2.84 (wir1p): Nr. 81 Verhandlungen mit der bayerischen Sonderkommission am 7. September 1921, 10 Uhr

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[225] Nr. 81
Verhandlungen mit der bayerischen Sonderkommission1 am 7. September 1921, 10 Uhr

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Die bayerische Kommission bestand aus Vertretern der Regierung unter Führung von StS Schweyer und Vertretern der Koalitionsparteien unter Führung des Fraktionsvorsitzenden der BVP Held. Die Entscheidung für diese Zusammensetzung der Delegation war in der Koalitionssitzung am 6.9.21 gefallen. Am gleichen Tage berichtet der bayerische Ministerpräsident dem Ministerrat darüber folgendes: „Die Versammlung sei sich darüber einig gewesen, daß die VO des Reichspräsidenten abänderungsbedürftig sei und daß die Verhandlungen hiewegen mit Nachdruck geführt werden müßten. Hinsichtlich der Frage der Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern (s. Anm. 3] seien sich die Meinungen im Wesentlichen darüber einig gewesen, daß dieser unentbehrlich sei. Es sei indessen die Anschauung vertreten worden, ob es nicht doch vielleicht möglich sei, den einen oder anderen unwichtigen Punkt preiszugeben, um die übrigen wesentlichen Bestimmungen des Ausnahmezustandes zu erhalten und so die Hauptsache zu erreichen, nämlich die Abänderung der VO des Reichspräsidenten. Der Ministerpräsident habe nochmals darauf hingeweisen, daß vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit aus ein Verzicht auf irgend einen Bestandteil des Ausnahmezustandes nicht möglich sei und daß ein Verhandeln hierüber ohne Verlust des Ansehens der Regierung Kahr nicht denkbar sei. Er habe in persönlicher Aussprache auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß er persönlich in diesem Falle sich nicht weiter in der Regierung beteiligen würde. Die Teilnehmer an der Koalitionssitzung seien im wesentlichen mit den Vorschlägen des Ministerrates einverstanden gewesen. Letzten Endes habe sich die Koalition dahin geeinigt, daß die weitere Aussprache mit der Reichsregierung, um nicht verletztend zu wirken, nicht durch den Bayerischen Gesandten in Berlin gepflogen werden solle, sondern wie beim Beginn der Verhandlungen durch eine Abordnung, bestehend aus Vertretern der Regierung und der Koalitionsparteien. Auf Vorschlag aus der Mitte der Versammlung habe sich sodann der Vorsitzende der Koalitionsparteien, Abgeordneter Held, selbst bereits erklärt, an der Abordnung teilzunehmen. Den nach Berlin entsandten Herren sei eine strenggebundene Marschroute dahingehend erteilt worden, daß über die Umgestaltung der VO des Reichspräsidenten in dem oben angeführten Sinne verhandelt werden solle, daß aber unter eingehender Darlegung der Gründe mit aller Entschiedenheit der Standpunkt vertreten werden solle, daß der Ausnahmezustand in Bayern weder im ganzen noch in seinen einzelnen Teilen ohne schwere Schädigung preisgegeben werden könne. Etwaige Vorschläge der Reichsregierung über die Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern könnten die Herren nur entgegennehmen, die Entscheidung über ihre Annahme sei aber dem Ministerrat und der Koalition vorbehalten.“ Im Anschluß an diese Ausführungen wurde die Frage diskutiert, ob die Autorität der bayerischen Regierung unter dem Beschluß der Koalition leide (GStA München, MA 99 516).

R 43 I /2215 , Bl. 115-121

Anwesend: Wirth, Schiffer, Gradnauer; StS Lewald, Hemmer; MinDir. Müller; für Bayern: StS Schweyer; Gesandter von Preger; MinR Zetlmeier; RegDir. Loritz; Abgeordnete Held, Dirr, Hilpert; Protokoll: MinR Wever.

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