1.3 (vpa1p): III. Finanz- und Wirtschaftspolitik

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[XXXIII] III. Finanz- und Wirtschaftspolitik

Die finanz- und wirtschaftspolitischen Verhältnisse, unter denen die neue Reichsregierung ihre Aufgaben übernahm, waren in höchstem Maße bedrückend. Im Verlauf einer fast dreijährigen Weltwirtschaftskrise hatten sich auf vielen Feldern der Volkswirtschaft ernste Gefahrenpunkte herausgebildet und bestanden weiter fort: Störungen im weltweiten Handelsverkehr als Folge des Versagens der internationalen Kredit- und Währungsmechanismen; Rückgang der Investitionen und ständig geringer werdende industrielle Kapazitätsauslastung, wodurch die Arbeitslosigkeit61 zu bisher ungeahnter Höhe anstieg; Rückgang des Massenkonsums, der durch deflationistische Haushaltspolitik – vor allem in Deutschland – weiter verschärft wurde. An der schwindenden Kaufkraft verarmte auch die deutsche Landwirtschaft, die, nachdem sie schon in den mittleren Jahren der Weimarer Republik unter dauernd ungünstiger Preis- und Zinsentwicklung sehr gelitten hatte, nun in eine tiefe Absatzkrise geraten war. Alles dies hatte nachteilige Rückwirkungen auf die Lage der öffentlichen Finanzen, die in Reich, Ländern und Gemeinden nur noch unter Fortschreibung jährlich wachsender Defizite zum Ausgleich gebracht werden konnten.

61

Bei den dt. Arbeitsämtern gemeldete Arbeitslose: Januar 1932 = 6,041, April 1932 = 5,739, Juli 1932 = 5,392, Oktober 1932 = 5,109, Januar 1933 = 6,013 Millionen. Vgl. Stat. Jb. f. d. Dt. Reich 1933 und 1934.

a) Haushaltsführung 1932

Der vorangegangenen Regierung Brüning war es trotz intensiver Bemühung nicht gelungen, rechtzeitig vor Beginn des Rechnungsjahres 1932 (1. April) einen vollständigen Reichshaushaltsplan aufzustellen und parlamentarisch verabschieden zu lassen. Sie hatte sich angesichts der unübersichtlichen Wirtschaftsentwicklung, die eine verläßliche Beurteilung der Ausgabenseite vor allem hinsichtlich der Arbeitslosenfürsorge nicht gestattete, sowie auch wegen der Unsicherheit über den Ausgang der bevorstehenden Lausanner Reparationskonferenz lieber dahin entschieden, die Haushaltsführung zunächst provisorisch für die Monate April bis Juni 1932 im Wege des „Notetats“62 zu regeln63. Anschließend setzte sie ihre Beratungen über den Haushaltsplan 1932 zügig fort und konnte ihn kurz vor ihrem Rücktritt großenteils fertigstellen64.

62

VO des RPräs. vom 29.3.32 (RGBl. II, S. 97 ), wodurch die RReg. ermächtigt wurde, innerhalb des obengenannten Zeitraums die zur „Aufrechterhaltung der Reichsverwaltung“ sowie u. a. zur Erfüllung der „rechtlichen Verpflichtungen des Reichs“ unbedingt notwendigen Ausgaben zu leisten.

63

Vgl. diese Edition: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 699, P. 9.

64

Ebd., Dok. Nr. 732, P. 3; 760, P. 3 u. 4762; 764.

Der Brüningsche Haushaltsplan sowie eine ebenfalls unter Brüning vorbereitete umfangreiche Notverordnung, die unter anderem größere Ausgabenbeschränkungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung vorsah, bildeten in der ersten Junihälfte 1932 den Arbeitsschwerpunkt des neuen Reichskabinetts. Veranlassung zu dieser besonders vorrangigen Behandlung der beiden Entwürfe gaben Vorstellungen des Reichsbankpräsidenten und des Reichsfinanzministers,[XXXIV] welche auf die ungenügende, den Geldbedarf des Reiches kaum über den Juni hinaus befriedigende Einnahmenentwicklung, auf „sich abzeichnende Etatdefezite“ und auf beträchtliche Fehlbeträge in der Arbeitslosenfürsorge hinwiesen. Dabei entschloß man sich, soweit die Notverordnung betroffen war, drastische und zum Teil noch über die Brüningschen Ansätze hinausgehende Senkungen der Unterstützungssätze auf allen drei Ebenen der Arbeitslosenfürsorge65 vorzunehmen, um, wie der Finanzminister dem Kabinett in detaillierten Vorträgen erläuterte, Einsparungen von annähernd 500 Millionen RM erzielen zu können. Im Interesse der Haushaltsentlastung und der Stützung des Arbeitslosenfürsorgeetats wurden darüber hinaus in die bereits am 14. Juni verkündete Verordnung Bestimmungen aufgenommen über beträchtliche Kürzungen bei den anderen Sozialleistungen (u. a. der Renten- und Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung), über die Wiedererhebung der Salzsteuer, die Einführung einer „Abgabe zur Arbeitslosenhilfe“ sowie über die Bereitstellung eines Reichszuschusses zur Erleichterung der gemeindlichen Wohlfahrtslasten, der im Rechnungsjahr 1932 insgesamt 672 Millionen RM betragen sollte. Zur Begründung erklärte die Reichsregierung in einer am gleichen Tage erlassenen „Kundgebung“: Die Notverordnung sei ein „erster Schritt“ vor der Ingangsetzung des eigentlichen Regierungsprogramms und werde dazu dienen, die „Kassenlage“ von Reich, Ländern und Gemeinden „vorläufig zu sichern“, die Sozialversicherungen vor dem „tatsächlich drohenden Zusammenbruch zu retten“ und den Haushaltsausgleich wesentlich zu erleichtern66.

65

Arbeitslosenunterstützung, Krisenfürsorge, Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge. Näheres dazu in Anm. 18 zu Dok. Nr. 9.

66

Dok. Nr. 2, P. 2; 7; 9; 12, P. 2; 17; 19; 22; 24, P. I; 26, P. 1.

Tatsächlich ergaben sich bei den fast gleichzeitig geführten Kabinettsberatungen über den Haushaltsplan 1932, der noch einen „offenen Fehlbetrag“ von 192 Millionen RM auswies, keine unüberwindlichen Schwierigkeiten. Auf Vorschlag Schwerin v. Krosigks wurde schnell Übereinstimmung dahin erzielt, zur Abdeckung dieses Betrages das Aufkommen aus der wiedereinzuführenden Salzsteuer (geschätzt: 70 Millionen RM) sowie einen Teil des Ergebnisses der Kürzungen in der Kriegsopferversorgung, nämlich 40 Millionen RM, heranzuziehen und den hiernach noch verbleibenden Rest des Fehlbetrages durch entsprechende „Herabsetzung des Reichsanteils für die Arbeitslosenfürsorge“ auszugleichen66a.

66a

Dok. Nr. 12, P. 2; 42.

Langwieriger gestaltete sich dagegen die Verwirklichung der in den Haushaltsplan – gleichfalls zur Balancierung – eingestellten Minderausgabe von 110 Millionen RM, die von den Reichsressorts durch Einschränkung ihrer Personal- und Sachausgaben erreicht werden sollte. Dieser sogenannte „Globalabstrich“ konnte erst nach wiederholtem Drängen des Finanzministeriums und nach eingehenden Ressortverhandlungen im Verlauf des Rechnungsjahres voll realisiert werden67.

67

Dok. Nr. 42; 107, P. 2.

Am 15. Juni brachte der Reichsfinanzminister den Haushaltsplan, einem dringenden Wunsch der Länder entsprechend, im Reichsrat ein. Die Ermächtigung[XXXV] hierzu war im Kabinett offenbar nicht ohne Zögern, jedenfalls nicht einstimmig erfolgt, da Reichswehrminister v. Schleicher hiergegen aus der Befürchtung, daß bei den Beratungen der Ländervertretung „agitatorische Anträge auf Herabsetzung der Rüstungsausgaben“ gestellt werden könnten, Bedenken erhob. Er vermochte sich damit aber nicht durchzusetzen, zumal schließlich der Kanzler, ohne weiteren Widerspruch zu finden, die Einbringung mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit „guter Beziehungen zum Reichsrat“ besonders nachdrücklich empfahl.

Bei seinen unmittelbar anschließenden und bis zum 28. Juni fortgesetzten Verhandlungen beschloß der Reichsrat keine grundlegenden Änderungen der allgemeinen Etatansätze, sprach sich allerdings für eine Reihe von Ausgabenverbesserungen und in verschiedenen Positionen für Akzentverschiebungen in der Mittelverwendung aus. Da es der Regierung aber gelang, einen Großteil dieser Änderungsbeschlüsse problemlos abzuwehren, war es ihr möglich, den – in Einnahme und Ausgabe mit der Summe von 8,2 Milliarden RM abschließenden – Haushaltsplan gerade noch rechtzeitig vor dem Auslaufen des erwähnten Brüningschen „Notetats“ in Kraft setzen zu lassen. Das geschah durch eine vom Reichspräsidenten am 30. Juni erlassene Notverordnung „über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Rechnungsjahr 1932“, und zwar mit dem ausdrücklichen Vorbehalt der späteren „Feststellung eines Reichshaushaltsplans durch Gesetz“68.

68

Dok. Nr. 17; 18; 38, P. 1; 40, P. 9; 42. – Die Notverordnung vom 30.6.32 (RGBl. II; S. 153 ) wurde von der RReg. dem am 31. 7. gewählten VI. RT mit Drucks. Nr. 5 vom 26. 8. vorgelegt. Aber weder dieser noch der am 6. 11. gewählte VII. RT haben sich mit ihr befaßt. Zur abschließenden Sanktionierung des Haushaltsplans 1932 durch die Regierung Hitler (Feststellung des Planes „als Reichshaushaltsplan im Sinne des Artikels 85 Abs. 2 der Reichsverfassung“) s. Anm. 23 zu Dok. Nr. 42.

Der in dem Plane vorgesehene Haushaltsausgleich konnte jedoch im weiteren Verlauf des Rechnungsjahres nicht annähernd verwirklicht werden. Denn schon im Juli und deutlicher noch im Oktober 1932 machte sich bei den Steuer- und Zolleinnahmen eine in ihrer Schärfe nicht erwartete rückläufige Bewegung bemerkbar, wodurch sich bis zum Ende des Rechnungsjahres (31. März 1933) – zusammen mit einem beträchtlichen Mindererlös aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Reichsbahngesellschaft69 – Einnahmeausfälle zu Lasten des Reichs in Höhe von 467 Millionen RM ergaben. Nicht ganz so negativ verlief dagegen die Ausgabenentwicklung, wenn sie auch mit einem die ursprünglichen Ansätze um 143 Millionen übersteigenden Betrage abschloß. Mindereinnahmen und Mehrausgaben summierten sich so zu einem Jahresdefizit von 610 Millionen RM70.

69

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 42; Anm. 8 zu Dok. Nr. 187.

70

Die Abschlußzahlen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung gemäß „Finanzieller Überblick über den Reichshaushalt 1933“ (R 2 /21902 ), einer sehr ins Detail gehenden, im Herbst 1933 von den zuständigen Abteilungen des RFMin. erarbeiteten Darstellung der Haushaltsführung in den Rechnungsjahren 1932 und 1933.

Die Reichsregierung hatte diese schon frühzeitig sichtbar werdende Entwicklung mit wachsender Sorge verfolgt71, aber nicht zum Anlaß genommen, ihr mit unmittelbar wirkenden Maßnahmen, etwa durch Anziehen der Steuerschraube,[XXXVI] entgegenzuarbeiten. Seit den Beratungen über die Einleitung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen war sie, wie wir sogleich sehen werden, vielmehr entschlossen, mit allen deflationistischen Praktiken zu brechen, in der Überzeugung, daß der Ausgleich der öffentlichen Haushalte nur durch eine allmähliche Wiederbelebung der Wirtschaft erreicht werden könne. Nicht zuletzt galt dies auch für die Tilgung der durch Defizite früherer Rechnungsjahre entstandenen schwebenden Schuld des Reiches (Stand Ende März 1932 = 1,27 Milliarden RM), die infolge des erwähnten neuen Jahresdefizits am Schluß des Rechnungsjahres 1932 auf 1,88 Milliarden RM angewachsen war.

71

Dok. Nr. 77, P. 2; 100, P. 2; 107, P. 2; 150; 168, P. 6; 187, P. 2; 207, dort bes. Anm. 2.

b) Arbeitsbeschaffungsprogramme

Intensive und auf eingehenden Vorarbeiten der Reichsressorts beruhende Verhandlungen zur Arbeitsbeschaffung wurden von der Papenregierung erst im letzten Julidrittel 1932 aufgenommen. Bis dahin hatte das Kabinett, dessen Arbeitskraft zunächst durch ungewöhnliche Aufgabenhäufung (Haushalt 1932, Konferenz von Lausanne, Vorbereitung und Durchführung des „Preußenschlags“) voll in Anspruch genommen war, nur einige mehr oder weniger unverbindliche Absichtserklärungen hierzu abgegeben. So war in der Regierungserklärung vom 4. Juni lediglich von einem „Kampf“ um die „Erhaltung der Lebensgrundlagen auch der werktätigen Bevölkerung“ die Rede gewesen, in den die Reichsregierung „unverzüglich“ eintreten wolle72. Und auch in den Ministerbesprechungen jenes Zeitraums wurde dieses Thema nur am Rande oder in Teilaspekten berührt73, unter anderem bei Behandlung der von Arbeitsminister Schäffer angeregten Maßnahmen zur Instandsetzung und Teilung von Wohnungen, für deren Finanzierung das Kabinett die Gewährung von Reichsgarantien bis zum Betrage von 100 Millionen RM vorsah74.

