1.95.1 (ma32p): Reichshaushalt 1928.

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Reichshaushalt 1928.

Unter dem Vorsitz des Reichsminister der Justiz trat das Reichskabinett zunächst nochmals in eine Generaldebatte über die Gestaltung des Reichshaushalts 1928 ein.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die nach der letzten Ministerbesprechung1 zur Sache durchgeführte Nachprüfung ergeben habe, daß ein schematischer Abstrich von 10 v.H. bei den Gesamtausgaben der Einzeletats praktisch nicht durchführbar sei. Ein solcher allgemeiner Abstrich führe bei den verschiedenen Ressorts zu grundverschiedenen Resultaten, schon mit Rücksicht auf die verschiedene Höhe der Personaletats. Immerhin habe die Nachprüfung aber ergeben, daß sich durch scharfes Zufassen bei den einzelnen Etats noch mancherlei Ersparnisse ermöglichen ließen. Das Kabinett müsse sich aber zunächst darüber klar sein, zu welchem Endergebnis es kommen wolle. Er halte nach wie vor an der Absicht fest, für den außerordentlichen Haushalt ohne neue Anleiheermächtigung durchzukommen. Für eine Zielsetzung beim ordentlichen Haushalt könne man verschiedene Ausgangspunkte wählen. Wenn man den Haupthaushalt 1927 zum Vergleich heranziehe und das Mehr des Haushalts 1928 auf das Mehr der Reparationen beschränken wolle, müsse man zu Kürzungen im Gesamtbetrage von rund 180 Millionen M kommen. Man könne aber auch berücksichtigen, daß nach feststehenden Erfahrungsgrundsätzen die Ausgaben bei jeder kameralistischen Finanzwirtschaft alljährlich eine normale Steigerung von etwa 3 v.H. erführen. Diesen normalen Steigerungssatz könne man in Rechnung stellen. Ferner könne man den Haushalt 1928 auch dem um den Nachtragsetat 1927 vermehrten Hauptetat 1927 gegenüberstellen. Der Nachtragsetat 1927 werde binnen kürzester Frist von ihm vorgelegt werden, spätestens nach Verabschiedung der Besoldungsreform2. Die Zahlen des Nachtragsetats würden jedenfalls öffentlich bekannt sein, wenn der Haushalt für 1928 dem Reichstag vorliege. Durch den Nachtragsetat werde sich der Abschluß des Haushalts 1927 um rund 100 Millionen vermehren; er werde Nachtragsforderungen im Gesamtbetrage von 300 Millionen enthalten, dem eine Ersparnis von 200 Millionen bei der produktiven Erwerbslosenfürsorge gegenüberstehe. Bei Berücksichtigung des Nachtragsetats werde die am Etat 1928 zu kürzende Summe also[1067] nur rund 80 Millionen betragen, wenn man darauf abziele, sich auf das Mehr der Reparationen zu beschränken.

Der Reichsminister des Innern erklärte, daß er die Sitzung vorzeitig verlassen müsse und bat vorher davon Kenntnis geben zu können, daß er auf Grund der nach der letzten Ministerbesprechung vorgenommenen Überprüfung seines Etats zu dem Ergebnis gekommen sei, daß Abstriche bei seinem Etat nicht in Frage kommen könnten, es sei denn, daß man große politische Schwierigkeiten insbesondere mit den an fast allen Fonds beteiligten Ländern mit in Kauf nehmen wolle3.

Der Reichsarbeitsminister wünschte zunächst einen zwischen ihm und dem Reichsminister der Finanzen bei der Aufstellung des Etats für das Arbeitsministerium offen gebliebenen Differenzpunkt geklärt zu sehen. Er führte aus, daß der Reichsminister der Finanzen beim außerordentlichen Haushalt gegen den Widerspruch des Reichsarbeitsministeriums die Position für Siedlungszwecke einseitig um 35 Millionen M gekürzt habe. Der Bedarf für Siedlungszwecke liege seit langer Zeit mit 50 Millionen M auch für das Jahr 1928 fest. Das Reichsfinanzministerium habe jedoch nur 15 Millionen M in Ansatz gebracht. Die vorgenommene Kürzung berühre insofern die zur Erörterung stehende Regulierung des ordentlichen Haushalts, als der Abstrich im Extraordinarium nur dadurch wieder gutgemacht werden könne, daß er im Ordinarium wieder zugesetzt werde.

