2.96.5 (cun1p): 5) Veröffentlichungsperioden der Preisstatistik.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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5) Veröffentlichungsperioden der Preisstatistik.

Der Herr Reichswirtschaftsminister beantragt, die Entscheidung über die Vorlage um einen Monat zurückzustellen.

Das Kabinett stimmt zu6.

Fußnoten

6

Mit Schreiben vom 23. 2. hatte der RWiM eine Kabinettsentscheidung beantragt, ob die Reichsindexziffern zweimal im Monat zu veröffentlichen seien (R 43 I /1152 , Bl. 56-57). Offermann vermerkt dazu für den RK: „Die Reichsindexziffer wurde bisher monatlich einmal amtlich veröffentlicht. Der Herr RWiM hält eine zweimalige Veröffentlichung für erforderlich, da sonst den illegitimen Einflüssen der wilden Indizes Tor und Tür geöffnet sei. Der Herr RArbM verhält sich ablehnend, er wäre eventuell bereit, einer zweimaligen Feststellung des Indexes zuzustimmen, wenn nur in einem Falle Veröffentlichung feststände. Dies hält der Herr RWiM für nicht ausreichend. Eine Einigung war daher nicht zu erzielen.“ (R 43 I /1152 , Bl. 58). Nach der Rücksprache mit dem RK am 8. 3. vermerkt Offermann: „Der Herr RK bittet, die persönliche Auffassung des Herrn RWiM festzustellen. Angesichts der Stabilisierung der Mark dürfte nach Ansicht des RK eine zweimalige Veröffentlichung vielleicht sich erübrigen.“ (R 43 I /1152 , Bl. 59). Das Kabinett berät erst am 25. 5. wieder über diese Frage (Dok. Nr. 167, P. 4).

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