2.111.2 (cun1p): 2) Entwurf einer Verordnung gegen die unerlaubte Zahlung von Beförderungsgebühren und Verkehrsabgaben.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

2) Entwurf einer Verordnung gegen die unerlaubte Zahlung von Beförderungsgebühren und Verkehrsabgaben.

Das Kabinett stimmte der vom Herrn Reichsverkehrsminister mit Schreiben vom 27. März 1923 vorgelegten Verordnung zu3.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte fest, daß sein Ressort bisher nicht beteiligt gewesen sei und daß er nicht in der Lage sei, der Vorlage zuzustimmen, zumal das Reichsverkehrsministerium keine bestimmte Erklärung dahin abgeben könne, daß die Zufuhr der Lebensmittel auch im Falle einer vollständigen Lahmlegung des Eisenbahnbetriebes gesichert sei4.

Fußnoten

3

In seinem Schreiben an StS Hamm teilte der RVM mit, er hätte den VO-Entwurf bereits dem RFM, RWiM und RJM „mit der Bitte um Stellungnahme zugehen lassen. Bisher sind mir Bedenken von diesen Seiten nicht zugegangen. Die Angelegenheit ist äußerst dringend angesichts der von den Franzosen und Belgiern jetzt verfolgten Politik, mit Einführung der ‚Regie‘ auch die Bedienung des Zivilverkehrs zu übernehmen. Auf das bis jetzt musterhaft im Kampfe ausharrende deutsche Eisenbahnpersonal würde es sehr ungünstig einwirken, wenn das deutsche Publikum den Lockungen der Gegner folgen sollte.“ (R 43 I /212 , Bl. 196 f.). Der mit diesem Schreiben zugleich übersandte VO-Entwurf stellt nicht nur die Zahlung von Fahr-, Fracht- und Nebengebühren an die frz.-belg. Eisenbahnverwaltung unter Strafe, er verbietet auch der Schiffahrt die Zahlung irgendwelcher Gebühren an die Besatzungsmächte.

4

Der VO-Entwurf gelangt als Drucks. Nr. 129 am 5. 4. an den RR, dessen Rechtsausschuß am 18. 4. darüber berät und die RReg. bittet, sich schriftlich zu folgenden Fragen des hess. Vertreters zu äußern: „1. Hält die RReg. auch angesichts der neuerdings verschärften Maßnahmen der Franzosen und Belgier (insbesondere Kontrollierung auch des Ersatztransportverkehrs und Eingriffe in die Freiheit der Schiffahrt, auch der niederländischen) die Weiterführung ihrer bisherigen, jede direkte oder indirekte Mitwirkung oder Anerkennung deutscherseits ausschließende Politik für notwendig und durchführbar? 2. Ist bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung des VO-Entwurfs nicht doch eine Trennung zwischen Personen- und Güterverkehr oder wenigstens eine gewisse Milderung hinsichtlich des ersten möglich? Um die Angelegenheit im RR weiter betreiben zu können, bitte ich [RVM] möglichst bald eine Entscheidung bezüglich der Frage zu 1 herbeiführen zu wollen. Die Frage zu 2 müßte ich vom Standpunkt meines Ressorts aus verneinend beantworten.“ (Schreiben des RVM an die Rkei vom 20. 4. in R 43 I /212 , Bl. 314). Eine Ressortbesprechung dieser Frage hält StS Stieler für unzweckmäßig, da es sich „um eine ausschließlich politische Frage“ handle, die „unter den Ministern persönlich geklärt werden müsse.“ (Vermerk Offermanns vom 27. 4. in R 43 I /212 , Bl. 318). Auf der Kabinettsvorlage vermerkte Kempner: „Es handelt sich um die Frage, ob angesichts der verschärften Maßnahmen der Gegner der deutsche Widerstand in gleicher Schärfe aufrechterhalten werden kann. Mir fehlen im einzelnen die Kenntnisse der Lage im Einbruchsgebiet, um ein sicheres Urteil zu haben. Grundsätzlich halte ich jedes Abbröckeln des Widerstandes für bedenklich. Ich glaube, daß solches Abbröckeln gefördert wird, wenn die RReg. selbst in der Schärfe ihres Widerstandes nachläßt. Deshalb würde ich die Frage zu 1) bejahen, die Frage zu 2) verneinen.“ (R 43 I /212 , Bl. 310). Am 2. und 4. Mai wird dieser Punkt jeweils von der TO der Kabinettssitzung abgesetzt Die VO wird nicht erlassen.

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