2.176.1 (wir1p): [Reparationen]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Reparationen]

Minister Rathenau berichtet über das Ergebnis seiner Londoner Reise1.

1

Zur Londonreise Rathenaus siehe Dok. Nr. 149 Anm. 2 und Dok. Nr. 166, P. 1.

Als er das letztemal von London abfuhr, habe die englische Regierung zweifellos beabsichtigt, eine grundsätzliche Regelung herbeizuführen, um die europäische Wirtschaft wieder in Ordnung zu bringen. Inzwischen sei England hiervon wieder abgekommen, offenbar, weil Amerika den Zeitpunkt hierfür noch nicht für gekommen halte. Vielleicht würde dies in einigen Monaten möglich sein.

Die englische Regierung befinde sich in der Reparationsfrage in einem erheblichen Gegensatz zur französischen. Die Entscheidung würde in Cannes fallen. Italien und Belgien würden an dieser Konferenz teilnehmen, wahrscheinlich auch der amerikanische Botschafter Harvey. Es sei anzunehmen, daß Italien und Belgien mehr auf der französischen, Harvey mehr auf der englischen Seite stehen werde.

Zwischen England und Frankreich sei es in London zu einem paraphierten Vor-Abkommen gekommen, das in Cannes zur Entscheidung stehe. Der Hauptinhalt sei:2

2

Zum folgenden Plan vgl. den britischen Entwurf von Cannes vom 10.1.1922 für die Regelung der Reparationsleistung im Jahre 1922 (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 185 ff., Bd. 372) und Bergmann, Reparationen, S. 146.

[482] Deutschland zahlt im Jahre 1922 500 Millionen Goldmark in bar. Diese Zahlungen werden auf die Monate Januar bis April mit je 125 Millionen verteilt, (vielleicht wäre es möglich, die Frist von 4 auf 6 Monate verlängern zu lassen). Die Besatzungskosten, abgesehen von den intern entstehenden, seien hierin einbegriffen. Daneben blieben die Sachlieferungen, insbesondere das Wiesbadener Abkommen, bestehen; in Aussicht genommen sei, ähnliche Abkommen mit anderen Mächten zu schließen. Das Wiesbadener Abkommen würde jedoch nur für 3 Jahre genehmigt und folgendermaßen begrenzt werden:

1,25 Milliarden im ersten Jahr,

1,5 Milliarden im zweiten und dritten Jahr.

Nach 3 Jahren soll Frankreich die ihm für die Lieferungen kreditierten Summen alsbald begleichen.

Für die Kohlenlieferungen soll nicht mehr der deutsche Inlandspreis gelten, sondern der jeweils für französische oder englische Kohle in St. Quentin bestehende, und zwar jeweils der niedrigere3. Die Frachtkosten bis St. Quentin tragen wir.

3

Zum Kohlenpreis siehe Dok. Nr. 154 Anm. 3.

Für die Sachlieferungsabkommen mit anderen Ländern sei eine Maximalhöhe von 500 Millionen Goldmark in Aussicht genommen.

Das Abkommen der Alliierten vom 13. August soll dahin geändert werden, daß zu der ersten Milliarde noch die 500 Millionen des Jahres 1922 hinzugezählt werden, über deren Neu-Verteilung unter die Alliierten diese bestimmen werden.

Folgende Bedingungen sind für das Abkommen von Cannes in Aussicht genommen:

1.

Die Zölle sind auf einer Goldbasis zu erheben.

2.

Der Kohlenpreis ist um x% zu erhöhen.

3.

Die Tarife für Bahn und Post sind um x% zu erhöhen.

4.

Die Vermehrung der Reichsbankvorschüsse an das Reich, sowie die Vermehrung der Zirkulationsmittel soll bis zur Ernennung des „technical adviser“ die Vermehrung des Monats Dezember nicht übersteigen.

5.

Der Reichsbank soll ein „technical adviser“ beigegeben werden, der das Recht zum Einspruch gegen die Gewährung von Krediten an das Reich hat. Über seine Person soll Deutschland sich mit der Reparationskommission bis zum 31. März 1922 einigen. Kommt eine Einigung bis dahin nicht zustande, so ernennt ihn die Reparationskommission.

