2.49.1 (ma31p): Generaldirektor der Reichsbahn.

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Generaldirektor der Reichsbahn1.

Der Reichsverkehrsminister verlas den Entwurf eines von Herrn von Siemens an die Reichsregierung zu richtenden Schreibens (siehe Anlage)2.

Der Reichskanzler glaubte, daß in dem Schreiben das soziale Moment, insbesondere bei der Personalpolitik mehr hervorgehoben werden müsse.

Der Reichsminister der Finanzen vertrat die Auffassung, daß man sich mit unbestimmten Zusicherungen seitens des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn nicht begnügen könne, sondern Erfüllung konkreter Forderungen verlangen müsse. Das bezieht sich auf das Bestätigungsrecht der Reichsregierung bei der Neuwahl des Generaldirektors. Hier müsse seitens der Reichsbahn anerkannt werden, daß dieses Recht nicht nur formell, sondern praktisch sei. Für dieses Recht der Reichsregierung müsse der Verwaltungsrat nicht nur sich einsetzen, sondern es müsse dem Bestätigungsbeschluß der Reichsregierung ein Beschluß des Verwaltungsrats vorausgehen, der den Standpunkt der Reichsregierung vollauf billige.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft warf die Frage der Ernennung des Vizegeneraldirektors auf. Hier sei ein Direktor zum Vizegeneraldirektor ohne Zustimmung des Reichs befördert mit einem Gehalt von jährlich 65 000 RM. Er könne die Notwendigkeit dieses Postens nicht einsehen.

Der Reichsverkehrsminister erwiderte, daß die Reichsbahn der Ansicht sei, sie habe in der Frage der Ernennung eines Vizegeneraldirektors freie Hand. Die Reichsregierung habe nur das Recht, die Direktoren zu bestätigen, während das Recht der Ernennung des Vizegeneraldirektors der Reichsbahn verbleibe. Er selbst stehe auf anderem Standpunkt.

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte der Auffassung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bezüglich des Postens eines Vizegeneraldirektors zu. Im übrigen halte er es für richtig, die Frage der Bestätigung nicht, wie es im Entwurf geschehen, am Schlusse, sondern am Anfang anzuschneiden und eine Anerkennung des Standpunktes der Reichsregierung gegenüber dem Verwaltungsrat zu verlangen.

[112] Der Reichsminister des Innern glaubt, daß man durch die geplanten Maßnahmen die Reichsbahn in die Einflußsphäre des Reichstags bringe, wodurch die Angriffe gegen die Reichsregierung sich verstärken würden.

Der Reichskanzler erklärte, daß das Schreiben ja wohl der Öffentlichkeit nicht im vollen Umfange zugänglich sein werde; im übrigen seien die Angriffe gegen die Reichsregierung, die sich auf die Reichsbahn bezögen, jetzt schon derart, daß sie wohl kaum übertroffen werden könnten.

Der Reichsverkehrsminister glaubt, daß eine Beteiligung des Verkehrsministers oder seines Kommissars an den Sitzungen des Verwaltungsrats eine bessere Informierung des Verwaltungsrats gewährleisten würde, zumal Staatssekretär Fischer überlastet sei.

Der Reichswirtschaftsminister verspricht sich von diesem Vorgehen ein besseres Verhältnis zwischen dem Reichsverkehrsministerium und der Reichsbahn. In der Öffentlichkeit könne man am besten wohl zwei Fragen hervorheben, nämlich 1) die Frage der Bestätigung des neuen Generaldirektors und 2) die Teilnahme des Verkehrsministers an den Sitzungen des Verwaltungsrats. Vielleicht empfehle sich die Abfassung von zwei Briefen an die Reichsregierung.

Der Reichsarbeitsminister empfiehlt, in dem Entwurf die mehrfach wiederkehrenden Worte „mehr als bisher“ wegzulassen. An den Verwaltungsratssitzungen würde vielleicht besser der Verkehrsminister nicht persönlich teilnehmen, sondern ein von der Reichsregierung entsandter Kommissar.

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers bezüglich der Fassung des Schreibens an. Es bestehe rechtlich gar kein Zweifel, daß der Verwaltungsrat in der Lage sei, den Reichsverkehrsminister ohne Stimmrecht zu seinen Sitzungen zuzuziehen.

Der Reichsarbeitsminister regte die Frage des Austauschs von Beamten des Reichsverkehrsministeriums und der Reichsbahn an.

Der Reichsverkehrsminister erwiderte, daß ein solcher Austausch bisher an der Gehaltsfrage gescheitert sei.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte es für zweckmäßig, wenn die deutschen Mitglieder des Verwaltungsrats sich vor den jedesmaligen Verwaltungsratssitzungen untereinander verständigen würden. Erforderlichenfalls müsse das Kabinett auch Herrn von Siemens Gelegenheit geben, seinen Standpunkt darzulegen.

Der Reichskanzler erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

Der Reichsverkehrsminister bemerkte, daß jetzt schon ein negativer Beschluß des Verwaltungsrats in der Frage der Zuziehung seiner Person zu den Verwaltungsratssitzungen vorläge, und zwar ein einstimmiger Beschluß aus dem März d. Js.

Es wurde beschlossen, den Reichsverkehrsminister zu beauftragen, einen neuen Entwurf eines Schreibens des Herrn von Siemens an die Reichsregierung zu fertigen, der an erster Stelle das Recht der Bestätigung der Reichsregierung bei der Wahl des Generaldirektors, sodann die Frage der Zuziehung des Verkehrsministers zu den Verwaltungsratssitzungen und an dritter Stelle den Standpunkt der Reichsregierung in der Frage der Ernennung des Vizegeneraldirektors zusammenfaßt.[113] Im Anschluß daran sollen dann in dem Briefe die weiteren Punkte erwähnt werden. Diesen Entwurf soll, wenn irgend möglich, der Reichsverkehrsminister noch vor der Montagsitzung dem Herrn von Siemens in einer mündlichen Unterredung übergeben.

Der Reichsverkehrsminister sagte dies zu3.

Fußnoten

1

Vgl. zuvor Dok. Nr. 38, P. 4.

2

Anliegend der vom RVM verfaßte Entwurf eines Schreibens, in dem der Präs. des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft, v. Siemens, der RReg. zusichert, sich beim Verwaltungsrat für die Erfüllung bestimmter Forderungen der RReg. einsetzen zu wollen (R 43 I /1414 , Bl. 7–8). Der Entwurf wurde gemäß den Beschlüssen dieser Ministerbesprechung geändert. Zur Neufassung siehe unten Anm. 3.

3

Der neugefaßte Entwurf eines Schreibens, das v. Siemens an die RReg. richten sollte, wurde in der Besprechung mit Mitgliedern des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft am 5. 7. erörtert; siehe Dok. Nr. 51, bes. Anm. 3.

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