1.33.1 (wir2p): Befriedung des bei Deutschland verbleibenden Teiles des oberschlesischen Abstimmungsgebiets.

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Befriedung des bei Deutschland verbleibenden Teiles des oberschlesischen Abstimmungsgebiets1.

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In einem Schreiben vom 3.5.1922 an den StSRkei hatte das AA die Sachlage wie folgt dargestellt: „Aus Anlaß der bevorstehenden Überleitung der Verwaltung des bei Deutschland verbleibenden Teiles des oberschlesischen Abstimmungsgebiets ist die Frage von Bedeutung geworden, auf welche Weise die Befriedung des von Preußen zu übernehmenden Gebiets erfolgen soll. Die lokalen preußischen Behörden haben im Einvernehmen mit dem Preußischen Ministerium des Innern einen Plan aufgestellt, der die Übernahme des Schutzes der deutschen Bevölkerung, der Verhinderung von Putschen und lokalen Unruhen in der Hauptsache der Schutzpolizei übertragen will. Zu diesem Zwecke sollen etwa 3500 Mann Polizeikräfte, von denen etwa 1700 in Hundertschaften gegliedert sein sollen, von anderen Teilen des Landes nach dem Abstimmungsgebiet gezogen werden, die in allmählichem Vorrücken den abrückenden Besatzungstruppen folgen und so nach und nach auf das ganze Gebiet verteilt werden sollen. Die jetzt im Dienst der Interalliierten Kommission stehende Abstimmungspolizei (Apo) soll zunächst in die Grenzstriche verlegt werden und so eine Zwischenzone zwischen den abrückenden Besatzungstruppen und den einrückenden preußischen Polizeimannschaften bilden. Sie soll dann, soweit sie deutsch und zuverlässig ist, in die Preußische Polizei übernommen werden. – Neben den Polizeikräften sollen etwa 1200 Mann Reichswehr im Abstimmungsgebiet Verwendung finden (2 Kompanien in Oppeln, 1 Bataillon, 1 Batterie und 1 Schwadron in Gleiwitz, 1 Schwadron in Leobschütz). Den ständigen Grenzschutz soll die Polizei übernehmen. Gegen diesen Plan bestehen folgende Bedenken: Die Botschafterkonferenz hat am 28. Dezember 1921 den in der Anlage beigefügten Beschluß erlassen. Danach soll es unzulässig sein, vor endgültiger Erledigung der ganzen Schutzpolizeifrage in dem an Deutschland fallenden Teile des Abstimmungsgebiets mehr Polizei zu verwenden, als im Jahre 1913 dort vorhanden war (etwa 800). Der obenbezeichnete Befriedungsplan würde diesen Beschluß verletzen; er würde aber auch gegen den von den Alliierten Regierungen stets auf das schärfste vertretenen Grundsatz verstoßen, daß die Schutzpolizei der deutschen Länder keine bewegliche militärische Streitkraft darstellen dürfe. Dieser Grundsatz ist in dem Beschlusse vom 28. Dezember nochmals ausdrücklich betont. Es ist dort zugleich darauf hingewiesen, daß, falls besondere Umstände eine Verstärkung der Polizei nötig machen sollten, die Deutsche Regierung auf die Reichswehr zurückgreifen müsse. – Sollte durch die Ausführung des erwähnten Befriedungsplans gegen diesen klaren, der Deutschen Regierung immer wieder mitgeteilten Standpunkt der Alliierten Regierungen offen verstoßen werden, so besteht nicht nur die Möglichkeit, daß bei der Überleitung Schwierigkeiten und Hemmungen entstehen, die bei der zu Explosionen neigenden Lage im Abstimmungsgebiet schwere Folgen haben würden; es besteht auch die weitere Gefahr, daß die im Interesse aller deutschen Länder dringend notwendige Verständigung über die künftige Organisation der Polizei auf das äußerste gefährdet wird. – Diese beiden Gefahren würden vermieden werden, wenn die Befriedungsaktion im wesentlichen durch Reichswehr durchgeführt und zunächst nur so viel Polizei zugezogen wird, als 1913 im Abstimmungsgebiet vorhanden war. – Gegen eine solche Regelung spricht u. a., daß die Reichswehr für manche der zu erfüllenden Aufgaben ihrer Zusammensetzung und Ausbildung nach nicht geeignet ist und daß ihr Auftreten gerade an der Grenze leicht zu militärischen Konflikten führen kann.“ (R 43 I /363 , Bl. 19 f.).

VizekanzlerBauer eröffnet die Besprechung und weist darauf hin, daß es sich darum handle, die Frage zu klären, ob es möglich sei, dem vom[772] Auswärtigen Amt geäußerten Wunsche, eine stärkere Verwendung von Reichswehr an Stelle von Schutzpolizei in Oberschlesien in Aussicht zu nehmen, nachzukommen. Das Auswärtige Amt gehe davon aus, daß eine geschlossene Verwendung von Schutzpolizeiverbänden den erneuten Widerstand der Interalliierten Kontrollkommission gegen die Schutzpolizei hervorrufen könne.

