1 (cun1p): Einleitung

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[XIX] Einleitung

Die folgende Einleitung in die Dokumentation der Reichspolitik unter Cuno soll vor allem drei Aufgaben erfüllen: Sie soll zum einen die Besonderheiten dieses Bandes in editorischer Hinsicht aufzeigen und insofern die allgemeingültigen Grundsätze der Gesamtreihe, die bereits im Vorwort dargelegt wurden, ergänzen; sie soll zum anderen kurz einführen in die wichtigsten politischen Probleme dieses Kabinetts und sie im Zusammenhang umreißen, und sie soll in Ergänzung der aktenmäßig erfaßten und erfaßbaren Vorgänge das Bild der handelnden Personen, insbesondere das Bild des Reichskanzlers, ein wenig deutlicher herausarbeiten, um auf diese Weise dem Leser für die Interpretation der Dokumente eine zusätzliche Hilfe zu geben. Dabei soll auch das Verhältnis Cunos zu den verschiedenen Parteien und politischen Strömungen aufgezeigt werden, weil gerade in diesem Punkte die Akten der Reichskanzlei nur ein sehr unvollständiges Bild geben.

Zwei Tage nach der Demission des Kabinetts Wirth beauftragte Reichspräsident Ebert am 16. November 1922 den Generaldirektor der Hamburg-Amerika-Linie, Dr. Wilhelm Cuno, mit der Bildung der Reichsregierung. Das war in der Geschichte der jungen Republik insofern ein Novum, als hier erstmalig nach den sozialdemokratischen Reichskanzlern Scheidemann, Bauer und Müller und den Zentrumspolitikern Fehrenbach und Wirth ein Parteiloser mit der Führung der Reichspolitik betraut wurde. Cuno galt als Mann der Wirtschaft. Er hatte zwar zunächst nach seiner juristischen Ausbildung als kaiserlicher Beamter im Reichsschatzamt gedient und während des Krieges die Reichsgetreidestelle geleitet1, war dann aber Ende 1917 als Geheimer Oberregierungsrat aus dem Reichsdienst ausgeschieden und dem Ruf Albert Ballins ins Direktorium der HAPAG gefolgt. Nach dem Tode Ballins, der den Zusammenbruch des Kaiserreichs nicht überleben wollte, übernahm Cuno die Geschäftsführung des Unternehmens und hatte in der Folgezeit hervorragenden Anteil am schnellen Wiederaufbau der völlig zerschlagenen deutschen Handelsflotte. Dabei kamen ihm seine ausgezeichneten Verbindungen zu amerikanischen und englischen Geschäftsleuten sehr zustatten. Allgemein gerühmt wurde sein Verhandlungsgeschick und sein sicheres, gewandtes Auftreten. In seiner äußeren Erscheinung – groß, blond und blauäugig – entsprach er ganz der verbreiteten Vorstellung vom nordischen Menschen. Seine höflich-verbindliche und dabei doch sachlich-kühle und distanzierte Art ließ den gebürtigen Thüringer zugleich als typischen Vertreter des hanseatischen Kaufmannsstandes erscheinen2. Viel[XX] kolportiert wurde ein Wort Rathenaus, das im Hinblick auf Cuno wenig schmeichelhaft gelautet haben soll: „Auch diese Zigarre wird wegen ihres vorzüglichen Deckblattes noch geraucht werden müssen.“ Der Politik war Cuno weitgehend ferngeblieben. Dem Kaiserreich hatte er als unpolitischer Beamter gedient; der Republik hatte er sich als Sachverständiger für Fragen der Handelsschiffahrt zur Verfügung gestellt und in dieser Eigenschaft an Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen sowie an späteren Konferenzen zur Regelung der Reparationsfrage teilgenommen. Sein wirtschafts- und finanzpolitischer Sachverstand und sein diplomatisches Geschick fanden allgemein Anerkennung. Nach dem Rücktritt Erzbergers wurde Cuno als möglicher Finanzminister genannt, und im Herbst 1922 suchte Wirth ihn offenbar als Außenminister in sein Kabinett zu ziehen3. Seine Berufung zum Reichskanzler aber verdankte Cuno ausschließlich dem Reichspräsidenten Ebert, der ihn nach einigen persönlichen Begegnungen schätzen gelernt hatte und, wie Severing berichtet4, in dieser hohen Einschätzung Cunos durch den Fraktionsführer der DDP und späteren Hamburger Bürgermeister Carl Petersen bestärkt wurde. Parteipolitisch stand Cuno dem Sozialdemokraten Ebert zweifellos nicht nahe. Zur jungen Republik und zu ihrem parlamentarischen System hatte er ein ziemlich reserviertes Verhältnis; man wird ihn als Vernunftrepublikaner einordnen können. Über den Reichstag hatte er keine sehr hohe Meinung, was sich nicht zuletzt darin aussprach, daß er auch als Kanzler nur selten bei Parlamentssitzungen anwesend war. Der Streit der Parteien schien ihm verächtlich. Ideologien hatten keinen bestimmenden Einfluß auf ihn, wenn auch eine ausgeprägte antikommunistische Grundhaltung unverkennbar war. Wegen des Abschlusses des Rapallo-Vertrages hatte er seinerzeit als Sachverständiger die deutsche Delegation in Genua verlassen, und während seiner Kanzlerschaft nahm die Bekämpfung der kommunistischen Partei einen breiten Raum ein. Andererseits fallen gerade in seine Kanzlerzeit die ersten Besuche von Reichswehrdelegationen in Moskau, worüber die Akten der Reichskanzlei aber leider keine näheren Aufschlüsse geben. Aufgrund seiner konservativen Grundhaltung und seiner hervorragenden Stellung im Wirtschaftsleben hat man ihn oft der DVP zugerechnet, der liberal-konservativen Partei des Großbürgertums und der Industriellen; wegen seiner katholischen Konfession vermutete man andererseits bei ihm besondere Sympathien für die Zentrumspartei, doch zeigte insbesondere sein Verhalten bei der Reichspräsidentenwahl 1925, als er sich öffentlich für Hindenburg und gegen den Kandidaten der demokratischen Mitte, den Katholiken Marx aussprach5, wie wenig konfessionelle Gesichtspunkte seine politischen Entscheidungen bestimmten. Sein Verhältnis zur Sozialdemokratie war gewiß nicht von politischer Sympathie, aber doch von der Überzeugung getragen, daß dieser wichtige[XXI] Faktor des politischen Lebens nach Möglichkeit auch an der politischen Verantwortung und Führung beteiligt werden müsse.

So versuchte Cuno denn auch, seinem Kabinett eine breite parlamentarische Basis zu verschaffen: die bürgerlichen Parteien DVP, BVP, Zentrum und DDP sowie die SPD, nach ihrer Wiedervereinigung mit der USPD als Vereinigte Sozialdemokratische Partei (VSPD) die mit Abstand stärkste Partei im Reichstag, sollten in einem Kabinett der Großen Koalition vertreten sein. Doch wie sein Vorgänger Wirth, so scheiterte auch Cuno in dieser Hinsicht am Widerstand der SPD, die entgegen der Auffassung Eberts und einer starken Minderheit in der Fraktion eine Koalition mit der DVP nach wie vor ablehnte. Auch von den anderen Parteien wurden Cuno in personeller Hinsicht mancherlei Schwierigkeiten in den Weg gelegt; zudem scheiterten seine Bemühungen, politisch ungebundene Wirtschaftsführer als Fachminister in die Regierungsverantwortung zu ziehen, weitgehend. Schließlich gelang es ihm nach längeren Verhandlungen, ein sogenanntes Geschäftsministerium zu bilden, dem insgesamt vier parteilose Fachminister angehörten, und zwar als Außenminister der bisherige Gesandte in Kopenhagen Frederic von Rosenberg, als Verkehrsminister der ehemalige Chef des Feldeisenbahnwesens und Generalquartiermeister Wilhelm Groener, der auch schon unter Fehrenbach und Wirth Verkehrsminister gewesen war, als Schatzminister der ehemalige Staatssekretär in der Reichskanzlei Heinrich Albert, sowie als Ernährungs- und Landwirtschaftsminister, nach nur viertägiger Ministerzeit Karl Müllers, der bisherige Oberbürgermeister von Essen Hans Luther. Die übrigen Mitglieder des Kabinetts waren parteipolitisch engagiert: Der DVP gehörten an Wirtschaftsminister Becker, einst Finanzminister in Hessen und zuletzt wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Reichstag, sowie Justizminister Heinze, Vizekanzler und Justizminister unter Fehrenbach; Mitglieder der Zentrumspartei waren Finanzminister Hermes, der dieses Amt schon im zweiten Kabinett Wirth verwaltete, nachdem er vorher in drei Kabinetten das Ressort Landwirtschaft und Ernährung vertreten hatte, und Arbeitsminister Brauns, der auch bereits unter Fehrenbach und Wirth dieses Ressort innehatte; Postminister Stingl, bisher Staatssekretär der bayerischen Abteilung des Postministeriums, vertrat die BVP im Kabinett; zur DDP zählten Wehrminister Geßler, schon seit dem Rücktritt Noskes in diesem Amt, und Innenminister Oeser, lange Zeit Redakteur der „Frankfurter Zeitung“, dann bis April 1920 Minister für öffentliche Arbeiten in Preußen und zuletzt Landeshauptmann der Provinz Sachsen; dazu kam als weiteres DDP-Mitglied der langjährige bayerische Handelsminister Eduard Hamm, dem Cuno das wichtige Amt des Staatssekretärs in der Reichskanzlei übertrug, das Hamm mit einer ungewöhnlichen Arbeitskraft und Hingabe ausfüllte, wie seine überaus zahlreichen Denkschriften und Vermerke in den Akten ebenso wie die Zeugnisse der Beteiligten beweisen6.

[XXII] Parlamentarisch betrachtet handelte es sich beim Kabinett Cuno also um ein bürgerliches Minderheitskabinett der Mitte, ohne daß zwischen den in der Regierung vertretenen Parteien eine offizielle Koalitionsvereinbarung zustandegekommen wäre. In jedem Falle war das Kabinett im Reichstag auf die Unterstützung oder zumindest auf die Tolerierung von seiten der Sozialdemokraten oder der Deutschnationalen angewiesen, und tatsächlich traten beide Parteien dem Kabinett Cuno zunächst in abwartender bzw. wohlwollender Neutralität gegenüber. Zwar konnte Cuno es nicht wagen, für sein Kabinett vom Reichstag ein klares Vertrauensvotum zu erbitten; stattdessen verfiel man, wie bereits beim Kabinett Fehrenbach, auf eine Ersatzformel und begnügte sich mit einer Kenntnisnahme der Regierungserklärung und billigte, daß die Regierung Cuno die letzte Note des Kabinetts Wirth vom 14. November zur Grundlage ihrer Politik erklärte. Dieser Formel stimmten sämtliche Parteien mit Ausnahme der Kommunisten zu. Damit hatten zum ersten Mal in der Geschichte der Republik auch die Deutschnationalen einer Reichsregierung das Vertrauen ausgesprochen, wenn auch in dieser sehr abgeschwächten Form. Zweifellos galt das Vertrauen der Deutschnationalen in erster Linie dem Kanzler selbst, von dem sie die Führung einer parteipolitisch weitgehend unabhängigen, konservativen und nationalen Politik erhofften. Es kam hinzu, daß der neue Kanzler zu führenden Persönlichkeiten der Deutschnationalen, insbesondere zu Karl Helfferich, dem ehemaligen Staatssekretär im kaiserlichen Schatzministerium, ein ausgezeichnetes persönliches Verhältnis unterhielt. Diese unübersehbare Tendenz Cunos zur politischen Rechten hin war natürlich andererseits eine schwere, auf die Dauer kaum tragbare Belastung für sein Verhältnis zur Sozialdemokratie. Unter normalen politischen Bedingungen wäre er sicherlich schon sehr bald vor die Alternative gestellt worden, sein Minderheitskabinett parlamentarisch entweder nach links oder nach rechts abzustützen, mit allen Schwierigkeiten, die sich daraus für die weitere Zusammenarbeit mit den bürgerlichen Mittelparteien ergeben hätten. Nicht wenige politische Beobachter prophezeiten dem Kabinett Cuno daher bei seinem Regierungsantritt nur eine kurze Lebensdauer. Doch der schwierigen innenpolitischen Zerreißprobe wurde das Kabinett schon in seiner Anfangsphase durch die französisch-belgische Besetzung des Ruhrgebietes enthoben. Sie schuf eine Situation nationalen Notstandes.

Die Empörung über das gewaltsame Vorgehen der Franzosen und Belgier und die Überzeugung, Opfer eines Rechtsbruchs zu sein, waren im Volke und bei den Parteien allgemein. Aus ihr erwuchs der passive Widerstand der Ruhrbevölkerung, der von der Reichsregierung vorbereitet, verkündet und organisiert und von sämtlichen Parteien gestützt wurde. Die daraus resultierende Politik der Einheitsfront und des innerpolitischen Burgfriedens wurde von Cuno mit Überzeugung verfochten, kam sie seiner grundsätzlichen Auffassung von Politik doch ohnehin entgegen. Dem Ausbruch angestauter nationaler Leidenschaften konnte sich im übrigen kaum eine politische Kraft in Deutschland entziehen. Cuno selbst, dieser nüchterne Geschäftsführer des Reiches, der in seinem Auftreten und in seiner Rede so gar nichts Mitreißendes und Begeisterndes hatte, wurde jetzt bei seinen öffentlichen Auftritten begeistert gefeiert. Weil er es gewagt hatte, sich an die Spitze einer weit verbreiteten Volksstimmung zu[XXIII] stellen und dem übermächtigen außenpolitischen Gegner Paroli zu bieten, galt er schon rasch in weiten Kreisen als der starke Mann, der den passiven Widerstand gegen die französisch-belgische Besetzung, den Ruhrkampf, wie er bald genannt wurde, zu einem glücklichen Ende führen würde.