72

Dok. Nr. 7. – Ähnlich unverbindlich äußerte sich Reichskanzler v. Papen in einer Rede vor dem Dt. Landwirtschaftsrat am 11. 6., wobei er die Notwendigkeit „wirtschaftlicher Neuordnung“ und eines „Umbaus der Wirtschaft“ betonte und hinzufügte, daß hierdurch „Fehler des kapitalistischen Systems“ beseitigt und den „Volksgenossen Arbeit und Brot“ gegeben werden könnten (s. Schultheß 1932, S. 105 f.). – In ihrer „Kundgebung“ zum Erlaß der NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 ) erklärte die RReg. u. a.: „Der Wille des deutschen Volkes, von der Geißel der Arbeitslosigkeit erlöst zu werden“, werde „von der Regierung als eine für die Zukunft der Nation entscheidende Aufgabe mit allen Mitteln unterstützt werden “ (Horkenbach 1932, S. 191).

73

Dok. Nr. 21; 31, P. 3; 33, P. 4; 46, P. 1.

74

Dok. Nr. 17; vgl. auch Kap. III des IV. Teils der NotVO vom 14.6.32 (RGBl. I, S. 273 , 284).

Bei Eröffnung der ersten umfassenden Arbeitsbeschaffungsberatungen, die, wie gesagt, im letzten Julidrittel begannen, erklärte der Reichsfinanzminister sich unter Hinweis auf die kritische Entwicklung der Reichsfinanzen außerstande, ein Beschäftigungsprogramm „in Höhe von 500 Millionen RM“ zu finanzieren. Mit dieser Summe meinte er offensichtlich zwei bisher vorliegende Projekte: erstens das bereits unter Brüning in Zusammenarbeit mit dem Reichsbankdirektorium konzipierte 135-Millionen-Programm (Notstandsarbeiten in Beträgen von 50 Millionen für Wasserstraßenbau, 60 Millionen für Straßenbau, 25 Millionen für Meliorationen)75, welches seine gesetzliche Grundlage durch die Notverordnung[XXXVII] vom 14. Juni76 erhalten hatte, aber noch nicht angelaufen war; zweitens ein im Arbeitsministerium Ende Juni 1932 entstandenes „Programm zusätzlicher öffentlicher Arbeiten“ im Umfang von 316 Millionen RM (u. a. Wasser- und Straßenbauten, Meliorationen, vorstädtische Kleinsiedlung, Bau von Heringsloggern), das, wie Schäffer anläßlich seiner Vorlage betont hatte, keinesfalls ausreichen könne, einen „neuen Aufschwung“ der Wirtschaft herbeizuführen, aber „aus politischen und psychologischen Gründen“ unverzichtbar sei77. Schwerin v. Krosigk, der Schäffers Auffassung teilte und im Kabinett den Standpunkt vertrat, daß öffentliche Arbeitsbeschaffung nur dann einen Sinn haben könne, „wenn die Wirtschaft sich in aufsteigender Linie bewege“, lehnte es jedoch entschieden ab, mehr als 200 Millionen RM für das Programm des Arbeitsministeriums bereitzustellen. Der Finanzierung von Aufträgen in derart reduzierter Größenordnung – und zwar durch Wechselkredite bis zum Betrage von 207 Millionen RM – stimmte in separaten Verhandlungen wenig später auch der Reichsbankpräsident zu und versicherte, die Reichsbank werde entsprechende Wechsel, die sich aus den laufenden Ausgaben der Arbeitsbeschaffung ergäben, wie Handelswechsel behandeln, wenn die Reichsregierung sich verpflichte, sie aus Haushaltsmitteln später einzulösen. Hiermit erklärte sich das Reichskabinett schließlich am 28. Juli einverstanden und entsprach auch der Bitte des um das „Vertrauen zur Währung“ besorgten Reichsbankdirektoriums, vorerst keine „großen Ziffern“ bekanntzugeben und von einer „programmatischen Betonung“ der Reichsbankhilfe in der Öffentlichkeit unbedingt absehen zu wollen78.

75

Vgl. diese Edition: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 757; 759.

76

RGBl. 1932 I, S. 273 , 284 .

77

Kabinettsvorlage des RArbM vom 28.6.32 in R 43 I /2045 , Bl. 190–202.

78

Dok. Nr. 77, P. 2; 89, P. 3, dort auch Anm. 17 und 19.

Dieser erste Teil des sogenannten „Papenprogramms“ umfaßte – einschließlich des von Brüning übernommenen Vorhabens – nach den Juliberatungen somit öffentliche Maßnahmen von insgesamt 342 Millionen RM; er wurde aber im Verlauf der nachfolgenden langwierigen Ressortverhandlungen auf rund 300 Millionen RM reduziert79. Seine Finanzierung geschah im allgemeinen durch Dreimonatswechsel, die von den Bauunternehmen auf vom Reiche mit der Darlehenshingabe beauftragte Kreditinstitute80 gezogen wurden. Die Wechsel wurden dann von Großbanken – je nach dem Fortschritt der Arbeiten – diskontiert und von der Reichsbank rediskontiert. Ihre Laufzeit betrug nach möglicher viermaliger Verlängerung maximal 15 Monate, wonach sie vom Reiche endgültig aufgenommen und in bestimmten Fristen aus den Haushalten 1933 und 1934 eingelöst werden mußten. Das Anlaufen der Aktion verzögerte[XXXVIII] sich wegen des komplizierten Finanzierungsverfahrens und aus anderen Gründen (u. a. wegen Schwierigkeiten bei der Bildung kapitalkräftiger Bankenkonsortien) ganz erheblich, so daß der weit überwiegende Teil der Arbeiten erst 1933 in Angriff genommen werden konnte.

79

Nach einer vertraulichen Denkschrift des Reichsfinanzministeriums aus dem Jahre 1937 („Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung 1932 bis 1935“ in: R 2 /18701 ) wurden im Rahmen des Papenprogramms tatsächlich „bewilligt und ausgezahlt“: 305,76 Millionen RM, wovon entfielen auf: Wasserstraßenbauten = 46,90; Straßenbauten = 95,46; Tiefbauarbeiten = 48,12; vorstädtische Kleinsiedlung = 19,80; landwirtschaftliche Meliorationen = 49,94; landwirtschaftliche Siedlung = 10; Abwrackmaßnahmen = 12; Bau von Heringsloggern = 4; Um- und Neubau von Fischdampfern = 0,85; „Wechselnebenkosten“ (u. a. Reichsbankdiskont, Vergütungen für die Kreditinstitute) = 18,69 Millionen RM.

80

Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG, Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt, Deutsche Bau- und Bodenbank AG, Deutsche Siedlungsbank, Reichs-Kredit-Gesellschaft AG.

Darüber hinaus beschloß das Kabinett im Sommer 1932 noch eine Reihe von wirtschaftsfördernden bezw. arbeitsmarktentlastenden Sondermaßnahmen, die in ihrer Auswirkung allerdings kaum mehr als flankierenden Charakter besaßen. Dazu gehörte nicht nur die Gewährung von Beihilfen für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Wohngebäuden (50 Millionen) sowie die weitere Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (50 Millionen) und der vorstädtischen Kleinsiedlung (25 Millionen)81, sondern auch der beträchtliche Ausbau des Freiwilligen Arbeitsdienstes, der Ende 1932 schließlich 250 000 Personen – meist jugendliche Arbeitslose – umfaßte82. Ganz ergebnislos blieben dagegen verschiedene Bemühungen des Arbeitsministeriums um Verkürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich für Angestellte und Arbeiter in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen, von der man sich seit längerem eine gewisse Entlastung des Arbeitsmarktes erhoffte. Zwar stimmten die Reichsverwaltungen (auch Reichsbahn und Reichspost) bei den mehrfach hierzu geführten Verhandlungen der Notwendigkeit solchen Vorgehens grundsätzlich zu, brachten aber, wenn es an die Durchführung gehen sollte, unüberwindlich erscheinende Bedenken zum Ausdruck, insbesondere mit dem Hinweis auf entgegenstehende Tarifvereinbarungen und auch darauf, daß sie ihren Belegschaften derart einschneidende Lohneinbußen nicht erneut zumuten könnten83.

81

Dok. Nr. 12, P. 2; 42; 121, P. 1; 150; 187, P. 2.

82

Dok. Nr. 17; 31, P. 3 b; 60, P. 2; 162, P. 5; 199, P. 1.

83

Besprechungsniederschriften und Korrespondenzen in R 43  I /2045  und 2046 ; vgl. auch Dok. Nr. 18, dort bes. Anm. 6; 38, P. 1; 146, P. 1.

Den Schwerpunkt des Wirtschaftsprogramms der Papenregierung bildeten jedoch nicht die vielfältigen unmittelbar wirkenden Beschlüsse und Maßnahmen der ersten Monate, die sich – unter Einbeziehung der Arbeitsbeschaffungsausgaben von Reichsbahn und Reichspost84 – schließlich zu öffentlichen Aufwendungen von über 800 Millionen RM summierten, sondern ein im Herbst 1932 eingeleitetes Verfahren mittelbarer Arbeitsbeschaffung, das sogenannte Steuergutscheinsystem, das sofortige Hilfen für die Wirtschaft mit einer Verteilung der finanziellen Lasten auf spätere Jahre erhoffter wirtschaftlicher Gesundung zu verbinden suchte. Es wurde in längeren Kabinetts- und Ressortberatungen unter Mitwirkung des Reichsbankdirektoriums in der zweiten Augusthälfte entworfen und hierbei sowie in öffentlichen Kanzler- und Ministerreden folgendermaßen begründet: Angesichts der Tatsache, daß sich in der Weltwirtschaft erste Anzeichen einer Belebung (Anstieg der Rohstoffpreise, mehr Liquidität auf den Geldmärkten, Abbau der Warenlager) geltend machten und auch deshalb, weil in der deutschen Wirtschaft nach dem Ende der Reparationen Zuversicht und wachsender Unternehmungsgeist erwartet werden könne, sei anzunehmen, daß ein solches Programm der weiteren Wirtschaftsschrumpfung entgegenzuwirken und einen „natürlichen Aufschwung“ einzuleiten in der Lage sein werde85.[XXXIX] Träfe dies zu, so werde in den kommenden Jahren auch eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unter weit geringeren Schwierigkeiten möglich sein86.

84

Dok. Nr. 77, dort bes. Anm. 6 und 7; 123, P. 2.

85

Dok. Nr. 112; 113; 116; 126; 150; vgl. auch die Reden des RK vom 28. 8. (Horkenbach 1932, S. 296 ff.), des RWiM und des RFM vom 5.9.32 (WTB Nr. 1885/1886 in R 43 I /1143 ).

86

Rundfunkrede des RK vom 12.9.32, Dok. Nr. 135.

Technisch erfolgte die Durchführung des Steuergutscheinprogramms gemäß einer am 4. September 1932 erlassenen Notverordnung „zur Belebung der Wirtschaft“ in der Weise, daß die Gutscheine von den Finanzämtern ausgegeben wurden einerseits an diejenigen, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 30. September 1933 fällig werdende Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Beförderungssteuer entrichteten, und zwar Gutscheine in Höhe von 40% (bei der Beförderungssteuer sogar in Höhe von 100%) dieser Steuerleistungen, sowie andererseits an diejenigen, welche im gleichen Zeitraum nachweislich dauernd oder vorübergehend mehr Arbeitnehmer beschäftigten als in den Monaten Juni bis August 1932. Bei letzterem handele es sich um eine Art Mehrbeschäftigungsprämie, da für die Mehreinstellung je eines Arbeiters im Durchschnitt des Kalendervierteljahres Steuergutscheine im Betrage von 100 RM gewährt wurden. In beiden Fällen bewirkten die Gutscheine einen entsprechenden Steuernachlaß insofern, als sie ab April 1934 in fünf gleichen Jahresraten unter Zurechnung eines jährlichen „Agio“ von 4% zur Entrichtung von Reichssteuern (ausgenommen Einkommen- und Körperschaftsteuer) in Zahlung gegeben werden konnten. Ihr wesentlicher Zweck lag allerdings vor allem darin, die gewerbliche Wirtschaft sofort mit einer möglichst attraktiven Kreditunterlage auszustatten; sie waren deshalb lombardfähig gestaltet und zum Börsenhandel zugelassen. Insgesamt kalkulierte die Reichsregierung mit einer Vorausbelastung der Reichshaushalte 1934–1938 durch Steuergutscheine für Steuerzahlung in Höhe von 1 522 Millionen und durch Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung in Höhe von 700 Millionen RM, woraus sich für jedes dieser Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der Agiobeträge Einnahmeausfälle von annähernd 500 Millionen RM errechnen ließen. Wie Papen dem Reichspräsidenten Ende August in Neudeck versicherte, glaubte sie solche Verluste ausgleichen zu können unter anderem durch Senkung der Reichsausgaben, durch Ersparnisse aus der in Planung begriffenen Verwaltungsreform und durch Verminderung der Aufwendungen für Arbeitslosenhilfe, dies natürlich unter Voraussetzung einer nachhaltigen „Besserung der Weltwirtschaftslage“ und der deutschen Binnenkonjunktur87.

