2.17.3 (cun1p): 3) Ersetzung der Interalliierten Militär-Kontrollkommission durch ein Interalliiertes Militär-Garantiekomitee

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3) Ersetzung der Interalliierten Militär-Kontrollkommission durch ein Interalliiertes Militär-Garantiekomitee

Reichsschatzminister Albert spricht über die Behandlung der 5 Forderungen in der Note der Botschafterkonferenz vom 29. September d. Js.3 und schlägt vor, die erste Forderung über die Schutzpolizei in ruhiger Form, aber praktisch ablehnend zu beantworten, der 4. Forderung über die Herausgabe der Akten grundsätzlich zuzustimmen, bei der 3. Forderung zu erwidern, daß die noch vorhandenen Bestände an Waffen, die zur Ausrüstung gewisser Organe, zur Bewachung der Strafgefangenen und für den Bahnschutz bereitgestellt seien, jederzeit zur Vernichtung zur Verfügung ständen, wenn kein Zweifel herrsche, daß die Neuanschaffung dieser Waffen, die unumgänglich notwendig sei, späterhin wieder genehmigt würde. Bei den Forderungen von 2 – 5 sei der grundsätzliche[53] Standpunkt zu vertreten, daß nach unserer Auffassung alles erfüllt sei. Hinsichtlich der Forderung nach Zerstörung weiterer Maschinen und wirtschaftlicher Werte müsse man davon ausgehen, daß die Forderung nach Zerstörung weiterer Maschinen und wirtschaftlicher Werte geeignet sei, unser gesamtes Wirtschaftsleben zu schädigen und uns unsere Erfüllungsmöglichkeiten weiter zu beeinträchtigen, was doch sicher auch nicht im Interesse unserer Gegner sei. Als Endziel müsse man in dieser Frage versuchen, neue Verhandlungen mit der Gegenseite einzuleiten.

Der Reichskanzler weist nochmals darauf hin, daß besonders die Forderung zu 3 – 5 sich dahin auswirken werde, daß wirtschaftliche Werte vernichtet werden würden, die sofort für viel Geld wieder aufgebaut werden müßten, das sonst der Regierung für Zahlungen zur Verfügung stehe.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. von Rosenberg bittet aus außenpolitischen Gründen, insbesondere in Rücksichtnahme auf das Schicksal der Reparationsverhandlungen in London, die Unmöglichkeit der Ausführung der 5 Forderungen möglichst einzuschränken oder zu mindestens sehr umfassend zu begründen.

Reichswehrminister Dr. Geßler geht auf die Forderungen militärischer Art im einzelnen ein und betont, daß diese Forderungen an den letzten Rest des militärischen Lebens der Reichswehr rührten; insbesondere in der Frage der Munitionsherstellung würden fortgesetzt die größten Schwierigkeiten bereitet. Ebenso habe man neuerdings die Organisation des Reichswehrministeriums und die Stellung des Chefs der Heeresleitung heftig angegriffen, obwohl das Wehrgesetz ausdrücklich genehmigt worden sei. Ebenso richteten sich Angriffe gegen die gegenwärtige Ausbildung der Offiziere4.

ReichsschatzministerAlbert erklärt, falls das Kabinett sich mit seinen Vorschlägen einverstanden erklären werde, einen endgültigen Entwurf Sonnabend [9. 12.] vormittag vorzulegen.

Das Kabinett ist einverstanden5.

Fußnoten

3

In dieser Note hatten die Alliierten die Ersetzung der IMK durch ein militärisches Garantie-Komitee angeregt, sobald die RReg. die militärischen Bestimmungen des VV vollständig und endgültig ausgeführt habe. Dabei wurden insbesondere 5 Punkte angeführt: 1. Reorganisation der Polizei (Art. 162). 2. Umstellung der Fabriken (Art. 168). 3. Auslieferung des restlichen nicht zugelassenen Materials (Art. 169). 4. Auslieferung der Akten, die die Bestände des Kriegsmaterials zur Zeit des Waffenstillstandes enthalten und Auskunft geben über die Tätigkeit der Fabriken während des Krieges und danach (Art. 206 Abs. 2 und Art. 208 Abs. 4). 5. Veröffentlichung gesetzlicher Maßnahmen a) zum Verbot der Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial (Art. 211 mit Art. 170) und b) zur Beschränkung der Organisation des Heeres (Art. 211 im Zusammenhang mit Art. 160, 161, 173, 174, 175, 178). (R 43 I /31 , Bl. 120-123; abgedruckt in ‚Ursachen und Folgen‘ Bd. IV, S. 259 f.). Die RReg. beantwortete diese Note am 27. 10., indem sie den Vorschlag zur Umwandlung der IMK begrüßte und darüber Verhandlungen anregte, die 5 Punkte zur Ausführung des VV dagegen mit Schweigen überging. Daraufhin erklärten die Alliierten mit Note vom 17. 11.: „Das Schweigen der Deutschen Regierung über den Hauptgegenstand der Kollektivnote vom 29. 9. läßt sich in der Tat nicht als Folge einer Vergeßlichkeit oder eines Mißverständnisses deuten. Die Alliierten Regierungen müssen also dies Schweigen als Ausdruck der Absicht der Deutschen Regierung auffassen, in der Ausführung der militärischen Bestimmungen des VV nicht weiterzugehen. […] Somit geben die Alliierten Regierungen der Deutschen Regierung zur Kenntnis, daß sie die an sie gerichtete Antwort vom 27. 10. als gegenstandslos ansehen müssen und daß sie spätestens bis zum 10. 12. eine vollständige und endgültige Antwort auf die Kollektivnote vom 29. 9. erwarten.“ (R 43 I /415 , Bl. 279-282; abgedruckt in ‚Ursachen und Folgen‘ Bd. IV, S. 260 ff.). Die RReg. erklärte daraufhin der Botschafterkonferenz mit Schreiben vom 27. 11., daß sie keineswegs beabsichtige, „die noch unerledigt in der Kollektivnote der Alliierten Regierungen vom 29. 9. aufgeführten 5 Punkte zu ignorieren. Sie ist sich auch bewußt, daß die vorherige Erledigung dieser Fragen die Voraussetzung für die Einsetzung des vorgeschlagenen Garantiekomitees bildet. Da die Prüfung und Erledigung der 5 Punkte jedoch längere Zeit beansprucht, glaubte die Deutsche Regierung vorweg ihre Bereitwilligkeit zu Verhandlungen über das in Aussicht genommene Garantiekomitee aussprechen zu sollen.“ (R 43 I /415 , Bl. 285). Am 5. 12. legt das AA der Rkei die Stellungnahmen der beteiligten Reichsressorts zu den 5 Forderungen vor und bittet um baldige Kabinettsentscheidung, da die Besprechungen der beteiligten Ressorts am 2. und 4. 12. ohne Einigung blieben (R 43 I /415 , Bl. 286-315).