Nach längerer Aussprache einigte sich das Reichskabinett dahin, daß die Aufwendungen für Siedlungszwecke im außerordentlichen Haushalt des Reichsarbeitsministeriums nicht mit 15 Millionen M, sondern mit 50 Millionen in Ansatz zu bringen seien. Um gleichwohl den außerordentlichen Haushalt ohne neue Anleiheermächtigung ins Gleichgewicht zu bringen, soll auf der Einnahmeseite des außerordentlichen Haushalts aus dem Überschuß des Jahres 1927 ein Betrag von 35 Millionen M eingesetzt werden.

Sodann stellte der Reichsarbeitsminister einen weiteren zwischen ihm und dem Reichsminister der Finanzen noch nicht bereinigten Differenzpunkt zur Erörterung. Es handelt sich um den Voranschlag für die produktive Erwerbslosenfürsorge. Der Reichsarbeitsminister erklärte, der Reichsminister der Finanzen habe im Haushaltsplan für diesen Zweck einen Betrag von 25 Millionen vorgesehen, entgegen dem Widerspruch des Arbeitsministeriums, welches keinesfalls die Verantwortung dafür übernehmen wolle und könne, daß dieser Betrag ausreichend sei, zumal wenn die Entwicklung des Jahres 1928 ungünstig verlaufen sollte.

Das Reichskabinett war nach längerer Aussprache darin einig, daß der Voranschlag unter den gegenwärtigen Verhältnissen vertreten werden könne und daß es durchaus vertretbar sei, einen etwaigen Mehrbedarf, der sich auf Grund[1068] einer späteren Verschlechterung der Verhältnisse ergeben sollte, für eine Nachtragsforderung im Nachtragshaushalt zurückzustellen.

Das Kabinett trat sodann in eine Prüfung der Einzelhaushalte ein.

[Erörtert wurden Ausgabenkürzungen bei den Haushalten des Reichstags, der Reichskanzlei, des Auswärtigen Amts, des Reichsministeriums des Innern, des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete und des Reichswirtschaftsministeriums.]

Haushalt des Reichsarbeitsministeriums.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich zunächst bereit, an seinem Haushalt den Gesamtbetrag von 40 Millionen M, worüber er eine nähere Aufstellung vorlegte4, streichen zu lassen, und stellte ferner zur Erörterung, darüber hinaus einen weiteren Ausgabenposten von 25 Millionen M abzusetzen. Nach seiner Darstellung handelte es sich hierbei um den Posten der fortdauernden Ausgaben Kapitel VII Titel 35 – Beteiligung des Reichs an der Kleinrentnerfürsorge –. Er führte aus, daß die Kleinrentnerfürsorge Sache der Länder sei. Das Reich habe durch seine bisherigen Maßnahmen auf diesem Gebiet die Länder nur entlastet. Die Einstellung des Betrages von 25 Millionen M in den neuen Reichshaushalt bedeute die Fortsetzung dieser Politik. Er verwies sodann auf den dem Reichstag zur Zeit vorliegenden demokratischen Antrag auf Erlaß eines Rentnerversorgungsgesetzes – Drucksache Nr. 36215. Das Kabinett werde sich also sehr bald vor der Frage sehen, ob den Kleinrentnern weiter im Wege der Wohlfahrt geholfen oder ob ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung gegeben werden solle. Die Behandlung der Frage im vorliegenden Haushalt könne als Festlegung im Sinne der Regelung durch die Wohlfahrt gedeutet werden. Er persönlich halte sowohl Wohlfahrtsmaßnahmen wie auch gesetzliche Maßnahmen des Reichs für bedenklich. Dementsprechend hielt er die Absetzung des Betrages von 25 Millionen für das Richtige.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß die Frage nach Wohlfahrt oder Berechtigung noch nicht spruchreif sei. Jedenfalls könne er sich für seine Partei6 in der Angelegenheit im jetzigen Augenblick noch nicht festlegen. Den Etatsposten von 25 Millionen halte er für unentbehrlich.

