2.126 (cun1p): Nr. 126 Der Vertreter der Reichsregierung München an die Reichskanzlei. München, 17. April 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 126
Der Vertreter der Reichsregierung München an die Reichskanzlei. München, 17. April 19231

R 43 I /2232 , S. 445 f.

Inhalt: Vaterländische Verbände und bayerische Regierung.

In einer gestrigen Unterredung bestätigte mir der Ministerpräsident2, daß am Montag [16. 4.] erneut eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft der Vaterländischen Verbände bei ihm gewesen sei, um über die Haftbefehle gegen Eckart und Weger zu sprechen3. Die Herren hätten schon am Sonntag versucht,[397] ihn zu treffen, er habe aber den Empfang absichtlich bis Montag hinausgeschoben, um Zwischenfälle zu vermeiden, die am Sonntag im Anschluß an die Sportübung hätten vorkommen können. Was diese Sportübung betreffe, so sei übrigens die Zahl der Teilnehmer stark überschätzt worden. Nach seinen Erkundigungen habe es sich nur um etwa 2 500 Mann gehandelt4.

Bei dem Empfang am Montag habe er der Deputation rund heraus erklärt, daß er persönlich zwar ein Gegner des Gesetzes zum Schutz der Republik sei, er habe aber bei seinem Amtsantritt dieses Gesetz vorgefunden und sei entschlossen, sich an den Rechtszustand und die Vereinbarungen seiner Vorgänger zu halten und für die Durchführung des Gesetzes einzutreten. Ein Mitglied der Delegation, Oberst Kriebel, habe darauf geäußert: Das bedeute also die Kriegserklärung der Regierung an die Arbeitsgemeinschaft. Er habe erwidert, daß nicht die Regierung, sondern die Arbeitsgemeinschaft aggressiv vorgehe.

Zur Lage äußerte der Ministerpräsident, er hoffe, daß es nicht zu ernsteren Zwischenfällen kommen werde, er habe – u. a. durch frühzeitige und sehr energische Beeinflussung der Presse – alles getan, um aufklärend und mäßigend zu wirken. Am unbelehrbarsten seien die ehemaligen Offiziere wie Oberst Kriebel. Tatsächlich sitze man auf einem Pulverfaß. Der Feind sei links, die Gefahr rechts. Verschärft würde die Spannung durch die seiner Ansicht nach übergroße Nachsicht, mit der die Kampforganisationen der Parteien der äußersten Linken in Sachsen und Thüringen behandelt würden. Auch könne man es den hiesigen Männern, die vor den Staatsgerichtshof geladen würden, nicht allzusehr verdenken, wenn sie Bedenken trügen, sich nach Leipzig zu begeben, da sie fürchten müßten, dort oder auf der Reise von den Kommunisten festgehalten zu werden. Sehr erleichtert werden würde die politische Lage daher, wenn der Süddeutsche Senat des Staatsgerichtshofes, wie dies ja auch vorgesehen sei, in Süddeutschland tagen würde. Diese und andere Fragen bespräche der bayerische Justizminister zur Zeit in Berlin mit dem Reichsjustizminister5.[398] Auf das dringendste warnen müsse er davor, daß etwa der Staatsgerichtshof versuche, Hitler oder ähnliche prominente Persönlichkeiten zwangsweise nach Leipzig zu bringen. In einem solchen Falle könne er für nichts einstehen. Er habe übrigens gehört, daß die Angeschuldigten Eckart und Weger aus München verschwunden seien6.

Haniel

Fußnoten

1

Der Bericht wurde lt. handschriftl. Vermerk v. Stockhausens vom 20. 4. dem RK vorgelegt und abschriftlich dem RPräs., dem RIM und dem RJM zugestellt.

2

v. Knilling.

