2.166.1 (cun1p): I. [Sachlieferungen]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

I. [Sachlieferungen]

Im Anschluß an Besprechung über die Reparationsfrage1 brachte in Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und der Herren Reichsminister Dr. Brauns, Dr. Hermes, Dr. Becker, Oeser, Groener und Stingl der Herr Reichsminister für Wiederaufbau die Frage der Sachlieferungen zur Erörterung2. Er bat um einen Kabinettsbeschluß bezüglich der Sachlieferungen an Nichtgewaltmächte. Die formale Lage sei die, daß bereits vor längerer Zeit durch Kabinettsbeschluß[504] die Einstellung der Sachlieferungen beschlossen, die Festsetzung des Zeitpunktes aber dem Benehmen des Außenministers, Finanzministers und Wiederaufbauministers vorbehalten wurde3. Eine Entschließung der drei zuständigen Minister sei bisher nicht erfolgt. Zwar habe am 19. Mai im Anschluß an eine Kabinettssitzung eine Besprechung zwischen den zufällig noch anwesenden Ministern über die Frage stattgefunden, in der man die Einstellung für notwendig hielt4, an diesem Meinungsaustausch sei jedoch der Wiederaufbauminister nicht beteiligt gewesen, und ein formeller Kabinettsbeschluß sei nicht erfolgt. Eine nochmalige Entscheidung des Kabinetts sei notwendig, weil auf der einen Seite das Finanzministerium auf sofortige Einstellung wegen der großen finanziellen Belastung dränge5, auf der anderen Seite das Außenministerium nachdrücklichst aus außenpolitischen Gründen einem solchen Entschluß gerade im gegenwärtigen Moment widersprochen habe. Außerdem müsse eine unmittelbare Entschließung in dem Spezialfalle Serbiens erfolgen. Serbien habe bei der Reparationskommission die Festsetzung eines Manquement beantragt. Dieser Antrag würde sicher durchgehen, weil wir formal und materiell absolut im Unrecht seien, da wir die Lieferungen, zu denen wir verpflichtet seien, einfach nicht ausgeführt hätten. Der Beschluß würde daher voraussichtlich mit Zustimmung des englischen Vertreters erfolgen, der sich bisher der Stimme enthalten habe. Es wäre daher der erste Fall, wo eine berechtigte Feststellung eines solchen Manquement unter Mitwirkung Englands erfolge. Andererseits sei mit Serbien auf dem Wege der Verhandlungen zweifellos etwas zu erreichen, nur müßten diese Verhandlungen, die von Serbien bereits beantragt seien, unverzüglich aufgenommen werden. Der Wiederaufbauminister schlägt daher in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Außenministers folgendes vor:

1. Das Wiederaufbauministerium entspricht dem serbischen Antrage auf sofortige Entsendung eines Vertreters zu mündlichen Verhandlungen. Die Verhandlungen werden auf der Basis geführt, daß die bisherigen Bestellungen ausgeführt werden. Anderseits ist zu versuchen, die Serben zu veranlassen, von weiteren Bestellungen abzusehen, ohne daß eine formelle Erklärung abgegeben[505] wird, Deutschland lehne die Ausführung weiterer Lieferungen ab. Vielmehr ist gütliche Verständigung über diesen Punkt unter Hinweis auf Deutschlands finanzielle und wirtschaftliche Lage herbeizuführen.

2. Auch bezüglich der anderen Länder soll die formelle Erklärung, daß Deutschland die Sachlieferungen einstelle, unter Ausführung der bisherigen Bestellungen noch etwas hinausgeschoben werden6. Die neuesten Bestellungen auf Stickstoff und auf Zucker sind bis auf weiteres dilatorisch zu behandeln. Über diese Lieferungen bleibt besondere Entschließung vorbehalten7.

<Das Kabinett stimmt diesem Vorschlag zu>8.

Fußnoten

1

Darüber fehlt ein Protokoll in R 43 I. Ebenso über die Ministerbesprechungen vom 22. 5., 21 h, vom 24. 5., 12 h und vom 24. 5., 17 h. Sie sind lediglich im Band R 43 I /1347 , Bl. 44 f. „Inhaltsangabe von Kabinettsprotokollen“ in der Rubrik Datumsangabe geführt. Ob sie wirklich stattgefunden haben, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.

2

Das von StS Hamm unterzeichnete Protokoll entspricht im folgenden dem von Kempner vorgelegten „Entwurf einer Protokollstelle über einen Kabinettsbeschluß“ (ebenfalls in R 43 I /1384 , Bl. 193).

3

S. Dok. Nr. 150, P. 7.

4

Eine Aufzeichnung darüber fehlt.

5

In einem Schreiben an das RMinWiederaufbau erklärte der RFM am 11.5.23: „Sowohl von Italien wie von Serbien liegen neue umfangreiche Bestellungen für Reparations- u. Restitutionszwecke vor. Die Verhandlungen darüber sind von den deutschen Unterhändlern bisher dilatorisch und unter Hervorkehrung zahlreicher technischer Einwendungen geführt worden. Sowohl die Italiener wie die Serben haben jedoch die deutschen Einzelforderungen inzwischen akzeptiert, so daß es den deutschen Unterhändlern nicht mehr möglich ist, den Abschluß der Bestellungen noch weiter hinauszuzögern. Sofern das Reichskabinett sich nicht umgehend entschließt, die Sachlieferungen nunmehr mit sofortiger Wirkung einzustellen, werden die italienischen und serbischen Bestellungen in den nächsten Tagen angenommen werden müssen. Damit würde eine so erhebliche neue finanzielle Belastung des Reichs eintreten, daß ich die Verantwortung dafür nicht mehr zu übernehmen vermag.“ (R 43 I /37 , Bl. 45 f.). Das RMinWiederaufbau bezifferte den Wert der nicht mehr länger zu verschleppenden Lieferaufträge auf rd. 55 Mio GM. Im freien Sachlieferungsverkehr mit Serbien seien zudem seit Anfang Mai Verträge in Höhe von etwa 9,5 Mio GM bereits durch die Repko genehmigt und damit unwiderruflich geworden. Weitere Verträge über rd. 29 Mio GM ständen zur Genehmigung an, die serbische Regierung schließe zudem ständig neue Verträge im freien Sachlieferungsverkehr. Jedes weitere Hinauszögern der Entscheidung sei also mit erheblichen finanziellen Lasten für das Reich verbunden (Schreiben des RMinWiederaufbau an den RAM vom 14. 5. in R 43 I /37 , Bl. 42-44).

6

Die endgültige Einstellung der Sachlieferungen wird erst in der Kabinettssitzung vom 7.8.23 beschlossen und am 11. 8. im RGBl. verkündet.

7

Am 17. 7. teilt Albert dem RK mit, daß in Würdigung der außenpolitischen Gesichtspunkte der Lieferung von 10 000 t Zucker nach Italien in einer Chefbesprechung der beteiligten Ressorts zugestimmt wurde. Über die Stickstofflieferungen fällt dagegen keine Entscheidung mehr, obwohl von dt. Seite diesen Lieferungen zugestimmt wird, weil die entsprechenden Bestände im bes. Geb. unter dem Zugriff Frankreichs liegen (R 43 I /38 , Bl. 241).

8

Handschriftlich von Kempner hinzugefügt.

Extras (Fußzeile):