2.240.2 (cun1p): 2) Schadensersatz für Attentat auf „Volkswille GmbH“ in Münster/Westfalen. (Schreiben des Reichsministers des Innern vom 21. 7. 23 V 417 T 1-Rk 8226)

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

[720] 2) Schadensersatz für Attentat auf „Volkswille GmbH“ in Münster/Westfalen. (Schreiben des Reichsministers des Innern vom 21. 7. 23 V 417 T 1-Rk 8226)

Das Kabinett stimmte grundsätzlich zu, daß von dem Sonderverfahren aufgrund der Richtlinien betreffend das Sonderverfahren zur Entschädigung im Verwaltungswege Gebrauch gemacht werden solle3. Der Reichsminister des Innern wird das weitere veranlassen.

Fußnoten

3

Die Richtlinien waren am 16. 3. vom RFM und RSchM aufgestellt worden, um die Entschädigungen im Einbruchsgebiet zu beschleunigen; sie wurden aber auch angewandt auf Schadensfälle im unbesetzten Gebiet, die in einem gewissen Zusammenhang mit der Besetzung standen. (Richtlinien abgedruckt bei W. Vogels: Die deutschen Entschädigungsgesetze, 1925, S. 66 ff.). Die Anwendung dieser Richtlinien hatte der RIM mit Schreiben vom 21. 7. vorgeschlagen (vgl. Anm.. 18 zu Dok. Nr. 235). Dabei hatte sich der RIM grundsätzlich für eine Entschädigung aus Reichsmitteln ausgesprochen und dazu ausgeführt: „Wird der Schadensfall von der RReg. nicht ersetzt, so wird die von der Druckerei bisher herausgegebene Zeitung ihr Erscheinen voraussichtlich einstellen müssen. Damit würden dann die Täter ihr ersichtlich ausschließlich politisches Ziel erreicht haben. Ein solcher Erfolg könnte sehr leicht die Täter oder extreme Kreise gleicher Auffassung veranlassen, in ähnlicher Weise gegen Zeitungen mittlerer Richtungen mit sozialdemokratischer oder demokratischer Einstellung vorzugehen. Solche Attentate würden dann zu einer Vernichtung dieser Richtungen in den Tageszeitungen und damit zu einer aus innerpolitischen Gründen durchaus unerwünschten Verstärkung des Einflusses der radikalen Zeitungen der Rechten und Linken führen.“ (R 43 I /802 , Bl. 14-15, hier: Bl. 15).

Extras (Fußzeile):