3

Eckart und Weger waren wegen ihrer Äußerungen im ‚Völkischen Beobachter‘ und ‚Miesbacher Anzeiger‘ angeklagt und vor den Staatsgerichtshof geladen worden. Nachdem sie der Ladung am 12. 4. keine Folge geleistet hatten, war Haftbefehl gegen sie erlassen worden. Daraufhin hatten beide erklärt, sich dem Vollzuge widersetzen zu wollen; zudem erwarteten sie von der Bayer. Reg. die Ablehnung des Haftbefehls. Am 13. 4. empfing v. Knilling Hitler und drei weitere Delegierte der Arbeitsgemeinschaft der Kampfverbände. Nach v. Haniels Bericht erklärte Hitler zu den Haftbefehlen: „Da die Gefahr bestände, daß auf diese Weise die nationale Bewegung in Bayern lahmgelegt werden solle, hätten sie ihren Mitgliedern verboten, der Vorladung Folge zu leisten. Sie seien entschlossen, sich ihr erforderlichenfalls mit Gewalt zu widersetzen. Sie bäten die Bayerische Regierung um 1. Ablehnung der Vollziehung von Haftbefehlen des Staatsgerichtshofes gegen die vaterländisch gesinnten bayerischen Männer, 2. einen Antrag im Reichsrat auf Aufhebung des Gesetzes zum Schutze der Republik und, falls dieser Antrag abgelehnt werde, die Verweigerung der Durchführung des Gesetzes.“ Der bayer. Ministerrat beschloß daraufhin am 13. 4. abends, die Erklärungen Hitlers unbeantwortet zu lassen (Bericht v. Haniels an die Rkei vom 14. 4. in R 43 I /2232 , S. 417-419, weitere Berichte über diese Angelegenheit ebd.).

4

Über die Übung der Nationalsozialisten hatte v. Haniel am 16. 4. berichtet: „Die gestrige Sportübung der Nationalsozialisten und der vaterländischen Verbände, die nach Hitlers Angaben am Freitag der hiesigen Regierung gegenüber dieser zeigen sollte, daß es ihm ein Leichtes sei, 10 000 Mann aufzubieten, hatte sehr unter der Ungunst der Witterung zu leiden. […] Wie ich mich selbst überzeugen konnte, waren in dem schätzungsweise 5 – 6 000 Mann zählenden Aufgebot Hitlers neben den nationalsozialistischen Stoßtrupps, der Blücherbund, Reichsflagge, der Bund Oberland und einige kleinere andere Organisationen enthalten.“ (R 43 I /2232 , S. 427 f.).

5

Über die Besprechungen mit Gürtner berichtet Hamm am 19. 4. an v. Haniel: „Die Besprechungen mit Herrn Gürtner verliefen in voller Freundschaft, aber sie haben uns Bayern gegenüber nicht recht vorwärts gebracht. Es kommt nun alles darauf an, daß Herr v. Knilling festbleibt. Würden die paar Schwerverbrecher für Leipzig alsbald verhaftet, so wäre das eine starke Entspannung. Eine noch stärkere wäre es, wenn die bayerische Regierung gegen die Sturmabteilungen vorgehen würde. Die bayerische Regierung darf sicher sein, daß die RReg. gegen den Kommunismus tut, was sie tun kann, aber eben die handlichste Waffe, die einer Verordnung gegen die Hundertschaftenbildung, bietet Bayern nicht. So sehr ich die Gründe hierfür verstehe, so sollte nun eben aus Bayern kein Vorwurf erhoben werden, wenn die RReg. der kommunistischen Gefahr gegenüber nicht das tun kann, was sie sonst tun könnte.“ (R 43 I /2217 , Bl. 238). Dieser Gedanke Hamms findet sich auch in einer kurzen Aufzeichnung über die „Bayern gegenüber schwebenden innenpolitischen Fragen“ (R 43 I /676 , Bl. 233-234, hier: Bl. 234). Hier heißt es unter P. 5: „Der Süddeutsche Senat des Staatsgerichtshofes soll demnächst in Süddeutschland tagen.“

6

Eckart veröffentlicht auch in der Folgezeit am 18., 19., 20., 24., 25. und 27. April Artikel im ‚Völkischen Beobachter‘. Mit dem Artikel „Auf der Flucht“ im ‚Völkischen Beobachter‘ vom 2. 5. endet seine publizistische Tätigkeit zunächst einmal; bis Okt. 23 hält er sich ebenso wie Weger verborgen. Über die Einstellung der bayer. Reg. berichtet v. Haniel am 30. 4. an Hamm: „Ich fürchte, es wird schwer sein, die hiesige Regierung zu einem energischen Vorgehen sowohl in der Sache von Eckart und Weger als auch bezüglich der Sturmabteilungen zu bringen. An sich möchte sie wohl ganz gerne, aber ich glaube, sie traut ihrer Macht selbst nicht allzusehr. Selbstverständlich tue ich mein Möglichstes, um sie zum Handeln zu bringen.“ (R 43 I /2232 , S. 469 f.).

Extras (Fußzeile):