87

Dok. Nr. 111; 112; 113; 117, P. 1; 120; 121, P. 1 und 2; 123, P. 2.

Die an den neuen Plan geknüpften Hoffnungen blieben allerdings in Teilen unerfüllt, und zwar nicht so sehr hinsichtlich der allgemeinen, auf Steuerleistung bezogenen Gutscheinaktion, die in den Jahren 1933 und 1934 zusammen mit weiteren Arbeitsbeschaffungsprogrammen (Sofort-Programm, Reinhardt-Programme) den Kreislauf der Deflation in durchaus sinnvoller Weise durchbrechen half, sondern in erster Linie im Hinblick auf das Mehrbeschäftigungsprämiensystem, von dem seltsamerweise erwartet wurde, daß es nicht[XL] viel weniger als zwei Millionen Menschen wieder in Arbeit bringen werde88. Von seinen Möglichkeiten wurde aber schon in den Anfängen überraschend wenig Gebrauch gemacht, wohl insbesondere deshalb, weil die weithin noch vorhandenen personellen Überkapazitäten den Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte nicht im erwünschten Maße zuließen. Nachdem die Aktion sich schließlich um die Jahreswende – bis dahin waren Mehrbeschäftigungsprämien lediglich im Umfang von 40 Millionen RM in Anspruch genommen worden89 – als ziemlicher Fehlschlag herauszustellen begonnen hatte, beschloß die Reichsregierung unter Schleicher eine überwiegend andersartige Verwendung der hierfür vorgesehenen Mitel, indem sie den Finanzminister durch Notverordnung vom 28. Januar 1933 ermächtigte, zur Schaffung von „Nebensicherheiten“ für ihr sogenanntes „Sofort-Programm“ die Ausgabe von Steuergutscheinen bis zum Gesamtbetrage von 500 Millionen RM anzuordnen. Und nur wenige Wochen später – Anfang April 1933 – wurde die Gewährung von Mehrbeschäftigungsprämien völlig eingestellt, da nunmehr klargeworden war, daß beschäftigungsfördernde Wirkungen hiervon nicht zu erwarten waren90.

88

Dok. Nr. 116.

89

Vgl. die Niederschriften über die Sitzungen des Haushaltsausschusses des RT, VII. Wahlperiode, S. 60.

90

Vgl. diese Edition: Das Kabinett von Schleicher, Dok. Nr. 71, P. 2; Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 19; 67.

Als in diesem Sinne wenig erfolgversprechend erwies sich aber noch eine andere den Arbeitgebern im Rahmen des Papenprogramms gewährte Vergünstigung: die auf Grund der Verordnung „zur Vermehrung der Arbeitsgelegenheit“ vom 5. September 1932 ohne Zustimmung der Gewerkschaften dann mögliche Unterschreitung der geltenden Lohntarifsätze, wenn ab 15. September in einem Betrieb mehr Arbeiter beschäftigt wurden als in den Monaten zuvor91. Die Bestimmung erregte auf Arbeitnehmerseite vielfach Mißfallen und Empörung; und häufig kam es dort, wo die Unternehmer derartige Lohnsenkungen durchzusetzen versuchten, zu wilden Streiks mit der Folge, daß manche Betriebe die Senkungen wieder zurücknahmen und andere von der Möglichkeit keinen Gebrauch mehr zu machen wagten. Im Reichskabinett wurden daher schon im Oktober – bis dahin waren im Zusammenhang mit Lohnsenkungen kaum mehr als 30 000 Neueinstellungen zustande gekommen – starke Bedenken gegen die Aufrechterhaltung der Verordnung geäußert; man beschloß aber, ihre Aufhebung wegen des damit verbundenen großen Prestigeverlusts noch zurückzustellen. Zum gleichen Ergebnis kam die Reichsregierung nochmals Mitte November, jetzt auf Anraten des Wehrministers, der sich mit der Außerkraftsetzung zwar grundsätzlich einverstanden erklärt, aber gebeten hatte, aus „taktischen Gründen“ noch ein wenig zu warten92. Unter seiner Kanzlerschaft wurde die Verordnung schließlich am 14. Dezember – nicht ohne große Geste – ersatzlos aufgehoben, da sie, so das Arbeitsministerium in einer internen Begründung, „die an sie geknüpften Erwartungen nicht erfüllen konnte“93.

91

Dok. Nr. 112, Anm. 9.

92

Dok. Nr. 154, P. 7; 161, P. 6; 163, P. 7; 215, P. 4; 232, P. 9.

93

Vgl. diese Edition: Das Kabinett von Schleicher, Dok. Nr. 24, P. 12; Kabinettsvorlage des RArbM vom 13.12.32 in R 43 I /2046 , Bl. 118 f.; Rundfunkrede Schleichers vom 15.12.32, Text: Schultheß 1932, S. 223 ff.

[XLI] c) Kontingentierung landwirtschaftlicher Einfuhren

Sofort nach Beginn der Papenregierung erneuerten die landwirtschaftlichen Spitzenverbände (u. a. Reichslandbund, Deutscher Landwirtschaftsrat, „Grüne Front“) ihre seit längerem nachdrücklich erhobene Forderung, die Reichsregierung möge von der bisherigen, grundsätzlich auf wirtschaftlichen Austausch gerichteten deutschen Außenhandelspolitik abgehen und eine Politik allgemeiner weitgehender Autarkie sowie für Agrarprodukte eine Kontingentierung der Einfuhren in Verbindung mit starken Zollerhöhungen einleiten. Sie wiederholten ihre Forderung im Sommer und Herbst 1932 in zahlreichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, wobei sie zur Begründung besonders auf die ständig schlechter werdende Lage der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft hinwiesen, die infolge ausländischer Billigeinfuhr, ungünstiger Preis- und Zinsentwicklung und wachsender Verschuldung unmittelbar vor dem Zusammenbruch stehe. Erste entlastende Schritte in Richtung auf eine solche Neuorientierung, so betonten sie immer wieder, müßten getan werden durch Kündigung von Handelsverträgen, vor allem derjenigen mit Schweden, Holland und Finnland, wodurch einige der „starren Fesseln“, die der Reichsregierung auf handelspolitischen Felde bisher angelegt seien, beseitigt würden und der Ausstieg aus dem durch protektionistische Absperrungsmaßnahmen des Auslandes ohnehin abbröckelnden System der gegenseitigen Meistbegünstigung endlich vollzogen werden könnte94.

94

Zu den diesbez. Eingaben und den Erklärungen der Landwirtschaft bei Besprechungen mit Regierungsvertretern s. Dok. Nr. 28; 29; 107, Anm. 29; 110; 115; 131; 143; 169; 172; 176.

Hiergegen protestierten sogleich mit größtem Nachdruck die Verbände von Industrie, Handel und Schiffahrt, indem sie in Eingaben, Denkschriften und Gesprächen mit der Reichsregierung zum Ausdruck brachten: Deutschland könne schon aus Gründen der Beschäftigungspolitik unter gar keinen Umständen auf einen starken Außenhandel verzichten, was aus der Tatsache ersichtlich sei, daß im Jahre 1931 – trotz eines bereits erheblichen Rückgangs der Fertigwarenausfuhr – noch immer 13% aller in der Wirtschaft Beschäftigten (= 3,5 Millionen) für die Ausfuhr tätig gewesen seien. Zu berücksichtigen sei ferner, daß Deutschland zur Aufrechterhaltung seiner Industrien stets beträchtlicher Rohstoffeinfuhren bedürfe, die nur aus den Deviseneinnahmen eines möglichst ausgedehnten und vielseitigen Außenhandels bezahlt werden könnten. Nicht minder bedenklich sei auch der Gedanke einer umfassenden Kontingentierung landwirtschaftlicher Einfuhren, denn diese müsse nach aller Erfahrung schwerste Belastungen für den Außenhandel nach sich ziehen, vor allem deshalb, weil ein solches Vorgehen die an Agrarexporten nach Deutschland besonders interessierten Länder, welche zugleich Hauptabnehmer deutscher Industrieerzeugnisse seien (u. a. Holland, Dänemark, Italien, Schweden), mit großer Wahrscheinlichkeit zu wirtschaftlichen Boykottmaßnahmen gegen Deutschland veranlassen werde95.

95

Dok. Nr. 29, Anm. 3; 62; 129; 144; 172, Anm. 4; 174; 190.

[XLII] Für die Reichsregierung bedeutete dieser Interessenkonflikt ein schweres Dilemma; denn einerseits mußte es ihr – vornehmlich aus politischen Gründen – dringend ratsam erscheinen, der Landwirtschaft, in deren Reihen sie den Hauptteil ihrer Anhängerschaft vermuten durfte, weit entgegenzukommen, andererseits konnte sie sich im Interesse ihrer Arbeitsbeschaffungsprogramme den industriellen Belangen und Wünschen nicht allzu sehr verschließen. Sie war daher bis fast zum Ende ihrer Amtszeit in beschwerlichen Kompromißverhandlungen um eine für beide Seiten tragbare Lösung bemüht, wobei es zu heftigen Kontroversen zwischen Ernährungsminister v. Braun, der zunächst für einen fast bedingungslosen „Schutz der deutschen Landwirtschaft“ und gegen die Beibehaltung der bisherigen Handelsvertragspolitik eingetreten war, und Wirtschaftsminister Warmbold kam, der sich – gelegentlich unterstützt durch den Finanzminister, den Außenminister und den Reichsbankpräsidenten – entschieden gegen eine solche „Katastrophenpolitik“ aussprach. Braun war aber, wie die weitere Auseinanderssetzung zeigen sollte, keineswegs bis zum letzten entschlossen, den Autarkiegedanken mitzutragen; vielmehr nahm er später mehr und mehr den Standpunkt ein, daß der Landwirtschaft zwar durch wirksame Kontingentierungsmaßnahmen geholfen werden müsse, dies jedoch nicht völlig ohne Rücksicht auf die Erfordernisse der Ausfuhrindustrien geschehen dürfe. Hierdurch und nicht zuletzt auch durch die Haltung des Kanzlers, der nach anfänglicher Befürwortung eines betont landwirtschaftsfreundlichen Kurses auf eine mittlere Linie sorgfältiger Interessenabwägung einschwenkte, wurde es möglich, der Auseinandersetzung ihre Schärfen zu nehmen und sich über die Kontingentierung einer geringen Anzahl von landwirtschaftlichen Importen (Butter, Käse, Holz, Gemüse, Obst, Speck, Schmalz) schließlich einig zu werden. Vor der endgültigen Verabschiedung entsprechender Vorschriften sollte allerdings durch eine besondere deutsche „Kontingentierungsdelegation“ mit den hiervon betroffenen Ländern verhandelt werden, um deren Einverständnis herbeizuführen – eine Entscheidung, die den Wünschen der Landwirtschaft ebenfalls zuwiderlief, hatte diese doch gefordert, daß die Kontingentierung ohne Rücksicht auf die Handelspartner durch „autonome“ deutsche Anordnung schlagartig erfolgen müsse96.

96

Dok. Nr. 23, P. 1; 46, P. 1; 117, P. 3; 124, dort auch Anm. 3 und 5; 141, P. 2; 146, P. 5; 149, P. 2; 152; 153, P. 1; 156; 165; 166; 168, P. 5; 172; 176; 186.

Während nun die Kontingentierungsverhandlungen allmählich in Gang kamen, wurden die landwirtschaftlichen Interessenverbände erneut bei den Reichsministerien wegen ihrer zunehmenden Notlage vorstellig und verlangten weitere Hilfsaktionen, insbesondere Maßnahmen gegen die rasch fortschreitende bäuerliche Verschuldung. Nach längeren Beratungen auf Ressort- und Kabinettsebene entsprach die Reichsregierung dem nicht in vollem Umfang, ermäßigte aber durch Notverordnung vom 27. September unter anderem den Zinsfuß für landwirtschaftliche Real- und Personalkredite um durchgehend 2%97. Bedeutsam in diesem Zusammenhang war außerdem die bald darauf eingeleitete Reorganisation des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und die durch[XLIII] Einsatz größerer Reichsmittel vorgenommene Sanierung der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen „Preußenkasse“, die in eine Reichsanstalt mit der Bezeichnung „Deutsche Zentralgenossenschaftskasse“ umgewandelt wurde98.

97

Dok. Nr. 128, Anm. 1; 131; 143; 146, P. 3; 153, P. 2; 154, P. 1; 156; 169; 176; 186.

98

Dok. Nr. 155, P. 2; 168, P. 1 und 2, dort auch Anm. 9.

