1.194.1 (ma32p): [Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

[Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Der Stellvertreter des Reichskanzlers schlug als Vorsitzender vor, zunächst folgende Punkte zu behandeln:

1. Gefrierfleischkontingent,

2. Einbringung der Etatsanforderungen,

3. Ausbalancierung des Etats.

1.) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über seine Verhandlungen mit den Parteien wegen des Gefrierfleischkontingents1. Nach seinen Berechnungen würden etwa 270 Abgeordnete dem Regierungsvorschlage zustimmen.

Auf Grund längerer Ausführungen des Reichsarbeitsministers stellte der Vizekanzler fest, daß die Regierung nicht beabsichtigt, die Einfuhr von Corned Beef zu erschweren oder zu verhindern. In der Regierungserklärung soll die[1340] Absicht erwähnt werden, das Gefrierfleisch den minderbemittelten Kreisen unmittelbar zuzuführen. Die Fassung des Artikel 2 Absatz 2 im Entwurf eines Gesetzes über zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch soll dahin geändert werden, daß die zollfreie Gefrierfleischmenge dem Stande der Fleischversorgung angepaßt wird2.

2.) Es bestand Einverständnis darüber, daß die Etatsanforderungen durch die Reichsregierung im ordentlichen Gesetzeswege gestellt werden und nicht durch Initiativanträge der Parteien3.

3.) Der Reichsminister der Finanzen führte aus, die Anforderungen des Arbeitsprogramms der Reichsregierung beliefen sich auf 166,5 Millionen M. Die weitere Forderung des Reichsarbeitsministers4 auf 10 Millionen für die Marktregulierung erscheine ihm zu hoch. Es würde sich um Subventionen handeln, die er grundsätzlich ablehne.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte demgegenüber, daß der Betrag nicht zu Subventionen, sondern dazu verwendet werden solle, den Überschuß an Schlachtvieh aus dem Markt zu nehmen. Es solle eine Organisation nach dem Vorbild der Reichsgetreidestelle gegründet werden, zu der er einen Kommissar bestimmen werde. Die Organisation solle für die Ausfuhr des Schlachtviehüberschusses sorgen.

Es wurde beschlossen, daß 8 Millionen hierfür im Etat angefordert und 22 Millionen durch Garantieübernahme des Reichs aufgebracht werden sollen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft verzichtete dabei auf 5 Millionen von dem auf 5,5 Millionen bemessenen Etatstitel des Jahres 1928 für Zinsverbilligung von Meliorationen. Die Ersparnisse, die zur Deckung der 150 Millionen M aus Mehreinnahmen von Zöllen übersteigenden Anforderungen erforderlich sind, sollen in der Regierungserklärung nicht im einzelnen angegeben werden. Der Reichsminister der Finanzen wird für die erforderlichen Abstriche im Haushaltsvoranschlag sorgen.

[…]

Die Gesetzentwürfe über zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch5, die Einfuhrscheine für Schweine und Schweinefleisch6 und die Rentenbankkreditanstalt7[1341] sollen folgende Änderung erhalten: Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetze wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt.

4.) Im übrigen wurde der beiliegende Entwurf einer Regierungserklärung durchgesprochen. Dabei wurden die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen beschlossen8.

Fußnoten

1

Nach dem „Entwurf eines Gesetzes über zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch“, den der RFM und der REM am 25.2.28 dem Kabinett vorgelegt hatten (R 43 I /2420 , Bl. 129–131), sollte das zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung bestimmte zollfreie Gefrierfleischkontingent auf 50 000 t im Jahr herabgesetzt werden (bisher 120 000 t).

2

In der Kabinettsvorlage des GesEntw. (Anm. 1) lautete Art. 2 Absatz 2: „Die Reichsregierung kann nach Anhörung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags die zollfreie Gefrierfleischmenge weiter herabsetzen.“ In der geänderten Fassung lauten die letzten Worte dieses Absatzes: „[…] die zollfreie Gefrierfleischmenge dem Stande der Fleischversorgung angleichen.“ – Der „Entwurf eines Gesetzes über die zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch“ wurde am 27.2.28 dem RR und am 8.3.28 dem RT zugeleitet (RR-Drucks. 1928, Nr. 28; RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4056 ).

3

Die Mittel für die im Arbeitsnotprogramm vorgesehenen Maßnahmen wurden vom RFM in einem Nachtragshaushalt für 1927 sowie in einer „Ergänzung“ zum Haushaltsplan für 1928 angefordert. Der Nachtragshaushalt 1927 lag dem RR bereits vor (RR-Drucks. 1928, Nr. 20); er wurde dem RT am 6.3.28 zugeleitet (RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 4047 ). Die Ergänzung zum Haushaltsplan für 1928 wurde dem RR am 10.3.28 (RR-Drucks. 1928, Nr. 43) und dem RT am 17.3.28 vorgelegt (RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4102 ).

4

Muß wohl heißen: des Reichsernährungsministers.

5

Siehe oben Anm. 1 und 2.

6

Der „Entwurf eines Gesetzes über Änderung des Zolltarifgesetzes“ dehnte das Einfuhrscheinsystem auf Schweine und Schweinefleisch aus (Vorlage an den RR vom 27.2.28: Drucks. Nr. 28; Vorlage an den RT vom 8.3.28: RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4055 ).

7

Siehe dazu Dok. Nr. 435, Anm. 4.

8

In der Anlage zum obigen Protokoll der mit zahlreichen hschr. Korrekturen versehene Entwurf der Regierungserklärung (R 43 I /1248 , Bl. 396–406). – Die Regierungserklärung über das Arbeitsprogramm der RReg. wurde vom Stellvertreter des RK, Hergt, in der Sitzung des RT vom 27.2.28 abgegeben (RT-Bd. 395, S. 12956  ff.).

Extras (Fußzeile):