1.2 (sch1p): II

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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II

Die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 hatten einen unerwartet niedrigen Stimmenanteil für die sozialistischen Parteien im Verhältnis zu den bürgerlichen ergeben: von 421 Abgeordneten stellte die MSPD 163, die USPD 22 Vertreter16. Die Fortsetzung eines rein sozialistischen Regierungsprogramms, was im einzelnen man auch immer darunter verstehen mochte, war unter diesen Umständen kaum möglich; bereits am 23. Januar bemerkte der Vorwärts: „Auch wenn die 24 Unabhängigen17 zur[XXIV] positiven Mitarbeit bereit sein sollten, würde ihr Zuzug der sozialdemokratischen Fraktion noch nicht die Mehrheit verschaffen. Andererseits ist die Sozialdemokratie in der Nationalversammlung so stark, daß die Bildung einer Mehrheit gegen sie praktisch kaum in Betracht kommt. Es bleibt also nur der Versuch übrig, mit den bürgerlichen Demokraten zusammen eine arbeitsfähige Mehrheit zu schaffen, die zunächst die Republik verfassungsmäßig festigt und ihre Einrichtungen in demokratischem Geiste ausbaut“18. Zunächst freilich führte der Rat der Volksbeauftragten seine Arbeit weiter fort19; die Nationalversammlung wurde für den 6. Februar 1919 nach Weimar zusammenberufen, um dort zunächst eine provisorische Verfassung, das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt20, zu beschließen und – am 11. Februar – den nach diesem Gesetz vorgesehenen Reichspräsidenten zu wählen, der noch am selben Tag das Mitglied der weiterhin noch amtierenden Reichsregierung Philipp Scheidemann mit der Kabinettsbildung beauftragte.

Besprechungen über die Regierungsbildung hatten allerdings schon früher eingesetzt. Einem Bericht des preußischen Handelsministers und Vorsitzenden des Hauptvorstandes der DDP, Otto Fischbeck, während der Hauptvorstandssitzung am 4. Februar zufolge hatten schon am 1. Februar Gespräche zwischen Mitgliedern der MSPD- und der DDP-Fraktion über eine Mehrheitsbildung stattgefunden; danach waren die Herren von der Sozialdemokratie „durchaus bereit, auf unsere Forderungen einzugehen“. Während der auf diesen Bericht folgenden Debatte erklärte sich die Mehrheit des Hauptvorstandes dafür, auf alle Fälle in die Regierungsverantwortung einzutreten und darüberhinaus den Versuch zu unternehmen, auch das Zentrum in die Regierungsbildung einzubeziehen „wegen der schweren Verantwortung, die auf dieser Nationalversammlung ruht, und der Folgen, die sich bei den künftigen Wahlkämpfen daraus ergeben werden“21. Über die gleiche Frage diskutierte am gleichen Tag die MSPD-Fraktion der Nationalversammlung; nach dem Bericht Eberts über seine Gespräche mit Vertretern der DDP wurde der Fraktionsvorstand zu weiteren Verhandlungen ermächtigt. Als Voraussetzung für eine Koalition mit bürgerlichen Parteien nennt die Niederschrift über diese Sitzung „die rückhaltlose Anerkennung der republikanischen Staatsform, eine Finanzpolitik mit scharfer Heranziehung von Vermögen und Besitz und tiefgreifende Sozialpolitik und Sozialisierung der hierzu geeigneten Betriebe“22.