Anfang Oktober 1932 erreichten das Kabinett erste Mitteilungen über die vorwiegend negative Reaktion der ausländischen Handelspartner in der Kontingentierungsfrage und zwei Wochen später stand das Scheitern der diesbezüglichen deutschen Sondierungen außer Zweifel. Erstaunt und beinahe fassungslos mußte Berlin zur Kenntnis nehmen, daß, um nur dies hervorzuheben, Holland, Dänemark, Schweden und Italien geradezu „feindselig“ alle weiteren Verhandlungen in der Angelegenheit ablehnten und entschlossen schienen, sich organisatorisch auf einen mehr oder weniger umfassenden Boykott deutscher Waren einzurichten99. Unter dem Eindruck dieser Entwicklung richteten der Reichsverband der deutschen Industrie, die Hansestädte und der Deutsche Städtetag nochmals dringende Aufforderungen an die Reichsregierung, von ihrer Kontingentierungspolitik schnellstens Abstand zu nehmen, und wiesen auf beträchtliche Verluste für die deutsche Wirtschaft hin, die in Holland und den nordischen Ländern durch vielfache Rücknahmen von Aufträgen eingetreten seien100. Ihre Warnungen hatten diesmal Erfolg; denn nur wenig später – Anfang November 1932 – leitete Papen, nachdem es im Kabinett erneut zu hitzigen Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Befürwortern der Kontingentierung gekommen war, einen völligen Rückzug ein. Vor Vertretern landwirtschaftlicher Vereinigungen erklärte er am 5. November in der Reichskanzlei, daß Deutschland im Falle der Durchführung seiner Kontingentierungspläne nicht allein ausländische Boykottaktionen, sondern auch eine starke Gefährdung seiner Währung gewärtigen müsse, vor allem wenn einige Staaten – etwa die Schweiz, möglicherweise auch Holland und Dänemark – ihre Absicht verwirklichten, Deutschland „sämtliche Devisen zu sperren“. Es sei daher dringend geboten, von allen derartigen Plänen und Maßnahmen bis zum Beginn des Jahres 1933 abzusehen. Von dann an könne „das gleiche Ziel statt durch Kontingente durch Zölle erreicht werden“101.

99

Dok. Nr. 163, P. 6; 187, P. 4, dort bes. Anm. 32 und 33.

100

Dok. Nr. 172, Anm. 4; 174; 190, dort auch Anm. 4.

101

Dok. Nr. 187, P. 4; 191, P. 1; 194.

IV. Innenpolitik

Innenpolitisch hebt sich das Jahr 1932 aus den verschiedenen krisengeschüttelten Situationen der Weimarer Republik insofern besonders heraus, als es hier um deren Fortbestand, um das Schicksal der parlamentarischen Demokratie in Deutschland überhaupt ging. Unter dem Einfluß einer bedrückend negativen Wirtschaftsentwicklung war diese Krise heraufbeschworen worden einerseits durch die Kompromißunfähigkeit der demokratischen Parteien, die zur Lähmung des Reichstages und zur Verlagerung des Machtschwergewichts auf[XLIV] das Amt des Reichspräsidenten („Präsidialregierungen“) geführt hatte, und andererseits durch den alarmierend raschen Aufstieg antiparlamentarisch-revolutionärer Massenbewegungen (NSDAP, KPD), der den Prozeß der inneren Polarisierung wesentlich verschärfte und die Möglichkeiten zur Bildung von regierungsfähigen Mehrheiten immer mehr blockierte. Tiefe Gegensätze und Spannungen wurden aber noch durch zahlreiche andere Vorgänge ausgelöst, von denen einige – vor allem der Kanzlerwechsel von Brüning zu Papen und die Aufhebung des Verbots der nationalsozialistischen Formationen – den Verlauf der Ereignisse kaum weniger entscheidend bestimmten. Der am nachhaltigsten in die Dinge eingreifende, in seinen Folgen gefährlichste zeitgeschichtliche Vorgang war jedoch zweifellos die gegen Preußen gerichtete Reichsintervention im Juli 1932 („Preußenschlag“), wodurch das seit langem als Fehlkonstruktion erkannte Nebeneinander von Reichs- und preußischer Staatsgewalt aufgehoben und der erste Schritt getan werden sollte zu einer umfassenden Reichsreform.

a)Preußenschlagund Reichsreform

Die vorliegenden Editionsbände enthalten zum sogenannten „Preußenschlag“, der schon häufig Gegenstand eingehender Forschung und Darstellung gewesen ist102, eine gegenüber den anderen großen Sachgebieten der Papenzeit sehr viel umfangreichere Dokumentation, einmal, weil es sich um eine äußerst komplexe und sogleich schwere verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen auslösende Unternehmung handelte, und zum anderen, weil hier aus sachlichen Gründen nicht darauf verzichtet werden konnte, neben den einschlägigen Beratungsniederschriften des Reichskabinetts auch die zahlreichen Sitzungsprotokolle der preußischen Kommissariatsregierung nahezu vollständig abzudrucken. Denn nur so erschien es möglich, in ausreichender Weise sichtbar werden zu lassen, wie Preußen nach dem Staatsstreich des 20. Juli vom Reiche und seinen Beauftragten regiert wurde.

102

Vgl. Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik, S. 559 ff.; Morsey, Zur Geschichte des „Preußenschlags“ am 20. Juli 1932, in: VfZG 9(1961), S. 430–439; Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 235 ff.; Trumpp, Franz von Papen, S. 113 ff.; Grund, „Preußenschlag“ und Staatsgerichtshof im Jahre 1932; Schulze, Otto Braun, S. 745 ff.; Bay, Der Preußenkonflikt 1932/33; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 7, S. 1015 ff.; Grebing, Flucht vor Hitler, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 4–5 (29.1.83), S. 26–42; Biewer, Der Preußenschlag vom 20. Juli 1932, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 119 (1983), S. 159–172; Winkler, Der Weg in die Katastrophe, S. 646 ff.

Aber auch zur Vorgeschichte der seit dem 11. Juli im Kabinett erörterten Reichsintervention erlauben die angebotenen Materialien Einblick in wichtige Zusammenhänge. In allerdings nicht völlig zufriedenstellender Deutlichkeit lassen sie zwei Etappen der Meinungsbildung erkennbar werden, deren erste offenbar weitgehend bestimmt wurde durch die Überlegung, daß zur Neuregelung der Beziehungen zwischen Reich und Preußen nicht die Einsetzung von Reichskommissaren, sondern die Bildung einer mit dem Reiche enger zusammenarbeitenden preußischen Mehrheitsregierung aus NSDAP, Zentrum und DNVP geboten[XLV] wäre103. Der Interventionsgedanke gewann aber schnell an Gewicht, als gegen Ende Juni abzusehen war, daß der Versuch einer solchen Regierungsbildung an der ablehnenden Haltung des gegenüber Papen weiterhin unversöhnlichen Zentrums und an den hohen Forderungen der Nationalsozialisten scheitern würde. Nach Vorbesprechungen zwischen Gayl und Schleicher, den beiden Hauptbefürwortern der Intervention, konnte in den Tagen vom 11. bis 14. Juli Einmütigkeit im Kabinett und Einvernehmen mit dem Reichspräsidenten hergestellt werden, über die militärische Absicherung des Unternehmens sowie über den Wortlaut einer auf Artikel 48 der Reichsverfassung gestützten Notverordnung, die den Kanzler zum Reichskommissar für Preußen bestellte und ihn zur Übernahme der vollen Regierungsgewalt in diesem Lande ermächtigte. Schwerer fiel den Ministern dagegen die Formulierung einer überzeugenden Begründung ihres Vorgehens. Doch wurde schließlich vereinbart, daß in den am 20. Juli herauszugebenden Kundgebungen vornehmlich das Versagen der Staatsregierung gegenüber kommunistischen Übergriffen und ihre Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit betont werden sollte. Die letzten Bedenken gegen die Durchführung der Aktion wurden offenbar erst unter dem Eindruck der blutigen Altonaer Ereignisse des 17. Juli fallengelassen, wohl auch deshalb, weil damit, wie Gayl in jenen Tagen vermerkte, der bis dahin noch fehlende „besondere Anlaß zum Eingreifen gefunden“ war104.

103

Dok. Nr. 10, dort bes. Anm. 5; 16, dort auch Anm. 4; 18; 54; 64; 83; vgl. auch die Erklärung des RIM in seiner RR-Rede vom 9.6.32 (Schultheß 1932, S. 102). – Eine solche Koalition hätte das zur Wahl eines neuen preußischen Ministerpräsidenten seit der umstrittenen Änderung der Geschäftsordnung des preußischen Landtages vom 12.4.32 bestehende Erfordernis der absoluten Mehrheit leicht erfüllen können. Zur Lageentwicklung im Landtag nach den Wahlen vom 24.4.32 und zur Situation der seit ihrer Demission (19.5.32) geschäftsführenden preußischen Regierung Braun s. Anm 3 zu Dok. Nr. 10 und Anm. 5 zu Dok. Nr. 54.

104

Dok. Nr. 40, P. 4; 53, dort bes. Anm. 5; 57, dort auch Anm. 8; 59; P. 4; 60, P. 4; 63, P. 6, dort bes. Anm. 14; 65–68; 83; 93; 135; Horkenbach 1932, S. 250 f.

Zu den Vorgängen, die wegen ihrer historischen Bedeutung besonders eingehend dokumentiert werden mußten, gehören – neben den Geschehnissen des Interventionstages105 – auch noch die im ganzen recht verhaltenen Reaktionen der preußischen Staatsminister auf ihre Amtsenthebung (Rechtsverwahrung bei der Reichsregierung, Klage beim Staatsgerichtshof) und die Proteste der süddeutschen Landesregierungen, die das Eingreifen des Reiches als verfassungswidrig und als Bedrohung ihrer Eigenstaatlichkeit ansahen, sich aber – abgesehen von ihrer Klagebeteiligung in Leipzig – nicht zu entschlossener Gegenwehr zusammenfanden106.

105

Dok. Nr. 68; 69 a und b; 72; 73.

106

Dok. Nr. 70; 71; 72, dort auch Anm. 4; 78; 79; 81; 83; 91; 92.

Im Anschluß hieran geben weitere umfangreiche Materialien, darunter zahlreiche Besprechungsniederschriften und Korrespondenzen, einen detaillierten Überblick über die Tätigkeit der Kommissariatsregierung, die, vom Reichskanzler berufen, am 21. Juli zusammentrat107 und die Stelle der preußischen Staatsregierung einnahm. Einer ihrer ersten Arbeitsschwerpunkte lag hiernach im Bereich der Personalpolitik, wo sie, um das „Parteibuchbeamtentum“ abzubauen, in größerer Zahl Leiter von Provinzial-, Bezirks- und Kreisverwaltungen[XLVI] (u. a. Ober-, Regierungs-, Polizeipräsidenten, Landräte), die den bisherigen Regierungsparteien (SPD, Zentrum, Staatspartei) nahestanden, in den Ruhestand versetzte und auf ihre Posten Personen berief, von denen sie weitgehende Loyalität oder zumindest Überparteilichkeit erwarten zu können glaubte108.

107

Dok. Nr. 76.

108

Dok. Nr. 76, P. 3; 80, P. 2; 87, P. 3; 90; 96, P. 8; 100, P. 6; 106. P. 8; 119, P. 4; 137, P. 5; 157, P. 3; 162, P. 1; 178, P. 10; 196; 202, P. 6; 205.

In den Mittelpunkt der Beratungen rückten bald darauf außerdem Fragen einer allgemeinen preußischen Verwaltungsreform109 und das äußerst schwierige Problem der Durchführung des Staatsgerichtshofurteils in der Streitsache Preußen gegen das Reich. In seiner am 25. Oktober verkündeten Entscheidung hatte der Staatsgerichtshof, indem er ein vorübergehendes Eingreifen des Reiches zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Preußen als mit der Reichsverfassung vereinbar erklärte, andererseits aber feststellte, daß die verfassungsmäßige Landesregierung nicht hätte beseitigt und ihren Mitgliedern die Vertretung Preußens im Reichstag, Reichsrat und gegenüber den deutschen Ländern nicht hätte entzogen werden dürfen, sich für eine Teilung der preußischen Staatsgewalt zwischen der Kommissariatsregierung und der wiedereinzusetzenden Staatsregierung ausgesprochen110. Daraufhin waren Vertreter des Reiches und der Staatsregierung in Verhandlungen über eine genauere Definition der sich hieraus ergebenden Konsequenzen eingetreten. Da aber alle diese Verständigungsversuche ohne Ergebnis blieben, erließ der Reichspräsident am 18. November eine auf Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung gestütze „Anordnung“ zur Regelung der beiderseitigen Zuständigkeiten, worin er den Reichskommissaren die gesamte Regierungsgewalt, der Staatsregierung Braun dagegen nur die unter den bestehenden Verhältnissen nahezu bedeutungslosen Vertretungsrechte (u. a.) gegenüber den oben genannten Körperschaften zugestand111. An dieser „Machtverteilung“ hat sich trotz zahlreicher Proteste der Staatsregierung bis zu ihrer erneuten Ausschaltung im Februar 1933 nichts mehr geändert112.

