2.188.9 (ma31p): 2. Ministerpensionsgesetz.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Ministerpensionsgesetz.

Der Reichsminister der Finanzen verteilte den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Reichsminister (Ministerpensionsgesetz) persönlich an die anwesenden Mitglieder des Kabinetts15 […].

Der Herr Reichskanzler verpflichtete die Kabinettsmitglieder zu strengster Geheimhaltung des Entwurfs, der zunächst von ihnen einer Durchsicht unterzogen werden soll16.

Fußnoten

15

Der vom früheren RFM Reinhold am 1.12.26 der Rkei übersandte GesEntw. (R 43 I /2610 , Bl. 254–261) war inzwischen von einer Redaktionskommission überarbeitet worden (R 43 I /2611 , Bl. 3–7).

16

Zur Beratung des GesEntw. durch die RReg. siehe Dok. Nr. 403, P. 3.

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