2.145 (mu21p): Nr. 145 Aufzeichnung des Reichskanzlers über eine Unterredung mit dem belgischen Gesandten betr. die Markfrage vom 6. März 1929

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[466] Nr. 145
Aufzeichnung des Reichskanzlers über eine Unterredung mit dem belgischen Gesandten betr. die Markfrage vom 6. März 1929

R 43 I /53 , Bl. 254-256 Durchschrift

Am 6. März ließ sich der belgische Gesandte Everts bei mir melden und erklärte, daß er im Auftrage seiner Regierung bei mir vorsprechen solle wegen der Erörterung eines Abkommens über die Einlösung der belgischen Mark aus der Okkupationszeit. Herr Francqui habe in Paris Herrn Schacht darauf angesprochen, wann er diese Frage diskutieren wolle. Herr Schacht habe geantwortet, daß er nicht die Absicht habe, diese Frage zu diskutieren. Er habe dann im weiteren Verlauf des Gesprächs gesagt, daß er nach Berlin schreiben würde, um Instruktionen zu erbitten1. Everts hat mir auf Grund eines Telegramms, das er aus Brüssel erhalten hatte, vorgetragen, was Hymans in Genf mit mir über die Angelegenheit besprochen hätte, und daß er in der letzten Sitzung der „Sechs“ in Genf auf diese Gespräche ausdrücklich Bezug genommen hätte2.

Ich erwiderte, daß das richtig sei. Hymans habe in Genf in der ersten Unterredung mit mir die Frage der Mark aus der Okkupationszeit aufgeworfen und auf das seinerzeit nicht angenommene Abkommen Francqui-Erzberger hingewiesen. Ich hätte schon damals Hymans gesagt, daß deutscherseits diese Frage erst dann wohlwollend geprüft werden könne, wenn wir wüßten, was wir an Reparationslast zu tragen hätten und wie die Last der Zahlung und der Jahre nach verteilt würde. Soweit seien die Verhandlungen in Paris aber nicht, daß sich das übersehen ließe. Von der Unterhaltung Franqui-Schacht sei mir bisher nichts bekannt. Ich wisse nicht, ob über diese Unterhaltung im Finanzministerium oder im Auswärtigen Amt Nachrichten vorlägen3. Die Sachverständigen seien unabhängig. Wir hätten das in langen Vorverhandlungen mit Poincaré ausdrücklich festgelegt. Infolgedessen hätten die Sachverständigen keine Instruktionen von uns erhalten. Die Sachverständigen hätten die Aufgabe, alles zu prüfen, was die Reparationsfrage und die Leistungsfähigkeit Deutschlands angehe. Insoweit sie Nebenfragen nicht als unter ihre Aufgabe fallend betrachteten, müßten sie, nachdem ein Ergebnis der Expertenverhandlungen vorläge, der Erörterung der Regierung vorbehalten bleiben. Ich würde mich bemühen, weitere Nachrichten einzuziehen4.

[467] [Es folgt ein Gespräch über die Differenzen zwischen Außenminister Hymans und Gesandten Horstmann wegen der deutschen Demarche zu der Utrechter Dokumentation5.]

Müller

Fußnoten

1

Zum Inhalt des Gesprächs zwischen Francqui und Schacht s. die Ausführungen des RbkPräs. am 12.3.29, Dok. Nr. 152. Schacht hatte am 5. 3. einen Bericht an den RAM nach Genf gerichtet, ihn über die Angelegenheit informiert und um Instruktionen gebeten (R 43 I /289 , Bl. 56-58).

2

Siehe dazu Dok. Nr. 28.

3

Nach Rücksprache mit Hilferding am 7. 3. wurde vereinbart, daß der RFM feststellen werde, „ob Schacht die angeführten Äußerungen über die Diskussion des Markguthabens und die Einholung der Instruktion überhaupt gemacht hat“ (Vermerk des RK; R 43 I /53 , Bl. 251-253, hier: Bl. 253). Das RFMin. teilte am 11. 3. mit, daß sich Schacht an den RAM wegen der Instruktionen gewandt habe (R 43 I /54 , Bl. 23). Am 13. 3. erhielt der StSRkei von MinDir. Ritter Schachts Schreiben an den RAM vom 5. 3. (R 43 I /289 , Bl. 55).

4

Auf die Bitte Vanderveldes an den RK, sich für die Lösung der Markfrage einzusetzen (13.3.29; SPD: Nachlaß Müller  K), antwortete Müller, daß „die Frage von Leistung und Gegenleistung geprüft werden“ müsse. Eine Aufwertung der Reichsbanknoten komme nach der Londoner Konferenz nicht in Betracht. „Gegenstand der Besprechung könnte nur ein Abkommen sein, das die deutsch-belgischen Beziehungen bessert, indem es auf beiden Seiten vorhandene, die Stimmung beeinträchtigende Streitpunkte ausräumt“ (22.3.29; R 43 I /54 , Bl. 20-22).

5

Siehe dazu Schultheß 1929, S. 368 f., 372, 566 ff.

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