109

Wichtigste Maßnahmen und Beratungspunkte: Aufhebung des RegBez. Stralsund und zahlreicher Landkreise; Neubestimmung der Befugnisse und Aufgaben der Mittel- und Kreisbehörden. Vgl. Dok. Nr. 87, P. 7; 96; 100, P. 5; 106, P. 4; 119, P. 5; 122, P. 4; 157, P. 9; 162, P. 4; 181, P. 1 und 2; 202, P. 7 und 8.

110

Dok. Nr. 177, dort bes. Anm. 2; 178, P. 11; 179, P. 4.

111

Dok. Nr. 181, P. 2; 182; 183, P. 3; 184; 188; 189; 192; 195, 196; 201204220.

112

Vgl. diese Edition: Das Kabinett von Schleicher, Dok. Nr. 21, Anm. 10; 27; 28; 31; 42; 55; Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 13, dort bes. Anm. 5.

Schon im einleitenden Teil dieses Abschnitts haben wir angedeutet, daß die Reichsintervention gegen Preußen nicht ein vorübergehendes und nur der Behebung gefährlich erscheinender Notstände dienendes Unternehmen, sondern eine auf Dauer angelegte und als Vorstufe einer Reichsreform gedachte Maßnahme gewesen ist, deren Ziel es war, den sogenannten Dualismus Reich-Preußen, das seit langem problematische Nebeneinander zweier Staatsgewalten in Berlin, möglichst rasch und vollständig aufzuheben. Von der Notwendigkeit solchen Vorgehens waren die Mitglieder des Reichskabinetts – auch der Arbeitsminister, der sich als einziger deutlich zurückhaltend, aber nicht ablehnend äußerte[XLVII] – schon zu Beginn ihrer Beratungen über die Preußen-Aktion (11. 7.) weitgehend überzeugt. Denn es zeigte sich hierbei keinerlei Widerspruch gegen die Feststellung der Minister Schleicher und Gayl, daß nunmehr die „historische Stunde“ gekommen sei, um eine „Endlösung“ in den Beziehungen zwischen Reich und Preußen durch Beseitigung des immer belastender werdenden Dualismus herbeizuführen113.

113

Dok. Nr. 57.

Leider lassen die Reichskanzleiakten nicht erkennen, in welcher Weise und mit welchem Nachdruck die Ausarbeitung entsprechender Reichsreformentwürfe in den folgenden Monaten betrieben wurde. Zwar sehen wir den Reichskanzler und den Innenminister bei Besprechungen mit Vertretern der Landesregierungen, in verschiedenen Kabinettsberatungen und in einer Reihe von öffentlichen Reden nachdrücklich für die baldige Durchführung derartiger Reformen eintreten. Der mit wachsender Ungeduld auf bessere Unterrichtung drängenden Öffentlichkeit vermochten sie aber ihre Planungen – selbst noch in den letzten Wochen ihrer Amtszeit – nur in allergröbsten Umrissen darzustellen, wobei sie, beginnend mit einer Presseerklärung des Kanzlers am 1. und der „Verfassungsrede“ des Innenministers am 11. August 1932114, immer wieder fast gleichlautend ankündigten: Die Reichsregierung werde demnächst einen grundlegenden Verfassungsreformentwurf vorlegen, dessen Schwergewicht in der Schaffung einer „engen Gemeinschaft“ zwischen Reich und Preußen unter anderem durch Zusammenlegung der höchsten beiderseitigen Regierungsorgane liegen werde. Außerdem solle eine „Erste Kammer“ eingerichtet werden, vor allem mit der Aufgabe, der Reichsleitung ausreichenden „Schutz“ zu geben vor den „Folgen der durch Stimmungen und Wahlrücksichten beeinflußten Parlamentsbeschlüsse“. Schließlich solle auch das Wahlrecht geändert werden, und zwar in erster Linie durch Gewährung einer Zusatzstimme an Familienernährer und Kriegsteilnehmer sowie durch Heraufsetzung des Wahlalters in der Absicht, eine Entradikalisierung der Wahlkämpfe herbeizuführen. Alle diese Überlegungen werde die Reichsregierung, die eine ihrer wichtigsten Aufgaben darin sehe, das „System der formalen Demokratie“ zu beseitigen und eine „überparteiliche Staatsgewalt“ entstehen zu lasen, mit den Landesregierungen gründlich erörtern, ehe sie dann als „fertiges Ganzes“ der öffentlichen Kritik und den gesetzgebenden Körperschaften unterbreitet werden könnten115.

114

Schultheß 1932, S. 136 und 138 ff.

115

Dok. Nr. 83; 96; 99, P. 2; 120; 135; 141, P. 1; 160; 163, P. 1; 166; 171; 175, P. e; 180; 207.

Bis zum Ende des Papenkabinetts kam es nach Ausweis der Akten jedoch weder zur Aufnahme derartiger Verhandlungen durch die Reichsregierung noch zur Fertigstellung einer solchen Vorlage. Dagegen wollte es in der ersten Novemberhälfte vorübergehend so scheinen, als würden Engagement und Initiative in dieser Frage ganz auf die Länder übergehen, die jetzt unter Führung des bayerischen Ministerpräsidenten die Reichsleitung immer nachdrücklicher zur Offenlegung ihrer Reichsreformabsichten aufforderten. Sie hatten sich dazu veranlaßt gesehen hauptsächlich durch die vom Reiche in den letzten Oktobertagen zur „Verklammerung“ der kommissarischen preußischen und der Reichsregierung[XLVIII] vorgenommenen Ministerernennungen116, die sie als rechtswidrigen Eingriff in die verfassungsmäßige Stellung der Länder und als „Vorstufe der Verpreußung des Reiches“ scharf verurteilten. Gleichzeitig legten sie einen von der bayerischen Regierung aufgestellten Forderungskatalog zur Reichsreform vor, an dessen Spitze das Verlangen nach einer verbindlichen Erklärung der Reichsregierung stand, daß sie die bundesstaatliche Struktur des Reiches niemals antasten werde und außerdem anerkenne, daß die für Preußen getroffene Regelung eine „tiefgreifende Gleichgewichtsverschiebung“ habe eintreten lassen, zu deren Behebung „ein genügender Ausgleich für die außerpreußischen Länder unerläßlich“ sei. Wie Bayern sich diesen Ausgleich vorstellte, zeigen die wichtigsten seiner übrigen Forderungen, wonach der Reichsrat „in seiner jetzigen Zusammensetzung“ nach dem Vorbild des früheren Bundesrats zu einem „gleichberechtigten Faktor der Gesetzgebung“ neben dem Reichstag ausgebaut, Artikel 48 der Reichsverfassung im Sinne einer stärkeren Sicherung der Länderrechte „neugestaltet“ und die Reichsverfassung unter anderem so geändert werden sollte, daß Eingriffe des Reiches in bestimmte Rechte und Aufgabenbereiche der Länder ohne deren Zustimmung ganz unmöglich würden.

116

U. a. Ernennung des REM v. Braun zum kommissarischen preußischen Landwirtschaftsminister sowie der stellv. Reichskommissare für Preußen Bracht (Inneres) und Popitz (Finanzen) zu Reichsministern ohne Geschäftsbereich. Vgl. dazu Dok. Nr. 179, P. 4; 183, P. 1.

Über die Länderforderungen kam es auf Drängen der süddeutschen Ministerpräsidenten, die am 11. November zur Teilnahme an einer Reichsratssitzung nach Berlin gekommen waren, zu einer Reihe von Besprechungen mit Vertretern der Reichsregierung, wobei aber, wie Innenminister v. Gayl am 17. November – ohne irgendwelche Einzelheiten mitzuteilen – dem Kabinett berichtete, in „vielen Punkten“ keine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Wohl aus diesem Grunde und auch deshalb, „weil die Reichsregierung nur geschäftsführend sei“, sprach er sich am folgenden Tage gegen die Weiterführung der Besprechungen aus. Dem stimmte das Kabinett sowohl bei dieser Gelegenheit wie auch bei einer letzten kurzen Berührung der Reichsreformfrage am 25. November 1932 ohne Einschränkung zu117.

117

Dok. Nr. 197; 203; 204; 207; 210; 215, P. 3; 216, P. 5; 232, P. 6.

b) Das Kabinett, die politischen Parteien und der Reichstag

Die demonstrative Entschiedenheit, mit der die neue Reichsregierung sich in ihrer Regierungserklärung von der Weimarer „Parlamentsdemokratie“ distanziert und ferner betont hatte, daß sie den „Kampf“ für die „seelische und wirtschaftliche Gesundung“ Deutschlands „unabhängig von Parteien“ führen werde118, enthüllte nicht nur ihre extrem autoritäre Grundhaltung, sondern ließ auch deutlich werden, wie sehr sie entschlossen war, sich als reine Präsidialregierung gegen alle Widerstände durchzusetzen. Politische Behauptungsmöglichkeiten anderer Art, etwa mit Hilfe einer sie tragenden oder tolerierenden Reichstagsmehrheit, waren in jenen Tagen freilich überhaupt nicht vorstellbar; denn außer den Deutschnationalen, die ihr offensichtlich nahestanden, und den[XLIX] Nationalsozialisten, die eine kühl reservierte, aber noch nicht ablehnende Haltung einnahmen, hatten fast alle Parteien (insbesondere Zentrum, SPD, KPD und BVP, aber auch CSVD, Wirtschaftspartei und Dt. Staatspartei) ihr eine mehr oder weniger schroffe Absage erteilt119. So konnte nicht zweifelhaft sein, daß die Papenregierung, wäre sie jetzt vor den Reichstag getreten, eine spektakuläre Abstimmungsniederlage und damit ihren Sturz riskieren mußte. In erster Linie wohl aus diesem Grunde und nicht nur in der Absicht, den Nationalsozialisten entgegenzukommen, hatte sie den Reichspräsidenten sofort nach ihrem Amtsantritt zur Auflösung des Reichstags bewogen120.

118

Zur Regierungserklärung vom 4.6.32 s. Dok. Nr. 7.

119

Zur Stellungnahme der Parteien in den ersten Junitagen vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 7, S. 987 ff.; Horkenbach 1932, S. 165 f.; Schultheß 1932, S. 95 ff.

120

Vgl. oben S. XIX f.; zur Reichstagsauflösung (4. 6.) s. Dok. Nr. 2, P. 2, dort auch Anm. 10.

In den spannungsreichen Wochen bis zu dessen Neuwahl (31. Juli) machte die Reichsregierung – abgesehen von der Aufhebung des Verbots der nationalsozialistischen Kampfverbände, die sie in der zweiten Junihälfte gegen den heftigen Widerstand der süddeutschen Landesregierungen durchsetzen konnte121 – keine weiteren Zugeständnisse an die NSDAP, nahm auch während des immer härter werdenden Wahlkampfes nicht erneut Fühlung mit Hitler auf, der ihr, wie wir sahen, eine (anscheinend weder zeitlich noch inhaltlich näher umrissene) Tolerierung zugesichert hatte122. Weittragenden strategischen Überlegungen konnte sie in diesem Zeitraum allerdings ohnehin kaum nachgehen, einerseits deshalb, weil sie jetzt durch einige besonders dringende und schwierige Aufgaben (Lösung der Reparations- und Abrüstungsfragen, Arbeitsbeschaffung, Haushalt, Preußenintervention) voll in Anspruch genommen war, und andererseits, weil selbstverständlich erst nach den Wahlen abzusehen sein würde, ob und in welcher Weise sie den Auftrag Hindenburgs, „eine Synthese der nationalen Elemente“ herbeizuführen, erfüllen und die „Rechtsbewegung an den Staat heranziehen“ konnte123.

121

Dok. Nr. 18; 21; 24, P. II; 26, P. 2, dort auch Anm. 8; 27; 31, P. 2 c; 33, P. 3; 38, P. 6; 40, P. 4; 41.

122

Vgl. oben S. XIX; s. auch Dok. Nr. 101, Anm. 5; 102; 104; 214.

123

Dok. Nr. 99, P. 2.

Angesichts des Wahlausgangs vom 31. Juli 1932124, der den verfassungsfeindlichen Kräften von rechts und links (NSDAP und KPD) zusammen die absolute Mehrheit gab, dagegen keine Mehrheitsbildung mehr im Rahmen der bisherigen demokratischen Kombinationen, jedoch eine solche nunmehr zwischen NSDAP und Zentrum möglich erscheinen ließ, begannen Papen und Schleicher (u. a. in Presseerklärungen, Gesprächen mit Hitler und Strasser) sofort entschieden für die Aufnahme nationalsozialistischer „Persönlichkeiten“ in die Reichsregierung einzutreten. Bevor diese Frage aber Gegenstand der Kabinettsberatung werden konnte, wurde sie noch erheblich dadurch kompliziert, daß Hitler unter Hinweis auf seinen großen Wahlerfolg Anspruch auf die „Staatsführung“ erhob, Hindenburg dies jedoch mit Nachdruck ablehnte, weil er den überparteilichen Charakter der Präsidialregierung uneingeschränkt erhalten wissen wollte, und sich zur gleichen Zeit der Eindruck verstärkte, daß die Zentrumspartei[L] zu einem parlamentarischen Regierungsbündnis mit den Nationalsozialisten bereit und entschlossen sei125.

