2.199.7 (wir1p): 7. Beseitigung der Hoheitszeichen des früheren Regimes und der Fürstenbilder aus den Amtsräumen und Dienstgebäuden der Reichsbehörden.

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7. Beseitigung der Hoheitszeichen des früheren Regimes und der Fürstenbilder aus den Amtsräumen und Dienstgebäuden der Reichsbehörden.

Dieser Punkt der Tagesordnung wird auf Vorschlag des Herrn Reichskanzlers im engen Kreise der Minister beraten. ReichsinnenministerKöster fährt in der Einzelbesprechung des vorgelegten Entwurfs fort5. Reichswehrminister Dr. Geßler trägt erneut seine Bedenken gegen den Entwurf vor. Der Reichskanzler schlägt eine allgemeinere Fassung des vorliegenden Entwurfs vor. Der ReichsinnenministerKöster betont, daß er bereit sei, den Entwurf nur für Bilder letzter Monarchen anzuwenden. Der ReichspostministerGiesberts würde mit einer solchen Fassung grundsätzlich einverstanden sein. Der Reichsminister[534] des Auswärtigen Dr. Rathenau schlägt eine Beschränkung des Entwurfs lediglich auf künstlerisch wertlose Bilder vor. Der Reichskanzler Dr. Wirth macht darauf aufmerksam, daß es sich bei dem vorliegenden Entwurfe um eine grundsätzliche Entscheidung von schwerwiegender politischer Bedeutung handle. ReichswehrministerGeßler macht darauf aufmerksam, daß man es in Bayern bitter empfinden würde, wenn alle Bilder des Königshauses aus den Amtsräumen entfernt würden. Reichskanzler Dr. Wirth hält Entgegenkommen durch eine möglichst allgemeine Fassung der Beantwortung der Interpellation für zweckmäßig. Der ReichsinnenministerKöster bittet um Rücksichtnahme auf die Gefühle der Arbeiterschaft und wendet sich gegen eine allgemeine Fassung. […] VizekanzlerBauer schlägt vor, den Entwurf nochmals umzuarbeiten und demnächst erneut zu besprechen.

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Gemeint ist der Entwurf für die Beantwortung der Anfrage Wels und Müller-Franken (siehe Dok. Nr. 195, Anm. 1). Die Antwort hierauf wird schließlich am 3.2.22 in nicht wesentlich geänderter Form erteilt (RT-Drucks. Nr. 3693, Bd. 371 ). Als positive Maßnahme hatte er RIM den Reichskunstwart beauftragt, für die Ausgestaltung von Amtsräumen in Frage kommendes Material zusammenzustellen; in seinem Schreiben vom 6.1.22 schlug dieser u. a. vor: Reichsdrucke nach graphischen Meisterwerken von Dürer, Schongauer, Holbein, Cranach; photographische Arbeiten der Meßbildanstalt wie der der Stifterfiguren des Naumburger Domes, Innenansichten des Kölner Domes, der Lorenzkirche in Nürnberg, des Straßburger Münsters, der Fachwerkhäuser von Hildesheim, Aufnahmen von Berlin und Umgebung und Meisterwerke deutscher Plastik, wie z. B. die Holzschnitzereien Riemenschneiders. Weiter kämen Bilder großer deutscher Industriebauten, wie der Hamburger Hafen, die deutschen Werften, Werkstätten der Reichswerke und Aufnahmen aus dem Saargebiet und Oberschlesien in Frage. Schließlich solle man auch der Verwendbarkeit des Plakats größere Beachtung schenken (R 43 I /2204 , Bl. 200).

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