Die deutschvölkischen Kreise der extremen Rechten dachten sogar an aktiven Widerstand, an Revanche und nationale Wiedergeburt und wollten der Reichsregierung zu diesem Zweck ihre illegalen Kampforganisationen zur Verfügung stellen. Cunos Versuch, selbst diese extreme Rechte seiner Einheitsfront gegen die Ruhrbesetzung einzugliedern, brachte ihn erheblich ins Zwielicht, doch lassen sich aus den Akten keinerlei Beweise dafür anführen, daß seitens der Reichspolitik ernstlich an eine Ausweitung des passiven Widerstandes in aktiven, d. h. letztlich an Krieg gedacht wurde. Zu einer Katastrophenpolitik war Cuno bei aller anbrandenden nationalen Begeisterung offenbar nicht bereit. Es wäre dies im Rahmen der Einheitsfront auch gar nicht möglich gewesen, weil die sozialdemokratisch geführte Regierung Preußens und die Gewerkschaften, die Hauptträger des Widerstandes im Ruhrgebiet, mit Argwohn jede nationalistisch-chauvinistische Übersteigerung des Abwehrkampfes verfolgten und am Konzept einer grundsätzlichen Verständigungs- und Verhandlungsbereitschaft auch im passiven Widerstand festhielten. Immerhin wurde das politische Spannungsfeld in dieser Frage bereits deutlich, als Abgeordnete der Deutschvölkischen Freiheitspartei (DVF) im Februar und März 1923 versuchten, den Kanzler in mündlichen und schriftlichen Eingaben als Verbündeten gegen den preußischen Innenminister Severing zu gewinnen7, und Cuno sich nicht scheute, einen politisch so umstrittenen Mann wie den Freikorpsführer Rossbach zu einer persönlichen Unterredung zu empfangen8. Als dann der preußische Innenminister am 17. März Rossbach verhaften und am 22. März die Geschäftsstelle der DVF wegen des dringenden Verdachtes hochverräterischer Umtriebe durchsuchen und am folgenden Tag aufgrund des vorliegenden Materials die DVF in Preußen verbieten ließ, wurde die unterschiedliche Einstellung von Reichsregierung und preußischer Regierung offenbar9. Der Reichskanzler, der zu dieser Zeit gerade zu einem Besuch in München weilte und hier in nationaler Begeisterung als Führer einer selbstbewußten deutschen Politik gefeiert wurde10, war über das Vorgehen der preußischen Regierung vorher nicht informiert worden und betrachtete das Verbot der DVF als ein einseitiges Vorgehen gegen rechts, das ihm geeignet erschien, seine Politik der nationalen Einheitsfront zu durchkreuzen. In der Folgezeit drängten er und Staatssekretär Hamm die zuständigen preußischen und die Reichsressorts umso mehr zu einem scharfen Vorgehen gegen die Kommunisten11, und Severing trug diesem Drängen schließlich durch das Verbot der proletarischen Hundertschaften in gewisser Weise Rechnung. Die Absicht der Reichsregierung, aufgrund des Artikels 48 eine Verordnung zu erlassen, die ihr auf Reichsebene das Verbot und die Auflösung von polizeiähnlichen Verbänden wie dem proletarischen Selbstschutz oder den nationalsozialistischen Sturmtrupps gestattete, fand in Bayern entschiedenen Widerspruch und wurde daher fallengelassen12. Auch in anderen Streitfragen, in denen die bayerische Regierung rechtsradikale[XXIV] Bestrebungen ziemlich offen gegenüber dem Reich und dem Staatsgerichtshof in Schutz nahm, suchte die Reichsregierung den Konflikt mit Bayern zu vermeiden und gab nach13. Im übrigen aber zeigte Cuno in der Folgezeit den rechtsextremen Gruppen gegenüber größere Distanz, so daß er in ihren Augen schon bald als schwacher, wenn auch gutwilliger und nationaler Mann galt, der sich gegenüber der ‚roten‘ Preußenregierung nicht durchzusetzen vermochte. Das Mißtrauen der Sozialdemokraten gegen Cuno aber war durch sein undurchsichtiges Verhalten gegenüber den Deutschvölkischen nur noch geschärft worden. Hinzu kam, daß die Politik des Reichswehrministeriums bei der Einstellung von Zeitfreiwilligen, der Aufstellung von sogenannten Arbeitskommandos und der Unterstützung von Sabotageakten gegen die französisch-belgischen Besatzungstruppen sich fast ausschließlich auf das rechtsextreme Lager stützte. Alle Absprachen zwischen Geßler und Severing konnten nicht verhindern, daß es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen preußischen Behörden und der Reichswehr kam, sei es wegen illegaler Waffenlager oder wegen der fortdauernden Beziehungen zwischen Reichswehrorganen und ehemaligen Freikorpsverbänden14.

Die offene Gegnerschaft der politischen Linken zog das Kabinett Cuno aber erst auf sich, als offenbar wurde, daß monatelang keinerlei durchgreifende finanz- und steuerpolitische Maßnahmen zur Finanzierung des passiven Widerstandes getroffen worden waren, daß die Mark ins Bodenlose sank und selbst die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln wegen des zunehmenden Devisenmangels nicht mehr gesichert erschien. „Die beinahe wohlwollende Neutralität, welche die Sozialdemokratie früher dem Kanzler gegenüber einnahm“, so schrieb Stresemann Mitte Juli 1923,15 „ist längst der Kritik gewichen und droht in offene Befehdung überzugehen. Die Stimmung der Sozialdemokratie wendet sich allerdings mehr gegen den Außenminister v. Rosenberg als gegen den Kanzler direkt, sieht aber den Kanzler als einen weichen, von vielen Einflüssen abhängigen Mann an und wirft ihm vor allen Dingen vor, daß er nicht in der Lage sein würde, im geeigneten Moment die Dinge innenpolitisch zu meistern.“ Das Vertrauen zur Führungskraft und zum Führungswillen des Kabinetts schwand jetzt sogar bei den bürgerlichen Mittelparteien, den eigentlichen Regierungsparteien. Das erste Signal zum Sturz des Kabinetts gab ein äußerst kritischer Artikel des Zentrumsorgans ‚Germania‘ am 27. Juli16. Als die Sozialdemokraten am 11. August zugleich mit einem Mißtrauensantrag gegen das Kabinett Cuno ihre Bereitschaft bekundeten – anders als im November 1922 –, in einem Kabinett der Großen Koalition Regierungsverantwortung zu übernehmen, da zogen die bürgerlichen Mittelparteien eine solche Lösung der weiteren Unterstützung des Kabinetts Cuno vor17. Zu einem offenen Mißtrauen diesem Kabinett gegenüber konnten sie sich jedoch nicht verstehen, zumal das einer Desavouierung der eigenen Minister gleichgekommen wäre. So lag die Entscheidung über das Ende des Kabinetts letztlich beim Kanzler selbst. Bei einer klaren Demonstration seines politischen Führungswillens wäre eine Mehrheit[XXV] für Cuno im Reichstag durchaus nicht unerreichbar gewesen. Denn auf die Unterstützung der Deutschnationalen konnte er mit Sicherheit rechnen; ihr politischer Kopf, Helfferich, hatte ihn noch zuletzt bestürmt, auf keinen Fall zurückzutreten, eine Bestätigung des Stresemannschen Urteils, der kurz zuvor geschrieben hatte, Cuno sei „der am weitesten rechtsstehende Kanzler, den Deutschland bisher gehabt hat,“18 Allein, der Reichskanzler Cuno war kein politischer Kämpfer. Er hatte sich nicht nach dem Amt gedrängt; mehr aus Pflichtgefühl war er dem Ruf Eberts gefolgt und von der Wirtschaft in den ihm letztlich fremden Bereich der Politik hinübergewechselt. Den außergewöhnlichen Anforderungen und Belastungen, die der Ruhrkampf stellte, war er mit seinem Kabinett auf die Dauer nicht gewachsen. Mag das Urteil Geßlers – „Er erwies sich schließlich als der schwächste Kanzler, den die Republik hatte“19 – auch überspitzt erscheinen, unbestreitbar aber stand Cuno im August 1923 politisch vor einem Scherbenhaufen, ohne Vertrauen zur eigenen Sache, nervlich erschöpft, überarbeitet, kraftlos, resignierend. Wie so viele Kanzler der Weimarer Republik ließ er es nicht zur „offenen Feldschlacht“ im Parlament kommen und trat zurück, ohne durch ein Mißtrauensvotum des Reichstages dazu gezwungen zu sein.20 Bevor der Mißtrauensantrag der Sozialdemokraten zur Abstimmung kommen konnte, hatte das Kabinett Cuno bereits demissioniert und dem Kabinett der Großen Koalition unter Stresemann Platz gemacht. Das geschah am 12. August 1923 nach knapp neun Monaten währender Regierungszeit.

Eine Einführung in die hier dokumentierte Politik des Kabinetts Cuno muß sich schon aus äußeren Gründen darauf beschränken, lediglich die wichtigsten Linien aufzuzeigen. Es würde zu weit führen, wollte man etwa die gesetzgeberische Arbeit des Kabinetts im einzelnen erläutern; zu disparat sind die hier behandelten Materien; oft sind sie auch nur für den ausgesprochenen Fachhistoriker von größerem Interesse, den Experten für Währungspolitik etwa oder den Fachmann für Landwirtschaftsfragen, wobei hinzugefügt werden muß, daß gerade die ernährungspolitischen Fragen im Kabinett Cuno einen breiten Raum einnahmen. Neben den vielen inflationsbedingten und doch umstrittenen Preisfestsetzungen für Getreide und Brot fällte das Kabinett nämlich gegen den Widerstand Preußens und der Sozialdemokratie eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung: Die Getreidepolitik wurde ihrer zwangswirtschaftlichen Elemente entkleidet, die bisher in Form des Umlagesystems bestanden, und auf freie Marktwirtschaft umgestellt21, wobei die Einführung einer besonderen Brotabgabe die nötigen Mittel zur Verbilligung des Brotes für die sozial schwachen Kreise sichern sollte22.

[XXVI] Eigentlich sind es jedoch nur drei Probleme allgemeinpolitischer Art, die weitgehend die Arbeitskraft des Kabinetts Cuno beansprucht haben: Die Lösung der Reparationsfrage, die Führung des Ruhrkampfes und die Bekämpfung der wachsenden Inflation mit allen ihren Begleiterscheinungen. Das besondere Interesse des Historikers darf auch noch die Politik der Regierung Cuno gegenüber links- und rechtsradikalen Gruppen beanspruchen sowie die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Landesregierungen.

Grundsätzlich war Cuno von Beginn an um ein möglichst gutes Verhältnis zu den Ländern bemüht23; in den ersten Besprechungen mit den Ministerpräsidenten suchte und fand er auch weitgehend ihre Zustimmung zur Politik des Reiches24. Im Laufe der Zeit wurden die kontroversen Auffassungen zwischen verschiedenen Landesregierungen und der Reichsregierung jedoch zunehmend deutlicher25. Das galt insbesondere für das Verhältnis zu Sachsen, das ohnehin aus der Regierungszeit Wirths noch vorbelastet war26 und sich nach dem Regierungswechsel in Sachsen im März 1923 weiter verschlechterte27, bis die Regierung Cuno und die Regierung Zeigner wie fremde Staaten nur noch in der Form diplomatischer Schriftwechsel miteinander verkehrten28. Daran gemessen traten die Spannungen zwischen der Reichsregierung und der linksorientierten Regierung Thüringens bedeutend weniger in Erscheinung29.

Wie im Verhältnis zu Sachsen und Thüringen so spielte die Reichswehr und ihre Haltung gegenüber rechtsradikalen Organisationen auch im Verhältnis der Reichsregierung zu den sozialdemokratisch-bürgerlich regierten Ländern Preußen, Baden30 und Hamburg31 eine zentrale Rolle. Der badische Ministerpräsident Remmele nahm insbesondere Anstoß an verschiedenen Sabotageaktionen, die ohne Wissen der badischen Regierung, aber unter Beteiligung von Reichsstellen im besetzten Gebiet Badens durchgeführt wurden32. Was die Zusammenarbeit mit der preußischen Staatsregierung anbelangt, so wurde sie durch eine ganze Reihe von politischen Differenzen belastet. Umstritten war nicht nur die Politik der Reichswehr und das Verhältnis zur Deutschvölkischen Freiheitspartei, ernste Meinungsverschiedenheiten gab es auch über die Gestaltung der Getreidewirtschaft, über den Zeitpunkt und die Substanz deutscher Reparationsangebote sowie über Einzelfragen des Ruhrkampfes; hier wurde insbesondere die oft mangelhafte Information und Zusammenarbeit beklagt33.

