2.174.5 (ma31p): 3. Gewährung von Krediten an das bodenständige Deutschtum im europäischen Ausland.

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3. Gewährung von Krediten an das bodenständige Deutschtum im europäischen Ausland.

Der Reichsminister des Auswärtigen begründete die Vorlage des Auswärtigen Amts8.

Der Reichsminister der Finanzen erklärt sich bereit, in Einzelfällen den Wünschen des Auswärtigen Amts entgegenzukommen. Eine grundsätzliche Zustimmung zur Bereitstellung der vom Auswärtigen Amt angeforderten Beträge könne er zur Zeit jedoch noch nicht geben.

[511] Das Reichskabinett erklärte sich damit einverstanden, daß Auswärtiges Amt und Reichsfinanzministerium sich in den zunächst dringlichen Fällen über eine auch über die bisher bewilligte Summe von 30 Millionen Reichsmark hinausgehende finanzielle Beihilfe verständigten.

Insbesondere sagte, nach Berichterstattung des Reichsministers des Auswärtigen, der Reichsminister der Finanzen zu, daß er eine Hilfsaktion von Regierungsseite bezüglich des zur Zeit zum Verkauf stehenden Aktienpaktes der Königs- und Laurahütte ermöglichen werde9.

Der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichsarbeitsminister ersuchten um Beteiligung bei den vom Auswärtigen Amt fernerhin geplanten Hilfsmaßnahmen für das Auslandsdeutschtum, da auch ihre Ressorts bei der wirtschaftlichen Tragweite dieser Stützungsaktionen in Mitleidenschaft gezogen seien.

Dies wurde vom Reichsminister des Auswärtigen zugesagt.

Fußnoten

8

In der Sitzung vom 31.3.26 hatte das Kabinett beschlossen, zur Stützung des bodenständigen Deutschtums im europäischen Ausland einen Kreditbetrag von 30 Mio RM bereitzustellen (siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 326, Kabinettssitzung, P. 2; ADAP, Serie B, Bd. I,1, Dok. Nr. 178, 205). Am 29.12.26 übermittelte RAM Stresemann dem StSRkei als Kabinettsvorlage eine Denkschrift des AA, in der dargelegt wird, daß die seinerzeit vom Kabinett bewilligten 30 Mio RM nicht ausreichten. Zur Fortführung und Ausweitung der Kredithilfe zugunsten des Deutschtums in der Tschechoslowakei, in Österreich, Danzig und Ostoberschlesien sei ein Betrag von etwa 80 bis 100 Mio RM notwendig. „Das Reichskabinett wolle beschließen, der vorgeschlagenen Erweiterung der Aktion zur Förderung des Grenz- und Minderheitendeutschtums zuzustimmen und das Reichsfinanzministerium zu ersuchen, die hierfür etwa über den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 30 Millionen hinaus erforderlich werdenden Summen bis zur Einstellung eines ordentlichen Etatstitels überplanmäßig oder aus sonstigen Mitteln zur Verfügung zu stellen.“ (R 43 I /546 , Bl. 142–145). Abgedruckt in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 280. – Zur Durchführung der Kreditaktion vgl. Krekeler, Revisionsanspruch und geheime Ostpolitik der Weimarer Republik, S. 89 ff. , 101 ff.

9

StS v. Schubert (AA) teilte am 12.2.27 StS Pünder mit, daß das letzte geschäftsführende Kabinett in seiner Sitzung vom 22. 1. den damaligen RFM Reinhold ermächtigt habe, „zum Erwerb eines Postens Aktien der Königs- und Laurahütte AG in Kattowitz, der zur Wahrung der deutschen Belange dringend geboten erschien, einen Betrag von 15 Millionen Reichsmark aus Reichsmitteln aufzuwenden“. Der neue RFM Köhler habe nun „den berechtigt erscheinenden Wunsch geäußert, die Angelegenheit möchte zu seiner Deckung bei nächster Gelegenheit im neuen Kabinett noch einmal besprochen werden“ (R 43 I /546 , Bl. 168). Siehe dazu Dok. Nr. 188, Kabinettssitzung unter b).

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