2.84.1 (cun1p): [Preis- und Lohnentwicklung]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[Preis- und Lohnentwicklung]

Übereinstimmung besteht, daß Preise und Löhne nach Möglichkeit festgehalten werden sollen, und zwar sind Erhöhungen der Lebenshaltungs-Kennziffer für Ende Februar gegenüber Ende Januar zu erwarten. Nach Äußerungen, die beim Reichsarbeitsministerium, Reichsverkehrsministerium und Reichspostministerium von Arbeitervertretern vorliegen, kann indes angenommen werden, daß größere Lohnerhöhungsforderungen nicht kommen werden, sofern nicht[278] die nächste Zeit neue große Preiserhöhungen bringt. Das erfordert zwar nach Mitteilung des Herrn Reichsernährungsministers einen Betrag von rund einer Billion Mark bis zum nächsten August 1923, sofern der Getreideumlagepreis nun von 126 000,– M auf 500 000,– M für Januar und 600 000,– M für Februar erhöht werden soll (der 20er Ausschuß hat mit 13 Stimmen 600 000,– M mit 7 Stimmen 500 000,– M begutachtet gegenüber einem auch den Gestehungskosten entsprechenden jetzigen Marktpreis von 900 000,– M) 2.

Die nunmehr vom Herrn Reichsernährungsminister geltend gemachten Bedenken gegenüber der Übernahme dieser Kosten auf das Reich sollen vorerst zurückgestellt werden. Damit soll insbesondere erreicht werden, daß die Grubenarbeiterlöhne keine Erhöhung erfahren, demzufolge auch der Kohlenpreis festgehalten wird. Sollte dies nicht hiermit erreicht werden können, so ist das Kabinett grundsätzlich, trotz Bedenken des Herrn Reichsfinanzministers, geneigt, von der Kohlensteuer Nachlaß zu gewähren, um den Kohlenpreis zu halten3. Damit soll auch der Düngemittelpreis gehalten und ein Hauptgrund für künftige Kreditpreiserhöhungen ausgeschlossen werden. Daß Zuckerpreiserhöhung augenblicklich nötig ist, wird anerkannt4.

Die im Gange befindlichen Erhöhungen der Mieten gehen auf die dem Reichsmietengesetz entsprechende Erhöhung der Ansätze für Erhaltungs- und Verwaltungskosten zurück. Zu dem Gedanken, die Erhöhung der Wohnungsbauabgabe auf das 30fache der Friedensmiete, wie vom Reichstag beschlossen werden wird5, hinauszuschieben und für die nächste Zeit die notwendige Stützung der Wohnungsbautätigkeit aus Reichsmitteln vorschußweise zu ermöglichen, wurde zunächst nicht Stellung genommen.

Anerkannt wird, daß die zum 1. März bereits beschlossenen Erhöhungen der Eisenbahnpersonentarife und Posttarife verbleiben sollen. Die Erhöhung der Gütertarife, die am 15. Februar erfolgte, soll im wesentlichen ebenfalls verbleiben, doch soll erwogen werden, ob eine Teilermäßigung, etwa bis 25%, eintreten soll, um damit nicht nur der Verbilligung der Kohle zu entsprechen, sondern darüber hinaus ein Zeichen des Preiseinhalts zu geben6.

[279] Nicht weiter besprochen wurden:

1)

Anregung, das neu vereinfachte Wucherbekämpfungsgesetz sofort herauszubringen,

2)

in der Lohnbemessung bei etwa unvermeidlichen Lohnerhöhungen die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Älteren viel schärfer als bisher zu betonen7,

3)

die Verhandlungen über die Schaffung eines öffentlichen Schiedsgerichts bei Kartellstreitigkeiten aufs äußerste zu beschleunigen8.

Fußnoten

2

Vgl. Anm. 5 zu Dok. Nr. 90.

3

Zum Kohlenpreis hatte StS Trendelenburg am 26. 2. bemerkt: „Bei neuen Erhöhungen der Löhne kommen wir in Kohle und Eisen über Weltmarktpreise. Bei Kohle kann man Erhöhung aus der Kohlensteuerreserve nehmen. Zweite Reserve ist die Ausfuhrabgabe, der Art, daß die Unternehmer veranlaßt werden, trotz Lohnerhöhung die bisherigen Preise nicht zu erhöhen und dafür das Reich auf Ausfuhrabgabe verzichtet. Es ist aber bedenklich, diese letzten Reserven jetzt schon heranzuziehen. Doch würde ich davor nicht zurückschrecken. Wir müssen den Glauben erwecken, daß dies die letzte Preiswelle ist, auch wenn wir ihn selbst nicht ganz teilen.“ (R 43 I /1152 , Bl. 48-53, hier: Bl. 50f).