Zum Verhältnis zwischen Bayern und Reich fand das Kabinett Cuno gleich bei der Regierungsübernahme einen ganzen Katalog von Streitfragen vor. Besonders bemerkenswert ist hier das Bemühen Cunos und seines Staatssekretärs Hamm, der als langjähriger bayerischer Handelsminister mit den Verhältnissen in diesem Land besonders gut vertraut war, die bestehenden Spannungen möglichst zu mildern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit herzustellen. Die Konzessionsbereitschaft der Reichsregierung in Einzelfragen34 und der ausgeprägte nationale Akzent, den die Reichspolitik im Zuge des Ruhrkampfes gewann, sicherten dem Reichskanzler und seinem Kabinett in Bayern eine so weitgehende Anerkennung und Popularität, wie sie bis dahin keine Regierung[XXVII] der Republik gefunden hatte. Das fand seinen deutlichsten Ausdruck anläßlich des Kanzlerbesuches in München am 22. und 23. März 192335. Dementsprechend wurde das Kabinett Cuno von der bayerischen Regierung bis zuletzt gestützt; alle Bestrebungen zum Sturz Cunos und zur Regierungsbeteiligung der SPD trafen in Bayern auf scharfe Kritik36. Insofern war es mehr als eine Formalität, daß Cuno nach seinem Rücktritt dem bayerischen Ministerpräsidenten v. Knilling ausdrücklich für das Verständnis dankte, das er mit seiner Politik in Bayern gefunden hatte37.

Einen immer wiederkehrenden Streitpunkt zwischen den Ländern und dem Reich bildete die großzügige Inanspruchnahme des Artikels 48, Abs. 4 der Reichsverfassung seitens einiger Landesregierungen. Das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung38, der thüringischen Staatsregierung39, der württembergischen Staatsregierung40 und des Hamburgischen Senats41 veranlaßte die Reichsregierung schließlich, ihren Rechtsstandpunkt über die Anwendung des Artikels 48 in einem Rundschreiben an die Länder darzulegen42. Im übrigen sind auch die Streitfragen im Verhältnis zwischen Reich und Ländern zumeist eng verflochten mit den obengenannten drei großen Themen der Reichspolitik, der Reparationsfrage, dem Ruhrkampf und den Problemen der Inflation.

In der Reparationsfrage knüpfte das Kabinett Cuno unmittelbar an die Politik des Kabinetts Wirth an: In seiner Regierungserklärung vom 24. November 1922 stellte sich der neue Kanzler ohne Einschränkung auf den Boden der deutschen Note an die Reparationskommission vom 14. November. In ihr hatte die Reichsregierung für die Zeit von 3–4 Jahren ein Moratorium für alle Bar- und Sachleistungen aus dem Versailler Vertrag erbeten, um mit Hilfe der Reichsbank und eines ausländischen Kredits von mindestens 500 Mio GM zunächst die Währung zu stabilisieren, den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen und sodann durch innere Reformen einen Einnahmenüberschuß zu erzielen. Daneben sollte sogleich nach erfolgter Stabilisierung der Mark eine innere Goldanleihe aufgelegt werden, deren Erlös zur Hälfte an die Reparationsgläubiger fallen sollte. Auch ausländische Anleihen sollten unter angemessenen Bedingungen schon während der Moratoriumszeit aufgenommen werden und in voller Höhe den Gläubigermächten zustatten kommen. Sachlieferungen zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete in Belgien und Frankreich sollten fortgesetzt werden, soweit sie aus den Einnahmen des Reiches gedeckt werden konnten. Im übrigen beantragte die Reichsregierung eine alsbaldige Neufestsetzung der gesamten Reparationsschuld Deutschlands in tragbarer Höhe, also eine Revision des bisher gültigen Londoner Zahlungsplans vom Mai 1921.

Der französischen Regierung erschien dieser Vorschlag völlig unbefriedigend und unannehmbar. Unter Poincaré hatte sie während der vielen Reparationsverhandlungen des Jahres 1922 stets an der Gültigkeit des Londoner Zahlungsplanes festgehalten und sich einer Überprüfung und Neueinschätzung der deutschen Zahlungsfähigkeit nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit aller Macht widersetzt. Der im Sommer und Herbst 1922 rapide zunehmende Verfall der[XXVIII] deutschen Währung43 und die immer offensichtlicher werdende Zahlungsunfähigkeit der deutschen Regierung erschienen Poincaré lediglich als Folge schlechten Willens und mangelnder Bereitschaft der Deutschen, insbesondere der deutschen Industrie, für den verlorenen Krieg zu zahlen und die vereinbarten Reparationslasten zu tragen. Frankreich legte größten Wert auf schnelle und hohe Reparationszahlungen, um die eigene angespannte Haushaltslage zu meistern. Das bis zum 31. Dezember 1922 währende Moratorium den deutschen Anträgen entsprechend zu verlängern, war Poincaré keinesfalls gesonnen. Er vertrat die Auffassung, daß Deutschland ein Zahlungsaufschub nur dann gewährt werden könne, wenn es den Alliierten über die bisherigen Sicherheiten hinaus sogenannte produktive Pfänder bereitstelle. Dabei dachte er in erster Linie an einen direkten Zugriff der Alliierten auf die staatlichen Kohlengruben im Ruhrgebiet, um auf alle Fälle die Koksversorgung der lothringischen Eisenindustrie sicherzustellen und durch Kontrolle des deutschen Industriezentrums einen zwingenden Druck auf die Reichsregierung auszuüben, sie wirtschaftlich abhängig zu machen.

Als nun die Regierung Cuno sich in der Reparationsfrage völlig auf den Boden der bisherigen Reichspolitik stellte, gab es darüber in Frankreich und Belgien sehr heftige und enttäuschte Reaktionen44. Von diesem Kabinett der diskontfähigen Unterschriften – so ein damals verbreitetes Wort –, an dem auch die DVP, die Partei der Schwerindustrie, beteiligt war, hatte man eine entgegenkommendere Politik in der Reparationsfrage erwartet. Die französische Regierung reagierte in aller Schärfe: über einen Kabinettsrat im Elysée am 27. November ließ sie in der Presse verbreiten, zur Sicherung der französischen Reparationsansprüche sei eine stärkere Durchdringung der besetzten Rheinlande sowie die Besetzung von zwei Dritteln des Ruhrgebiets erwogen worden. Vor dem Hintergrund dieser Drohung sind die folgenden Versuche des Kabinetts Cuno zu sehen, in der Reparationsfrage doch noch zu neuen Vereinbarungen zu gelangen. Dabei konnte die Reichsregierung davon ausgehen, daß sowohl England als auch die Vereinigten Staaten das Konzept Poincarés für falsch hielten. Die angelsächsischen Mächte wurden dabei weniger von völkerrechtlichen Bedenken als vielmehr von der pragmatischen Überlegung geleitet, daß derartige Zwangsmaßnahmen einer wirtschaftlichen Befriedung Europas eher hinderlich als nützlich sein und im Effekt aus Deutschland keine höheren Reparationszahlungen herauspressen würden, als sie auch ohne Gewaltmaßnahmen auf dem Wege der Verhandlungen zu erreichen wären. Zu diesen voraussichtlichen wirtschaftlichen Mißerfolgen käme noch der politische Nachteil einer einseitigen Stärkung Frankreichs auf dem Kontinent. Über die Einstellung Englands zu den Plänen Poincarés konnte es also keine Zweifel geben, die Frage war nur, inwieweit sich die Regierung Bonar Law gegen den Weltkriegsverbündeten und für Deutschland engagieren würde. Von der amerikanischen Regierung war noch weniger zu erwarten, daß sie sich zu diesem Zeitpunkt von[XXIX] ihrer Politik des Isolationismus lösen und gegen die französischen Sanktionspläne engagieren würde. Und von den kleineren Gläubigerstaaten Belgien und Italien war zwar bekannt, daß auch sie der Politik der produktiven Pfänder mit einer gewissen Skepsis gegenüberstanden, aber ob sie ggf. den Franzosen ernstliche politische Schwierigkeiten bereiten würden, mußte doch mehr als fraglich erscheinen. So war denn das Bestreben der Reichsregierung darauf gerichtet, die Vorbehalte der übrigen Alliierten gegen die Pläne Poincarés möglichst zu verstärken. Dabei suchte sie einerseits Beweise ihres guten Willens in der Reparationsfrage zu geben und andererseits ihre Entschlossenheit zu betonen, sich einer möglichen vertragswidrigen Sanktionspolitik seitens Frankreichs nicht ohne weiteres zu fügen. Letzterem dienten eine Reihe von Treuekundgebungen im besetzten Rheinland sowie entsprechende Erklärungen der Reichsregierung Ende November und Anfang Dezember.

Als die alliierten Ministerpräsidenten zur Vorbereitung ihrer geplanten Reparationskonferenz am 9. Dezember in London zu einer Besprechung zusammentrafen, übermittelte Cuno der Konferenz einen Vorschlag, der an die deutsche Note vom 14. November unmittelbar anknüpfte45. Ausgehend von einem entsprechenden Plan des Bankiers Oscar Wassermann, den vorher bereits Staatssekretär Bergmann mit englischen und belgischen Mitgliedern der Reparationskommission in Paris erörtert hatte46, erklärte sich die Reichsregierung nun bereit, eine Stabilisierung der Mark auch ausschließlich mit eigenen Mitteln ohne fremde Kredithilfe, so wünschenswert sie auch sei, zu versuchen. Außerdem sollte die Dauer des Moratoriums zunächst auf nur 2 Jahre begrenzt, eine Verlängerung von dem Ergebnis einer steuerfreien 4%igen inneren Goldanleihe abhängig gemacht werden, und zwar in der Weise, daß für jede Milliarde GM, die aus dem Erlös der inneren Anleihe als Reparationsleistung an die Alliierten abgeführt würde, das Moratorium sich um ein Jahr verlängerte. Entsprechend dem Vorschlag in der Novembernote sollte der halbe Erlös aus der inneren Anleihe für Zwecke der Stabilisierung verwandt werden, während der Erlös einer gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen aufzulegenden Auslandsanleihe in voller Höhe den Reparationsgläubigern zur Verfügung gestellt werden sollte. Im übrigen bekräftigte Cuno in einem Begleitschreiben an den englischen Premierminister die Entschlossenheit der neuen Regierung, mit aller Kraft an der endgültigen Lösung der Reparationsfrage mitzuwirken47. Um die Stimmung der Alliierten bei den Londoner Beratungen nicht negativ zu beeinflussen, entschloß sich die Reichsregierung zudem, in einer anderen parallellaufenden Streitfrage nachzugeben. Wegen verschiedener Belästigungen der Interalliierten Militär-Kontrollkommissionen in Stettin, Ingolstadt und Passau hatte die alliierte Botschafterkonferenz am 30. November unter Androhung von Sanktionen in der bayerischen Pfalz und in ultimativer Form bis zum 10. Dezember eine Reihe von Sühnemaßnahmen gefordert, die in der Zahlung eines Bußgeldes von 1 Mio GM gipfelten48. Nach zähen Verhandlungen erklärte sich das Kabinett trotz schwerwiegender Bedenken und entgegen der Auffassung der bayerischen Staatsregierung zur Erfüllung der alliierten Sühneforderungen bereit49. Auch in der Frage der Sachlieferungen gegenüber Frankreich und Belgien verfuhr das Kabinett zurückhaltender[XXX] als ursprünglich vorgesehen und verzichtete auf eine Kündigung der entsprechenden Lieferungsabkommen zum 31. Dezember 192250. Ein positiver Einfluß dieser Maßnahmen auf die Entscheidungen der alliierten Ministerpräsidenten in London war indes nicht festzustellen: Am 10. Dezember wurde der deutsche Vorschlag als völlig unbefriedigend zurückgewiesen. Es war der einzige Punkt, über den die Alliierten in London eine Einigung erzielen konnten; im übrigen sollten die offenen Fragen auf der nächsten Reparationskonferenz am 2. Januar 1923 in Paris weiterberaten werden51.

So war der erste Versuch der Regierung Cuno, in der Reparationsfrage Fortschritte zu erzielen, völlig gescheitert; darüber hinaus trug er dem Kabinett innenpolitische Schwierigkeiten ein. Hugo Stinnes, der einflußreiche DVP-Abgeordnete und führende Großunternehmer jener Zeit, übte in seinem Presseorgan, der Deutschen Allgemeinen Zeitung, unmittelbar nach dem Scheitern der Londoner Besprechungen unverblümt Kritik am deutschen Angebot, das ihm unzweckmäßig und wirtschaftlich nicht tragbar erschien, weil es keine endgültige Lösung vorsah52. Außerdem verargte er es offenbar der Regierung Cuno, daß sie die Industrie an der Ausarbeitung des deutschen Vorschlags bewußt nicht beteiligt hatte. Der gerade in Kreisen der Wirtschaftler so vielgepriesene und als einer der ihren begrüßte Kanzler war also schon bald nach seinem Regierungsantritt mit dem wohl einflußreichsten Industriellen Deutschlands in einen kaum verhüllten öffentlichen Streit geraten. Nach teilweise sehr aufgeregten Reaktionen der übrigen Presse wurde dieser erste Konflikt allerdings sehr schnell heruntergespielt: Der Kanzler betonte nachdrücklich die Führungsrolle der Politik gegenüber der Wirtschaft, und der Reichsverband der Deutschen Industrie versicherte ihm die Bereitschaft zu weiterer Unterstützung und Mitarbeit bei der Lösung der Reparationsfrage53.

