2.133.1 (wir1p): 1. Reparationsfragen.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 15). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

1. Reparationsfragen1.

1

Mit Begleitschreiben vom 7.11.1921 übersandte der Vorsitzende der Klko der Rkei eine abschriftlich in die Akten gelangte, undatierte Note, in der es u. a. heißt: „Die Reparationskommission beehrt sich, der Kriegslastenkommission folgenden Beschluß mit der Bitte um sofortige Übermittlung an die deutsche Regierung mitzuteilen: ‚Im Hinblick auf den Bericht des Garantiekomitees über die Verhandlungen mit der deutschen Regierung gelegentlich seiner letzten Reise nach Berlin und mit Rücksicht auf den kurzen Zeitraum bis zur Fälligkeit der Rate vom 15. Januar ist es notwendig, die von dem Garantiekomitee geplanten Maßnahmen möglichst umgehend zu vervollständigen, und deshalb beschließt die Reparationskommission, sich nach Berlin zu begeben. – Der Zweck der Reise ist, die Fortschritte zu prüfen, die in der Ausführung der erwähnten Maßnahmen erreicht sind und künftig zu erwarten sind, sowie festzustellen, welche Maßnahmen die deutsche Regierung zu treffen gedenkt, um sich die zur Ausführung ihrer Verpflichtungen notwendigen Mittel zu verschaffen.‘ – Folgende Mitglieder der Reparationskommission fahren nach Berlin: 1. Dubois und Mauclère für Frankreich, 2. Bradbury für England, 3. Delacroix und Bemelmans für Belgien, 4. Marquis Salvago Baigi für Italien, 5. Boyden für Amerika.“ (R 43 I /22 , Bl. 30 f.).

Ministerialdirektor Fischer machte Vorschläge über das bei den Verhandlungen[358] mit der Reparationskommission zu beobachtende Verfahren an Hand der hierüber ausgearbeiteten Denkschrift2. Hinsichtlich der 25%igen Abgabe3 stellte er zur Erwägung, ob man die Zahlung der Hälfte dieser Abgabe versprechen oder eine mildere Berechnungsgrundlage erstreben solle.

2

Bereits am 5.11.21 hatte eine Chefbesprechung zur Reparationsfrage wegen des von der Repko angekündigten Besuches stattgefunden, in der der einzuschlagende Weg wie folgt diskutiert worden war: „Ministerialdirektor Fischer: […] Nach dem Stande unserer Handels- und Zahlungsbilanz könnten wir auf das Ultimatum nichts zahlen. Es sei aber aussichtslos, jetzt mit diesem Ziel zu verhandeln. Nach Ansicht der Kriegslastenkommission müßte daher das Ziel der Verhandlungen auf Stundung gemäß Artikel 234 des Versailler Vertrages gehen. – Als Basis habe die Kriegslastenkommission etwa folgendes in Aussicht genommen: Eine bestimmte Summe müsse in Goldmark angeboten werden, aber unter der Voraussetzung, daß man sie zu einem gleichfalls bestimmten Kurse des deutschen Geldes beschaffen könne. Bessere sich der Kurs der Mark, so sei die Summe entsprechend zu erhöhen. Der Rest müsse in Sachleistungen abgedeckt werden. Es kämen hierbei in Betracht etwa 500 Mio Goldmark in Devisen und 1 Mrd. in Sachleistungen. Zu diesen Ziffern würde man etwa gelangen, wenn die Hälfte der festen Annuität gestundet und der Betrag der Ausfuhr für uns günstiger berechnet würde, beispielsweise durch Nichteinrechnung der Sachlieferungen in die Ausfuhr. […] Staatssekretär Hirsch: […] Er sei dafür, einen festen Betrag in Gold anzubieten, ferner aber auf Herabsetzung des variablen Index etwa auf 12½% abzuzielen.“ (R 43 I /22 , Bl. 32 f.). Den hier von MinDir. Fischer skizzierten Weg hat die Klko in einer zehnseitigen Denkschrift: „Zu den bevorstehenden Verhandlungen mit der Reparationskommission“ festgelegt und der Rkei mit Begleitschreiben vom 7.11.1921 mit der Bitte zugesandt, im Kabinett festzustellen, ob die in der Denkschrift angegebenen Richtlinien den Verhandlungen zugrunde zu legen seien. Nach einem Vermerk Kempner vom 8. 11. ist die Angelegenheit nicht im Kabinett erörtert worden (R 43 I /22 , Bl. 14-19).