124

Danach entfielen von insges. 608 Mandaten auf: NSDAP 230 (bisher 107), SPD 133 (143), KPD 89 (77), Zentrum 75 (68), DNVP 40 (42), BVP 22 (19), DVP 7 (27), Dt. Staatspartei 4 (16), CSVD 3 (21), Dt. Bauernpartei 2, Wirtschaftspartei 2 (21), Volksrechtspartei 1.

125

Dok. Nr. 99, P. 2, dort bes. Anm. 6 und 7; vgl. auch Schultheß 1932, S. 136 und 137; Hubatsch, Hindenburg und der Staat, Dok. Nr. 87.

Bei den am 10. August über diesen ganzen Zusammenhang geführten Ministerbesprechungen wurden größere Bedenken gegen den Eintritt nationalsozialistischer Parteiführer in die Reichsregierung nicht erhoben; im Hinblick auf den erwähnten Führungsanspruch Hitlers zeigten sich indessen deutliche Meinungsverschiedenheiten: Besonders nachdrücklich wandte sich hiergegen vor allem Innenminister v. Gayl, der – unterstützt durch Außenminister v. Neurath und Wirtschaftsminister Warmbold – vor den krisenverschärfenden Wirkungen einer solchen Lösung dringend warnte und für die unbedingte Aufrechterhaltung des Präsidialregimes eintrat, selbst auf die Gefahr hin, daß man sich bei diesem Bemühen zu abermaliger Reichstagsauflösung und dann möglicherweise zu verfassungswidriger Vertagung der Neuwahlen veranlaßt sehen könnte. Dagegen waren die Minister Schleicher und Schwerin v. Krosigk offensichtlich geneigt, den Nationalsozialisten weit entgegenzukommen, wenn sie auch – das Protokoll ist hier in mancher Hinsicht nicht ganz eindeutig interpretierbar – anscheinend noch zögerten, sich endgültig positiv zugunsten einer Kanzlerschaft Hitlers auszusprechen. So ergab sich ein Mehrheitsvotum lediglich dahin, daß, wie Papen es abschließend formulierte, in Verhandlungen mit Hitler festgestellt werden sollte, in welchem Maße die Nationalsozialisten an der Reichsregierung beteiligt werden müßten, „um sie davon abzuhalten, weiter in Opposition zu verharren“. Dabei sollte ein „Weg“ gefunden werden, der „dem gegenwärtigen Kabinett soviel Macht erhalte“ wie nur „irgend möglich“126.

126

Dok. Nr. 99, P. 2.

Ein entsprechender Verhandlungsspielraum war freilich in jenen Tagen nicht im mindesten mehr gegeben, denn Hitler bestand sowohl bei seinen wenig später stattfindenden Gesprächen mit Papen und Schleicher wie auch in seiner vielerwähnten Unterredung mit dem Reichspräsidenten am 13. August weiter entschieden darauf, daß ihm und seiner Partei die Führung der Regierungsgeschäfte „in vollem Umfang“ übertragen werden müsse127. Hindenburg wies diese Forderung jedoch mit dem Hinweis auf seine hohen Verantwortlichkeiten, die es ihm nicht erlaubten, einer so „einseitig gegen Andersdenkende eingestellten“ Partei die ganze Macht im Staate zu übertragen, kategorisch ab und beendete die Unterredung mit der Mahnung an Hitler, sich seiner Pflichten „vor dem Vaterlande“ bewußt zu bleiben und die von ihm angekündigte Opposition „ritterlich zu führen“128.

127

Hitler so nach der Aufzeichnung Meissners über diese Unterredung (Dok. Nr. 101) und nach dem amtl. Kommuniqué vom 13.8.32 (Anm. 5 zu Dok. Nr. 101). – Hierzu vgl. die abweichende Darstellung Hitlers in seinem Schreiben an (u. a.) Meissner vom gleichen Tage (Dok. Nr. 102) und die Erklärung Plancks gegenüber Pünder (17. 8.), daß Hitler beim Reichspräsidenten tatsächlich nicht die „Staatsgewalt in vollem Umfange“ gefordert habe und daher das Kommuniqué als eine Art „Emser Depesche“ anzusehen sei (Anm. 5 zu Dok. Nr. 101).

128

Dok. Nr. 101; 102; 104, P. 1.

Davon konnte in den Wochen nach dem „Schicksalstag“, wie der 13. August[LI] (in der Umgebung Papens?) später einmal genannt werden sollte129, nun allerdings gar keine Rede sein, denn Hitler zeigte sich damals weder bereit, den von nationalsozialistischen Verbänden vielerorts unternommenen Gewalttätigkeiten energisch Einhalt zu gebieten, noch schreckte er in seiner eskalierenden Agitation vor verleumderischen Rundumschlägen und Schmähungen zurück. Seine gegenüber der Papenregierung bald immer offener zur Schau getragene Feindseligkeit erreichte nach den Todesurteilen gegen die nationalsozialistischen Potempa-Mörder, verhängt durch ein Beuthener Sondergericht am 22. August, einen ersten Höhepunkt in dem „Aufruf an das nationale Deutschland“, worin er sich „in unbegrenzter Treue“ mit den Verurteilten solidarisch erklärte und dem Reichskabinett einen bedingungslosen Kampf ansagte130. Papen hat sich hierdurch nicht zu scharfen Antworten herausfordern lassen, wenn er auch in öffentlichen Reden nun seiner Enttäuschung über Hitler unumwunden Ausdruck zu geben begann und in diesem Zusammenhang offenbar den Versuch unternahm, mit der, wie er meinte, „großen und verdienstvollen Bewegung des Nationalsozialismus“ in eine Art staatstheoretischer Auseinandersetzung einzutreten. Die NSDAP habe sich, betonte er dabei unter anderem, von ihrer ursprünglichen Aufgabe, dem „Kampf gegen Parteiherrschaft, gegen Willkür und Ungerechtigkeit“, weit entfernt und befinde sich auf einem verhängnisvollen Irrweg, wenn sie glaube, sich der von ihm vertretenen „konservativen Staatspolitik“, die doch „ausschließlich auf Deutschlands Zukunft gerichtet“ sei, entgegenstellen zu müssen. „Das Wesenhafte jeder konservativen Weltanschauung“, sagte er dann am 12. Oktober in München, „ist ihre Verankerung in der göttlichen Ordnung der Dinge. Das aber ist auch ihr grundsätzlicher Unterschied gegenüber der Doktrin, welcher die NSDAP huldigt. Ihr Grundsatz der ‚Ausschließlichkeit‘, des politischen ‚Alles oder nichts‘, ihr mystischer Messiasglaube an den wortgewaltigen Führer als den einzigen zur Leitung der Geschicke Berufenen gibt ihr den Charakter einer politischen Konfession. Und eben darin sehe ich den unüberbrückbaren Unterschied zwischen einer konservativen Politik aus dem Glauben und einem nationalsozialistischen Glauben aus Politik.“131

129

Dok. Nr. 166.

130

Dok. Nr. 95, P. 2, dort auch Anm. 13; 98; 122, dort bes. Anm. 3.

131

Dok. Nr. 117, P. 2, dort bes. Anm. 16; 135; 166.

In der Zwischenzeit, vor allem im August und in den ersten Septembertagen 1932, waren Politiker des Zentrums und der NSDAP zu einer Reihe von Gesprächen über die Bildung parlamentarischer Mehrheitskoalitionen der beiden Parteien in Reich und Preußen zusammengetreten132. Soweit diese Besprechungen einen Niederschlag in den Reichskanzleiakten gefunden haben – das ist begreiflicherweise nur in sehr begrenztem Umfang und hinsichtlich der nationalsozialistischen Verhandlungsziele ganz ungenügend der Fall gewesen –, scheinen die Absichten der Zentrumsführung hauptsächlich dahin gegangen zu[LII] sein, das Papenkabinett durch eine mit dem Reichstag eng zusammenarbeitende neue Präsidialregierung abzulösen und die NSDAP durch Einbindung in parlamentarische und gouvernementale Verantwortlichkeiten allmählich von ihrer revolutionären Linie abzubringen. Alle ihre Bemühungen blieben aber ergebnislos, weil einige der wichtigsten Fragen, namentlich die der Besetzung des Reichskanzler- und des Ministerpräsidentenpostens in Preußen, sich letztlich als nicht lösbar erwiesen, jedenfalls nicht im Sinne Hitlers, der, wenn auch gelegentlich lavierend, an seinem Anspruch auf die beiden Ämter gegen den Widerstand der meisten Zentrumsführer unbeirrbar festhielt.

132

Über diese Verhandlungen (Teilnehmer u. a.: Bolz, Joos, Perlitius, Brüning; Strasser, Frick, Göring, Hitler) vgl. Bracher, Die Auflösung der Weimarer Repubnlik, S. 621 ff.; Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 262 ff.; Brüning, Memoiren 1918–1934, S: 621 ff.; Morsey, Der Untergang des politischen Katholizismus, S: 56 ff.; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 7, S. 1070 ff., 1084 ff., 1090 ff.

Über die Möglichkeiten eines erfolgreichen Ausgangs der schwarz-braunen Koalitionsverhandlungen waren im Reichskabinett fast durchweg skeptische Meinungen geäußert worden und selbst für den Fall des Zustandekommens einer solchen Verbindung war man hier der Auffassung, daß sie wegen des ungleichen Charakters der beiden Parteien nicht lange Bestand haben werde. Dennoch plädierte Papen anläßlich einer Besprechung beim Reichspräsidenten am 30. August in Neudeck energisch dafür, daß dem Wirksamwerden dieser, wie er sagte, „‚negativen‘ Mehrheit“ unbedingt durch Auflösung des Reichstages zuvorgekommen werden müsse, und zwar aus taktischen Gründen am besten dann, wenn sichtbar geworden sei, „daß ein zur Zusammenarbeit mit dem Herrn Reichspräsidenten bereiter Reichstag nicht vorhanden ist“. Hiermit erklärte sich Hindenburg sofort ohne Vorbehalte einverstanden und stellte der Regierung vorsorglich schon jetzt die Auflösungsorder in Form einer Blankovollmacht zur Verfügung. Seine volle Zustimmung fand bei dieser Gelegenheit außerdem ein von Papen, Gayl und Schleicher vorgetragener „Notstandsplan“, wonach die Neuwahl des Reichstages nicht innerhalb der sonst üblichen Frist von 60 Tagen nach der Auflösung abgehalten, sondern auf unbestimmte Zeit vertagt werden sollte. Zwar wäre ein solches Vorgehen, so räumten sie ein, „formell eine Verletzung der diesbezüglichen Verfassungsvorschriften“, doch würde Hindenburg, sollte er sich angesichts des immer größer werdenden „staatlichen Notstandes“ entschließen, von einer fristgemäßen Reichstagsneuwahl abzusehen, zweifellos – wozu er durch seinen Verfassungseid ja besonders verpflichtet sei – Schaden vom deutschen Volke abwenden; denn eine Neuwahl in dieser politisch so überaus „erregten Zeit mit all den Terrorakten und Mordtaten“ müßte für die innerdeutsche Entwicklung von äußerst schädlicher, wenn nicht verhängnisvoller Wirkung sein. Vor allem aber würde durch Hinausschiebung der Wahlen, so erklärten sie abschließend, für das Reichskabinett neue Handlungsfreiheit gewonnen werden, die zur Durchführung seiner großen Reformvorhaben (Verfassungs-, Verwaltungsreform; Wirtschafts- und Arbeitsbeschaffungsprogramme) und nicht zuletzt auch dafür genutzt werden sollte, eine „Präsidialpartei, ähnlich dem früheren National-Verein“, aufzubauen133, mit deren Hilfe ein Gegengewicht gegen die übermächtigen Oppositionsparteien geschaffen und der Präsidialregierung schließlich ein gewisser Halt gegeben werden könnte134.

133

Dok. Nr. 120; 121, P. 1, dort bes. Anm. 5; 136, dort auch Anm. 6; 141, P. 1, dort auch Anm. 10.

134

Dok. Nr. 99, P. 2, dort bes. Anm. 8; 104, P. 1; 120; 121, P. 1.

[LIII] Seine Übereinstimmung mit diesen Überlegungen, insbesondere sein starkes Interesse am Fortbestand des überparteilichen Papenkabinetts, brachte Hindenburg auch in der Folgezeit mehrfach unmißverständlich zum Ausdruck, so indem er am 9. September vor den Mitgliedern des neuen Reichtstagspräsidiums betonte, daß er die von „vaterländischen Motiven getragene“ Politik des „derzeitigen Ministeriums“ durchaus billige und daher entschlossen sei, an ihm – auch im Falle eines parlamentarischen Mißtrauensvotums – unbedingt festzuhalten135.

135

Dok. Nr. 130.

