2.97.1 (sch1p): 1. [Vorzeitige Veröffentlichung der deutschen Gegenvorschläge]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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1. [Vorzeitige Veröffentlichung der deutschen Gegenvorschläge]

Botschafter Graf Bernstorff verliest ein Telegramm aus Versailles, in dem die Delegation gegen die vorzeitige Veröffentlichung der Denkschrift Stellung nimmt und die Verantwortung dafür ablehnt, daß die Veröffentlichungen von dem Inhalt der Denkschrift abweichen1. Das Kabinett nimmt hiervon Kenntnis. Die Angelegenheit soll nach Rückkehr der Reichsminister Landsberg und Giesberts weiter erörtert werden2.

Fußnoten

1

Siehe Dok. Nr. 89, P. 5. In einem Telegramm vom 29.5.1919 an Paxkonferenz, das von allen sechs Delegierten unterzeichnet war, hieß es: „Für MinPräs. Scheidemann mit der Bitte um Bekanntgabe an gesamtes Kabinett. Delegation hält gestrige Veröffentlichung Inhalts dt. Gegenvorschläge durch Kabinett für staatsrechtlich wie völkerrechtlich anfechtbar und politisch bedenklich.“ Weiter hieß es, es sei in Spa am 23.5.1919 vereinbart worden, die dt. Gegenvorschläge in Berlin zum Zeitpunkt ihrer Überreichung in Versailles zu veröffentlichen. Die RReg. habe sich jedoch durch innenpolitischen Druck verleiten lassen, die dt. Gegenvorschläge zu einem Zeitpunkt zu veröffentlichen, der zwar ursprünglich für die Überreichung in Versailles vorgesehen, durch die zahlreichen notwendig gewordenen Abänderungen jedoch nicht einzuhalten gewesen sei. So habe man sich genötigt gesehen, den ersten Teil der dt. Gegenvorschläge noch am 28., den Rest erst am 29.5.1919 zu überreichen. „Sollte trotz hiesiger vorsichtiger Maßnahme abweichender Inhalt Berliner Veröffentlichung von übergebenen Gegenvorschlägen dt. Interesse geschädigt werden, so muß Delegation Verantwortung hierfür mit aller Entschiedenheit ablehnen.“ (PA, Wk 31 geh., Bd. 1).

2

Siehe Dok. Nr. 94, P. 2.

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