2.2.2 (ma31p): 2. Besetzung der Posten des Reichsjustizministers und des Reichsministers für die besetzten Gebiete.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

2. Besetzung der Posten des Reichsjustizministers und des Reichsministers für die besetzten Gebiete.

Es wurde die Frage der Besetzung der Posten des Reichsjustizministers und des Reichsministers für die besetzten Gebiete erörtert. Der Reichskanzler wies darauf hin, daß er auf die Dauer diese beiden Posten nicht noch nebenbei verwalten könne2.

[5] Der Reichswirtschaftsminister führte schließlich ohne den Widerspruch des Kabinetts aus, daß sich zunächst der Interfraktionelle Ausschuß des Reichstags mit dieser Frage befassen müsse3.

Fußnoten

2

RK Marx war mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RJM und des RMbesGeb. beauftragt.

3

Ob eine Besprechung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien über diese Frage stattgefunden hat, war aus den Akten nicht zu ermitteln. Zur Fortsetzung der Kabinettsberatung siehe Dok. Nr. 10.

Extras (Fußzeile):