Die in den folgenden Punkten 6–12 vorgesehenen Maßnahmen sollen von uns als Vorschläge an die Entente gebracht werden.

6.

Die Reichsbank soll autonom werden, also gegen die Ausgabe neuer Zirkulationsmittel Widerspruch erheben dürfen.

7.

Es soll eine innere Anleihe in solcher Höhe aufgelegt werden, daß die ganze Unterbilanz des Budgets gedeckt wird.

8.

[483]Die Subsidien sollen unterdrückt und die Unterbilanz der Verkehrsanstalten beseitigt werden.

9.

Die Abwanderung deutschen Kapitals soll erschwert und die Rückbringung des bereits abgewanderten ermöglicht werden.

10.

Eine Reform des Geldumlaufs soll vorbereitet werden.

11.

Die periodischen Veröffentlichungen über Statistiken sollen den Vorkriegsverhältnissen angepaßt werden.

12.

Unsere Vorschläge sollen die Zeitpunkte angeben, bis zu denen wir die einzelnen Forderungen verwirklichen werden. Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen beigefügt werden. Die Reparationskommission wird dann innerhalb eines Monats erklären, ob sie einverstanden ist. Verneinendenfalls setzt sie andere Zeitpunkte und Änderungen des Programms fest.

Wenn wir mit dem Programm in Verzug kommen, so werden Repressalien angewandt und der Londoner Zahlungsplan wieder in Kraft gesetzt werden.

Der Sitz des Garantiekomitees wird in Berlin sein.

Er, der Minister Rathenau, habe den Gouverneur der Bank von England gegen die Ernennung eines technical adviser scharf gemacht. Eine solche Institution sei gegen das Interesse aller Zentralnotenbanken gerichtet. Norman wird von Nizza aus hiergegen kämpfen. Die ganze englische Finanzwelt sei gegen diesen adviser, Frankreich verlange es aber.

Die Besatzungskosten sollten für die künftigen Jahre nicht über 220 Millionen Goldmark betragen, die internen Besatzungskosten sollten gleichfalls beschränkt werden.

Es soll weiter sofort eine Weltwirtschaftskonferenz vorgeschlagen werden, an der Deutschland, Amerika und die Neutralen teilnehmen sollen.

Weiter sollen Verhandlungen über eine privatwirtschaftliche Organisation Frankreichs und Englands eingeleitet werden, die den Wiederaufbau ganz Europas bezwecken solle. Deutschland würde möglicherweise an dieser privatwirtschaftlichen Organisation beteiligt werden.

Der Reichskanzler dankt dem Minister Rathenau. – Auf seine Frage, ob die Verminderung der Zahlungen als eine Stundung oder als Erlaß anzusehen sei, erwidert

Minister Rathenau: die 132 Milliarden seien vorläufig nicht geändert, also handle es sich um eine Stundung. Aber im nächsten Jahr würde eine weitere Stundung eintreten und dann würden die 132 Milliarden nicht mehr existieren.

ReichsbankpräsidentHavenstein erblickt in dem Programm von Cannes einen großen Schritt vorwärts. Es seien keine Zwangsmaßnahmen in Aussicht genommen, auch seien die Bedingungen nicht übermäßig schwer. Die verlangten Goldleistungen würden vielleicht nicht aufgebracht werden können, denn wir hätten an privaten Verpflichtungen für die nächsten Monate noch etwa 88 Millionen Goldmark monatlich zu zahlen. Die innere Aufbringung würde noch schwerer sein.

Ein großer Teil der Bedingungen würde in kurzer Frist nicht erledigt werden können.

[484] In der Ernennung eines adviser erblicke er eine völlige Lahmlegung der Finanzverwaltung. Praktisch fürchte er seine Ernennung nicht, da es eben keinen anderen Weg gäbe, um unsere Ausgaben im Innern zu decken, als Schatzwechsel auszugeben. Der adviser werde sich dem nicht entziehen können. Aber seine Ernennung bedeute eine Diskreditierung aller Notenbanken.

Was die Autonomie der Reichsbank anlange, so sei die Forderung rein theoretisch, da auch bisher der Reichskanzler in diesen Fragen nie praktisch eingegriffen habe.

