2.92.2 (sch1p): 2. [Änderungen der finanziellen Gegenvorschläge]

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2. [Änderungen der finanziellen Gegenvorschläge]

Reichsminister Dernburg trägt die bei den weiteren Verhandlungen in Spa beschlossenen Änderungen der finanziellen Gegenvorschläge vor, denen das[375] Kabinett nach kleineren Änderungen zustimmt2. Dabei wird von mehreren Seiten betont, daß die Gegenvorschläge eine Einheit seien und die finanziellen Zugeständnisse nur für den Fall gelten könnten, daß Deutschland die nötige wirtschaftliche Freiheit erhalte, territorial nicht zertrümmert werde und daß namentlich die besetzten Gebiete sofort geräumt würden. Von einem besonderen Zusatz hierüber wurde nach kurzer Erörterung mit Rücksicht auf die wiederholte Betonung in den Gegenvorschlägen abgesehen.

Reichsminister Dernburg trägt ferner den Inhalt der in Aussicht genommenen resümierenden Mantelnote vor. Der Text der Note wird voraussichtlich Dienstag früh hier eintreffen; er soll den Ministern sofort als Grundlage für die Besprechung mit den Pressevertretern zugestellt werden.

Fußnoten

2

Siehe Dok. Nr. 84. Der Text des Vortrags des RFM vor dem RKab. findet sich unter der Überschrift „Finanzieller Teil der Ausführungen über den Schadensersatz; Kabinettsbeschluß vom 26.5.1919“ im Nachl. Saemisch , Nr. 95. Die als streng geheim klassifizierte und mit Nr. 7 bezifferte Durchschrift umfaßt 8 Seiten und entspricht, abgesehen von kleinen formalen und stilistischen Änderungen, völlig dem Teil 2 Abschnitt IV Kapitel 2 der dt. Gegenvorschläge vom 29.5.1919 über die finanziellen Leistungen (Materialien betr. die Friedensverhandlungen, Teil III: Die dt. Gegenvorschläge zu den Friedensbedingungen der all. und ass. Mächte, hrsg. v. AA, Charlottenburg 1919, S. 63 ff. ).

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