2.15 (wir1p): Nr. 15 Vermerk des Regierungsrats Kempner betreffend die Beteiligung der Länder am Finanzprogramm des Reiches. 26. Mai 1921

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Nr. 15
Vermerk des Regierungsrats Kempner betreffend die Beteiligung der Länder am Finanzprogramm des Reiches. 26. Mai 1921

R 43 I /20 , Bl. 106 eigenhändig

1. Vermerk: Der Preußische Finanzminister ist der Ansicht, daß infolge der Annahme des Ultimatums ein grundsätzliches Reichsfinanzprogramm im Einvernehmen mit Ländern und Kommunalverbänden aufgestellt und in engster Arbeitsgemeinschaft durchgeführt werden muß. Preußen insbesondere müsse von Anfang an den Beratungen beiwohnen. Vorweg seien einige grundsätzliche Fragen zu klären (S. II, 1–51). Die Richtlinien könnten nur von wenigen[30] Männern an verantwortlicher Stelle aufgestellt werden. Der Reichskanzler solle sie auswählen, der Preuß. Finanzminister ist zu Vorschlägen bereit.

1

Als grundsätzliche Fragen formuliert der PrFM in seinem Schreiben an den RK vom 25.5.21: „1. Aufstellung der Grundsätze, die in finanzieller, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht im Rahmen eines Gesamtplanes durchzuführen sind. 2. Endgültige Verteilung der dem Reich, den Ländern und Gemeinden zugewiesenen Sondersteuergebiete und Nachprüfung des Beteiligungsmaßstabes des Reichs, der Länder und Gemeinden an den gemeinsamen Reichssteuern mit dem Ziele, daß die eigene Existenzmöglichkeit der einzelnen Körperschaften gewahrt bleibt. 3. Prüfung der Frage, auf welchen Verwaltungsgebieten materiell noch eine weitere Einschränkung der Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen durch das Reich, die Länder oder Gemeinden durchzuführen ist. 4. Schaffung klarer Verhältnisse über die zur Zeit noch zwischen Reich und Ländern bestehenden Ansprüche auf Ersatzleistungen verschiedenster Art durch Begrenzung ungewisser oder unsicherer Forderungen auf feste Beträge im Wege gegenseitigen Nachgebens sowie Ausgleich der infolge besonderer Belastungen endgültig verbleibenden und anderweitig nicht zu deckenden Fehlbeträge der Länder durch besondere Reichszuschüsse. 5. Aufstellung eines gemeinsamen Grundsatzes für eine übersichtlichere Gestaltung der Haushaltspläne, damit gegenüber den Verbündeten jeder Verdacht einer Verschleierung der wirklichen Verhältnisse beseitigt und eine sachliche Nachprüfung nach der Richtung ermöglicht wird, inwieweit bei den einzelnen Verwaltungszweigen und Aufgaben bereits ein Abbau eingetreten ist oder neue Einnahmen oder Ausgaben hinzugetreten sind.“ (R 43 I /20 , Bl. 103-105).

Hierzu ist zu bemerken:

Bevor Länder und Kommunen zugezogen werden, wird sich die Reichsregierung in sich über ihre Absichten schlüssig werden müssen. Dies wird vor Anfang der nächsten Woche kaum geschehen. Danach wird zunächst eine Besprechung mit Sachverständigen, dann mit den Ministerien der Länder und schließlich die Fühlungnahme mit den Parteiführern zu erfolgen haben.

K[empner]

2. Nach Vortrag beim Kanzler ist der preußische Finanzminister telefonisch benachrichtigt worden, daß die Konferenz der Minister der Länder voraussichtlich Anfang der nächsten Woche wird stattfinden können und daß kommunale Verbände zunächst nicht zugezogen werden2.

2

Über eine Konferenz der Minister der Länder zu diesem Zeitpunkt ist in R 43 I nichts ermittelt. Am 8.6.21 wandte sich der PrFM in einem Begleitschreiben zu einer Denkschrift seines Ressorts „Die Reparationsverpflichtungen und die Möglichkeiten ihrer Begleichung“ erneut an die Rkei (R 43 I /20 , Bl. 212).

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