3

Siehe Dok. Nr. 3 Anm. 6.

Ministerialdirektor Dr. v. Simson schien es fraglich, ob man überhaupt Vorschläge machen solle. Er hielt es für zweckmäßiger, der Reparationskommission zu erklären, daß wir außerstande seien, Vorschläge zu machen4. Eventuell könnten wir, dem Vorschlage des Ministerialdirektors Fischer folgend, einen Höchstumrechnungskurs in Vorschlag bringen, indem wir von dem Gedanken ausgingen, daß das Londoner Ultimatum damals eine geringere Papiermarkschuld vorausgesetzt hätte.

4

Auch in der Chefbesprechung vom 5. 11. hatte sich v. Simson gegen Vorschläge der deutschen Regierung ausgesprochen und eine Antwort in folgender Formulierung für zweckmäßig gehalten: „Das Londoner Ultimatum sei uns aufgezwungen und sei nicht erfüllbar. Trotzdem würden wir weiter die Erfüllung versuchen. Dagegen könnten wir nach unseren früheren Erfahrungen unsererseits keine Vorschläge machen.“ In Privatunterhaltungen mit Mitgliedern der Repko sollte man nach seinem Vorschlag nicht auf eine Revision, sondern auf Stundung abzielen (R 43 I /22 , Bl. 32 f.).

Wir müßten gewärtig sein, daß die Reparationskommission nachprüfen würde, ob wir sämtliche von dem Garantiekomitee vorgeschlagenen Maßnahmen[359] befolgt hätten. Auch müßten wir bestimmte Mitteilungen über die sogenannte Kreditaktion5 machen können und deswegen spätestens bis Donnerstag [10.11.21] früh orientiert sein; denn weiter als bis Donnerstag nachmittags ließe sich der Empfang der Reparationskommission durch den Reichskanzler nicht hinausschieben.

5

Siehe u. a. Dok. Nr. 82, Anm. 6, letzter Abschnitt.

Von Wichtigkeit wäre insbesondere die Frage, ob wir zur Erfassung der Devisen alles getan hätten, ihm schiene, daß auf diesem Gebiete noch mehr hätte versucht werden müssen, denn selbst offensichtlich unzweckmäßige Maßnahmen hätten jedenfalls in psychologischer Hinsicht ihre Bedeutung. Schließlich müsse auch auf den Widersinn hingewiesen werden, der darin liege, daß die auf Grund des Vertr[ages] v[on] Vers[ailles] zu liefernde, stets gleiche Kohlenmenge jetzt mit geringerem Betrage als früher gutgeschrieben würde.

Ministerialdirektor Fischer entgegnete:

1. Die von uns vorgeschlagene Einzahlung auf ein Papiermarkkonto wäre erfolgt. Der Umtausch der Zolleinnahmen gegen Devisen würde bis zum 1. Dezember, unserem Versprechen gemäß, erfolgen. Wegen der Umwandlung der 25%igen Abgabe hätten wir lediglich erklärt, uns die größte Mühe geben zu wollen. Mit dieser Erklärung hätte sich auch der Vorsitzende des Garantiekomitees begnügt6.