Am 12. September trat der VI. Reichstag zu seiner ersten (und einzigen) Arbeitssitzung zusammen. Die außergewöhnlichen Umstände, welche ihren Verlauf bestimmten – vor allem die Verhinderung der Regierungserklärung durch geschäftsordnungsmäßige Schachzüge der KPD und die Nichtbeachtung der Wortmeldungen des Kanzlers zur Bekanntgabe der Auflösungsorder, die er dann wortlos auf dem Tisch des Reichstagspräsidenten niederlegen mußte, ferner das beispiellose Mißtrauensvotum von 512 gegen 42 Stimmen, das infolge der Reichstagsauflösung zwar wirkungslos, für das Ansehen der Regierung darum aber nicht weniger vernichtend war und schließlich der sofort einsetzende und wochenlang andauernde Streit um die Rechtmäßigkeit der Wortverweigerung und der Reichstagsauflösung136 – haben auch in diesem Zusammenhang eine besonders eingehende Dokumentierung erforderlich werden lassen. Sie enthält neben Unterlagen allgemeinen Charakters (Kabinettsprotokolle, Korrespondenzen, Redeaufzeichnungen)137 verschiedene Materialien zur Tätigkeit des sogenannten „Überwachungsausschusses“138, darunter eine äußerst umfangreiche Niederschrift über dessen Sitzung vom 27. September, in der Papen, Gayl und Planck einem mit unnachsichtiger Härte geführten Verhör über ihr Verhalten während der Reichstagssitzung unterzogen wurden139. Wir haben uns für den Abdruck dieses (annähernd 65 Druckseiten umfassenden, bisher anscheinend unbekannten bezw. unbeachteten) Dokuments nicht nur deshalb entschieden, weil es sich hier um ein reines Wortprotokoll handelt, wohl das einzige in den Reichskanzleiakten der Papenzeit vorhandene, sondern in erster Linie, weil darin eine sehr engagierte, wenn auch von parteipolitischen Gegensätzen bestimmte Auseinandersetzung über einige bis heute nicht zufriedenstellend rekonstruierte Sachverhalte wiedergegeben wird140, so vor allem über die Frage, ob Reichstagspräsident Göring sich bei seiner Wortverweigerung gegenüber Papen noch im Einklang mit der Reichsverfassung, der Geschäftsordnung und den[LIV] sonstigen Gepflogenheiten des Reichstages befunden habe. Sie wurde von der großen Mehrheit der Ausschußmitglieder141 in bejahendem Sinne beantwortet, mit besonderem Nachdruck auch vom Ausschußvorsitzenden Löbe, welcher betonte, daß die Wortmeldung des Kanzlers erst nach Beginn des Abstimmungsvorganges stattgefunden habe und vom Reichstagspräsidenten aus diesem Grunde – darüber könne „gar kein Zweifel herrschen“ – nicht mehr habe berücksichtigt werden können. Was andererseits die Reichstagsauflösung betraf, so wurden hierbei in bezug auf ihre Rechtswirksamkeit nur geringe Vorbehalte deutlich; man war offenbar schon bereit, sich mit der Unabänderlichkeit des eingetretenen Zustandes abzufinden.

136

Über den 12. September und die nachfolgenden Auseinandersetzungen vgl. Bracher, die Auflösung der Weimarer Republik, S. 627 ff.; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 7, S. 1092 ff.

137

Dok. Nr. 132, P. 2; 134, P. 1, dort bes. Anm. 3, 4 und 9; 135; 136; 139; 140; 141, P. 1; 142, dort auch Anm. 2; 154, P. 6.

138

Eigentlich: „Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung“. Der Ausschuß hatte sich am 14. 9. in einen Untersuchungsausschuß über die Vorgänge, die zur Reichstagsauflösung führten, umgewandelt. Vgl. Anm. 19 zu Dok. Nr. 85 und Anm. 20–22 zu Dok. Nr. 154.

139

Dok. Nr. 158.

140

In der Sitzung wertete der Ausschuß neben den „unkorrigierten amtlichen Stenogrammen“ über die Reichstagssitzung vom 12. 9. auch die darüber angefertigten Tonaufzeichnungen (Schallplatten) aus.

141

Der am 13. 9. konstituierte „Überwachungsausschuß“ bestand aus 28 Mitgliedern, wovon auf die NSDAP 11, die SPD 6, die KPD 4, das Zentrum 4, die DNVP 2 Mitglieder und auf die BVP ein Mitglied entfielen.

In jenen spannungsgeladenen Tagen wurde im Reichskabinett, beginnend unmittelbar nach der Reichstagssitzung des 12. September, noch einmal die Frage erörtert, ob es nicht angesichts der immer schwieriger werdenden inneren Entwicklung des Reiches sinnvoll wäre, die Neuwahl des Reichstages auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben und das Risiko eines Konflikts mit den radikalen Bewegungen einzugehen. Die meisten Kabinettsmitglieder sprachen sich hierbei, wenn auch zögernd und auf die Undurchsichtigkeit der Lage hinweisend, gegen eine solche Lösung aus, nicht vornehmlich aus verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern weil sie meinten, daß ein solches Vorgehen der Reichsregierung, für das die Öffentlichkeit noch keineswegs „reif“ sei, sofort große „Unruhe im Volke“ hervorrufen werde. Eine Ausnahmestellung nahmen hier wiederum die Minister Gayl und Schleicher ein, die für eine längere Verschiebung der Neuwahlen plädierten, unter anderem mit der Begründung, daß man hiermit das „kleinere Übel“ wählen und dem „Wohl der Nation“, die der vielen Wahlkämpfe zweifellos „überdrüssig“ sei, am besten dienen würde. Auf ganz ähnlicher Linie bewegte sich in seiner abschließenden Stellungnahme auch der Kanzler, der aber, nachdem er zunächst grundsätzlich betont hatte, daß das „System der Parteiherrschaft“ durch „Abweichen von der Verfassung“ so bald wie möglich „beendet“ werden müsse, einräumen mußte, daß dafür die „Zeit“ noch nicht gekommen sei. Auch müsse bei allen diesen Überlegungen auf die „Stellung des Reichspräsidenten“ als Hüter der Verfassung besondere „Rücksicht“ genommen werden142.

142

Dok. Nr. 136; 141, P. 1.

Wenige Tage später beschloß das Kabinett die Ausschreibung von Neuwahlen für den 6. November 1932143.

143

Dok. Nr. 146, P. 6; VO des RPräs. vom 20.9.32 (RGBl. I, S. 485 ).

c) Das Ende der Regierung Papen

Der November 1932 wurde für das Papenkabinett zu einer letzten Phase schwerer Mißerfolge und fortschreitenden Niedergangs. Auf der ganzen Linie enttäuschend war schon das Ergebnis der am 6. dieses Monats abgehaltenen Wahlen zum VII. Reichstag: Beinahe 90% der Stimmen waren den Gegnern der[LV] Regierung zugefallen und weiterhin bestand eine parlamentarisch alles blockierende Mehrheit jener extrem antiparlamentarischen Bewegungen, der Nationalsozialisten und Kommunisten144, die ihre wachsende Bereitschaft zu destruktiver Zusammenarbeit zuletzt im großen Berliner Verkehrsarbeiterstreik145 in höchst provozierender Weise demonstriert hatten. Empfindliche Rückschläge und Prestigeverluste waren aber, wie wir gesehen haben, noch auf wichtigen anderen Feldern eingetreten: Durch unerwartet heftigen Widerspruch des Auslandes war das Kabinett gezwungen worden, seinen in monatelanger Auseinandersetzung mühsam erarbeiteten Einfuhrkontingentierungsplan146 aufzugeben, hatte über größere Abstriche an seinen gewiß nicht unwirksamen, aber von vielen Seiten bekämpften Wirtschaftsprogrammen nachdenken und schließlich von einem der Paradestücke „konservativer Staatsplanung“, der immer wieder groß angekündigten Reichs- und Verfassungsreform147, gänzlich Abstand nehmen müssen.

144

Bei der RT-Wahl vom 6. 11. entfielen von insges. 584 Mandaten auf: NSDAP 196 (RT-Wahl vom 31.7.32: 230), SPD 121 (133), KPD 100 (89), Zentrum 70 (75), DNVP (+ Württ. Bauernbund 1 und Thüring. Landbund 2) 54 (40), BVP 20 (22), DVP 11 (7), Dt. Staatspartei 2 (4), CSVD 5 (3), Dt. Bauernbund 3 (2), Dt. Hannoveraner 1.

145

Dok. Nr. 191, P. 2, dort bes. Anm. 7 und 8; 222.

146

Vgl. oben S. XLI.

147

Vgl. oben S. XLVIII.

Im Kreise der Reichsminister wurde der Wahlausgang jedoch nicht als ausgesprochene Niederlage der Reichsregierung angesehen; man sprach in öffentlichen Stellungnahmen und in ersten Kabinettsberatungen, bei denen freilich immer wieder pessimistische Töne durchklangen, vielmehr davon, daß die politische Krisenlage – hauptsächlich durch die Stimmengewinne der bürgerlichen Rechtsparteien (DNVP, DVP) und dank der Tatsache, daß im Reichstag eine schwarz-braune Mehrheitsbildung nun nicht länger möglich war – eine leichte Besserung erfahren habe, wenngleich andererseits nicht übersehen wurde, daß sich hierdurch an dem fatalen Geburtsfehler dieser Regierung, der fehlenden parlamentarischen Grundlage, wenig oder nichts geändert hatte. Man war sich deshalb auch im klaren darüber, daß noch große Anstrengungen unternommen werden müßten, um eine bessere „Untermauerung des Kabinetts“ herbeizuführen. Denn sollte dies nicht gelingen, so würde sich – darin stimmten nicht nur die Reichsminister Gayl und Schleicher, sondern auch die übrigen Kabinettsmitglieder weitgehend überein – wiederum der „Gedanke einer neuen Reichstagsauflösung“ und einer aus „staatsrechtlichem Notstand“ vorübergehend gerechtfertigten „Diktatur“ unausweichlich aufdrängen. Auf Anregung des Kanzlers wurde daher abschließend vereinbart, daß dieser dem Reichspräsidenten nicht den Rücktritt der Regierung anbieten, sondern mit dessen Billigung zunächst in Gesprächen mit den Parteien sondieren sollte, ob und wieweit sie zur Tolerierung des Kabinetts und zur Mitarbeit an einer „Konzentration der nationalen Kräfte“ bereit wären148.

148

Dok. Nr. 200, dort auch Anm. 8.

Nachdem Hindenburg dem ohne weiteres zugestimmt und sich noch einmal mit allem Nachdruck hinter die politischen und wirtschaftlichen Ziele der Reichsregierung gestellt hatte, nahm Papen am 13. November entsprechende[LVI] Verhandlungen mit den Führern der DNVP, DVP, BVP und des Zentrums auf149, konnte dabei aber nur von den beiden Erstgenannten (Hugenberg und Dingeldey) eine klare Unterstützungszusage erhalten. Die Verhandlungsführer der Bayerischen Volkspartei (Schäffer) und des Zentrums (Kaas, Joos) erklärten dagegen, daß sie die „gegenwärtige“ Kabinettsführung – also insbesondere den Kanzler – nicht für geeignet hielten, die auch von ihnen angestrebte „nationale Konzentration“ bezw. „Zusammenfassung aller politischen Kräfte zu einer starken Not- und Arbeitsgemeinschaft“ sicherzustellen. Sie betonten außerdem – das Zentrum entschiedener als die BVP – ihre Bereitschaft, an der Bildung einer parlamentarisch gestützten Präsidialregierung unter Beteiligung der Nationalsozialisten mitzuwirken und gegebenenfalls Hitler den Kanzlerposten einzuräumen.

149

Die vom Reichskanzler ebenfalls eingeladene SPD-Führung hatte Verhandlungen mit der Papenregierung in schroffer Form abgelehnt. Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 211; Winkler, Der Weg in die Katastrophe, S. 786 ff.

Eine deutliche Absage erhielt Papen schließlich auch von dem Führer der NSDAP, der sich mit ihm, um „Mißverständnissen“, wie sie nach den Besprechungen des 13. August 1932 aufgetreten waren150, vorzubeugen, nur auf einen schriftlichen Gedankenaustausch einlassen wollte. Hierbei bezeichnete Hitler das außen-, innen- und wirtschaftspolitische Programm der Regierung als „völlig unbrauchbar“ und machte seinen Anspruch auf die Kanzlerschaft fast ebenso entschlossen wie in früheren Auseinandersetzungen geltend.

150

Dok. Nr. 101; 102; 103; 104, P. 1.

Das somit ganz überwiegend negative Ergebnis seiner Bemühungen veranlaßte den Kanzler am 17. November dazu, dem Kabinett die unverzügliche Demission nahezulegen, um, wie er sagte, die „Bahn“ freizumachen für neue und durch keinerlei Rücksichten mehr behinderte Verhandlungen des Reichspräsidenten mit dem Ziel der Bildung einer arbeitsfähigen „Konzentrationsregierung“. Nach längerer Aussprache, in der wesentliche Meinungsverschiedenheiten nicht zutage traten, erklärten sich sämtliche Kabinettsmitglieder hiermit einverstanden, ebenso am gleichen Tage auch der Reichspräsident, der den Rücktritt annahm und die Reichsregierung, wie bei solchen Gelegenheiten immer üblich, mit der einstweiligen Fortführung der Geschäfte beauftragte151.

