2.63.1 (cun1p): 1) Allgemeine Aussprache

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Allgemeine Aussprache

Der Herr Reichskanzler machte Mitteilung von dem Ergebnis der Besprechungen, die er am gestrigen Tage mit den Parteiführern gehabt habe1. Er stellte zur Diskussion die Fragen des Fragebogens zu 1 – 4 und den von allen Parteien geäußerten Wunsch nach einer Diktatur für das Ruhrgebiet. Vor dem Eintritt in diese Beratung teilte der

Reichsminister der Finanzen mit, daß der Staatssekretär Fischer gestern der Reparationskommission unsere Note übergeben hätte2. Der Generalsekretär habe ihm mitgeteilt, daß die Reparationskommission vor der Hand nicht beabsichtige, die Note zu veröffentlichen, wenn Berlin sie nicht veröffentliche3. Nach kurzer Erörterung stimmte das Kabinett dem Vorschlage zu, die Note hier sofort zu veröffentlichen.

Sodann erstattete der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft einen eingehenden Bericht über seine Eindrücke und Verhandlungen mit den verschiedenen Gruppen im Ruhrgebiet. U. a. machte er darauf aufmerksam, daß ein engeres Zusammenarbeiten mit den preußischen Behörden unbedingt[211] erforderlich sei. Von allen Seiten sei ihm die Schaffung einer Diktatur an der Grenze nahegelegt worden4. Die schwierigste Frage sei die Verkehrsfrage, die von der Generalbetriebsstelle West selbständig und ausgezeichnet gelöst würde5. Er bat um die Ermächtigung, vom Ernährungsministerium einen ständigen Vertreter zur Betriebsleitung West entsenden zu dürfen. Ferner sei es nötig, eine weitere Persönlichkeit für die übrigen Fragen zu delegieren, die auch die Finanzfragen behandeln müsse. Im Bezirk sei Herr Mehlich als Reichs- und Staatskommissar mit besonderen Vollmachten versehen6. Dies genüge für das Ruhrgebiet. Auf dem linken Rheinufer müsse aber auch eine bestimmte Stelle geschaffen werden. Er bat um die Zustimmung, daß er einen besonderen Kommissar für die Betriebsleitung West ernennen dürfe.

Der Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium warnte vor einer Überorganisation und glaubte, daß der Reichskommissar Mehlich ausreichen würde.

Der Herr Reichskanzler bat, die Stelle des Reichskommissars Mehlich bestehen zu lassen, war aber der Auffassung, daß die Generalbetriebsleitung West die gegebene Stelle sei, bei der alle Verkehrsfragen zu konzentrieren wären und bei der auch die Ernährungsfragen konzentriert werden könnten.

Der Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium bat nochmals dringend, den Reichskommissar Mehlich beizubehalten.

Der Herr Reichsminister des Innern machte davon Mitteilung, daß die Technische Nothilfe im Ruhrgebiet gut organisiert sei und sich für die Ernährung zur Verfügung gestellt habe.

Der Herr Reichswirtschaftsminister teilte mit, daß Geheimrat Brecht als Verbindungsmann des Kohlenkommissars fungiere und sich selbstverständlich ständig in Verbindung mit der Generalbetriebsleitung West halte. Die Entsendung eines Kommissars des Ernährungsministeriums zur Betriebsleitung West begrüße er.

Der Herr Reichsminister der Finanzen stimmte gleichfalls dem Vorschlag des Reichsernährungsministers zu.

Staatssekretär Göhre bat dringend, die Beziehungen zu den preußischen Behörden nicht aus dem Auge zu lassen.

