2.205.2 (cun1p): 2) Ergänzung der Devisenverordnung.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Ergänzung der Devisenverordnung.

In dem Entwurf soll anstelle des Wortes in § 1 Satz 2 „Reichswirtschaftsminister“ und des Wortes in § 2 Satz 2 „Reichswirtschaftsminister“ je das Wort „Reichsregierung“ treten. Das Kabinett stimmt der Vorlage im übrigen zu vorbehaltlich ihrer Genehmigung durch den Herrn Reichspräsidenten2.

Fußnoten

2

Die „VO über Termingeschäfte und den Handel mit Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurse“ im handschriftlich korrigierten Entwurf und in der von Ebert und Cuno unterzeichneten Ausfertigung in R 43 I /2245 , gefunden in R 43 I /2445 , Bl. 259 f., 258, am 3.7.23 erlassen (RGBl. I, S. 511 ).

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