Die letzten Dezemberwochen wurden dann auch bestimmt von den geradezu fieberhaften Bemühungen der Reichsregierung, der Reparationsfrage doch noch eine Wende zu geben und die drohende Ruhrbesetzung abzuwehren. Nach zahlreichen Besprechungen mit Sachverständigen des Bank- und Finanzwesens sowie mit Führern der Industrie und der Parteien54 gelang es der Reichsregierung schließlich, noch rechtzeitig vor Beginn der Pariser Konferenz einen neuen Plan zur endgültigen Regelung der Reparationen aufzustellen, der erstmalig mit der Unterstützung durch alle wirtschaftlichen Kräfte Deutschlands, auch der Industrie- und Bankwelt rechnen und die Bereitschaft dieser Gruppen ankündigen konnte, bei der Bereitstellung von Garantien mitzuwirken55. Zahlenmäßig sah der deutsche Plan die Auflegung einer 5%igen internationalen Anleihe von 20 Mrd. GM vor, deren Zinsen- und Tilgungsdienst nach vier Jahren beginnen sollte, um Deutschland zunächst die Möglichkeit zur Wiederherstellung seiner Währung und seiner Finanzen zu geben. 1927 und 1931 sollten dann bei entsprechender Leistungsfähigkeit Deutschlands zwei weitere Anleihen über je 5 Mrd. GM aufgelegt werden. Den alliierten Regierungen teilte die Reichsregierung mit, daß sie für die Pariser Verhandlungen, zu denen sie selbst nicht eingeladen war, einen Reparationsplan ausgearbeitet habe, den sie der Konferenz vorlegen und erläutern möchte. Als aber bereits am zweiten Tag der Konferenz der vorgelegte englische Reparationsplan,[XXXI] der auf den Vorstellungen des englischen Delegierten Bradbury basierte56 und von Deutschland ungleich höhere Zahlungen forderte, von den übrigen Alliierten als unzureichend und unannehmbar abgelehnt wurde, schien der Reichsregierung ein öffentliches Hervortreten mit dem eigenen Reparationsplan nicht mehr opportun. Da auch Staatsekretär Bergmann von der Konferenz in Paris keine Aufforderung zur Vorlage des deutschen Planes erhielt, blieb dieses Dokument unveröffentlicht. Die Konferenz ging im übrigen bereits am 4. Januar ergebnislos auseinander, nachdem auch über die von französischer und italienischer Seite vorgelegten Reparationspläne keine Einigung unter den Alliierten zu erzielen war. Der englische Premierminister lehnte die französischen Pläne zur Beschlagnahme produktiver Pfänder wiederum entschieden ab, versicherte Poincaré andererseits aber, daß die freundschaftlichen Gefühle Englands gegenüber Frankreich trotz der unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten unverändert blieben.

Damit standen der Durchführung der französischen Absichten keine ernstlichen Hindernisse mehr im Wege, zumal auch die deutschen Versuche, die USA stärker in Europa zu engagieren, gescheitert waren. In seiner später viel zitierten Rede in Newhaven hatte der amerikanische Außenminister Hughes am 29. Dezember 1922 zwar noch einmal sein Mißfallen über die geplante französische Sanktionspolitik ausgesprochen und die Einberufung eines unparteiischen internationalen Sachverständigenausschusses unter amerikanischer Beteiligung vorgeschlagen57; im übrigen aber hatte die amerikanische Regierung keinerlei Neigung gezeigt, ihr Gewicht in die europäische Waagschale zu werfen und der französischen Regierung in den Arm zu fallen. Gescheitert war Ende Dezember auch der deutsche Versuch, das französische Sicherheitsbedürfnis durch das Angebot eines feierlichen Sicherheitspaktes der am Rhein interessierten Mächte zu befriedigen58, und gescheitert waren auch die Versuche, auf privatwirtschaftlicher Ebene der lothringischen Schwerindustrie die notwendigen Koks- und Kohlenzufuhren aus dem Ruhrgebiet vertraglich zu sichern59. Die Bemühungen des Kabinetts Cuno, der drohenden Ruhrbesetzung mit politischen und wirtschaftlichen Mitteln zu begegnen, waren also auf der ganzen Linie erfolglos geblieben.

Nun bedurfte die Ruhrbesetzung nur noch eines äußeren Anlasses und einer juristischen Begründung. Zu diesem Zweck stellte die Reparationskommission am 26. Dezember 1922 gegen die Stimme des englischen Vertreters eine schuldhafte Verfehlung Deutschlands bei der Lieferung von Schnittholz und Telegrafenstangen fest, und am 9. Januar 1923 folgte in derselben Weise, wiederum gegen die Stimme des englischen Vertreters, eine Verurteilung Deutschlands wegen zu geringer Kohlenlieferungen an Frankreich im Jahre 1922. Zwei Tage später marschierten französische und belgische Truppen ins Ruhrgebiet ein, wie es hieß zum Schutze der Kontrollkommission (Micum), die alle für die Bezahlung der Reparationen notwendigen Maßnahmen ergreifen sollte. Die Reichsregierung, die in vorherigen Verhandlungen bereits ihre Reaktion für den Fall der Ruhrbesetzung geklärt hatte60, brandmarkte die französisch-belgische Aktion sogleich als völkerrechts- und vertragswidrigen Schritt und verkündete entgegen der Auffassung des Reichsverkehrsministeriums61 den[XXXII] passiven Widerstand gegenüber allen Anordnungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte62. Alle Reparationslieferungen an Frankreich und Belgien wurden eingestellt, worauf die Reparationskommission am 26. Januar 1923 eine allgemeine Verfehlung der deutschen Regierung feststellte und den Londoner Zahlungsplan vom 5. Mai 1921 wieder in Kraft setzte, den deutschen Moratoriumsantrag vom 14. November 1922 also zugleich ablehnte. Diese Entscheidung hatte jedoch mehr theoretische als praktische Bedeutung, denn tatsächlich begann mit dem Ruhreinmarsch der französischen und belgischen Truppen eine Periode kriegsähnlicher Verhältnisse, gerade noch unterhalb der Schwelle militärischer Auseinandersetzungen. In ihr traten die Mittel der Diplomatie und Verhandlung naturgemäß zurück. Hatte der Widerstand der Deutschen, zumindest in dieser Stärke und Geschlossenheit, die französische Regierung zunächst offensichtlich überrascht und ihr einen deutlichen Prestigeverlust und durch das Ausbleiben der Kohlenlieferungen unübersehbare wirtschaftliche Nachteile gebracht, so suchte sie im Laufe der Zeit nur umso nachdrücklicher und gewaltsamer den deutschen Widerstand zu brechen. Die Eskalation des Ruhrkampfes mit seiner Vielzahl einzelner Maßnahmen und Gegenmaßnahmen auch nur im Überblick darzustellen, würde den Rahmen dieser Einleitung sprengen. Nur eines bleibt festzuhalten: Für die französische Regierung gab es bald nur noch eine voll befriedigende Lösung: die Kapitulation Deutschlands in Form der bedingungslosen Aufgabe des passiven Widerstandes. In Deutschland andererseits breitete sich eine Welle nationaler Begeisterung aus, die jedes politisch vernünftige Maß zu durchbrechen drohte. Im deutschnationalen Lager forderte man die sofortige Aufkündigung des Versailler Vertrages, und die deutsch-völkischen Gruppen propagierten mehr oder weniger offen und unbekümmert um die militärischen Möglichkeiten Deutschlands eine Aktivierung des passiven Widerstandes63. In dieser Situation auch nur an Verhandlungen zu denken oder davon zu reden, erschien ihnen als schwächlicher Verrat. Und auch die Reichsregierung ging in dieser Hinsicht sehr weit. Unter dem Druck der Bajonette könne nicht verhandelt werden, erklärte der Kanzler und versuchte die Erörterung der Frage, ob, wann und unter welchen Bedingungen mit den Franzosen und Belgiern und den übrigen Reparationsgläubigern Verhandlungen aufgenommen werden könnten, strikt zu unterbinden. Dabei konnte ernstlich kein Zweifel darüber bestehen, daß Frankreich und Belgien trotz der fühlbaren wirtschaftlichen Nachteile jene Auseinandersetzung an der Ruhr länger durchhalten würden als die Reichsregierung, die infolge der drastischen Zwangsmaßnahmen der Besatzungsmächte immer höhere Ausgaben zur Unterstützung der ausgewiesenen Deutschen, der bedrängten Industrie und der Arbeitslosen zu verzeichnen hatte, und das bei gleichzeitiger Drosselung des Warenverkehrs und der Steuereinnahmen aus dem besetzten Gebiet. Wie anders als durch Verhandlungen sollte also die Ruhrbesetzung beendet werden? Und doch kostete es die Reichsregierung große Überwindung, diesen Weg zu beschreiten. Letztlich mußte sie außenpolitisch durch die britische Regierung und innenpolitisch vor allem durch die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften, die unentbehrlichen Träger des passiven Widerstandes an der Ruhr, mehr zu einem Angebot gezwungen werden, als daß sie es freiwillig unterbreitet hätte64.[XXXIII] So schwer wog das Bedenken, ihr erster Schritt zu Verhandlungen könnte als Zeichen der Schwäche gewertet werden und auch im Innern den Widerstandswillen untergraben. Das Reich befand sich also im Frühjahr 1923 in einer ganz ähnlichen Situation wie 1917 vor der Friedensresolution des Reichstages.

Um selbst Klarheit über die Lage zu gewinnen, versuchte Cuno über den Industriellen Reusch in Kontakt mit Bonar Law zu kommen und betraute seinen Staatssekretär Hamm mit der Vorbereitung dieser diplomatischen Mission65. Als nach langen Verhandlungen und mancherlei Kompromissen 66 schließlich am 2. Mai eine neue deutsche Reparationsnote herausging, verfehlte sie völlig die beabsichtigte Wirkung. Denn statt die Engländer durch ein großzügiges und in der Sprache konziliantes Angebot für sich zu gewinnen, enttäuschte die Reichsregierung materiell und formal die englische Regierung und schwächte damit letztlich sogar deren Position gegenüber der französischen Regierung, statt sie zu stärken. Zahlenmäßig entsprach das deutsche Angebot dem unveröffentlichten Reparationsvorschlag für die Pariser Konferenz, von dem zu erwarten war, daß er keinen der Alliierten befriedigen würde. Auch in der wichtigen Frage der Garantien erklärte die deutsche Regierung wiederum nur allgemein ihre Bereitschaft zu Verhandlungen, konkrete Sicherheiten, insbesondere festumrissene Garantien der deutschen Industrie, bot die Reichsregierung dagegen nicht an. Auch die Bereitschaft, entsprechend dem Vorschlag des amerikanischen Außenministers Hughes eine unparteiische internationale Kommission mit der Abschätzung der deutschen Leistungsfähigkeit und der Regelung der Reparationen zu beauftragen, fand nur zaghaften Ausdruck in der deutschen Note. Jedenfalls war nicht zu erkennen, ob die Reichsregierung das Votum eines solchen Gremiums als verbindlich akzeptieren würde, falls es zu höheren Schätzungen als die Reichsregierung selbst gelangen sollte. Im übrigen betonte die deutsche Regierung in aller Schärfe, daß sie mit dieser Note keineswegs ihren Rechtsstandpunkt verlasse oder den passiven Widerstand aufgebe; dieser solle vielmehr fortgesetzt werden bis zur Räumung der unrechtmäßig besetzten Gebiete und der Wiederherstellung vertragsmäßiger Zustände im Rheinland. Mit der Einfügung derartiger Sätze hatte das Kabinett offenbar die Einwilligung der politischen Rechten erkauft, die grundsätzlich ein deutsches Verhandlungsangebot ablehnte67. Tatsächlich brachte schon die Ausarbeitung dieses Angebots die Regierung Cuno erstmalig an den Rand einer ernsten Regierungskrise, zumal in diese Zeit auch der Zusammenbruch der Markstützungsaktion fiel. Leider läßt die Aktenüberlieferung von dieser schweren Belastungsprobe des Kabinetts nur wenig spüren. Die einhellige und ziemlich schroffe Ablehnung des deutschen Angebots auch von englischer und italienischer Seite, brachte das Kabinett dann Anfang Mai kaum weniger ins Wanken und ließ sowohl den Kanzler als auch den Außenminister an Rücktritt denken68.