4

Die Einzelforderungen militärischer Art sind in der Anlage II zur dt. Note vom 10. 12. eingehend behandelt (R 43 I /415 , Bl. 377-393, hier: Bl. 388-393).

5

Die dt. Note vom 10. 12. dürfte danach auf den Entwurf Alberts zurückgehen, der in den Akten nicht zu ermitteln war. In der Note weist die RReg. zunächst den Vorwurf zurück, sie habe die Ausführung des VV bewußt verzögert und durch Unterorgane sabotiert. Daß in der Abrüstung keine weiteren Fortschritte erzielt werden konnten, liege ausschließlich daran, daß Deutschland bereits völlig entwaffnet sei, und zwar noch über die Bestimmungen des VV hinaus. In einer Anlage zur Note legt die RReg. die noch nicht erledigten militärischen Fragen dar unter Berücksichtigung aller von der IMK vorgebrachten Einzelfälle. In einer weiteren Anlage nimmt sie zu den wirtschaftlichen Forderungen Stellung. Der Grundtenor dieser eingehenden Stellungnahme ist bereits in der Note formuliert: „Soweit die von den Alliierten Regierungen in 5 Punkten zusammengefaßten Hauptforderungen noch in der Schwebe geblieben sind, liegt dies daran, daß sie Fragen betreffen, die mit Lebensnotwendigkeiten der deutschen Volkswirtschaft sowie mit der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Reichsgebiet aufs engste verknüpft sind. […] Sollten die Ausführungen dieser Anlage nach Auffassung der Alliierten noch Lücken aufweisen, so hat die Deutsche Regierung den dringenden Wunsch, hierüber eine umfassende und abschließende Aufklärung zu erhalten. Sie ist aber überzeugt, daß die Alliierten Regierungen nach Prüfung des gesamten Materials erkennen werden, daß die Deutsche Regierung die Bestimmungen des VV in keiner Weise zu umgehen sucht, sondern alles in ihren Kräften stehende getan hat und tut, um sie loyal zu erfüllen.“ (R 43 I /415 , Bl. 377-393, hier: Bl. 379). Die dt. Note ist in ihren wichtigsten Teilen abgedruckt in ‚Ursachen und Folgen‘ Bd. IV, S. 262 ff. Mit Note vom 18.4.23 weist Poincaré namens der Botschafterkonferenz die dt. Note vom 10.12.22 zurück und lehnt es kategorisch ab, „sich mit der Deutschen Regierung hinsichtlich dieser fünf Stipulationen in irgendeine Verhandlung einzulassen, da diese in ihrem vollen Umfange zur Kompetenz der IMK gehören. Infolgedessen fordern die Alliierten Regierungen die Deutsche Regierung von neuem auf, alle Maßnahmen zu treffen, um eine schnelle und vollständige Ausführung dieser Forderungen sicherzustellen und der IMK jedes Entgegenkommen zu gewähren, dessen sie zur Durchführung der Kontrolle bedarf.“ In einer Anlage zur Note wird noch gesondert Stellung genommen zur Frage der Reorganisation der Polizei. Sie gipfelt in der Forderung, folgende Grundsätze administrativ durchzusetzen: „1. Die Organisation der Polizei in Gruppierungen militärischer Natur hört auf. 2. Die militärische Einteilung der Polizei verschwindet. 3. Der Unterricht der Polizeibeamten hört auf, ein militärischer Gesamtunterricht zu sein. 4. Ein Statut, das aus dem Personal der Polizei ein wirkliches Beamtenpersonal macht, tritt an die Stelle des jetzigen Status, aufgrund dessen zwischen dem Stand eines Polizeibeamten in der Schutzpolizei und demjenigen eines Angehörigen der Reichswehr kein realer Unterschied besteht.“ (R 43 I /416 , Bl. 112-118, hier: Bl. 115). Die weitere Auseinandersetzung mit der IMK über die Organisation der Polizei, über die Fragen der militärischen Kontrolle und der Abrüstung geht über das Kabinett Cuno hinaus. Zu dem gesamten Fragenkomplex s. auch Michael Salewski: Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919–1927, 1966, der den umfangreichen Aktenbestand des AA auswertet.

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