Während das Kabinett diesen Gegenstand erörterte, brachte der Reichsarbeitsminister eine ihm soeben zugegangene Notiz über eine fernmündliche Mitteilung des Grafen Westarp zur Kenntnis. Die Mitteilung lautete wie folgt:

„Im Interfraktionellen Ausschuß sei soeben u. a. die Frage der Kleinrentner-Fürsorge besprochen worden. Wahrscheinlich werde im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags morgen diese Frage für Donnerstag [17. 11.] auf die Tagesordnung gesetzt werden. Nun sei die Angelegenheit aber zwischen den Regierungsparteien noch nicht klargestellt. Auch werde wohl noch das Kabinett Stellung nehmen müssen. Seine Bitte gehe daher dahin, daß morgen der Vertreter[1069] des Arbeitsministeriums im Ausschuß die Erklärung abgebe, die Regierung bitte, diese Frage erst in der nächsten Woche zur Beratung zu bringen, da das Reichskabinett in dieser Angelegenheit noch weitere Erwägungen anzustellen habe.“

Das Reichskabinett erklärte sich damit einverstanden, daß der Reichsarbeitsminister im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags die vorgeschlagene Erklärung abgeben lasse. Es stimmte auch in seiner Mehrheit für Beibehaltung des Etatspostens von 25 Millionen.

Haushalt des Reichswehrministeriums.

Der Reichswehrminister trug vor, daß zwischen ihm und dem Reichsminister der Finanzen die Einstellung eines Betrages von insgesamt 11 Millionen M in den Haushalt des Reichswehrministeriums strittig geblieben sei. Die Summe verteile sich auf zahlreiche Einzelposten. Der Reichsminister der Finanzen habe die weitergehenden Ansprüche des Wehrministeriums abgelehnt. Mit dieser Ablehnung könne er sich nicht einverstanden erklären, und er sei daher genötigt, um die Entscheidung des Kabinetts zu bitten.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er sich nicht ohne weiteres den Wünschen des Reichswehrministeriums anpassen könne. Wenn allgemein gespart werden solle, müsse auch das Heer Opfer bringen.

In der nachfolgenden, sehr eingehenden Aussprache kam zum Ausdruck, daß die Entscheidung in der Frage eine rein politische sei. Zu einer abschließenden Einigung kam es nicht. Das Kabinett hielt es für richtig, den Reichswehrminister aufzufordern, zur besseren Vorbereitung einer Beschlußfassung des Kabinetts eine genaue Aufstellung seines Ressorts über die strittigen Posten beizubringen, die dem Kabinett eine Beurteilung des Grades der Notwendigkeit der verschiedenen Posten möglich mache7.

Daraufhin wurde die Weiterberatung auf Donnerstag, den 17. November, vertagt8.

Fußnoten

1

Siehe Dok. Nr. 335, P. 6 und 7.

2

Zum Nachtragshaushalt für 1927 siehe Dok. Nr. 418, P. 2.

3

Im Verlauf der weiteren Debatte wurde das RIMin. aufgefordert, sich an der „Sparaktion“ der Reichsressorts zu beteiligen und an seinem Haushalt Abstriche von mehreren hunderttausend RM vorzunehmen (R 43 I /1425 , Bl. 162). Daraufhin bot der RIM in der Kabinettssitzung vom 17.11.27 eine Kürzung verschiedener Ausgabeposten seines Haushalts um insgesamt 938 000 RM an, was vom Kabinett akzeptiert wurde (R 43 I /1425 , Bl. 168).

4

Nicht ermittelt.

5

Siehe dazu Dok. Nr. 335, P. 4, dort bes. Anm. 3.

6

DNVP.

7

Eine solche Aufstellung war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

8

Siehe Dok. Nr. 339.

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