2.147.2 (cun1p): 2) Erwerbslosenfürsorge

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Erwerbslosenfürsorge

Ministerialrat Weigert (RArbMin.): Die Lage im besetzten und unbesetzten Gebiet ist verschieden. Man kann kurz sagen, daß der Kampf im Ruhrrevier ein Kampf um die Lage der Arbeitslosen zugleich ist. Dieser Kampf geht aufs Ganze. Das besetzte Gebiet muß anders behandelt werden, als das unbesetzte. Dort sind z. B. Kredite über das normale Maß hinaus nötig. Eine Reihe von Gemeinden hat bei der Erwerbslosenfürsorge den Gemeindearbeitertarif zur Grundlage gemacht. Das war verhängnisvoll. Es ist anzustreben, daß nicht eine weitere Entwicklung der Einheitssätze nach oben stattfindet, sondern eine Abstufung der Unterstützungen in Anpassung an die Löhne. Das[458] Akkordeinkommen kann bei der Erwerbslosenunterstützung nur durchschnittlich berücksichtigt werden. Ein Spitzenverdienst kann keine Berücksichtigung finden. Die Einheitssätze müssen in beruflich gegliederte Sätze überführt werden. Die Arbeitslosigkeit wird von der Reichsregierung mit allen Kräften bekämpft, besonders im besetzten Gebiet6. Die Ausgaben für Arbeitslose im besetzten Gebiet erhöhen die Reichsausgaben ganz wesentlich, wie allgemein bekannt sein dürfte. Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, muß das Arbeitsnachweisgesetz streng durchgeführt werden. Durch Arbeitsvermittlung ist dafür Sorge zu tragen, daß keine Gelegenheit verpaßt wird, Arbeiter zu beschäftigen7. Darüber hinaus muß die Arbeitsgelegenheit vermehrt werden, z. B. durch Vermehrung des Wohnungsbaus, durch Inangriffnahme des Baus von Kanälen, durch Meliorationen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Gemeinden teilweise Notstandsarbeiten nicht mehr ausführen können. Es wird anzustreben sein, daß ihnen hierfür vom Reiche Darlehen gegeben werden8. Die Frage der Produktionskredite an die Industrie ist nicht abschließend entschieden. Die Erfahrungen im besetzten Gebiet in dieser Hinsicht sind schlecht. Es wird auch an Mitteln fehlen. Die Sätze für die unterstützende Erwerbslosenfürsorge werden erhöht werden müssen.

Von Referenten des Reichsarbeitsministeriums wird noch hervorgehoben, daß eine Änderung in der Bezahlung der Kurzarbeiter angestrebt werde. Bisher erhalten Arbeiter, welche sich an sich schon besser stehen wie z. B. in der Landwirtschaft, dieselben Sätze wie andere Arbeiter.

Fußnoten

6

Lt. Stichtagzählung vom 18. 5. bezogen im bes. Geb. 72% der Arbeitslosen eine Erwerbslosenunterstützung, im unbesetzten Gebiet dagegen nur 49%; allerdings weist die Statistik für den 18. 5. im bes. Geb. auch nur 85 000 Arbeitslose, im neubesetzten Gebiet sogar nur 12 000 Arbeitslose gegenüber 430 000 im unbesetzten Deutschland aus (Bericht der Reichsarbeitsverwaltung vom 31. 5. in R 43 I /2028 , Bl. 71).

7

Lt. Stichtagzählung vom 18. 5. standen 553 000 Arbeitsuchenden 67 000 offene Stellen gegenüber (R 43 I /2028 , Bl. 71).

8

Einen entsprechenden Antrag hatte das RArbMin. am 23. 4. an das RFMin. gerichtet (R 43 I /2028 , Bl. 30).

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