Doch so kläglich auch der erste Versuch einer diplomatischen Anknüpfung gescheitert war, jetzt versuchte die Reichsregierung unter englischer Einflußnahme den Faden jedenfalls nicht ganz abreißen zu lassen. Am 7. Juni ließ sie der Note ein Memorandum folgen, das, knapp und sachlich in der Form, vor allem jenen Punkt ansprach, dessen nähere Behandlung die alliierten Regierungen[XXXIV] in der Note vom 2. Mai so sehr vermißt hatten: die Konkretisierung der angebotenen deutschen Garantien. Nach Verhandlungen mit Vertretern der Parteien69, der Industrie70, der Landwirtschaft71 und der Länder 72 sowie nach langwierigen Beratungen innerhalb des Kabinetts73 bot die Reichsregierung jetzt die Umwandlung der Reichsbahn in ein Sondervermögen und die Ausgabe von Reichsbahnobligationen über 10 Mrd. GM an, die ab 1.7.1927 mit 5% verzinst werden sollten, so daß damit eine Jahresleistung von 500 Mio GM sichergestellt werden konnte. Der gleiche Betrag sollte sich aus einer hypothekarischen Belastung des Grundbesitzes von Industrie, Bank, Handel, Verkehr und Landwirtschaft ergeben, und außerdem sollten die Zölle auf Genußmittel und die Steuern auf Tabak, Bier, Wein und Zucker sowie die Erträge des Branntweinmonopols als Sicherheit für die Jahresleistungen verpfändet werden. Außerdem erklärte sich die Reichsregierung in diesem Memorandum bereit, die Entscheidung eines unparteiischen Sachverständigenrats über Höhe und Art der deutschen Reparationszahlungen anzunehmen und fügte hinzu: „Ein stärkerer Beweis für den Reparationswillen Deutschlands ist nicht denkbar.“

Tatsächlich fand dieses Memorandum vom 7. Juni in London und Rom und mit Abschwächung auch in Brüssel eine positive Aufnahme. Der französischen Regierung lag dagegen zu dieser Zeit, als die Ruhrbesetzung allmählich produktiver zu werden begann, gar nichts an Verhandlungen, auch mißtraute Poincaré internationalen Gremien, in denen der französische Einfluß mit Sicherheit geringer sein würde als in der durch den Versailler Vertrag eingesetzten Reparationskommission. Die wirtschaftlichen und erst recht die politischen Ziele Frankreichs am Rhein schienen ihm am ehesten durchsetzbar, wenn die Franzosen Deutschland zur Kapitulation zwingen und möglichst lange an der Ruhr verbleiben würden. Also suchte er das Zustandekommen auch von interalliierten Verhandlungen über die Reparationsfrage möglichst zu verhindern. Diesem Zweck diente letztlich auch die Bedingung, die er Deutschland in Übereinstimmung mit der belgischen Regierung stellte und die der Regierung Cuno nach allem, was sie verkündet und getan hatte, als unannehmbar erscheinen mußte, nämlich die bedingungslose Aufgabe des passiven Widerstandes als Vorbedingung für alle Verhandlungen. Hier präsentierte Poincaré das französische Gegenstück zur Forderung der deutschen Nationalisten, die als Vorbedingung jeder Verhandlung den bedingungslosen Rückzug der französisch-belgischen Besatzungsmächte aus dem Ruhrgebiet gefordert hatten. Mit dieser Forderung nahm Poincaré zugleich den britischen Bemühungen jede Chance, die deutsche Regierung zu einem Abbau des passiven Widerstandes zu veranlassen, denn, wenn überhaupt, so wollte sich das Kabinett Cuno nur dann zu einem solchen Schritt verstehen, wenn damit zumindest bestimmte Zusicherungen hinsichtlich einer kurzfristigen Räumung des Ruhrgebiets verbunden waren. Eine bedingungslose Aufgabe des passiven Widerstandes wäre dagegen gar nicht möglich, so ließ die Reichsregierung in London verlauten, weil die Bevölkerung im Ruhrgebiet einer solchen Anordnung nicht folgen würde74. Die Möglichkeiten einer englischen Vermittlung waren also sehr gering, und der Aufnahme von Sonderverhandlungen mit einzelnen[XXXV] Reparationsgläubigern standen schwerwiegende politische und juristische Bedenken entgegen75.

Immerhin geriet die französische Regierung mit ihrer kompromißlosen Haltung in eine zunehmende Isolierung. Die englische Regierung drängte unter ihrem neuen Premier Baldwin jetzt stärker auf eine sachliche Beantwortung des deutschen Memorandums und legte nach längeren diplomatischen Notenwechseln am 20. Juli den Entwurf einer gemeinsamen Antwort der Alliierten vor. Auch die belgische Regierung, die sich ohnehin nur mit wenig Begeisterung an der Ruhrbesetzung beteiligt und sie stets nur als Druckmittel, nicht als Selbstzweck betrachtet hatte, setzte sich für neue alliierte Verhandlungen zur Lösung der Reparationsfrage ein. Am 24. Mai wurden zu diesem Zweck die sogenannten Belgischen Studien nach Paris, am 9. Juni nach London und Rom übermittelt. Sie untersuchten eine Reihe von deutschen Einnahmequellen wie die Reichsbahn, die Verbrauchsmonopole und die Kohlenausfuhren sowie die Möglichkeiten zur Beteiligung an deutschen Industrieunternehmen, um danach die Höhe möglicher deutscher Jahresleistungen und Reparationsgarantien zu bemessen, bewegten sich also auf einer ähnlichen Linie wie das deutsche Memorandum. Ziel der belgischen Bemühungen war es, die Forderung nach Beendigung des passiven Widerstandes mit der Ausarbeitung eines gemeinsamen alliierten Reparationsplanes zu verbinden, der im Gegensatz zum undurchführbaren, aber immer noch gültigen Londoner Zahlungsplan die deutschen Zahlungsverpflichtungen auf eine sachlichere Basis stellen sollte. Aber sowohl die vorsichtigeren belgischen Versuche als auch die entschiedeneren englischen Bemühungen scheiterten bei der französischen Regierung. Als die britische Regierung schließlich am 11. August in einer umfangreichen Denkschrift auf die französischen und belgischen Noten von Ende Juli antwortete, geschah dies der französischen Regierung gegenüber in einer so scharfen Form, daß die Kluft zwischen den beiden Alliierten vor aller Welt offen zu Tage trat. Die Reichsregierung konnte mit besonderer Genugtuung registrieren, daß sich die britische Regierung in diesem Memorandum erstmalig in aller Öffentlichkeit die deutsche Rechtsauffassung über die Vertragswidrigkeit der Ruhrbesetzung voll zu eigen machte. Das war zweifellos für die deutsche Seite ein großer moralischer Gewinn, und so wurde die englische Note vom 11. August allgemein als ein bedeutender Erfolg der von Cuno und v. Rosenberg verfolgten Politik gewertet. Ihre ständigen Bemühungen, England unter Hinweis auf die gewaltigen wirtschaftlichen Zerstörungen in Deutschland zu einer größeren Aktivität in der Reparationsfrage zu bewegen, waren also nicht ohne Ergebnis geblieben. Aber dieser Erfolg mußte insofern für Deutschland ohne unmittelbare Auswirkungen bleiben, als es nicht in der Macht der britischen Regierung lag, den französischen Verbündeten zu Reparationsverhandlungen und zu einem schrittweisen Abbau der Ruhrbesetzung zu zwingen. Die Folge des britischen Memorandums war daher eine spürbare Verhärtung des französisch-englischen Gegensatzes, der in einer nicht minder scharfen und polemischen Antwort der französischen Regierung seinen Ausdruck fand76. In der Sache waren[XXXVI] keinerlei Fortschritte im Sinne der englischen Politik erzielt worden. Deutschland aber brauchte kurzfristige Erleichterungen, vor allem die greifbare Aussicht auf grundlegende Änderungen, so prekär war die Finanz- und Wirtschaftslage des Reiches inzwischen geworden. Am 7. August sah sich das Kabinett nach monatelangem Zögern77 gezwungen, die Reparationssachleistungen mit Wirkung vom 11. August auch an die an der Ruhrbesetzung unbeteiligten Mächte einzustellen78. Die verfügbaren Devisen des Reichs reichten kaum noch zur Finanzierung der notwendigen Lebensmittel- und Kohleneinfuhren; an eine planmäßige Stützung des Markkurses war schon gar nicht zu denken. Am Rande des inneren Chaos angelangt trat das Kabinett zurück.

Doch weniger die Reparationspolitik und die Organisierung des passiven Widerstandes waren der Regierung Cuno am Ende zum Verhängnis geworden – gab es im einzelnen auch mancherlei Kritik an den deutschen Reparationsangeboten vom 9. Dezember, 4. Januar, 2. Mai und 7. Juni und ebenso an der teilweise sehr großzügigen Finanzierung und der häufig zu starren und formalen Ausrichtung des passiven Widerstandes –, zum Verhängnis wurden der Regierung Cuno vielmehr ihre mangelhaften Bemühungen, der Inflation Einhalt zu gebieten und die gewaltigen Ausgaben des Ruhrkampfes jedenfalls zum Teil aus vermehrten Steuereinnahmen zu decken. Diesem dritten für die Arbeit und die Beurteilung des Kabinetts Cuno so wichtigen Zentralthema sollen daher im folgenden noch einige einführende Bemerkungen gewidmet werden.

Als das Kabinett Cuno die Regierungsgeschäfte übernahm, betrug der Notenumlauf rd. 644 Mrd. M, die schwebende Schuld des Reichs belief sich auf rd. 766 Mrd. M, und der Dollar wurde an der Berliner Börse für rd. 6 200 M gehandelt, nachdem die Dollarparität am 8. November mit 9 150 M ihren bisherigen Höchststand erreicht hatte. Die Börse reagierte auf den Regierungswechsel also durchaus freundlich. Von dem angesehenen Wirtschaftsführer Cuno und seinem ‚Kabinett der diskontfähigen Unterschriften‘ erhoffte man sich die Wiederherstellung der inneren Stabilität. Umstritten blieb aber die Frage, ob und inwieweit es überhaupt möglich sein würde, einen Versuch zur Stabilisierung der Mark und des Reichshaushalts zu unternehmen, ohne vorher die Reparationsfrage zu klären. Reichsbank und Reichsfinanzministerium hielten einen derartigen Versuch für absolut zwecklos und waren daher keineswegs bereit, das für die Zwecke der Markstabilisierung unbedingt erforderliche Gold der Reichsbank auch nur zu einem Teil zur Verfügung zu stellen. Auch dem Kanzler und den übrigen Kabinettsmitgliedern erschien es höchst zweifelhaft, ob ohne eine vernünftige, d. h. finanziell tragbare Regelung der deutschen Reparationsleistungen das Vertrauen zur deutschen Währung wiederherzustellen und eine Balancierung des Haushalts zu erreichen sein würde. Die Währungs- und Finanzpolitik wurde also ganz der Reparationspolitik untergeordnet. Führte diese zum Erfolg, so durfte man auch mit einer erfolgreichen Stabilisierung[XXXVII] rechnen; andernfalls erschien die Lage ziemlich hoffnungslos. Eine Alternativlösung für den Fall des Scheiterns aller Bemühungen in der Reparationsfrage wurde jedenfalls nicht erarbeitet. Dieser Zuordnung entsprechend orientierte sich der Dollarkurs der Mark im November und Dezember 1922 weitgehend am Stand der Reparationsfrage; die Bemühungen, Hoffnungen und Fehlschläge der Reichsregierung wurden wie von einem Seismographen durch den Dollarkurs angezeigt, der in dieser Zeit etwa zwischen 6 500 und 8 500 Mark hin- und herpendelte. Zur Eröffnung der Pariser Konferenz am 2. Januar 1923 lag er bei 7 260, am 9. Januar, als die schon so lange drohende Ruhrbesetzung zur Gewißheit wurde, fiel der Kurs auf 10 000, anläßlich der Besetzung am 11. Januar auf 10 450, und Ende Januar erreichte er mit 49 000 seinen vorläufigen Tiefpunkt. Einem derartig rapiden und beispiellosen Verfall der eigenen Währung konnten Reichsregierung und Reichsbank unmöglich tatenlos zusehen, wollten sie nicht den Widerstandswillen und die neu entflammte nationale Begeisterung sogleich wieder zum Erlöschen bringen. Zwar fehlte es für eine durchgreifende Stabilisierung am nötigen Konzept, hielt man doch nach wie vor die ungeklärte Reparationsfrage für die eigentliche Ursache der Inflation, aber zu einer Stützungsaktion mit begrenzten Zielen und begrenzten Mitteln fand sich die Reichsbank auf Drängen der Regierung jetzt bereit79. Durch das Angebot von Gold und Devisen und eine zunächst sehr scharfe, dann wegen der wachsenden Kreditbedürfnisse der Ruhrwirtschaft gelockerte Restriktionspolitik gelang es der Reichsbank, binnen 14 Tagen den Dollarkurs auf rd. 20 000 M zu senken und dann über zwei Monate, genau bis zum 18. April auf einem Niveau von etwa 21 000 – 22 000 M zu halten. Die eigentlichen Ursachen der Inflation aber, die ständige Ausweitung und Beschleunigung des Notenumlaufs bei gleichbleibendem bzw. vermindertem Warenangebot und die rapide Zunahme der schwebenden Schuld des Reiches, blieben weiterhin wirksam. So stieg der Notenumlauf von rd. 2 000 Mrd. M am 31. Januar auf rd. 3 500 Mrd. M am 28. Februar und rd. 5 500 Mrd. M am 31. März 1923, und die nichtkonsolidierte Reichsschuld stieg im selben Zeitraum von rd. 2 100 Mrd. M über rd. 3 600 Mrd. M auf rd. 6 600 Mrd. M80. Die wachsenden Ausgaben des Reiches für den Ruhrkampf wurden also ausschließlich mit Hilfe der Notenpresse finanziert.

