mit den Alliierten zu verkehren, immer im Nachteil sein muß. Ein großer Teil aller Verhandlungen wird vertraulich sein; Vertraulichkeit mit Dolmetscher ist unmöglich. Es werden daher alle Verhandlungen von Herrn Staatssekretär Bergmann geführt werden müssen, dessen Stärke gerade diese persönlichen Unterredungen sind. Das übersteigt die [386] Kraft eines Mannes. Es scheint mir nicht zweckmäßig, daß den Sachverständigen selbständige Verhandlungsfreiheit gestattet wird, insbesondere nicht, wenn der Kreis der Sachverständigen weiter gezogen werden sollte. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, die Delegation zu verstärken. Dabei erscheint es mir nicht zweckmäßig, neue Personen heranzuziehen, die die Brüsseler Verhandlungen nicht miterlebt haben. Vielmehr befinden sich unter den Sachverständigen, die in Brüssel waren, zwei Herren, Herr Cuno und Herr Dr. Melchior, die in jeder Weise zum Delegierten geeignet sind und die beide das Vertrauen des ersten Delegierten genießen. Unter den obwaltenden Umständen würde ich es für zweckmäßig halten, wenn Herr Geheimrat Cuno zum Delegierten ernannt werden könnte. Einmal, damit nicht zwei reine Finanzmänner delegiert sind, zum anderen aber auch, weil es mir notwendig erscheint, die Delegation etwas zu organisieren. Das ist eine Aufgabe, die Herrn Cuno mehr liegt wie Herrn Dr. Melchior. Aber jeder der beiden würde einen vorzüglichen dritten Delegierten abgeben, wenn man nicht Herrn Staatssekretär Schroeder zu einem solchen machen will. Ich bin dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß jetzt mit Rücksicht auf inneres und äußeres Prestige Exzellenz Havenstein nochmals das Opfer bringt, 2. Delegierter zu bleiben. Ich halte es aber für unumgänglich nötig, daß Herr Staatssekretär Bergmann an einem Delegierten aktive Unterstützung erhält, wie sie ihm Exzellenz Havenstein heute nicht geben kann. Er braucht dieselbe, sowohl um Verhandlungen zu führen, als auch um eine Organisation der Delegation zu sichern, ohne [die] die Gefahr besteht, daß einer gegen den anderen arbeitet.

M. J. Bonn

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