2.159.2 (ma11p): 2. Entwurf einer gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil.

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2. Entwurf einer gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil2.

Das Kabinett beschloß, die Angelegenheit bis nach Verabschiedung der Geschäftsordnung der Reichsregierung zurückzustellen3. […]

Fußnoten

2

Der vom RIM am 8. 3. übersandte Entwurf regelt den Verkehr der Reichsministerien mit dem RR, dem RWiR und dem RT.

3

Der Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien, besonderer Teil, wird zusammen mit dem Entwurf einer Geschäftsordnung der RReg. in der Kabinettssitzung vom 1.5.24, P. 1 (Dok. Nr. 189) genehmigt.

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