Wollte man der Inflation mit einiger Aussicht auf Erfolg begegnen, so war es unbedingt erforderlich, der andauernden Kredit- und Geldschöpfung Einhalt zu gebieten und durch Erhöhung der Steuereinnahmen eine echte Deckung für das Haushaltsdefizit zu erreichen. Tatsächlich entsprachen die Steuereinnahmen des Reiches aber keineswegs seinen finanzpolitischen Erfordernissen, weil die Steuersätze meist weit hinter der Geldentwertung zurückblieben und viele Steuern zudem zwischen dem Zeitpunkt der Veranlagung und der Zahlung soviel an Wert verloren, daß sie, auf Gold- oder Dollarbasis umgerechnet, nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Belastung ausmachten. Von den Gesamtausgaben des Reiches in der Zeit vom 1. April – 31. Dez. 1922[XXXVIII] in Höhe von rd. 1 527 Mrd. M wurden lediglich rd. 345 Mrd. M, also weniger als ein Viertel durch Steuern, Zölle und Abgaben aufgebracht, während im ersten Vierteljahr 1923 die Ausgaben von rd. 6 050 Mrd. M sogar nur zu einem knappen Sechstel durch Steuer- und Zolleinnahmen über rd. 940 Mrd. M gedeckt wurden81. Im Zuge der inflationären Entwicklung des Jahres 1922 konnte es geschehen, daß schließlich die steuerkräftigsten Teile der Bevölkerung, die Unternehmer in Industrie, Handel und Landwirtschaft, in ihrem Steueraufkommen weit zurückblieben hinter den Arbeitnehmern, denen die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer unmittelbar und ohne Verzögerung bei der Auszahlung der Löhne und Gehälter in Abzug gebracht wurde. War diese offensichtliche Steuerbegünstigung des Besitzes schon geeignet, soziale Spannungen zu erzeugen, so kam als besonderes Ärgernis noch hinzu, daß die Arbeitgeber mit der einbehaltenen Steuer der Arbeitnehmer zusätzliche Inflationsgewinne erzielen konnten, weil sie diese Steuerbeträge erst später in weiter entwerteter Mark an den Staat abzuführen hatten. Den Arbeitnehmern erwuchsen auch als Konsumenten Nachteile aus der Inflation, weil die Warenpreise in der Regel einen gewissen Inflationsfaktor bereits mit berücksichtigten und nicht selten allein nach dem Wiederbeschaffungspreis ausgerichtet wurden, wähend die Löhne in der Regel der Geldentwertung nachliefen. Phantastische Inflationsgewinne konnten alle diejenigen machen, die bei den Banken über größere Kredite in Papiermark verfügten, diese in Sachwerten, Gold oder Devisen anlegten und nach geraumer Zeit ihre Kredite in entwerteter Mark zurückzahlten, um das Spiel von neuem zu beginnen. Diese Spekulation à la baisse drückte den Wechselkurs der Mark häufig unter das Niveau, das dem Schwund der inneren Kaufkraft entsprach. Für den sozialen Frieden im Innern aber mußte es verheerend wirken, daß neben dem Heer der Inflationsgeschädigten sich eine kleine Gruppe von Inflationsgewinnern breitmachen konnte, die ihren leicht erworbenen Reichtum nicht selten auch noch in provozierender Weise zur Schau stellte.

Das Kabinett Cuno, allen voran Staatssekretär Hamm, machte sich nun mit großem Eifer an die Arbeit, um einzelne Symptome und besonders ärgerliche Auswüchse der Inflation zu bekämpfen82. Im Januar und Februar 1923 wurde eine ganze Reihe von Verordnungen und Aufrufen gegen Preistreiberei, gegen Alkoholmißbrauch und Schlemmerei erlassen83, ja, die Reichsregierung forderte unter Hinweis auf diese öffentlichen Mißstände vom Reichstag sogar ein sehr weitgehendes Ermächtigungsgesetz84, das aber nicht die erforderliche Mehrheit fand und nach zähen Verhandlungen durch das sogenannte Notgesetz vom 24. Februar 1923 ersetzt wurde85. Die umfangreichen Schriftwechsel, Denkschriften und Vermerke zeugen davon, welche Energie in der Reichskanzlei auf die Bekämpfung von Wucher, Alkoholmißbrauch und Schlemmerei verwandt wurde. Offensichtlich hielt man schon aus psychologischen Gründen eine besondere Aktivität der Reichsregierung auf diesem Sektor für unbedingt erforderlich,[XXXIX] um nicht durch wachsende Mißstimmung über diese öffentlichen Ärgernisse die gerade erst geschaffene Einheitsfront gegen die Ruhrbesetzung zu gefährden. Tatsächlich wurde aus dem Ruhrgebiet selbst86 und auch von seiten der Gewerkschaften mit Nachdruck ein entschiedenes Vorgehen gegen Wucher und Schlemmerei gefordert87. Doch so groß der Aufwand der Reichsregierung auch war, am Ende scheiterten die Bemühungen zumeist an der Schwerfälligkeit der Verfahrensvorschriften und der zuständigen Exekutivorgane88. Wesentliche Aspekte einer durchgreifenden Wucherbekämpfung, wie etwa die lange geforderte Kartellgesetzgebung, wurden zudem nur sehr zaghaft in Angriff genommen, und auf eine schärfere Devisenkontrolle wurde zunächst ganz verzichtet, weil alle planwirtschaftlichen Elemente dem Kabinett Cuno und insbesondere dem Wirtschaftsminister Becker zutiefst suspekt waren. Als die Stützungsaktion der Reichsbank Ende Februar/ Anfang März ihre volle Wirkung entfaltete, gelang es der Reichsregierung trotz aller Bemühungen nicht, das Preis- und Lohnniveau zu stabilisieren89, zumal ausgerechnet im Februar, in einem psychologisch sehr unglücklichen Augenblick also, die bisher zurückgestellten Tariferhöhungen für Eisenbahnfrachten und andere öffentliche Dienstleistungen nachgeholt wurden und der Wirtschaft das Argument für weitere Preiserhöhungen lieferten.

War die Reichsregierung schon bei der Behandlung der verschiedenen Symptome der Inflation wenig erfolgreich, so scheiterten ihre Bemühungen erst recht bei der Bekämpfung der Ursachen. Zwar verabschiedete das Kabinett am 22. Dezember 1922 einen Gesetzentwurf über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen90, aber die einzelnen Bestimmungen dieses Entwurfs über Tarife, Bewertungen und Zahlungsmodalitäten waren völlig unzureichend, um eine durchgreifende Besserung der Reichsfinanzen zu ermöglichen. Statt der Einführung stabiler Steuertarife auf Gold- oder Dollarbasis oder mit Hilfe eines Geldentwertungsfaktors wurde lediglich eine Angleichung an den gegenwärtigen Stand der Mark vorgenommen, so wie in gewissen Abständen die Löhne, Gehälter und Renten der fortgeschrittenen Geldentwertung immer wieder angepaßt werden mußten. Als dieser Gesetzentwurf im Reichstag debattiert wurde, erfuhr er von seiten der bürgerlichen Parteien auch noch einige Abänderungen zu Gunsten der größeren Vermögen und des Besitzes an Sachwerten, so daß schließlich die SPD auf Wiederherstellung der ursprünglichen Regierungsvorlage drang, nachdem ihre Änderungsanträge abgelehnt worden waren. Nach scharfen Auseinandersetzungen im Reichstag wurde der Entwurf jedoch mit den Abänderungen der bürgerlichen Parteien am 15. März verabschiedet91. Eine durchgreifende Änderung der Steuergesetzgebung war damit erneut versäumt worden. Da außerdem zu dieser Zeit auch noch die neben Einkommen- und Umsatzsteuer wichtigste Einnahmequelle des Reiches, die Kohlensteuer, wegen der Ruhrbesetzung spärlicher zu fließen begann, auch der Steuersatz selbst zur Senkung des Kohlepreises am 1. April von 40% auf 30% herabgesetzt wurde, wuchs das Defizit des Reiches jetzt rapide an. Alle Aufrufe des Finanzministers zu äußerster Sparsamkeit und zur Einschränkung des Devisenbedarfs92[XL] mußten letztlich ihre Wirkung verfehlen, weil sie das Übel nicht an der Wurzel packten.

Der Versuch, mit Hilfe einer Schatzanleihe über 50 Mio Dollar größere Devisenposten aus der Wirtschaft herauszuziehen und damit die Stützungsaktion der Reichsbank zu fördern93, scheiterte trotz aller patriotischen Appelle kläglich und erbrachte zur großen Enttäuschung der Reichsregierung und der Reichsbank nur ein Zeichnungsergebnis von rd. 25%94.

Im April nahm der Devisenbedarf derartige Ausmaße an, daß die Reichsbank ihre Stützungsaktion nicht länger fortsetzen konnte, so daß der Kurs der Mark am 18. April zusammenbrach95. Dieses Ergebnis war nicht unwesentlich beeinflußt worden durch plötzliche und ungeschickt ausgeführte Devisenanforderungen der Firma Stinnes, die im Auftrage der Reichsbahn Kohlen in England kaufte96. Sogleich kam es in der Öffentlichkeit zu einem Sturm der Entrüstung, da man hierin eine gezielte Aktion vermutete und Stinnes selbst, besonders bei der Linken, als größter Inflationsgewinnler und entschiedener Gegner der Stützungsaktion bekannt und verhaßt war. Das Wort vom Dolchstoß der Wirtschaft fand – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des eindeutigen Versagens der Wirtschaft bei der Zeichnung der Dollarschatzanleihe – sogleich eine innenpolitisch gefährliche Resonanz97. Auf Antrag der SPD wurde im Reichstag ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, dessen Arbeit erst ein Jahr später in einem zusammenfassenden Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Doch ergaben nicht zuletzt die Vernehmungen dieses Ausschusses, mit welcher Hilflosigkeit die Reichsbank und ihr Präsident den währungspolitischen Problemen begegnete. Außerdem wurde dabei die sehr mangelhafte Koordination zwischen den Wirtschafts- und Finanzressorts der Regierung deutlich. In der Frage der Devisenbeschaffung bestand ein fortdauernder Konflikt zwischen dem Verkehrsministerium und dem Wirtschafts- und Finanzministerium, in der Frage der Gold- und Indexlöhne stritten Arbeits- und Finanzministerium miteinander, und in der Frage der Einführung eines wertbeständigen Kredit- und Geldverkehrs standen sich das Wirtschaftsministerium und das Finanzressort unversöhnlich gegenüber, letzteres unterstützt durch die Reichsbank und die privaten Großbanken. Der Reichskanzlei als der politischen Schaltzentrale der Reichspolitik gelang es trotz der eifrigen Bemühungen Staatssekretär Hamms nicht, zusammen mit den beteiligten Ressorts und der Reichsbank ein einheitliches und erfolgversprechendes währungs- und finanzpolitisches Konzept zu erarbeiten. Der Reichskanzler selbst entwickelte nach dem Zeugnis der Akten auf diesem Sektor keinerlei wesentliche Initiativen, obwohl er gerade in Finanz- und Wirtschaftsfragen über ein sachverständiges Urteil verfügte. Hinzu kam, daß Ende Mai zwischen Cuno und Hermes eine schwerwiegende Vertrauenskrise eintrat, als der Finanzminister mit Gerüchten über einen geplanten Sturz Cunos in Verbindung gebracht und vom Kanzler deshalb zur Rede gestellt wurde98.

So blieben die weiteren währungs- und finanzpolitischen Maßnahmen des Kabinetts nur Stückwerk. In der Devisenpolitik suchte man das Heil in einer Reihe von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen, die einen umständlichen Apparat erforderten und trotzdem leicht zu umgehen waren99,[XLI] bis man schließlich auf Wunsch der Reichsbank und gegen den Widerstand des Wirtschaftsministers und rheinischer Wirtschaftskreise am 22. Juni den Devisenhandel nur noch zum Einheitskurs erlaubte100. Bis dahin war der Dollarkurs ohne sichtbare Gegenwehr der Reichsregierung und der Reichsbank von 25 000 M am 18. April auf 148 000 M am 18. Juni gestiegen. Der Notenumlauf verdoppelte sich in dieser Zeit von rd. 6 auf 12 Bio M; der Notendruck konnte mit dem Bedarf an Zahlungsmitteln kaum noch Schritt halten101. Aber auch die Löhne und Gehälter konnten der Markentwertung nicht immer mit entsprechender Geschwindigkeit folgen102, so daß es an verschiedenen Stellen des Reiches zu Hungerunruhen und Demonstrationen kam, die zumeist von den Kommunisten für ihre politischen Ziele ausgenutzt wurden103 Die Forderung nach wertbeständigen Löhnen und Gehältern, von den Gewerkschaften seit Monaten erhoben, wurde jetzt unabweisbar und schließlich nach langwierigen Verhandlungen um die Art der Indexberechnung im Laufe des Juli weitgehend erfüllt104.

