2.76 (feh1p): Nr. 76 Aufzeichnung des Reichskommissars für die Entwaffnung über seine Unterredung mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten von Kahr über die Entwaffnung der Einwohnerwehr. 27. September 1920

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Nr. 76
Aufzeichnung1 des Reichskommissars für die Entwaffnung über seine Unterredung mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten von Kahr über die Entwaffnung der Einwohnerwehr. 27. September 1920

R 43 I /411 , Bl. 320–321

Am Montag, den 20. September, habe ich in München mit Herrn von Kahr die Entwaffnungsfrage besprochen2. Herr von Kahr erklärte, daß er im Einvernehmen mit Herrn Minister Simons mit dem französischen Geschäftsträger Dard vereinbart habe, daß Herr von Kahr Vorschläge über die Einwohnerwehren, nicht nur was Bayern, sondern was das ganze Reich anbetrifft, ausarbeiten lassen werde und daß der französische Geschäftsträger diese Vorschläge alsdann bei seiner demnächst stattfindenden Reise nach Paris der französischen Regierung unterbreiten werde. Nach Herrn Dard’s Äußerungen bestände die Hoffnung, daß die französische Regierung einsehen werde, man müsse wegen der Einwohnerwehren Ausnahmen nicht nur für Bayern, sondern[196] für ganz Deutschland zulassen3. Herr von Kahr erwähnte dabei, daß er ebenso wie Herr Dard eine dilatorische Behandlung der Frage für zweckmäßig erachte. Ich habe Herrn von Kahr eindringlich gewarnt mit dem Hinweis, die französische Regierung sei noch lange nicht die Botschafterkonferenz. Es bestände die sehr große Gefahr, daß Frankreich zum Schein auf die bayerischen Vorschläge eingehen werde und daß dann die Botschafterkonferenz der Reichsregierung den schweren und berechtigten Vorwurf machen werde, sie versuche ihr eigenes Reichsentwaffnungsgesetz zu sabotieren. Ich betonte, es könne dadurch der Reichsregierung mit Recht seitens der Entente bei der Entwaffnungsfrage der Vorwurf der Unehrlichkeit gemacht werden. Ich erklärte ferner, ich würde dem Minister Simons darüber Mitteilung machen, und betonte, daß keine dilatorische Behandlung erfolgen könne, sondern größte Eile geboten sei, da, sobald der Reichstag zusammentritt, wir eine Interpellation über die Entwaffnungsfrage von den Sozialdemokraten erhalten würden. Bei dieser Interpellation würde ich klipp und klar über die Sachlage Auskunft geben müssen4.

Herr Minister Simons ist von mir informiert. Er bestreitet, Herrn von Kahr eine entsprechende Ermächtigung zu Verhandlungen mit Herrn Dard gegeben zu haben5. Er erklärte mir, er werde eine amtliche Note deswegen an Bayern richten und auch selber privatim an Herrn von Kahr schreiben.

gez. Peters.

Fußnoten

1

Diese Aufzeichnung hatte der RKom. für die Entwaffnung auf Bitte von StS Albert am 27. 9. für den RK angefertigt, der sich zu dieser Zeit zu einem Besuch in München aufhielt. Die Aufzeichnung war telephonisch an die Rkei gegeben und war dort schriftlich aufgenommen worden. Noch am gleichen Tage übersandte der StSRkei die Aufzeichnung dem RK nach München (R 43 I /411 , Bl. 319).

2

Schon kurz nach der Verabschiedung des Entwaffnungsgesetzes hatte sich gezeigt, daß die bayer. Einwohnerwehr nicht bereit war, sich entwaffnen zu lassen. Mitte September hatte sich daher der RKom. für die Entwaffnung nach München begeben und hatte dort anläßlich eines Besuches bei dem bayer. MinPräs. von Kahr vorsichtig die Möglichkeiten zur Durchführung des Entwaffnungsgesetzes zur Sprache gebracht. Siehe dazu Dok. Nr. 99.

3

Vgl. dazu jedoch, was der brit. Konsul in München, R. T. Smallbones, am 2.10.1920 an den brit. Außenminister Curzon berichtete: „Reports have been frequent in the local press that the French government has consented that the Bavarian Einwohnerwehr should not be disarmed. […] M. Dard, the French Minister, has assured me on his word of honour and in his official capacity not only that no such concession has even been hinted at by him but that he has informed Herr von Kahr under instructions from his government that as regards the Einwohnerwehr the strict execution of the terms of the Peace Treaty and of those laid down at Spa would be insisted on.“ (DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 394).

4

Diese Interpellation wurde von der SPD am 20. 10. im RT eingebracht. Sie lautete: „Ist die Reichsregierung bereit, über die bisherigen Ergebnisse der Ausführung des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung Auskunft zu geben? Was gedenkt die Reichsregierung insbesondere zu tun, um diesem Gesetz in der vorgesehenen Frist in Stadt und Land unter allen Umständen Geltung zu verschaffen?“ (RT-Drucks. Nr. 663, Bd. 364 ). Die Beantwortung dieser Interpellation im RT erfolgte am 28.10.1920 durch RKom. Peters (RT-Bd. 345, S. 814  f.).

5

Siehe dazu Dok. Nr. 115.

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