Der Herr Reichswirtschaftsminister erstattete nunmehr seinen Bericht über seine Reise nach Köln und Darmstadt. In Köln sei die Stimmung sehr gut gewesen. Herr Adenauer habe insbesondere auf die Nöte der Zahlungsmittel hingewiesen. Es müsse alles geschehen, um keine Geldknappheit eintreten zu lassen7. Im übrigen habe er den Eindruck, daß in Köln jeder sich mit den[212] Tatsachen so gut es gehe abfinden würde, wenn durch die Sperre der Franzosen die Ausfuhr von Kohlen gestoppt würde8. Auch bezüglich der Arbeiter würde man bei Wirtschaftsschwierigkeiten selbst sich zu helfen suchen, hoffe aber auf eine mittelbare Hilfe des Reichs. In Darmstadt sei die Stimmung etwas anders gewesen; insbesondere hätte die Frage der Entschädigung der Arbeiter eine Rolle gespielt, für die das Reich eintreten müsse9. Diese Frage und die weiteren Einzelfragen sollten noch erörtert werden. Man war sich darüber einig, daß zwischen dem alt- und neubesetzten Gebiet kein Unterschied gemacht werden solle. Jede Aktion müsse über die Arbeitgeber geleitet werden, die sich bewußt sein müßten, daß ohne materielle Opfer ein Krieg nicht zu führen sei. Die Frage der Entschädigung der Arbeiter soll von den beteiligten Stellen vorberaten und dann dem Kabinett zur Entscheidung unterbreitet werden.

Fußnoten

1

Über die Besprechung war eine Aufzeichnung in R 43 I nicht zu ermitteln. Nach der Einladungsliste wurden die Fraktionsführer der SPD, DDP, DVP, BVP, DNVP und des Zentrums mit je einem Vertreter des besetzten Gebiets eingeladen. Dazu findet sich der Hinweis: „Bei mündlicher oder telefonischer Einladung ist insbesondere hinzuwirken, daß an der Besprechung teilnehmen die Herren Sollmann, Räuscher [wohl: Lauscher], Bell, Klöckner, Moldenhauer, Kempkes.“ Als Beratungsgegenstände werden genannt: Lebensmittel, Kohle, Geld, Verkehr, Organisation. An die betroffenen Ressortminister ergingen ebenfalls Einladungen (R 43 I /206 , Bl. 303 f.). Lt. Schultheß 1923, S. 24 führte der RK u. a. aus: „Alle Nachrichten über Uneinigkeit im Kabinett seien irrig. Die Hilfen für die Vertriebenen und die Ruhrbevölkerung seien gesichert. Es seien durch die Opferwilligkeit des deutschen Volkes ausreichende Mittel vorhanden, und es sei zu hoffen, daß diese Quellen weiterfließen werden, damit fortlaufend geholfen werden kann. Außerdem sei ein Notgesetz in Vorbereitung, durch das auch die Wohnungsfrage der Vertriebenen geregelt wird. Eine Zentralstelle für die Ruhrfragen ist in Berlin nicht geschaffen worden, es finden täglich Besprechungen zwischen den beteiligten Stellen statt.“

2

In der Note vom 1.2.23 weist die RReg. den von der Repko mit Note vom 26. 1. erhobenen Vorwurf einer allgemeinen Verfehlung zurück und erklärt die Einstellung der Reparationsleistungen an Frankreich und Belgien als eine Folge des vertragswidrigen Einmarsches dieser beiden Mächte in das Ruhrgebiet. Gegen die Wiederinkraftsetzung des Londoner Zahlungsplanes vom 5.5.1921 legt die RReg. Verwahrung ein. Beide Noten abgedruckt in RT-Drucks. Nr. 5555, Bd. 376, S. 51  f.; Ursachen und Folgen, Bd. V, S. 57 f.

3

Am 6. 2. berichtet StS Fischer, daß er die Note am 2. 2. der Repko übergeben habe, worauf Generalsekretär Bergery wegen der Veröffentlichung an ihn herangetreten sei. Am 3. 2. hätten dann ‚Petit Parisien‘ und ‚Echo de Paris‘ Artikel gebracht, in denen die dt. Note als Fühler für Verhandlungen bezeichnet wurde. Diese Version sei im Mittagsblatt ‚Information‘ widerrufen worden, am Nachmittag habe ‚Temps‘ dann den Wortlaut der Note gebracht (R 43 I /207 , Bl. 29).