6

In einer Besprechung mit dem Garantiekomitee am 12. 10. über „Umwandlung der Zölle, Ausfuhrabgaben und der 25% vom Werte der Ausfuhr“ kam das Thema der Umwandlung der Papiermarkbeträge in Devisen zur Sprache, nachdem es bereits am 3.10.21 in der Unterkommission des Garantiekomitees diskutiert worden war. Nach intensiven Verhandlungen erklärte sich das Garantiekomitee bereit, auf den deutschen Vorschlag einzugehen und der deutschen Regierung sofort eine Note über die endgültige Regelung zuzustellen (Protokolle der zitierten Sitzungen in R 43 I /21 , Bl. 455-457, 440-443). Noch am 12. 10. teilte das Garantiekomitee dem RFM als Regelung der nächsten Zahlungen auf grund des Zahlungsplanes mit: „1. Vom 15. 10. d. J. ab wird die deutsche Regierung in Papiermark auf ein Konto, das auf den Namen des Komitees zu eröffnen ist, den Ertrag der Zölle einschließlich der Abgabe auf die Ausfuhr einzahlen und zwar in Abständen, die im Einverständnis zwischen ihr und der Delegation des Komitees in Berlin festzusetzen sind. Sie wird diese Papiermark in ausländische Devisen umwandeln, und die Umwandlung muß für jede monatliche Periode am Ende der betreffenden Periode vollendet sein, d. h. am 15. 11. für diejenige Periode, welche sich vom 15. 10. bis zum 15. 11. erstreckt […]. Die Papiermark, welche auf das betreffende Konto eingezahlt sind, werden freigegeben werden in dem Umfange der übergebenen ausländischen Devisen, welche das Komitee angenommen hat und bis zu der Höhe des Betrages der übergebenen Devisen. 2. Ebenso wird verfahren werden im Hinblick auf die Anwendung des § b des Artikels 7 des Zahlungsplanes: Zahlung von Summen entsprechend 25% der Ausfuhr. Der Betrag dieser Zahlungen wird berechnet werden für die Periode vom 15. 10. bis zum 15. 11. auf der Basis des Wertes der Ausfuhr des Quartals Mai, Juni, Juli, vorbehaltlich späterer Berichtigungen nach Prüfung dieses Wertes. Jedoch kann für diese erste Periode die Zahlung dieser Beträge in ausländischen Devisen statt am 15. 11. zu erfolgen, bis spätestens zum 1. 12. hinausgeschoben werden. – 3. Was den ungedeckten Betrag anbetrifft, der nach Leistung dieser Zahlungen an deutschen Verpflichtungen auf grund des Zahlungsplanes für die nächsten Fälligkeitstermine, und besonders für den vom 15.1.22, übrig bleiben wird, so wird das Komitee später der deutschen Regierung eine Mitteilung zukommen lassen.“ (R 43 I /21 , Bl. 423 f.). Mit einer Note der Kriegslastenkommission vom 13. 10. an das Garantiekomitee nimmt die deutsche Regierung das unter 1 formulierte Verlangen vorbehaltlos, das unter 2 formulierte mit dem Vorbehalt an, daß man zwar die Papiermarkbeträge einzahlen wolle, nicht aber ihre Umwandlung in Devisen, um die man sich bemühen wolle, versprechen könne (R 43 I /21 , Bl. 422).

[360] 2. Um den Mitgliedern des Garantiekomitees die Überwachung unserer Aus- und Einfuhr und der Devisenerfassung zu ermöglichen, wäre alles Erforderliche geschehen7.

7

Die Modalitäten für diese Kontrolle hatten die Klko und das Garantiekomitee in einem Notenwechsel geklärt (Note der Klko vom 14.9.1921, Note des Garantiekomitees vom 6.10.1921, beide in R 43 I /21 , Bl. 252 f., 462 f.). Die Berliner Delegation des Garantiekomitees hatte der RReg. am 13.10.21 die Organisation ihres Geschäftsbetriebes mitgeteilt; danach war Bresciani Leiter der Abteilung für Ausfuhr (siehe Dok. Nr. 59 An. 28).

3. Die von der Entente verlangte weitere Deckung für unsere Zahlungsverpflichtungen hätten wir nicht gewährt, indem wir erklärt hätten, sie wäre nicht vorhanden. Auf diese Erklärung wäre das Garantiekomitee nicht mehr zurückgekommen8.

8

In der Sitzung einer Unterkommission mit Mitgliedern des Garantiekomitees vom 3.10.1921 hatte StS Schroeder mündlich erläutert und schriftlich in einer Anlage „Deckung der Rate vom 15. Januar von 500 Mio Goldmark“ u. a. die folgenden Ausführungen überreicht: „Die sechs Steuern, die von Deutschland als Sicherheiten vom 1. Mai 1922 ab angeboten sind [siehe Dok. Nr. 39 Anm. 11] werden in der Zeit vom 1. November bis zum 30. April 1922 nach jetzigen Schätzungen einen Betrag von 10,66 Mrd Papiermark ergeben, d. h. im Monat rund 1¾ Mrd Papiermark. Sie reichen also für die Beschaffung der 200 Mio Goldmark im November und Dezember nicht aus. Andererseits würde der Ausfall dieser Einnahmen für den Reichshaushalt bedeuten, daß der gleiche Betrag im Wege der schwebenden Schuld beschafft werden müßte, da der Haushalt einen Überschuß für die Reparation vor der Durchbringung der neuen Steuervorlagen noch nicht aufweist. […] Es wird vorgeschlagen, daß anstatt besonderer Steuern zur Sicherheit vor dem 1. Mai 22 in Ergänzung der Zölle und der Ausfuhrabgaben zu bestellen, die deutsche Regierung in jedem Monat den Papiermarkbetrag auf ein Konto des Garantiekomitees bei der deutschen Reichsbank einzahlt, der nach dem Kurse 1 zu 30 zur Beschaffung des monatlichen Bedarfs an Devisen erforderlich ist.“ (Protokoll und Anlage in R 43 I /21 , Bl. 440-443).