Im Zentrum waren die Meinungen in der Frage des Regierungsbeitritts im Verlauf der Fraktionssitzung am 5. Februar geteilt; während eine Minderheit[XXV] die Auffassung vertrat, man solle die Verantwortung der Sozialdemokratie allein überlassen, war es vor allen Dingen Staatssekretär Erzberger, der unter Hinweis auf die Wahlergebnisse erklärte, die Partei könne die bürgerlichen Wähler nicht im Stich lassen. Die Fraktion beschloß, in die Verhandlungen über die Regierungsbeteiligung des Zentrums mit MSPD und DDP einzutreten23. Die Frage der Beteiligung der Unabhängigen an der neuen Regierung mußte bei der MSPD naturgemäß Kopfschmerzen verursachen; die Debatten darüber während der Nachmittagssitzung der MSPD-Fraktion am 4. Februar waren eben so heftig wie ergebnislos24; erst am 5. Februar beschloß die Fraktion, der USPD ein Koalitionsangebot zu machen unter der Voraussetzung, daß sie sich zum Erfurter Programm bekenne und Putschtaktiken ablehne25; zur allgemeinen Erleichterung lehnte die USPD-Fraktion die Anfrage der Mehrheitssozialisten am folgenden Tage ab26. Man darf Conrad Haußmann Glauben schenken, der in einem Schreiben vom 4. Februar an seine Tochter notierte, Ebert habe ihm erklärt, er wolle „es nur so weit kommen lassen mit Besprechungen mit der äußersten Linken, daß er diese ins Unrecht setzt“27. Im gleichen Schreiben erwähnt Haußmann auch, im Falle einer Regierungsbeteiligung der Unabhängigen komme eine Teilnahme der DDP an der Regierungsverantwortung nicht in Frage.

Die weiteren Verhandlungen allerdings wurden dornig und langwierig; es kann hier nicht auf die Einzelheiten ihres Verlaufs eingegangen werden, um nicht die Geschichtsschreibung vorweg zu nehmen; so soll der Hinweis genügen, daß vor allem die Person des Präsidenten der Nationalversammlung so umstritten war, daß zeitweilig ein Abbruch der Koalitionsverhandlungen drohte – die Mehrheitssozialisten weigerten sich, einen Bürgerlichen an dieser Stelle zu akzeptieren28. Man einigte sich dann schließlich darauf, anstelle von Eduard David, der dafür als Minister ohne Portefeuille ins Kabinett eintreten sollte, den Präsidenten des alten Reichstages, den Zentrumsabgeordneten Constantin Fehrenbach, zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen29, was am 14. Februar auch geschah30.

Schließlich, am 13. Februar 1919, konnte Ebert dem Präsidenten der Nationalversammlung ein Schreiben übersenden, in dem er gemäß § 8 des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt von der Berufung eines Reichsministeriums Mitteilung machte31.

Präsident des Reichsministeriums wurde Philipp Scheidemann, am 26. Juli 1865 in Kassel geboren, gelernter Buchdrucker und politischer Redakteur zahlreicher[XXVI] sozialdemokratischer Zeitungen, seit 1903 Mitglied der SPD-Fraktion im Reichstag, seit 1911 Mitglied des Parteivorstandes, seit 1913 in der Nachfolge August Bebels Mitvorsitzender seiner Fraktion. Im Laufe des Weltkrieges hatte er sich in der Auseinandersetzung mit dem linken Parteiflügel als Exponent der Politik des Parteivorstandes profiliert und wurde, stärker noch als Ebert, den er in der Öffentlichkeit auf Grund seiner hervorragenden Rednergabe in den Schatten stellte, nicht immer ganz zu Recht als Vertreter des rechten Flügels seiner Partei angesehen, sicher mit ein Grund dafür, daß er im Oktober 1918 als Staatssekretär ohne Portefeuille in das Kriegskabinett der parlamentarischen Regierung des Prinzen Max von Baden eingetreten war, nachdem ihn bereits im Juni 1918 der Reichstag zum Vizepräsidenten gewählt hatte. Seine Rolle bei der Ausrufung der Republik und dem Zustandekommen des Rats der Volksbeauftragten im November 1918 ist oft genug beschrieben worden32.

