2.75.10 (ma31p): [Anlage]

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[Anlage24]

Protokoll

In einer zwischen dem Herrn Reichskanzler, dem Herrn Reichsfinanzminister und dem Herrn Reichsaußenminister heute [2.9.26] abgehaltenen Besprechung über den Stand der Mannesmann-Angelegenheit führte der Herr Reichsaußenminister folgendes aus:

Finanziell haben sich bei der Durchführung der Kreditaktion große Schwierigkeiten gezeigt, die verfügbaren Gelder so zu verwenden, daß Konkurse25 vermieden [werden] und damit eine spätere Nachschußpflicht des Reichs ausgeschlossen wird. Die beteiligten Stellen glauben aber, daß nach dem Zustandekommen gewisser Gläubigerakkorde nunmehr eine entsprechende Zusicherung für die Dauer von 2 Jahren abgegeben werden könne.

[188] Rechtlich hat die genaue Untersuchung der Besitzrechte26 an Ort und Stelle ergeben, daß nachträgliche Bestätigungen der Besitztitel sowie der Übertragung derselben an eine europäische Gesellschaft nötig sind, die um so schwieriger zu erreichen sein werden, als es dabei der Mitwirkung der spanischen Verwaltung bedarf. Die Realisierung des marokkanischen Besitzes ist damit abhängig geworden von spanischer Mitwirkung und möglicherweise spanischer Beteiligung an einer Verwertung.

Nach der politischen Beurteilung des Auswärtigen Amts kann aber wegen einer solchen spanischen Mitwirkung im gegenwärtigen Augenblick an die Spanische Regierung nicht herangetreten werden, so daß die Feststellung der endgültigen Verwertbarkeit des marokkanischen Besitzes zur Zeit aus politischen Gründen nicht erfolgen kann. Andererseits verträgt nach einstimmigem Urteil die finanzielle Lage der Gebrüder Mannesmann keinen weiteren Aufschub. Es steht deshalb die Frage zur Entscheidung, ob unter diesen veränderten Umständen die Kreditaktion zu Ende geführt, oder ob sie eingestellt werden soll.

Der bisher erteilte Zwischenkredit beläuft sich auf 1 913 000 RM, wofür die Marokko-Dokumente verpfändet und bankmäßig von nominell rund 675 000 RM Zusatzsicherungen hereingenommen worden sind.

Der Herr Reichsaußenminister ist der Auffassung, daß die Kreditaktion in Ausführung der früheren Kabinettsbeschlüsse sowie des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Reichstags vom 12. Juni27 fortgeführt werden sollte. Er sieht sich jedoch nur in der Lage, seine Zustimmung dazu zu geben, sofern auch der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsfinanzminister dieselbe Auffassung vertreten und ihrerseits bereit sind, die Mitverantwortung für die Fortführung der Aktion zu übernehmen.

Der Herr Reichsminister der Finanzen hat ernste Bedenken und Zweifel, ob eine Sicherung der Geschwister Mannesmann und ihrer Unternehmen gegen Konkurs auf die Dauer von zwei Jahren besteht, ob nicht vielmehr neue Forderungen an das Reich hervortreten werden. Der Herr Reichsminister der Finanzen stellt seine Bedenken jedoch zurück im Hinblick auf die außenpolitische Bedeutung, die das Auswärtige Amt in der Sache geltend gemacht hat.

Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsfinanzminister haben der Fortführung der Kreditaktion auch unter den obwaltenden Umständen zugestimmt28.

Berlin, den 2. September 1926

Marx

Stresemann

Dr. Reinhold

Fußnoten

24

R 43 I /1415 , Bl. 38–39; Anlage zu P. 6 des Protokolls dieser Ministerbesprechung.

25

Konkurse der Gebr. Mannesmann.

26

Besitzrechte der Gebr. Mannesmann in Spanisch-Marokko.

27

Siehe Dok. Nr. 27, Anm. 5.

28

Über die Abwicklung der Kreditaktion ergibt sich aus den Akten des RFMin. folgendes: Zur Abwendung des Konkurses der Gebr. Mannesmann gewährten die Reichskreditgesellschaft und die Dresdner Bank bis zum Frühjahr 1929 Kredite in Höhe von 9,5 Mio RM. Da die Gebr. Mannesmann die Kredite nicht zurückzahlen konnten, mußte das Reich auf Grund seiner Bürgschaftsverpflichtung den gesamten Kreditbetrag aus eigenen Mitteln abdecken. Die aus der Vorkriegszeit herrührenden Besitzansprüche der Gebr. Mannesmann in Spanisch-Marokko, die dem Reich als Sicherheit für die Kredite verpfändet worden waren, erwiesen sich als nicht verwertbar, da sie von den span. Behörden nicht anerkannt wurden. Zahlreiche Vorgänge hierzu in R 2 /16541 –16546.

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