2.105.2 (vpa1p): 2. Aktien-Paket Gelsenkirchen.

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2. Aktien-Paket Gelsenkirchen15.

15

Zum Sachverhalt s. (u. a.) Dok. Nr. 33; 44; 61.

Der Reichswirtschaftsminister schlug vor, durch den Mitinhaber der Firma Hardy & Co., von Flotow, die finanzielle Lage von Gelsenkirchen in persönlichen Besprechungen mit dem Vorstand der Gesellschaft sowie des Stahlvereins und den zuständigen Aufsichtsratsmitgliedern dieser Unternehmungen eingehend klären zu lassen. Vom Ergebnis soll es abhängen, ob das Aktienpaket, das sich in den Händen der Dresdner Bank befindet und für das Reich gesperrt ist, mit dem Paket vereinigt werden soll, das von der Firma Hardy & Co. für das Reich verwaltet wird. Durch diese Vereinigung würde das Reich die Mehrheit der Stimmen in der Generalversammlung von Gelsenkirchen erlangen. Das wäre jedoch nur von Vorteil, wenn die Lage der Gesellschaft nicht ungünstig ist; anderenfalls würde das Reich, insbesondere wegen der Auslandsschulden, als Mehrheitsbesitzer zweckmäßig nicht in die Erscheinung treten.

Der Reichswehrminister erklärte sich mit dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers unter der Voraussetzung einverstanden, daß dadurch den grundsätzlichen Entscheidungen über die Beteiligung des Reichs an wirtschaftlichen Unternehmungen nicht vorgegriffen wird.

Auf Anfrage des Reichskanzlers erklärte der Reichsminister der Finanzen daß über die Gehälter der Gesellschaften, an denen das Reich ausschlaggebend[405] beteiligt ist, Nachprüfungen stattfinden. Vor Maßnahmen in dieser Hinsicht werde das Ergebnis abgewartet werden müssen. Der Reichskanzler wünschte wegen der zu erwartenden psychologischen Wirkung, daß sobald wie möglich in diese Verhältnisse Ordnung gebracht werde.

Im übrigen war das Kabinett mit dem Antrage des Reichswirtschaftsministers einverstanden.

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