2.86.4 (vpa1p): 4. Reparationspolitische Frage.

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[320]4. Reparationspolitische Frage.

Der Reichskanzler führte aus, daß Reichskanzler a. D. Dr. Brüning im Wahlkampf dauernd mit der Behauptung hervortrete, er habe Staatssekretär a. D. Bergmann nie ermächtigt, der Gegenseite irgendeine Abschlußzahlung in der Reparationsfrage anzubieten. Eine derartige Abschlußzahlung habe er nie erwogen und stets abgelehnt. Dieser Behauptung widersprächen Unterlagen der Reichskanzlei.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei verlas sodann einen Brief des Staatssekretärs Dr. Pünder an Staatssekretär Bergmann vom 20. 1. d. Js.15.

15

Der Brief hatte folgenden Wortlaut: „Zunächst darf ich Ihnen nochmals herzlich dafür danken, daß Sie mir am vergangenen Sonnabend [16. 1.] Ihre reparationspolitischen Pläne so eingehend auseinandergesetzt haben. Ihre Darlegungen haben mich sehr beeindruckt. Inzwischen habe ich naturgemäß die Angelegenheit auch mit dem Herrn Reichskanzler [Brüning] vertraulich besprochen. Daß auch er Ihren Ausführungen mit großem Interesse gefolgt ist, werden Sie bei Ihrem Vortrag schon selbst empfunden haben. Ich verrate Ihnen gewiß kein Geheimnis, darf aber trotzdem um ganz vertrauliche Behandlung bitten, wenn ich Ihnen sage, daß auch der Herr Reichskanzler – auf das Ende gesehen – solche Gedankengänge nicht völlig abweist. Augenblicklich sind wir aber innerhalb des gesamten Dramas noch in einem früheren Akte. Wenn wir heute schon anfangen würden, die Kulisse für diesen (Ihren) Akt aufzubauen, würde die Kulisse vielleicht etwas zu stark bemalt werden. Mit einem Wort: Der Herr Reichskanzler hat den Wunsch, daß im Augenblick über diese Ihnen vorschwebenden Möglichkeiten noch möglichst wenig gesprochen wird, namentlich noch keine Sondierungen im Auslande vorgenommen werden. Im gegebenen Augenblick werden wir uns Ihrer wertvollen Anregung und Vermittlung gern erinnern.“ (Abschrift in R 43 I /317 , Bl. 249–250). Über die hierin erwähnten Besprechungen liegt eine längere Aufzeichnung Pünders vor, wonach Bergmann seine reparationspolitischen Vorstellungen am 15. 1. Brüning und 16.1.32 Pünder vorgetragen hatte. In der Aufzeichnung heißt es: Bergmann stehe – wie die RReg. – auf dem Standpunkt, daß ein Wiederaufleben der dt. Reparationsleistungen unter keinen Umständen in Frage kommen könne. Da aber „eine völlige Streichung der Reparationen ohne einen irgendwie gearteten geldlichen Abschluß augenblicklich bei unseren Gegnern noch völlig unerreichbar sei“, schlage er vor, „Anleihetitres über 4 Milliarden Gold an die BIZ in Basel“ zu geben. „Diese titres sind keine Anleihe, sind also noch in keiner Weise zu verzinsen und zu amortisieren. Die BIZ, die ja nach ihrem Statut für solche Dinge berufen ist, soll berechtigt sein, Teile von diesen 4 Milliarden in zweckmäßig erscheinenden Stückelung auf Anleihe international auszulegen […]. Als erste Tranche denke er z. B. an die Herausgabe einer 1 Milliarden-Anleihe.“ Bergmann habe ihm, Pünder, gegenüber erwähnt, „daß der Herr Reichskanzler ihm zugesagt hätte, sich den Vorschlag zu überlegen, und ihm einen Wink zu geben, ob der Angelegenheit in irgendeiner Form Fortgang gegeben werden soll.“ Pünder in der Aufzeichnung abschließend: „Ich erzählte Herrn Bergmann vertraulich, daß der Gedanke einer wirtschaftlichen Abschlußzahlung kürzlich im kleinsten Kreise auch schon mal bei uns erörtert worden, aber einstweilen noch nicht auf große Gegenliebe gestoßen sei.“ (Aufzeichnung Pünders vom 16.1.32 in R 43 I /317 , Bl. 244–248).

Der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führten aus, daß dieser Brief die Brüning’sche Behauptung nicht klar genug widerlege.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß vielleicht in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags Gelegenheit gegeben sei, die Brüning’sche Behauptung zu widerlegen.

Die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts stimmten dieser Auffassung zu.

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