4

Angesichts der drohenden Zollabschnürung des Ruhrgebiets (s. Dok. Nr. 62) war die Frage der Organisation des passiven Widerstandes Ende Januar bereits in der Rkei angesprochen worden. So vermerkt Hamm über eine Besprechung mit dem Abg. Bell vom Zentrum: „Unmittelbar an der Grenze im unbesetzten Gebiet Zentralstelle mit einem Mann einzurichten, der diktatorische Befugnisse ausüben soll und ihm beizugeben ein Eisenbahntechniker, Schiffahrtstechniker, Ernährungsmann.“ (R 43 I /206 , Bl. 299).

5

Die Generalbetriebsleitung West war nach Elberfeld an den Rand des besetzten Gebietes verlegt worden.

6

Der Sozialdemokrat Mehlich war seit Frühjahr 1920 als Reichs- und Staatskommissar für gewerbliche Fragen im Ruhrgebiet tätig, mit Sitz in Dortmund.

7

Am 29. 1. hatte RbkVPräs. v. Glasenapp in einer Besprechung über Währungsfragen im bes. Geb. noch erklärt, „die Hauptaufgabe der Rbk sei nach seiner Meinung, für genügende deutsche Zahlungsmittel im besetzten Gebiet zu sorgen. Die erforderlichen Maßnahmen seien auch bereits getroffen. Der Tresor der Reichsbankstelle in Köln sei mit 40 Mrd. gefüllt. Für ausreichende Nachschübe würde gesorgt. Wenn dann noch die Anfertigung und Verausgabung von Notgeld verhindert werde, seien alle zunächst notwendigen Maßnahmen getroffen.“ (R 43 I /206 , Bl. 361-363). Tatsächlich kommt es aber Ende Januar/Anfang Februar insbesondere im bes. Geb. zu einem empfindlichen Mangel an Zahlungsmitteln (s. Anm. 16).

8

Mit Note vom 31. 1. hatte die frz. Reg. die Versendung von Kohle und Koks aus dem bes. Geb. in das übrige Deutschland untersagt, wogegen die RReg. mit Note vom 4. 2. protestiert. Beide Noten abgedruckt in RT-Drucks. Nr. 5651, Bd. 377, S. 20  f. sowie in Ursachen und Folgen, Bd. V, S. 60 f. und 64 f.

9

Der Vertreter der RReg. in Darmstadt, David, berichtete am 2. 2. über eine Besprechung mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die am 2. 2. in Gegenwart des RWiM im hess. LT stattfand, u. a.: „Von allen Sprechern aus dem besetzten Gebiet wurde mitgeteilt, daß die Stimmung der Bevölkerung gut und auf geschlossene Abwehr eingestellt sei. Ebenso einmütig wurde aber auch hervorgehoben, daß für ein längeres Durchhalten ausgiebige Hilfe vom Reich unbedingt notwendig sei. Insbesondere wurde die Notwendigkeit stark unterstrichen, auch den in Privatbetrieben beschäftigten Arbeitern und Angestellten sowie den in freien Berufen wirkenden Personen (Redakteuren!) volle Schadloshaltung und weitgehende Unterstützung bei Arbeitsausfall, Ausweisung usw. sicherzustellen. Ohne diese Sicherstellung sei ein geschlossenes Durchhalten undenkbar. […] Herr RWiM Dr. Becker sagte für seine Person zu, ausgiebige Hilfe vom Reich erwirken zu wollen. Für die in privatem Lohnarbeitsverhältnis stehenden Geschädigten solle diese Hilfe allerdings nicht vom Reich direkt geleistet werden. Wohl aber werde das Reich den Arbeitgebern mit den nötigen Krediten beispringen, so daß sie ihre zwangsweise zur Arbeitseinstellung gezwungenen Arbeiter vor Lohnausfall schützen können. Staatspräsident Ulrich gab die Versicherung ab, daß für den nächsten Bedarf die Staatskasse mit Vorschüssen einzuspringen entschlossen sei.“ (R 43 I /206 , Bl. 366 f.).

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