Daß gerade Scheidemann Reichsministerpräsident wurde, war so selbstverständlich, daß sich nirgendwo in den Quellen auch nur der leiseste Anhaltspunkt für eine Auseinandersetzung darüber findet. Nur Ebert wäre für dieses Amt nach der Lage der Zeit noch in Frage gekommen; er zog jedoch den Posten des Reichspräsidenten vor in klarer Erkenntnis der Tatsache, daß ihm die rhetorischen und agitatorischen Fähigkeiten abgingen, die Scheidemann in so reichem Maße besaß, und die notwendig waren, um der Öffentlichkeit die Politik eben dieser Regierung deutlich zu machen und sie zu verteidigen. Ebert war nicht so sehr wie Scheidemann ein Mann des Kampfes, der tagespolitischen Auseinandersetzung; in einem von Scheidemann referierten Gespräch mit Ebert kurz vor der Eröffnung der Nationalversammlung soll Ebert erklärt haben, ihm liege vor allem das Repräsentative, und so bleibe nur Scheidemann als Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten übrig, was Scheidemann, mit der für ihn gelegentlich eigentümlichen Koketterie, zunächst weit von sich gewiesen haben will33. Daß Scheidemann für dieses Amt unter diesen Bedingungen und in diesem Augenblick jedenfalls nicht schlecht geeignet war, geht nicht zuletzt aus den Kabinettsprotokollen und den Ergänzungsdokumenten dieses Bandes hervor: er sah anscheinend seine Rolle, durchaus in Übereinstimmung mit der derzeitigen verfassungsmäßigen Konstruktion, als eine Art von Diskussionsleiter des Kabinetts; er griff hauptsächlich ein, wenn Kompromisse zwischen divergierenden Standpunkten gesucht, wenn Ressortstreitigkeiten oder auch ganz persönliche Gegensätze überwunden werden mußten, er vermittelte, wenn die Debatten ins Grundsätzliche, Programmatische hinüberwechselten, wie er sich überhaupt bemerkenswert pragmatisch und undogmatisch gab; selten, daß er, wie während der Kabinettssitzung am 12. Mai 191934, selbst debattierte und einen entschiedenen Standpunkt vertrat. Das bedeutet freilich nicht, daß er keine Grundlinie gekannt oder diese nicht entschieden verteidigt hätte: das[XXVII] geschah aber vor allem nach außen hin, hauptsächlich in der Nationalversammlung; auch hier stellte er allerdings das Verbindende, das alle Parteien umfassende Interesse in den Vordergrund, und es ist charakteristisch, daß sich nicht so sehr auf ihn als den Regierungschef die Angriffe der Opposition richteten, sondern vor allem auf Noske und Erzberger, die in den Augen der Öffentlichkeit stärker als Scheidemann die Regierungspolitik, insofern sie umkämpft wurde, vertraten.

Auf Zeitgenossen wirkte Scheidemann so: „Scheidemann selbst war ein etwas sonderbarer Mensch: witzig, lustig, zu allen losen Streichen aufgelegt, klug und von sehr großen Fähigkeiten, aber schwer zu behandeln […] Scheidemann war ein guter Journalist und Redakteur, aber auch ein guter Parlamentarier und ein glänzender, schlagfertiger Redner […] Er war […] ein persönlich mutiger Mann und stets bereit, aus seinen Handlungen die Konsequenzen zu ziehen, auch wenn das von Nachteil für ihn war […] Wer ihn näher kannte, wußte, daß er eher auf eine praktische Politik eingestellt war. Er war gewandt, doch etwas oberflächlich, und für ernste Verwaltungsarbeit nicht sonderlich geeignet. Darüber war er sich selbst auch durchaus im klaren […]“35. Es soll nicht Aufgabe dieser Einleitung sein, eine umfassende Charakterdeutung Scheidemanns anzubieten; die angeführten Hinweise mögen genügen.