4. Das Garantiekomitee hätte die unmittelbare Erfassung der 25%igen Ausfuhrabgabe wohl angekündigt9, hätte aber später nicht mehr darüber verhandelt.

9

Siehe Dok. Nr. 39, Note 3.

5. Zu der Einführung einer Devisenordnung oder Planwirtschaft, die von dem Garantiekomitee ernsthaft angeregt worden wäre, hätten wir Gegenausführungen gemacht, die nicht ohne Eindruck geblieben wären10. Wir wären auf weitere Vorhaltungen vorbereitet.

10

In der Nachmittagssitzung des 18.6.21 mit Vertretern des Garantiekomitees hatte Bemelmans angeregt, ob es nicht zweckmäßig sei, „die gesamte Devisenbeschaffung zu zentralisieren, so daß nicht nur das Reich für seine Bedürfnisse aus einer Devisenzentrale die erforderlichen ausländischen Zahlungsmittel erhalte, sondern auch die gesamte private Wirtschaft ihre Devisen von der Devisenzentrale beziehen müsse.“ MinR Ritter hatte laut Protokoll erwidert, „daß ein derartiges Verfahren nicht möglich sei. Es werde dadurch in die gesamte Wirtschaft eingegriffen und die Devisenzentrale müsse bei der Erledigung von Anträgen auf Überlassung von Devisen neben anderem auch prüfen, ob der Antragsteller die Devisen auch brauche, ob die Verwendung dieser Devisen im Rahmen der allgemeinen Wirtschaft zweckmäßig sei u. a. m. Man komme dadurch zu einer Kontrolle der gesamten Wirtschaft des Reiches. Die Durchführung einer derartigen Maßnahme sei aber selbst bei strengster Planwirtschaft unmöglich, wenn nicht gleichzeitig Grenz-, Brief-, Paß-, Telefon- und sonstige Kontrollen stattfänden. Es sei ohne weiteres klar, daß sich das nicht durchführen lasse.“ (R 43 I /20 , Bl. 413).

6. Die von dem Garantiekomitee besonders nachdrücklich geforderte Erhöhung der Kohlensteuer wäre bereits erfolgt, es frage sich lediglich, ob eine Erhöhung auf 40% dem Garantiekomitee ausreichend erscheinen würde, was ihm zweifelhaft dünke11.

11

Siehe Dok. Nr. 53, P. 3.

[361] 7. Eine große Anzahl von Einzelfragen wären von dem Garantiekomitee gestellt und beantwortet worden.

Nach alledem glaube er, daß wir dem Garantiekomitee gegenüber ein gutes Gewissen haben dürften.

Nachdem Ministerialdirektor v. Simson nochmals auf die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Devisenerfassung (vergl. Artikel von Seydoux in Europe nouvelle) hingewiesen hatte, machte Geheimrat Trendelenburg Angaben über die Erfassung der Devisen durch die Außenhandelsstellen und betonte, daß das Garantiekomitee seine Zufriedenheit mit den von uns getroffenen Maßnahmen zum Ausdruck gebracht hätte.

Reichsminister a. D. Dr. Rathenau führte des näheren aus, daß nach seiner Ansicht der plötzliche Sturz der Mark durch rein subjektive Ursachen, nämlich durch eine Wandlung in der Auffassung des Auslandes über unsere Wirtschaftslage hervorgerufen worden sei. Bei unserer passiven Zahlungsbilanz hätten wir für unsere Mark, eine Ware, Käufer nötig, die sich jedoch nicht mehr fänden; im Gegenteil hätten sich die Auslandsmarkguthaben „gegen uns in Bewegung gesetzt.“

