1.70.1 (wir2p): 1. Ernennung des Staatsvertreters bei der gemischten Kommission und dem Schiedsgericht für Oberschlesien.

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[922]1. Ernennung des Staatsvertreters bei der gemischten Kommission und dem Schiedsgericht für Oberschlesien.

Nach Vortrag durch Geh.Leg.Rat v. Dirksen entschied das Kabinett dahin, daß zum Staatsvertreter bei der Gemischten Kommission und dem Schiedsgericht für Oberschlesien Herr Oberregierungsrat Budding bestellt wird2.

2

Zur Besetzung der genannten Kommission siehe auch Dok. Nr. 290, Anm. 1. Mit Schreiben vom 18.6.1922 hatte der PrMinPräs. dem RK den ORegR Budding aus Köln als Staatsvertreter, als Ersatz den Landrat und Polizeipräsidenten Schwendy vorgeschlagen. Budding sei zwar gebürtiger Rheinländer, habe jedoch in mehrjähriger Tätigkeit bei der Regierung in Bromberg östliche und polnische Verhältnisse kennengelernt; er erscheine daher für den Posten geeignet, zumal zu erwarten sei, daß er als Katholik Sympathien bei der oberschlesischen Bevölkerung genießen werde (R 43 I /364 , Bl. 132 f.). Demgegenüber hatte Lukaschek in einem Schreiben vom 24.6.1922 an den RK schwerwiegende Bedenken gegen den Rheinländer Budding angemeldet und um die Ernennung Schwendys gebeten (R 43 I /364 , Bl. 229 f.).

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