151

Dok. Nr. 200, dort auch Anm. 8; 211; 212; 213; 214; 215, P. 1; 216, P. 1.

Seine mehrtägigen Versuche zur Regierungsbildung eröffnete Hindenburg am 18. November durch Gespräche mit den Vorsitzenden der Mittel- und Rechtsparteien. Dabei plädierte der zunächst empfangene Hugenberg nachdrücklich für die Aufrechterhaltung des „überparteilichen“ Präsidialregimes und äußerte „sehr große Bedenken“ gegen eine Zusammenarbeit mit den viel zu radikal gewordenen Nationalsozialisten und vor allem gegen eine Kanzlerschaft Hitlers. Demgegenüber zeigte sich der Zentrumsführer Kaas – wie schon in seinen Besprechungen mit Papen – bereit, an einer „nationalen Konzentration einschließlich der Nationalsozialisten“ teilzunehmen und trat, ein „Zurückfallen in den Parlamentarismus“ ablehnend, für die Bildung eines neuen, von einer Reichstagsmehrheit getragenen und nötigenfalls von Hitler geführten Präsidialkabinetts ein. Ganz ähnliche Vorstellungen entwickelte daraufhin auch der[LVII] BVP-Vorsitzende Schäffer, während Dingeldey (DVP) gegen eine Regierungsführung durch Hitler „gewisse Bedenken“ erhob, jedoch schließlich versicherte, daß seine Partei die Entschlüsse des Präsidenten, selbst wenn er „trotzdem Hitler wählen würde“, ohne jede Einschränkung akzeptiere152.

152

Dok. Nr. 217; 218; 219, dort auch Anm. 4; 221; 223.

Am Beginn seiner entscheidenden Besprechungen mit Hitler (19. und 21. November) sah sich Hindenburg also einer nicht unbeachtlichen Aufgeschlossenheit für eine durch diesen geführte Parteienregierung gegenüber. Dennoch lehnte er die von Hitler sogleich erhobene Forderung, ihn, den „Führer der stärksten Bewegung“, an die Spitze eines neuen Reichskabinetts zu berufen, ganz entschieden mit der Begründung ab, daß er sich zu einer von dem Parteiführer Hitler geleiteten Regierung, welche fraglos eine „Parteiregierung“ sein würde, unter keinen Umständen werde entschließen können, weil er an dem „Grundsatz einer überparteilichen Regierung“ unbedingt festhalten müsse. Und er konnte sich in dieser Haltung durchaus bestärkt sehen, als Hitler wenig später auf die Frage, wie er sich denn die Zusammenarbeit mit den anderen Parteien vorstelle, überraschend erklärte, er würde sich, sollte er einen Auftrag zur Regierungsbildung erhalten, zunächst in „sorgfältigen Beratungen“ mit den in Frage kommenden Fraktionen um ein gemeinsames Programm und dann um die Zustimmung des Reichstages zu einem entsprechenden „Ermächtigungsgesetz“ bemühen. In den unmittelbar folgenden Tagen nahm Hitler jedoch – beeindruckt offenbar durch die äußerst zurückhaltende Reaktion des Präsidenten und dessen dringende Bitte, ihm im Interesse ihrer künftigen Zusammenarbeit „entgegenzukommen“ – von dem Gedanken eines Ermächtigungsgesetzes wieder Abstand und forderte Hindenburg stattdessen in der zweiten Besprechung auf, ihm die Führung eines mit größtmöglicher Autorität versehenen Präsidialkabinetts zu übertragen. Allerdings lehnte er bei dieser Gelegenheit auch nicht das Ersuchen des (inzwischen eine gänzlich „parlamentarische Lösung“ ins Auge fassenden) Präsidenten ab, in Verhandlungen mit den Parteien festzustellen, ob und unter welchen Bedingungen er eine „arbeitsfähige“ Reichtagsmehrheit für ein von ihm geführtes Kabinett erhalten könne.

Ohne indessen hierzu irgendwelche Sondierungen begonnen zu haben, gab Hitler diesen Auftrag, den er in einer langen brieflichen Auseinandersetzung mit Hindenburg und Meissner wegen der mit ihm verbundenen „verfassungswidrigen“ Auflagen (u. a. sollte die Besetzung des Auswärtigen Amts und des Wehrministeriums der persönlichen Entscheidung des Reichspräsidenten vorbehalten bleiben) als undurchführbar bezeichnete, schon am 23. November wieder zurück und erhob erneut den Anspruch auf die Führung eines mit weitgehenden Notverordnungsvollmachten ausgestatteten Präsidialkabinetts. Hindenburg beharrte jedoch auf seiner Ablehnung und ließ Hitler am 24. November durch Meissner eine endgültige Absage erteilen, unter anderem mit dem Hinweis darauf, „daß ein von Ihnen geführtes Präsidialkabinett sich zwangsläufig zu einer Parteidiktatur mit allen ihren Folgen für eine außerordentliche Verschärfung der[LVIII] Gegensätze im deutschen Volke entwickeln würde, die herbeigeführt zu haben“, der Reichspräsident vor seinem „Gewissen nicht verantworten könnte“153.

153

Dok. Nr. 222; 224; 225; 226; 227, dort auch Anm. 9; 228.

In ganz ähnlichem Maße ergebnislos verliefen in jenen Tagen aber noch verschiedene andere Bemühungen zur Lösung der Krise, von denen an dieser Stelle – auch weil es die letzten sind, die aus den Akten der Reichskanzlei belegt werden können – besondere Erwähnung verdienen vor allem der im Auftrage Hindenburgs am 25. November durch den Zentrumsvorsitzenden Kaas unternommene Versuch, in Verhandlungen mit den Parteien noch einmal die sachlichen Voraussetzungen einer parlamentarischen Mehrheitskoalition zu klären154, und ferner die „Aussprache“ zwischen Schleicher und Hitler vom 23. November, in der dieser, wie Schleicher am übernächsten Tage im Kabinett berichtete, erklärt hatte, daß er eine von dem „jetzigen Reichswehrminister“ geleitete Reichsregierung entschieden „bekämpfen“, niemals in eine nicht von ihm selber geführte Regierung eintreten und auch seinen Parteifreunden nicht erlauben werde, einer solchen Regierung anzugehören155.

154

Dok. Nr. 229; 233.

155

Dok. Nr. 232, P. 1.

Überhaupt keinen Niederschlag in den Reichskanzleiakten gefunden haben dagegen die im gleichen Zeitraum beginnenden vielfältigen Fühlungnahmen Schleichers mit Gewerkschaftsvertretern und Parteiführern (u. a. Leipart-ADGB, Breitscheid-SPD, Otte-DGB, Dingeldey-DVP, Göring-NSDAP, Kaas-Zentrum), deren Ziel es vornehmlich war, für eine von ihm gebildete Präsidialregierung parlamentarische Unterstützung oder nach Möglichkeit sogar eine Tolerierungsmehrheit zu gewinnen. Fast alle diese Kontakte, bei denen in erster Linie wohl die wirtschaftlichen und sozialen Probleme des kommenden Kabinetts erörtert wurden, ließen auf seiten der Gesprächspartner zwar eine gewisse Aufgeschlossenheit, aber noch keine Bereitschaft zu engerer Zusammenarbeit mit Schleicher erkennbar werden156..

156

Zu den Sondierungen Schleichers vgl. Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik, S. 667 ff.; Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 318 ff.; Kissenkoetter, Gregor Strasser und die NSDAP, S. 162 ff.; Hentschel, Weimars letzte Monate, S. 75 ff.; Muth, Schleicher und die Gewerkschaften 1932, in: VfZG 29 (1981), S. 189 ff.; Plehwe, Reichskanzler Kurt von Schleicher, S. 234 ff.; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 7, S. 1158 ff.; Winkler, Der Weg in die Katastrophe, S. 794 ff. Vgl. auch diese Edition: Das Kabinett von Schleicher, S. XXV ff.

Dieser wenig befriedigende Ausgang seiner Bemühungen und insbesondere auch der Umstand, daß es ihm noch nicht gelungen war, Hitler oder Gregor Strasser zu erneuten Gesprächen über eine Regierungsbeteiligung der Nationalsozialisten (d. h. Beteiligung durch Kabinettseintritt Hitlers als Vizekanzler oder durch ein vermutlich schon seit längerem angestrebtes Bündnis mit dem Strasser-Flügel der NSDAP) an den Berliner Verhandlungstisch zu bringen157, ließen Schleicher Ende November eine Hinauszögerung der Regierungsbildung bis zum Eintreten größerer Klarheit über die „Entwicklung im Nazi-Lager“ geboten erscheinen. Der Reichspräsident lehnte ein solches Abwarten jedoch in einer Besprechung am Abend des 1. Dezember, an der neben dem Kanzler und dem[LIX] Wehrminister auch Meissner und Oskar v. Hindenburg teilnahmen, als viel zu unsicher und für ihn „unerträglich“ ab. Wie Meissner damals notierte, gelangten bei dieser Gelegenheit alle Beteiligten zu der „einmütigen Auffassung“, daß ein Kabinett v. Schleicher, weil es über einen parlamentarischen Rückhalt nicht verfügen und deshalb ebenso in einen Konflikt mit dem Reichstag geraten würde wie ein neues Papenkabinett, „keine wesentliche Verbesserung der Lage bedeuten“ werde. Hindenburg beauftragte daher den geschäftsführenden Reichskanzler v. Papen, dem er offensichtlich mehr Sympathien und größeres Vertrauen entgegenbrachte als seinem Kontrahenten Schleicher, mit der erneuten Regierungsbildung und gab ihm auch die erbetene Zusage, daß er dem Reichskabinett im Falle der zu erwartenden Auseinandersetzung mit dem Reichstag alle präsidialen Rechte zur Verfügung stellen und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen würde, um „Deutschland vor einem Schaden zu bewahren, der aus einer Verletzung der Pflichten des Reichstages entstehen könnte“.

157

Dok. Nr. 236; 238, dort bes. Anm. 1; 239 b; vgl. auch Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 330 ff.; Kissenkoetter, Gregor Strasser und die NSDAP, S. 145 ff.

In einer am Morgen des 2. Dezember improvisierten Kabinettsbesprechung suchte Papen Klarheit über das Für und Wieder seines Auftrages und nicht zuletzt auch Unterstützung für dessen Durchführung zu gewinnen. Wie schon in den hektischen Einzelgesprächen der vorangegangenen Tage158 erhob sich hiergegen sofort lebhafter Widerspruch und in nahezu einhelliger Entschlossenheit sprach sich nun die weit überwiegende Mehrzahl der Kabinettsmitglieder für eine Regierungsbildung unter Schleichers Führung und gegen die von Hindenburg gewünschte Lösung aus, am nachdrücklichsten wohl die Reichsminister Schwerin v. Krosigk und Warmbold, die für den Fall der Wiederberufung des bisherigen Kanzlers schwere innere Auseinandersetzungen bis hin zum offenen Bürgerkrieg und in dessen Folge eine starke Gefährdung der soeben erst angelaufenen Wirtschaftsprogramme befürchten zu müssen glaubten. Als sich Papen hierdurch aber kaum beeindruckt zeigte und dem sogar entgegenhielt, daß ihm „die Gefahren von Streiks und inneren Unruhen nicht so schwer“ erschienen, spielte Schleicher schließlich seinen entscheidenden Trumpf aus: durch den in die Sitzung gerufenen Oberstleutnant Ott ließ er über eine im Wehrministerium kürzlich erarbeitete „Kriegsspielstudie“ berichten, deren Ergebnis in der Feststellung gipfelte, daß die „Ordnungskräfte“ des Reiches und der Länder im Falle bürgerkriegsähnlicher Entwicklungen in keiner Weise ausreichen würden, um die „verfassungsmäßige Ordnung gegen Nationalsozialisten und Kommunisten aufrechtzuerhalten“ und die Reichsgrenzen zu schützen. Es sei daher die dringende Pflicht des Wehrministers, unter allen Umständen die „Zuflucht der Reichsregierung zum militärischen Ausnahmezustand zu verhindern“.

158

Dok. Nr. 236.

Die Wirkung dieser „auf den schlimmsten Fall eingestellten“ Studie war, wie den Aufzeichnungen des Grafen Schwerin v. Krosigk entnommen werden kann, bei allen Sitzungsteilnehmern „unverkennbar“. Papen, der sich während des Ott’schen Vortrages „immer wieder die Augen wischte“, ging danach sofort zum Reichspräsidenten, um ihn über die ablehnende Haltung des Kabinetts zu unterrichten und ihm die Beauftragung Schleichers vorzuschlagen. Nach wenigen Minuten kam er wieder zurück und sagte „in großer Bewegung“, nun solle[LX] „aber auch Schleicher sofort hingehen, damit der alte Herr von der Qual des Wartens und der Ungewißheit erlöst würde“.

Noch am gleichen Tage beauftragte Hindenburg den Wehrminister v. Schleicher mit der Bildung eines Präsidialkabinetts und ernannte ihn am 3. Dezember 1932 zum neuen Reichskanzler159.

159

Dok. Nr. 236; 239 a und b; 240.

Karl-Heinz Minuth

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