Es müsse zunächst geprüft werden, wie man neue Devisenquellen erschließen könne. Sie seien aber kaum zu finden, da ein Überschuß an Devisen durch Exportsteigerung nicht mehr zu erzielen sei, weil der Export nicht mehr gesteigert werden könne. Die Konkurrenz anderer Länder, z. B. Schwedens, sei außerordentlich groß geworden. Die Reparationskommission werde für diese Tatsache Verständis zeigen. Sonach bleibe uns nur noch übrig, in Sachgütern zu leisten. Solche Leistungen würden noch Aufnahme in Ländern finden, in denen wir reine Exportgüter nicht mehr unterbringen könnten. Des weiteren müsse Stundung gefordert werden. In einigen Monaten, wenn das Vertrauen gefestigt sei, würden sich schon wieder Käufer für die Mark finden. Im Zusammenhange hiermit wäre es wichtig, die Unrichtigkeit der Inflationstheorie darzutun. – Im Gegensatz zu den vom Reichsfinanzministerium ausgearbeiteten Kurven über die Bewegung der Inflation im Verhältnis zum Markwert betonte Reichsminister a. D. Dr. Rathenau, daß die Kurven nach der prozentualen Steigerung der Inflation, nicht nach der absoluten Steigerung gezeichnet werden müßten, wenn sie ein richtiges Bild ergeben sollten. – Schließlich müßte unser jetziger Konsum ganz erheblich eingeschränkt werden. Zur Zeit konsumieren wir mehr als andere Länder und mehr als wir produzieren.

Was das taktische Vorgehen anginge, hielt es Reichsminister a. D. Dr. Rathenau für richtig, Vorschläge von der Gegenseite zu erbitten und erst dann mit eigenen Vorschlägen hervorzutreten, wenn uns die Gegenseite keine machen sollte.

Ministerialdirektor v. Simson warnte nochmals vor eigenen Vorschlägen und betont nachdrücklich die Notwendigkeit, sich gegen Einwendungen zu rüsten. Er schlägt insbesondere die Gegenfrage an die Reparationskommission vor, wie die Inflation zu vermeiden sei und stellt zur Prüfung, ob es nicht möglich sei, im Auslande angelegte Werte der Industrie zwecks Devisenbeschaffung zu erfassen. Über die Höhe der in bestimmten Zeiträumen eingehenden Devisenmengen müssen wir Auskunft geben können.

[362] Der Reichskanzler glaubt nicht, daß vor Endigung der Konferenz in Washington12 irgend etwas von der Reparationskommission zu erreichen sei. Was die am Sonnabend [5.11.21] beschlossene Resolution der Industriellen13 anginge, so käme alles auf eine günstige Interpretion an. Hierüber würde er am Donnerstag [10.11.21] früh mit Vertretern der Industrie eine Besprechung haben.

12

Siehe Dok. Nr. 126 Anm. 2.

13

Siehe Dok. Nr. 133 Anm. 1.

Nachdem der Ministerialdirektor Fischer den Wunsch des Mitglieds des Garantiekomitees Leith-Ross, daß die Gutachten der Ressorts durch solche von Wirtschaftsautoritäten ergänzt würden, vorgetragen hatte, wurde beschlossen u. a. mit den Herren Urbig und Melchior sich in Verbindung zu setzen14.

14
 

Nach einer Niederschrift über die Sitzung der Klko am 2.11.21 hatte Leith-Ross RegR Oertzen gegenüber in Paris geäußert, er könne seiner Regierung nicht berichten, daß Deutschland alle Anstrengungen gemacht habe, solange u. a. die Beschaffung von Devisen nicht auf anderer Grundlage betrieben werde. Die Klko empfahl daher eine kurze Zusammenstellung der Gesichtspunkte, die gegen die Wiedereinführung einer Devisenordnung und die Zwangsbewirtschaftung der Devisen sprächen. „Diese Denkschrift sei zweckmäßig nicht von Beamten der Reichsminister oder der Reichsbank, sondern von führenden Männern der Bankwelt zu zeichnen. In diesem Sinne sei man bereits an Herrn Urbig und Herrn Dr. Melchior herangetreten; ersterer habe indessen eine Äußerung für unmöglich erklärt, solange die Argumente der Gegenseite und ihre Pläne für die Bewirtschaftung der Devisen nicht bekannt seien.“ (R 43 I /22 , Bl. 94-97).

Hinsichtlich der Art, die Verhandlung mit der Reparationskommission zu führen, erschien es zweckmäßig, daß die Reparationskommission nach Empfang durch den Reichskanzler sich mit der Kriegslastenkommission in Verbindung setze und von ihr die geforderten Auskünfte einhole. Bei wichtigeren Fragen würde die Kriegslastenkommission die Entscheidung dem Reichskanzler, evtl. dem Kabinett anheim zustellen haben. Ein endgültiger Beschluß über die Art des Prozedierens wurde jedoch nicht gefaßt, vielmehr beschlossen, ein Programm in einer für den nächsten Tag anzuberaumenden Sitzung auszuarbeiten15.

15

Siehe Dok. Nr. 131.

Extras (Fußzeile):