2.74.3 (cun1p): 3) Verhalten der Beamten gegenüber Anordnungen der Besatzungsbehörden im Einbruchsgebiet.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

3) Verhalten der Beamten gegenüber Anordnungen der Besatzungsbehörden im Einbruchsgebiet.

Der Preußische Ministerpräsident trägt anliegende Richtlinien für das Verhalten der Beamten gegenüber Anordnungen der Besatzungsbehörde im Einbruchsgebiet vor8. Er hält es für angebracht, daß das Reich und Preußen hierbei von gleichen Gesichtspunkten ausgingen.

Nach längerer Debatte erteilte das Kabinett diesen Richtlinien im allgemeinen seine Billigung. Diese Richtlinien sollen nicht weiter veröffentlicht werden, sondern nur den beteiligten Behörden als Richtschnur an die Hand gegeben werden.

[253] Eine anläßlich dieser Debatte erhobene Beschwerde des Preußischen Ministers des Innern, Severing, wegen eines Presseangriffs gegen seine Person9 wurde dadurch aus dem Wege geräumt, daß der Herr Reichskanzler feststellte, daß das Kabinett einstimmig diesen Vorfall bedauere- die Pressenotiz absolut für unrichtig halte und das Erforderliche zur Verhinderung ähnlicher Fälle angeordnet werden würde10.

Fußnoten

8

Es handelt sich hier um Richtlinien, die am 9. 2., 12 h, im Rahmen einer Besprechung zwischen Reichs- und Preußischen Ressorts in der Rkei auf Vorschlag MinDir. Loehrs vom PrIMin. aufgestellt wurden. Neben einzelnen Richtlinien für Quartierleistungen (s. Anm. 3 zu Dok. Nr. 64) wird der allgemeine Grundsatz aufgestellt, „daß jedes Einlassen auf ein Vertragsverhältnis verboten sei, weil darin ein Anerkenntnis des Gegners als Vertragspartei liegen würde. Die damit vielleicht verbundenen finanziellen Einbußen, z. B. an versprochenen Gebühren, dürfen keine Rolle spielen.“ Auf dem Gebiet der Justiz wird jede Mitwirkung dt. Behörden bei der Strafverfolgung und -vollstreckung abgelehnt. Ebenso hat jede Mitwirkung bei der Veröffentlichung von Befehlen, die gegen dt. Gesetze verstoßen, zu unterbleiben; alle Maßnahmen, auch Auskünfte, die die wirtschaftlichen Zwecke der Besatzung fördern, sind abzulehnen (R 43 I /207 , Bl. 203-205).

9
 

Am 8. 2. hatte die Presseabteilung der RReg. einen Bericht des Vereins Dt. Eisen- und Stahlindustrieller weitergegeben, in dem es u. a. hieß: „Minister Severing betätigt sich weiter in der hier wiederholt geschilderten Weise. U. a. hatte er vor, den Geheimrat Klauter, Landrat von Hörde, zu suspendieren, weil dieser in einem Stimmungsbild scharf gegen die Flaumacherei der preußischen Regierung Front gemacht hatte. Es ist nur mit Mühe gelungen, Severing von seinem Plane abzubringen. Wie das Verhalten Severings bei den ihm unterstellten Organen aufgefaßt wird, mag zeigen, daß der Polizeidirektor Stühmeier aus Bochum, ein Parteigenosse des Herrn Severing, seinen Schupobeamten befohlen hat, französische Offiziere zu grüßen. Er hat sogar zum Ausdruck gebracht, daß er Zuwiderhandlungen disziplinarisch bestrafen und evtl. den Minister Severing zur Entlassung des betreffenden Beamten veranlassen werde. Die dadurch entstehende Empörung unter den Schupobeamten, die ihren schweren Dienst geradezu vorbildlich versehen, kann man sich denken.“ (R 43 I /208 , Bl. 466-474). In einem weiteren Bericht des Vereins Dt. Eisen- und Stahlindustrieller vom 13. 2. heißt es u. a.: „In Kreisen, die im allgemeinen sehr gut unterrichtet sind, verlautet mit aller Bestimmtheit, daß der Plan verfolgt wird, den PrIM Severing zum Reichskommissar für das gesamte besetzte Gebiet zu ernennen. Der Gedankengang der Stellen, die diesen Plan verfolgen, soll folgender sein: Die Sozialdemokratie und die freien Gewerkschaften sehen sich infolge der durch die breitesten Massen der Bevölkerung gehenden nationalen Bewegung in ihrer Existenz gefährdet. Sie glauben, daß ihre Position restlos verloren sei, wenn es der bürgerlichen Regierung Cuno gelinge, sich gegen die Franzosen durchzusetzen. Um sich nicht ganz ausschalten zu lassen, verfolgen sie die Absicht, nachdem sie die Ernennung Severings zum Reichskommissar erreicht haben, die Parole der Notwendigkeit der Verhandlungen mit Frankreich auch ohne Räumung des besetzten Gebietes auszugeben. […] Auf jeden Fall hofft man, wenn es zu Verhandlungen kommt, diese bei günstigem Ausgang auf das Pluskonto der Sozialdemokratie buchen zu können, während man bei einem schlechten Ausgang die Schuld der Regierung zuschieben will.“ (R 43 I /208 ).

10

Am 15. 2. versichert Pressechef Heilbron dem RK, daß derartige Versehen wie die Weitergabe der Informationen vom 8. 2. durch die Presseabteilung in Zukunft verhindert würden. StS Hamm bittet MdR Reichert, den Geschäftsführer des Vereins Dt. Eisen- und Stahlindustrieller, am 18. 2., in Zukunft derartige Gerüchte und Verdächtigungen, wenn überhaupt, nur absolut vertraulich an die RReg. zu geben, damit sie ihnen entgegentreten kann. Den PrIM informiert StS Hamm am 18. 2. über dieses Schreiben und bedauert noch einmal, daß die Gerüchte in Umlauf gesetzt und im einen Fall sogar von der Presseabteilung weitergegeben wurden (R 43 I /208 , Bl. 311, 477 f., 478 f.).

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