Der Reichskanzler Ihm wäre es lieber, wenn das Programm von Cannes uns als Diktat auferlegt würde, als daß es durch eine Vereinbarung mit uns zustande käme. Zu prüfen sei, wie wir die 500 Millionen aufbringen könnten. Würde die englische Finanz unter den geänderten Umständen sagen, daß eine Kreditgewährung jetzt möglich sei?

ReichsbankpräsidentHavenstein: Die Frage eines solchen Kredits könne seines Erachtens erst nach Cannes erörtert werden.

Minister Rathenau weist darauf hin, daß das Programm von Cannes natürlich noch scheitern könne.

Staatssekretär von Simson befürchtet, daß Frankreich jetzt wieder die öffentliche Meinung mobil machen und dann mit Hilfe von Italien und Belgien das Abkommen zum Scheitern bringen würde.

Staatssekretär Schroeder: Wir würden monatlich jetzt etwa 93 Millionen Goldmark an Devisen bekommen.

Zu prüfen sei jetzt vor allem, was man der Reparationskommission antworten wolle4.

4

Auf die Note der Repko vom 16.12.21 betr. das Moratorium (siehe Dok. Nr. 170 Anm. 2).

Minister Rathenau: Die Engländer seien dafür, der Reparationskommission jetzt nicht zu antworten, sondern Donnerstag und Freitag mit ihr eine Besprechung in Paris abzuhalten5. Dem Staatssekretär Fischer sei das bereits bekannt.

5

Siehe Dok. Nr. 170 Anm. 8.

Wir müßten jetzt also die Reparationskommission um eine Besprechung mit der Kriegslastenkommission bitten. Er, der Minister Rathenau, sei dazu durch die Engländer eingeladen. Er solle auch weiter zur Verfügung stehen, wenn die Engländer sich am Sonnabend [31.12.21] und Sonntag [1.1.22] mit den Franzosen in Paris unterhielten6.

6

Siehe auch Rathenau, Tagebuch, S. 274.

Die schwerste Arbeit in England sei gewesen, die Engländer von den französischen Theorien abzubringen, daß nämlich unsere Steuern zu gering seien, daß die Subsidien nur dem dumping dienten, daß wir eine künstliche Inflation mit künstlichem Staatsbankrott beförderten, und daß unsere Ausfuhrzahlen falsch seien. Zu allen diesen Punkten brauchten wir gutes Material zur Widerlegung.

[485] Einen schlechten Eindruck habe es gemacht, daß gerade im jetzigen Moment die Einkommenssteuer herabgesetzt worden sei7.

7

Vgl. das Einkommenssteuergesetz vom 29.3.1920, § 21 (RGBl. 1920, S. 367 ) mit der Gesetzesänderung vom 20.12.1921, § 21 (RGBl. 1921 II, S. 1581 ).

Staatssekretär v. Simson berichtet, daß Italien ein Sonderabkommen nach dem Muster des Wiesbadener Abkommens mit uns treffen wolle. Wir hätten uns zu Besprechungen darüber am 3. Januar verpflichtet. Er schlage vor, den Staatssekretär Müller und den Legationsrat Martius zu diesem Zweck zu entsenden.

Minister Rathenau empfiehlt dringend, über diese Frage erst nach Cannes mit Italien zu verhandeln.

Staatssekretär v. Simson kann sich dieser Ansicht nicht anschließen. Man müsse sofort verhandeln, könnte dabei aber sagen, daß wir ein endgültiges Abkommen noch nicht treffen könnten.

Der Reichskanzler Der Entschluß hierüber könne zurückgestellt werden. Am 27. 12. würde eine Sonderbesprechung8 über Italien stattfinden, insbesondere mit Rücksicht auf den offensichtlichen Versuch der Tschechoslowakei, Österreich für die kleine Entente zu gewinnen.

8

In R 43 I nicht ermittelt.

Die Ressorts und der Herr Reichsbankpräsident müßten sich jetzt sofort mit dem geplanten Abkommen von Cannes, insbesondere seinen Bedingungen eingehend beschäftigen und das Material schon morgen geordnet zur Verfügung stellen9.

9

Am 3.1.1922 übersendet die Klko das Material, das Fischer und Rathenau für die Pariser Verhandlungen erhalten hatten (R 43 I /24 , Bl. 23-155).

Hierauf wurde die Besprechung geschlossen.

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