4

StS Heinrici hatte dazu am 26. 2. ausgeführt: „Zuckerpreis jetzt 40 000 für den Zentner; Antrag auf 100 000 liegt vor. Soweit wird man nicht gehen, wohl aber auf 60 000 Mark; da nur ein kg monatlich auf den Kopf trifft, ist die Erhöhung für sich genommen nicht sehr wesentlich.“ (R 43 I /1152 , Bl. 48-53, hier: Bl. 49f). Am 2. 3. beschließt das Kabinett einen Abgabepreis für März von 81 000 M.

5

Der Kabinettsentwurf vom 27.11.22 sah eine Erhöhung der Wohnungsbauabgabe auf das 15fache vor. Dieser Satz wurde neben vielen anderen Abänderungen des Entwurfs im Ausschuß auf das 30fache heraufgesetzt (Bericht des 13. Ausschusses vom 27. 2., RT-Drucks. Nr. 5586, Bd. 376 ). Diese Erhöhung wird auch in der 2. und 3. Lesung am 12., 13. und 14. März vom RT beibehalten (RT-Bd. 358, S. 10065  ff.). Das Gesetz wird unter dem 27. 3. erlassen (RGBl. I, S. 235  ff.).

6

Dazu bemerkte StS Stieler am 26. 2.: „Die Gesamtbelastung der Wirtschaft durch Eisenbahnfrachten ist jetzt das 3200fache des Friedensstandes. Das entspricht einem Dollarstand von 13 000. Nach dem jetzigen Dollarstand [22 700]) ist die Tariferhöhung von 100% daher durchaus gerechtfertigt. Aus Industriekreisen höre ich, daß diesen Versprechungen auf Tarifermäßigung gemacht worden seien. Es scheinen mir auch einzelne Kabinettsmitglieder nun anderer Meinung über die Tariferhöhung zu sein als beim Kabinettsbeschluß [am 7. 2.]. […] Wenn die 100% Tariferhöhungen nicht beschlossen worden wären, würde die Eisenbahn auch bei Ersatz der Ruhrschäden ein Defizit von täglich 10 Mrd. haben, für den Rest des Rechnungsjahres – 50 Tage – 500 Mrd., für ein Jahr 3 Bio 650 Mrd. Wären diese Verluste einmal eingetreten, so wäre eine Erholung nicht mehr möglich. […] Ich warne vor Ausnahmetarifen. Wenn eine Geste gemacht werden soll, dann kann ich mir nur mäßige Erniedrigung der Tarife im ganzen denken, höchstens um 20 oder 25%, begründet durch die Ermäßigung der englischen Kohle infolge des besseren Markstandes.“ (R 43 I /1152 , Bl. 48-53, hier: Bl. 51). Zur weiteren Entwicklung des Preisgefüges s. Dok. Nr. 92.

7

Diese beiden Punkte waren in der Besprechung der StS am 26. 2. von Hamm in die Debatte geworfen worden (R 43 I /1152 , Bl. 48-53, hier: Bl. 53).

8

Auf Anfrage Hamms vom 2. 6. teilt RWiM Becker am 4. 7. zu diesem Punkt mit: „Zur Zeit bestehen bereits eine Reihe von Kartellschiedsorganisationen. Die verschiedenen Einigungsverfahren sind in der anliegenden Nr. 7 der Berichte der Kartellstelle des RdI abgedruckt. Die Schiedsstellen entsprechen den Bestrebungen meines Ministeriums [vgl. Anm. 28 zu Dok. Nr. 48] und sind das Ergebnis von Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen. Eine Beteiligung des Reichs ist dadurch gesichert, daß an den Sitzungen der Kartelleinigungsstelle satzungsgemäß ein Vertreter meines Ministeriums teilnehmen kann. Auch bei Beschwerden, an denen ausschließlich die Industrie beteiligt ist, und die daher bei der Kartellstelle des RdI zur Verhandlung gebracht werden, kann vereinbarungsgemäß in den Fällen, in denen die Beschwerden hier ausgegangen sind, ein Vertreter des Ministeriums teilnehmen. Diese aufgrund von Vereinbarungen geschaffenen Schiedsverfahren haben sich bisher im wesentlichen gut bewährt, so daß die gesetzliche Einführung einer bestimmt umschriebenen Kartellschiedsgerichtsbarkeit zur Zeit nicht für notwendig erachtet wird.“ (R 43 I /2435 , Bl. 276 f.). Eine gesetzliche Regelung wird auch in der Folgezeit vom Kabinett Cuno nicht vorgenommen.

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