Schwere innere Spannungen ergaben sich zudem aus dem sogenannten Industrieangebot vom 25. Mai105, mit dem der Reichsverband der deutschen Industrie seine Bereitschaft, konkrete Garantien für die deutschen Reparationsverpflichtungen zu stellen, an eine ganze Reihe von Bedingungen knüpfte, die eine Hinwendung zur freien Marktwirtschaft und einen Abbau sozialer Vergünstigungen bedeuteten und daher entsprechend scharfe Reaktionen der Gewerkschaften hervorriefen106. Zwar versuchten die bürgerlichen Mittelparteien und die Reichsregierung, die schädlichen Wirkungen des Industrieangebots abzuschwächen107 – die Regierung betonte wiederum ihre Führungsrolle und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Industrie –, doch ließ sich eine neuerliche Regierungskrise und eine weitere Verschärfung der sozialen Spannungen dadurch nicht verhindern. Das Verhältnis Cunos zum Reichsverband der deutschen Industrie aber war nun ebenfalls nicht mehr ungetrübt, während das Mißtrauen der Gewerkschaften gegenüber dem Kabinett weiter wuchs, zumal der Kanzler den Wünschen der Gewerkschaften nach einer Aussprache über die politische und wirtschaftliche Lage immer wieder auswich108. Tatsächlich waren die finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Regierung denn auch wenig geeignet, das Vertrauen der Gewerkschaften zu gewinnen.

Die erneuten Stützungsversuche der Reichsbank, die zusammen mit der Verordnung über den Deviseneinheitskurs vom 22. Juni wirken sollten, vermochten den Markkurs nur für eine Woche zu stabilisieren; dann aber fiel der Wert der Mark wiederum unaufhaltsam. Die Einheitskursverordnung hatte am Ende lediglich den Effekt, daß sich neben dem Berliner Einheitskurs der Reichsbank ein wesentlich schlechterer freier Markkurs an den Auslandsbörsen herausbildete, und die deutsche Kundschaft zudem die notwendigen Devisenrepartierungen der Reichsbank zu umgehen suchte, indem sie zu weit überhöhten Devisenbedarfsanmeldungen überging109. Diese völlige Unordnung des Devisenmarktes veranlaßte die Reichsregierung, ihre Verordnung[XLII] über den Einheitskurs wieder aufzuheben, was offiziell am 4. August geschah.

Zu dieser Zeit befand sich das Reich bereits am Rande des Chaos. Vom 20. bis zum 30. Juli stieg der Dollar von rd. 300 000 M auf 1,1 Mio M; damit hörte die Mark praktisch auf, als Wertmesser und Entgelt zu fungieren. Die Flucht aus der Mark wurde allgemein. Der normale Warenzirkulationsprozeß stand vor dem Erliegen, die Landwirtschaft hielt ihre Produkte zurück, und der notwendige Import von Lebensmitteln und Rohstoffen war durch den akuten Mangel an Devisen bedroht; die innere Unruhe und politische Radikalisierung wuchs in bedrohlicher Weise110. Erst in dieser verzweifelten Situation vermochte das Kabinett Cuno einige durchgreifende finanzpolitische Maßnahmen zu verabschieden. Nach der völlig unzureichenden Anpassung der Steuergesetze an die Geldentwertung im März hatte das Kabinett in der Zwischenzeit lediglich Anfang Juli einige mechanische Anpassungen an die Geldentwertung bei den Verbrauchssteuern vorgenommen, die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuern entsprechend erhöht und die Zahlungsfristen verkürzt. Die Folge der steuerpolitischen Passivität der Regierung war, daß im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1923, also vom 1. April bis 30. Juni, den Ausgaben von 18,6 Bio M lediglich 3,14 Bio M an Einnahmen aus Steuern, Zöllen, Ausfuhrabgaben, Gebühren und aus der Zwangsanleihe gegenüberstanden; im Juli wurden von den Ausgaben in Höhe von rd. 37 Bio M nur noch ganze 1,24 Bio M durch echte Einnahmen gedeckt111; die gewaltigen Defizite wurden durch Diskontierung von Reichsschatzanweisungen seitens der Reichsbank finanziert, so daß am 31. Juli die schwebende Schuld des Reiches auf rd. 58 Bio M anwuchs und damit den Notenumlauf von 43,6 Bio M nicht unbeträchtlich überstieg.

Ende Juli nun legte der Reichsfinanzminister eine Reihe von Gesetzentwürfen vor, die geeignet erschienen, die Einnahmen des Reiches spürbar und auf Dauer zu erhöhen112. Die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuern sowie die verschiedenen Verbrauchssteuern sollten in Zukunft den jeweiligen Währungsverhältnissen angepaßt und kurzfristig erhoben werden, die Umsatzsteuer sollte jetzt monatlich, nicht mehr vierteljährlich gezahlt werden, ein besonderes Rhein-Ruhr-Opfer sollte die leistungsfähigeren Kreise besonders belasten, und ein Steuerzinsgesetz sollte den Reichsfinanzminister ermächtigen, bei Zahlungsversäumnissen der Geldentwertung entsprechend hohe Zuschläge zu erheben. Weiterhin brachte der Finanzminister einen Gesetzentwurf über die Erhebung einer wertbeständigen Vermögen-, Erbschafts- und Umsatzsteuer ein113 und schlug die Auflegung einer wertbeständigen Reichsanleihe kleineren Ausmaßes (etwa 20 Mio GM) vor. Dieses Programm brachte zwar nicht die notwendige gründliche Reform des gesamten Steuerwesens, war aber durchaus geeignet, dem Reiche einen erheblichen[XLIII] und beständigen Einnahmezuwachs zu sichern; doch bedurften die Steuergesetze zu ihrem Wirksamwerden einer gewissen Zeitspanne. Die prekäre Situation des Reiches hingegen erforderte kurzfristige, möglichst sofort wirksame Maßnahmen. Daher wurde von Reichsschatzminister Albert in Zusammenarbeit mit dem Industriellen Henrich ein Alternativprogramm ausgearbeitet, das den Schwerpunkt weniger auf die Steuern als vielmehr auf eine große wertbeständige Reichsanleihe über 500 Mio GM legte, die endlich auch der breiten Masse ein wertbeständiges Anlagemittel bringen und aufgrund eines günstigeren Zeichnungskurses Devisen aus der Wirtschaft herausziehen sollte114. Dieses Programm machten sich auch der Reichskanzler und Staatssekretär Hamm zu eigen und suchten die führenden Vertreter der Wirtschaft dafür zu gewinnen115. Daraufhin stimmte auch das Kabinett diesem Weg zu und setzte die vorgesehene wertbeständige Vermögenssteuer zur Sicherung des Zinsen- und Tilgungsdienstes der Reichsanleihe ein und fügte einen weiteren Gesetzentwurf zur Besteuerung der Betriebe hinzu116. Mit diesem Programm trat die Reichsregierung am 8. August vor den Reichstag und fand hier für ihre Steuergesetze am 10. August die Zustimmung aller Parteien mit Ausnahme der Kommunisten, also auch der bürgerlichen Parteien, die noch im März sehr viel geringere Belastungen des Besitzes abgelehnt hatten. Darüber hinaus gelang es der Regierung, Anfang August Industrie und Banken zur Zeichnung der letzten Dollarschatzanweisungen in Höhe von 50 Mio GM zu bewegen, um die dringend benötigten Devisen für die Lebensmitteleinfuhren bereitstellen zu können117.

Diese unzweifelhaften Erfolge der Regierung gaben zwar gewisse Hoffnung für die Zukunft, vermochten die aktuelle Lage aber kaum zu entspannen. Diese wurde vielmehr bestimmt durch folgende Tatsachen: Am 6. August, als erstmalig Devisen wieder frei an der Berliner Börse gehandelt wurden, stieg der Kurs des Dollars auf 1,6 Mio M, und an den Folgetagen war wegen mangelnden Devisenangebots eine feste Notierung überhaupt nicht mehr möglich118; die Versorgung der Bevölkerung mit Fett, Fleisch und Kartoffeln geriet Anfang August an verschiedenen Stellen des Reiches bedenklich ins Stocken; der Bedarf an Zahlungsmitteln war trotz intensiver Bemühungen der Reichsdruckerei und zahlreicher anderer mit dem Notendruck beauftragter Druckereien kaum noch zu befriedigen; als am 10. August die Buchdrucker nach längeren Auseinandersetzungen auch noch in den Streik traten, brach die Versorgung mit Zahlungsmitteln vorübergehend zusammen; die Kommunisten riefen in Berlin zum Generalstreik auf, und während der Reichstag tagte, begehrten Abordnungen verschiedener Industriebetriebe, vom Parlament gehört zu werden119. Als die Republik sich anschickte, am 11. August den 4. Jahrestag ihrer Verfassung zu feiern, stand sie am Rande des Zusammenbruchs. Wohl hatte das Kabinett Cuno eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, diesem Zusammenbruch zu wehren, sie durchzusetzen fehlte es dem Kanzler und seinen Ministern aber am nötigen Vertrauen der so oft und so lange enttäuschten Massen, letztlich aber auch am Selbstvertrauen. Am 12. August ersuchte Cuno den Reichspräsidenten um die Demission seines Kabinetts; am Tage darauf übernahm Stresemann mit einem Kabinett der Großen Koalition die Führung des Reiches.

[XLIV] Für die Auswahl und die Eigenart der abgedruckten Dokumente war eine Besonderheit des Kabinetts Cuno von Bedeutung, die Tatsache nämlich, daß es – verglichen mit anderen Kabinetten – offensichtlich seltener getagt hat und wohl auch straffer vom Kanzler geführt wurde120 und außerdem über einige Ministerbesprechungen, wohl aus Gründen der Geheimhaltung, keine Aufzeichnungen gemacht wurden121; über einige andere Sitzungen – in der Regel handelt es sich dabei wiederum um Ministerbesprechungen von besonderer politischer Bedeutung – fehlen entsprechende Aufzeichnungen in den Akten der Reichskanzlei und konnten auch – mit zwei Ausnahmen122 – aus anderen Aktenbeständen nicht ergänzt werden; möglicherweise ist auch über diese Besprechungen nicht Protokoll geführt worden123.

Aus diesen Gründen ist der Anteil der Kabinettsprotokolle an der Gesamtzahl der abgedruckten Dokumente in diesem Band relativ geringer, als es bei anderen Kabinetten der Fall sein wird. Die politischen Absichten und Maßnahmen des Kabinetts Cuno und die Probleme, vor die es sich gestellt sah, finden ihren Niederschlag zumindest ebenso stark in einer Reihe von Denkschriften, Aufzeichnungen, Reden und Schriftwechseln wie in den vorliegenden Kabinettsprotokollen, zumal die Tatsache einer Kabinettsberatung nicht immer als Gradmesser für die politische Bedeutung der behandelten Sache gelten kann. Neben grundsätzlichen Erörterungen der politischen Lage und der Beratung wichtiger außenpolitischer Schritte und bedeutsamer Gesetzentwürfe hatte sich das Kabinett nämlich oft genug mit Fragen von durchaus sekundärer Bedeutung zu befassen, mit Personal- und Versorgungsfragen minderen Ranges oder mit Verordnungs- und Gesetzentwürfen, die aufgrund der Reichsverfassung nun einmal vom Kabinett zu beschließen waren und meist routinemäßig ohne Aussprache erledigt wurden. Nur wenn sie auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes als historisch-politisch absolut irrelevant gelten konnten, sind die Kabinettsprotokolle an derartigen Stellen gekürzt und entsprechend gekennzeichnet worden. Da in jedem Falle die Überschriften der einzelnen Tagesordnungspunkte[XLV] wiedergegeben wurden, kann sich der Leser selbst ein Bild über Umfang und Bedeutung der Auslassungen machen.

Das Prinzip der Fondsedition ist mit den in Anmerkung 18 genannten beiden Ausnahmen streng eingehalten worden. Auf den Abdruck von Dokumenten, die bereits an anderer Stelle allgemein zugänglich und ungekürzt im Druck vorliegen, wurde bewußt verzichtet, obwohl es für die Benutzung des Bandes sicherlich eine Erleichterung bedeutet hätte, wenn einige besonders wichtige bereits gedruckte Dokumente, wie etwa die deutschen Reparationsnoten vom 9. Dezember 1922, 2. Mai und 7. Juni 1923, in den Band aufgenommen worden wären. Andererseits ist die Herbeiziehung bestimmter Hilfsmittel wie der Reichstagsprotokolle und -drucksachen, des Reichsgesetzblattes und der Dokumentensammlung ‚Ursachen und Folgen‘ für die Arbeit mit diesem Band ohnehin erforderlich, zum Verständnis des teilweise sehr komplizierten Gesetzgebungswerkes sind die genannten amtlichen Veröffentlichungen sogar absolut unentbehrlich.

Die Fülle des vorliegenden Aktenbestandes erforderte natürlich eine weitgehende Beschränkung bei der Dokumentenauswahl. So sind nicht selten sehr wesentliche politische Aussagen in den Anmerkungsapparat „verbannt“ worden. Hier war es zudem möglich, durch die Beschränkung auf ein Zitat oder die Zusammenziehung in Regestenform die Aussage des betreffenden Aktenstücks in komprimierter Form vorzulegen und so auch formal für den Gesamtabdruck ungeeignete Dokumente entsprechend zur Geltung zu bringen. Im eigentlichen Dokumententext sind dagegen Auslassungen weitgehend vermieden worden, um auch den Anschein einer ungebührlichen Bevormundung des Lesers durch den Bearbeiter möglichst zu vermeiden.

