2.59.9 (cun1p): 9) Information des Kabinetts über die Auseinandersetzung des Reichs mit den Ländern wegen der Liegenschaften nach dem Gesetz von 1873. [abgesetzt]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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9) Information des Kabinetts über die Auseinandersetzung des Reichs mit den Ländern wegen der Liegenschaften nach dem Gesetz von 1873. [abgesetzt]

Außerhalb der Tagesordnung werden die kurzen folgenden Fragen erledigt.

Der Herr Reichsminister des Innern trägt vor, daß preußische Anträge zum Gesetz über die Feiertage demnächst im Preußischen Landtag behandelt würden. Morgen stehe das Gesetz über die Feiertage auf der Tagesordnung des Reichsrates11. In Anbetracht der politischen Lage frage er das Kabinett, ob es nicht zweckmäßig sei, den Reichsrat zu bitten, in die Beratung dieses Gesetzes zunächst nicht einzutreten, da lebhafte Meinungsverschiedenheiten unter den verschiedenen Parteien gerade in diesen Fragen bestünden.

Das Kabinett stimmt dem Antrage des Reichsministers des Innern zu12.

Der Herr Reichswirtschaftsminister teilt mit, daß gelegentlich der Handelskammertagung in Köln, die dieser Tage stattfinde, eine Besprechung über die Lage im Ruhrgebiet erfolgen werde. Auf Wunsch des Kabinetts erklärt er sich bereit, persönlich an dieser Tagung teilzunehmen.

Der Herr Reichsminister des Innern bemerkt, daß demnächst im Hauptausschuß des Reichstags wohl ein Antrag auf Aufhebung des Ausnahmezustandes in Bayern gestellt werde13. Er bitte das Kabinett um Zustimmung, diesem Antrage stattzugeben. Das Verhalten der Bayerischen Regierung sei sowieso durchaus inkorrekt, da die Bayerische Regierung es nicht für nötig befunden habe, der Reichsregierung eine Mitteilung von der Verhängung des Ausnahmezustandes zugehen zu lassen14.

Der Herr Reichsminister der Justiz hält es für praktisch, die Bayerische[206] Regierung zu veranlassen, den Ausnahmezustand von sich aus aufzuheben. Das Kabinett tritt dieser letzten Auffassung bei15.

Fußnoten

11

Der Gesetzentwurf war bereits vom Kabinett Wirth am 14.7.22 an den RR geleitet worden (RR-Drucks. Nr. 184) und hatte zu Protesten der bayer. Reg. geführt, die dem Reich die Kompetenz bestritt, politische Feier- und Gedenktage gesetzlich festzulegen. Demgegenüber hatte der RIM mit Schreiben vom 30.12.22 erklärt: „Die RReg. kann nicht anerkennen, daß die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung zur Regelung der allgemeinen Feiertage nicht gegeben sei. […] Der Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, in der Frage der kirchlichen und der politischen Feiertage eine gewisse einheitliche, für das ganze Reich gültige und von wechselnden Mehrheiten in den einzelnen Landesparlamenten unabhängige Regelung zu schaffen und so dazu beizutragen, größere innerpolitische Beunruhigungen, wie sie in letzter Zeit durch Aufhebung überkommener kirchlicher und Schaffung neuer politischer Feiertage mehrfach zutage getreten sind, für die Zukunft auszuschalten. Die Auffassungen darüber, wie weit kirchliche Feiertage als staatlich anerkannte gelten sollen und welche Tage als politische Feiertage festzusetzen sind, gehen bei der Gegensätzlichkeit der politischen und der Weltanschauungen außerordentlich weit auseinander. Hier einen gewissen Ausgleich im Rahmen der gemeinsamen Wünsche zu schaffen, wird nur auf dem Wege eines Reichsgesetzes möglich sein.“ (R 43 I /566 , Bl. 212 f.).

12

Am 20. 4. kann der RIM dem RT den Gesetzentwurf nach Zustimmung des RR zur Beratung vorlegen (RT-Drucks. Nr. 5746, Bd. 377 ). Am 9. 6. liegen dem RT dazu die Abänderungsanträge des 22. Ausschusses vor (RT-Drucks. Nr. 5909, Bd. 378 ). Zur Beratung im Plenum des RT kommt es indessen nicht.

13

Am 31. 1. ergeht der Antrag der SPD an den RT, die VO des Bayer. StMin. vom 26. 1. (RT-Drucks. Nr. 5538, Bd. 376 ) sofort außer Kraft zu setzen (RT-Drucks. Nr. 5515, Bd. 376 ).

14

Näheres zur VO vom 26. 1. in Dok. Nr. 57.

15
 

In welcher Weise die RReg. auf das Bayer. St.Min. eingewirkt hat, war aus den Akten der Rkei nicht ersichtlich. Jedenfalls erklärt der bayer. Gesandte v. Preger am 2. 2. vor dem RT die Bereitschaft der bayer. Reg., „den Ausnahmezustand in den allernächsten Tagen aufzuheben.“ (RT-Bd. 358, S. 9591 ). Daraufhin verzichtet die SPD zunächst einmal auf die Aussprache und Abstimmung über ihren Antrag. Am 5. 2. hebt das Bayer. St.Min. die VO auf (RT-Drucks. Nr. 5549, Bd. 376 ).

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