Legationsrat von Lewinski begründet die Bedenken des Auswärtigen Amts im einzelnen. Er glaubt, daß es zweckmäßig sei, entsprechend dem Wunsche der Kontrollkommission auf Grund des Boulogner Polizeiultimatums nicht mehr Polizei nach Oberschlesien zu schicken, wie 1913 an Polizei vorhanden gewesen wäre, das heißt im ganzen höchstens 800 Mann2.

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Vgl. dazu Dok. Nr. 239.

Gesandter Eckardt berichtet über die Verhandlungen mit der Interalliierten Kommission in Oppeln, betreffend die Übergabe der Verwaltung. Die Spezialpolizei Oberschlesiens soll danach aufgelöst und durch deutsche Polizei ersetzt werden, die zunächst noch für die Zeit der Übergabe und Räumung unter die Aufsicht des jeweiligen Kreiskontrolleurs gestellt würde. Er würde seinerseits es auch begrüßen, wenn an Stelle von Polizei mehr Truppen in Oberschlesien verwendet würden. Die Zahl von 800 Mann Polizei würde jedoch unter keinen Umständen genügen.

Ministerialdirektor Abegg gibt eine ungefähre Übersicht über die geringst notwendigen Stärken zur Besetzung Oberschlesiens. Er geht davon aus, daß insgesamt 5 000 Mann Truppen und Polizei unbedingt erforderlich seien, um die Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Man habe in Anbetracht der geringen Truppenstärke 3 500 Mann Polizei in Aussicht genommen.

Reichsminister Dr. Geßler hat gegen die Verwendung von Reichswehr in größerem Umfange Bedenken schon in Anbetracht des von der Interall. Kommission vorgeschlagenen Räumungsplanes und insbesondere auch wegen des auszuführenden Polizeieinzeldienstes, für den die Reichswehr nur in geringem Umfange verwendbar sei. Zur Rückendeckung der Schutzpolizei genüge s. E. die vorgesehene Truppenzahl. Er habe nichts dagegen, an der Grenze weitere Truppen bereitzustellen.

Reichsminister Dr. Köster hält den gegenwärtigen Räumungsvorschlag der[773] Kommission für unmöglich, und für ebenso unmöglich hält er die Auflösung der Abstimmungspolizei. Es müsse auf dem Verhandlungswege versucht werden, die Auflösung letzterer sich allmählich nach Vollendung der Übergabe vollziehen zu lassen.

Minister Severing bittet gleichfalls um stärkeren Einsatz der Reichswehr, den er schon aus allgemeinpolitischen Gründen für durchaus notwendig hält.

Nach längerer Aussprache über verschiedene Einzelfragen stellt Vizekanzler Bauer das folgende Ergebnis fest: Es müsse erreicht werden: 1. daß Abstimmungspolizei noch wenigstens solange in Tätigkeit bliebe, bis die deutsche Verwaltung sich in Oberschlesien wieder vollkommen eingerichtet habe;

2. daß ein Räumungsplan von der Interalliierten Kommission zugestanden werde, der für uns erträglicher sei, als der gegenwärtig vorgeschlagene;

3. daß die technischen Fragen des weiteren Einsatzes von Reichswehr und von Schutzpolizei Gegenstand erneuter Besprechung der beteiligten Stellen sein müsse.

Dabei habe man sich von dem Grundsatz leiten lassen, soviel Reichswehr wie möglich zu verwenden und auf eine tunlichste Dislokation derselben in Oberschlesien hinzuwirken3.

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Mit Brieftelegramm vom 14. Mai 1922 teilt das AA dem StSRkei mit, der Gesandte von Eckardt habe am 12.5.22 mit der Interalliierten Kommission in Oppeln die in der Chefbesprechung vom 10.5.22 gefaßten Beschlüsse verhandelt, und diese seien dabei zurückgewiesen worden. Diese Situation mache eine erneute Chefbesprechung erforderlich (R 43 I /363 , Bl. 102). Über die daraufhin am 16.5.1922 anberaumte Chefbesprechung findet sich das folgende Beschlußprotokoll in den Akten: „Nach eingehender Aussprache wird von Vizekanzler Bauer das folgende Ergebnis der Besprechung festgestellt: Auszugehen sei von der Tatsache, daß eine starke bewaffnete Macht in Oberschlesien notwendig sei. Das Reichswehrministerium solle eine entsprechende militärische Aktion vorbereiten. Ein Plan solle ausgearbeitet werden in der Weise, daß Oberschlesien so stark mit militärischen Kräften besetzt werde, daß jeder Versuch, Aufruhr anzuzetteln, im Keime erstickt werde. Eine Mitteilung über den Operationsplan solle an das Gesamtkabinett erfolgen. Ebenso solle die Preußische Regierung der Reichsregierung über die Verwendung von Schutzpolizei in Oberschlesien Mitteilung machen.“ (R 43 I /363 , Bl. 113).

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