So umfangreich die Aktenüberlieferung der Reichskanzlei im übrigen auch ist, so finden sich zu bestimmten Sachgebieten trotz ihrer Bearbeitung in der Reichskanzlei und ihrer Beratung im Kabinett doch bisweilen erhebliche Lücken. Das gilt insbesondere für die Dokumentation der Außenpolitik und der Wehrpolitik. Im ersten Fall fällt dieser Mangel nicht weiter ins Gewicht, weil hier auf die parallellaufende Edition aus den Akten des Auswärtigen Amtes verwiesen werden kann124. Lediglich da, wo es zum besseren Verständnis der entsprechenden außenpolitischen Dokumente unbedingt nötig erschien, wurden bei der Kommentierung Lücken im Aktenbestand der Reichskanzlei durch Verwendung von Akten des Auswärtigen Amtes sowie des Reichsfinanzministeriums und des Reichsministeriums für Wiederaufbau (beide im Bundesarchiv) ergänzt. Sehr viel ungünstiger erwies sich dagegen die amtliche Quellenlage zu Fragen der Wehrpolitik und hier insbesondere zu den Fragen der „schwarzen Reichswehr“, die gerade im Kabinett Cuno eine hervorragende Rolle spielen. Hier ist bewußt aus Gründen der Geheimhaltung die schriftliche Fixierung vieler Unterredungen und Absprachen vermieden worden, so daß die vorhandenen[XLVI] Aktenstücke aus dem Bestand Reichskanzlei sich wie ein zerstörtes Mosaik ausnehmen. Um ein einigermaßen verständliches und vollständiges Bild zu geben, mußte daher in diesem Bereich stärker als sonst auf die Memoiren bzw. Nachlässe der Hauptbeteiligten, also in erster Linie des Reichswehrministers Geßler, des Chefs der Heeresleitung v. Seeckt und des preußischen Innenministers Severing, zurückgegriffen werden. Im übrigen stellen die Nachlässe, Memoiren und Tagebuchaufzeichnungen der beteiligten Politiker natürlich ohnehin eine unentbehrliche Ergänzung des hier vorgelegten Aktenmaterials dar; denn ohne Kenntnis der dort aufgezeigten persönlichen Hintergründe und Imponderabilien werden die aktenkundig gewordenen Vorgänge stets nur einen Teil der historischen Wirklichkeit spiegeln, wenn auch einen sehr bedeutsamen.

Karl-Heinz Harbeck

Fußnoten

1

Zur Beamtenlaufbahn Cunos vgl. seine Personalakten in R 43 I /2907 -2915 .

2

Zur persönlichen Charakteristik Cunos vgl. die Memoiren und Tagebücher seiner Zeitgenossen, insbesondere Geßler: Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, 1953, S. 380; Luther: Politiker ohne Partei, 1960, S. 92 f.; v. Stockhausen: 6 Jahre Reichskanzlei, 1954, S. 51 ff.; Severing: Mein Lebensweg 1950, Bd. I, S. 376 ff.; D’Abernon: Ein Botschafter der Zeitwende, Bd. II, S. 161.

3

Entsprechende Hinweise finden sich im Nachlaß Cunos  im Archiv der HAPAG in A 22 ‚Max M. Warburg 1921–32‘ und A 23 ‚Politik Nov. 1920–Okt. 1922‘.

4

Carl Severing, a.a.O., S. 377.

5

Material dazu, insbesondere über Cunos Versuche, auf die BVP zu Gunsten Hindenburgs einzuwirken, im Archiv der HAPAG A 23 ‚Reichspräsidentenwahl 1925‘.

6

S. dazu insbesondere die Erinnerungen v. Stockhausens, der als Regierungsrat unter Hamm in der Reichskanzlei arbeitete, a.a.O., S. 54, die Erinnerungen Luthers, a.a.O., S. 94 sowie die Erinnerungen Geßlers, a.a.O., S. 245, der im übrigen noch ausführlicher als Luther Charakteristiken fast sämtlicher Kabinettsmitglieder gibt, a.a.O., S. 382 f. S. 391 ff.

7

Dok. Nr. 77; 100.

8

Dok. Nr. 172, Anm. 3

9

Dok. Nr. 104108.

10

Dok. Nr. 103.

11

Dok. Nr. 119; 131; 164; 179.

12

Dok. Nr. 113; 119; 130.

13

Dok. Nr. 121; 126.

14

Dok. Nr. 61; 117; 155; 170; 184; 188.

15

In einer Denkschrift über die politischen Verhältnisse in Deutschland, die Stresemann dem Kronprinzen zusandte (Nachlaß Stresemann  Bd. 262, Film Nr. 3099).

16

Dok. Nr. 233.

17

Dok. Nr. 246; 247; 248.

18

Nachlaß Stresemann  Bd. 262, Film Nr. 3099.

19

Geßler: Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, S. 380.

20

Geßler berichtet über den Rücktritt Cunos: „Am 13. August trat Cuno zurück. Er stand vor einem nervösen Zusammenbruch. Einige Tage vorher kam er zu mir in die Bendlerstraße und sagte: ‚Lassen Sie mich hier ein paar Stunden still sitzen, ich habe das Gefühl, über mir stürze das Haus ein.‘ Er, wie übrigens sein Vorgänger Dr. Wirth, war beim Abgang völlig zermürbt“ (Geßler, a.a.O., S. 250). General v. Seeckt, den persönliche Sympathien mit Cuno verbanden, berichtete seiner Schwester in einem Brief vom 19.8.1923: „Der Reichspräsident ist ganz konsterniert gewesen; aber er konnte den nicht halten, der sich selbst aufgab“ (Nachlaß Seeckt  Nr. 67 im Militärarchiv Freiburg).

21

Dok. Nr. 73; 90; 99.

22

Dok. Nr. 136; 139, P. 4; 194.

23

Dok. Nr. 3.

24

Dok. Nr. 11; 13; 43.

25

Dok. Nr. 146; 173.

26

Dok. Nr. 35.

27

Dok. Nr. 115, P. 5; 119, P. 3; 121; 186; 197; 215.

28

Dok. Nr. 236; 241.

29

Dok. Nr. 50; 207.

30

Dok. Nr. 81.

31

Dok. Nr. 201.

32

Dok. Nr. 134; 189; 198.

33

Dok. Nr. 40; 143, Anm. 3.

34

Dok. Nr. 182; 202.

35

Dok. Nr. 103.

36

Dok. Nr. 141; 153; 233.

37

Dok. Nr. 249.

38

Dok. Nr. 57; 157.

39

Dok. Nr. 93, P. 4.

40

Dok. Nr. 131, Anm. 7.

41

Dok. Nr. 185.

42

Dok. Nr. 210; 228.

43

Anfang 1922 notierte der Dollar 187 M, am 15. Juni 311 M, am 15. Juli 439 M, am 15. August 1021 M, am 15. Sept. 1460 M, am 21. Okt. 4430 M, am 4. Nov. 6025 M und am 8. Nov. 9150 M.

44

Dok. Nr. 6, Anm. 7 und. 9.

45

Dok. Nr. 12, P. 2.

46

Dok. Nr. 5; 15.

47

Dok. Nr. 16.

48

Dok. Nr. 10, P. 1.

49

Dok. Nr. 12, P. 1; 13; 14, P. 1; 18.

50

Dok. Nr. 6.

51

Dok. Nr. 19.

52

Dok. Nr. 20, Anm. 6.

53

Dok. Nr. 20.

54

Dok. Nr. 24; 28, P. 7; 31, Anm. 2.

55

Dok. Nr. 34.

56

Dok. Nr. 19.

57

Dok. Nr. 32, Anm. 8.

58

Dok. Nr. 32, Anm. 9, 10.

59

Dok. Nr. 42, Anm. 3.

60

Dok. Nr. 37.

61

Dok. Nr. 38.

62

Dok. Nr. 44; 45; 49, P. 5; 51, P. 13.

63

Dok. Nr. 54; 56.

64

Dok. Nr. 109; 110; 120; 123; 125; 135.

65

Dok. Nr. 133.

66

Dok. Nr. 140; 142; 144; 145; 146.

67

Dok. Nr. 142, Anm. 6.

68

Dok. Nr. 153, Anm. 4.

69

Dok. Nr. 160.

70

Dok. Nr. 168; 174.

71

Dok. Nr. 171; 187.

72

Dok. Nr. 173.

73

Dok. Nr. 159; 161; 162.

74

Dok. Nr. 225, Anm. 6.

75

Dok. Nr. 219.

76

Der gesamte Notenwechsel der Alliierten ist abgedruckt im Weißbuch des AA „Notenwechsel der Alliierten im Anschluß an die deutschen Noten vom 2. Mai und 7. Juni 1923“, ausgegeben auch als RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379 .

77

Dok. Nr. 150, P. 7; 166; 223.

78

Dok. Nr. 240.

79

Dok. Nr. 60.

80

Angaben über den Notenumlauf nach ‚Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1923‘, Angaben über die schwebende Schuld des Reiches nach den Übersichten des Reichsfinanzministeriums in R 43 I /2357 , Bl. 8, 23, 31, 49.

81

Zahlen nach den Übersichten des Reichsfinanzministeriums über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse (R 43 I /2357 , Bl. 27 f., 43 f., 54 f.).

82

Dok. Nr. 27; 48.

83

Dok. Nr. 41, P. 5; 42, P. 4; 46; 47; 49; 66; 67.

84

Dok. Nr. 47, P. 2.

85

Dok. Nr. 55, P. 2.

86

Dok. Nr. 65, P. 1.

87

Dok. Nr. 66, P. III.

88

Dok. Nr. 196.

89

Dok. Nr. 84; 85, P. 5; 92; 94.

90

Dok. Nr. 29, P. 2.

91

Dok. Nr. 68, Anm. 1.

92

Dok. Nr. 131.

93

Dok. Nr. 83.

94

Dok. Nr. 138.

95

Dok. Nr. 128.

96

Dok. Nr. 137.

97

Dok. Nr. 149.

98

Dok. Nr. 175; 178.

99

Dok. Nr. 129; 148, P. 1.

100

Dok. Nr. 200; 203.

101

Dok. Nr. 192; 193.

102

Dok. Nr. 147; 166, P. II.

103

Dok. Nr. 170; 179.

104

Dok. Nr. 204, P. 2; 209; 211, P. 1.

105

Dok. Nr. 168.

106

Dok. Nr. 177.

107

Dok. Nr. 169.

108

Dok. Nr. 180.

109

Dok. Nr. 222; 230.

110

Dok. Nr. 224.

111

Die hier genannten Zahlen beruhen auf den vom Reichsfinanzministerium erstellten Übersichten über die Geldbewegungen bei der Reichshauptkasse (in R 43 I /2357 , Bl. 107, 109). Reichsfinanzminister Hermes nannte am 8. August vor dem Reichstag z. T. etwas abweichende Zahlen, doch bewegt sich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auf gleicher Höhe.

112

Dok. Nr. 227.

113

Dok. Nr. 231.

114

Dok. Nr. 229.

115

Dok. Nr. 234; 243.

116

Dok. Nr. 235; 238.

117

Dok. Nr. 237.

118

Dok. Nr. 239.

119

Dok. Nr. 244.

120

Luther, der selbst vier Kabinetten als Minister angehört und zwei als Kanzler geführt hat, urteilt in seinen Memoiren: „Die Geschäfte des Kabinetts hatte er [Cuno] fester in der Hand als mancher Kanzler parlamentarischen Ursprungs. Er bestimmte wirklich gemäß der Verfassung die Richtlinien der Politik, namentlich bevor sich der Zusammenbruch des Ruhrkampfes abzuzeichnen begann“ (a.a.O., S. 92).

121

Das läßt sich mit Sicherheit sagen für die beiden Ministerbesprechungen vom 5. und 8. Januar 1923, die im Band „Inhaltsangabe von Kabinettsprotokollen“ (R 43 I /1347 , Bl. 2) angeführt werden mit dem Zusatz „Ohne Protokollführer“.

122

Für eine Besprechung der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder am 1. und 2. Mai 1923 konnte ein Stenogramm des bayerischen Gesandten von Preger aus dem Bayerischen Staatsarchiv herangezogen werden (Dok. Nr. 146), und über die Kabinettssitzung vom 18. Juni 1923 fand sich eine Aufzeichnung des Staatssekretärs von Maltzan im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (Dok. Nr. 195).

123

Nicht überlieferte bzw. nicht protokollierte Kabinettssitzungen und Ministerbesprechungen ließen sich als solche ermitteln aufgrund entsprechender Angaben in den Aktenbänden ‚Inhaltsangabe von Kabinettsprotokollen‘ (R 43  I /1346  und 1347 ) und ‚Sitzungen des Reichsministeriums, Tagesordnungen‘ (R 43  I /1317  und 1318 ) sowie aufgrund von Bezugnahmen und Rückverweisen in Schriftwechseln und Vermerken. Im jeweiligen chronologischen und sachlichen Zusammenhang wird auf diese nicht überlieferten Sitzungen verwiesen.

124

Aus den Serien A und B der ‚Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik 1918 – 1945‘, die den Zeitraum der Weimarer Republik behandeln, waren bei Drucklegung dieses Bandes die ersten Bände aus der Serie B, die den Zeitraum von 1925 bis 1933 erfaßt, bereits erschienen; Bände der Serie A sollen später folgen.

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