Abgesehen von Ebert waren alle Mitglieder des Rats der Volksbeauftragten nach dem Ausscheiden der Unabhängigen in die neue Regierung aufgenommen worden. Dr. Otto Landsberg, gebürtiger Oberschlesier aus jüdischem Elternhaus, Rechtsanwalt in Magdeburg, seit 1912 Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstags, seit November 1918 Volksbeauftragter, hatte, vor allem nach dem Ausscheiden Haases aus der Mehrheitssozialdemokratie, als deren glänzendster Jurist gegolten; seine Fähigkeit, juristisches mit politischem Denken zu verknüpfen, machte ihn zum gegebenen Justizminister in der Regierung Scheidemann. Seinem Auftreten im Kabinett, wo er fast ausschließlich nur bei der Besprechung juristischer Probleme in die Debatte eingriff, ist nicht zu entnehmen, daß er, wohl auf Grund seiner Herkunft aus dem ostdeutschen Grenzgebiet, leidenschaftlicher Patriot und insofern Vertreter des äußeren rechten Flügels der MSPD war; nicht von ungefähr widersetzte er sich mit allen Mitteln der Unterzeichnung des Versailler Vertrags und trat, nicht wie Scheidemann durch sein Wort gebunden, am 20. Juni 1919 von seinem Amt zurück36.

Nach dem Ausscheiden der Unabhängigen aus dem Rat der Volksbeauftragten am 28. Dezember 1918 waren zwei weitere Mehrheitssozialisten an deren[XXVIII] Stelle getreten, die nunmehr auch in das neue Kabinett eintraten: Noske und Wissell.

Gustav Noske, vielleicht der umstrittenste Mann seiner Partei, in seiner Jugend Korbmacher, dann Redakteur bei verschiedenen Parteiblättern, wurde 1906 als Abgeordneter der SPD in den Reichstag gewählt, wo er sich schnell als Spezialist für Militär- und Kolonialfragen profilierte. Schon vor dem Krieg erklärte er im Reichstag den Willen der Arbeiterschaft zur Landesverteidigung für eine Selbstverständlichkeit und nahm, als erster sozialdemokratischer Abgeordneter, an Flottenbesichtigungen teil. Während des Krieges arbeitete er als Kriegsberichterstatter für die sozialdemokratische Parlamentskorrespondenz; nach Ausbruch der Matrosenrevolte entsandte ihn der Parteivorstand am 5. November 1918 nach Kiel, wo er sich in kürzester Zeit durchsetzte und auf Wunsch der Arbeitervertreter zum Gouverneur ernannt wurde. Nach seinem Eintritt in den Rat der Volksbeauftragten übernahm er das Heeres- und Marineressort; unter seiner äußerst tatkräftigen Leitung wurden in kurzer Zeit Freiwilligeneinheiten aufgestellt, die unter seinem Oberkommando den Januaraufstand in Berlin niederschlugen und den Zusammentritt der Nationalversammlung sicherten. Er, der nie Soldat gewesen war, besaß ein erhebliches Ansehen bei der Truppe, und es darf angenommen werden, daß es ihm zu verdanken war, daß die Reichsleitung über das Machtinstrument der Freiwilligenverbände verfügte, dessen sie zu ihrer Selbstbehauptung bedurfte. Seine Übernahme in das neue Kabinett als Reichswehrminister ergab sich von selbst; wie zentral hier seine Stellung war, geht besonders klar aus dem Schreiben Davids an Scheidemann vom 17. April 191937 hervor38.

Rudolf Wissell, seit 1909 Leiter des Zentralarbeitersekretariats der Generalkommission der Gewerkschaften, war erst im März 1918 als Nachfolger eines verstorbenen Abgeordneten Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstags geworden. Seinen gänzlich autodidaktisch erworbenen volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Kenntnissen war sein Eintritt in den Rat der Volksbeauftragten ebenso zuzuschreiben wie seiner wichtigen Stellung als Gewerkschaftsfunktionär. Seine Stärke wie seine Schwäche lag während seiner Amtszeit als Reichswirtschaftsminister im Kabinett Scheidemann darin, daß er in einer Zeit, in der die fast aussichtslos erscheinende Wirtschafts- und Ernährungslage zu ständig wechselnden Improvisationen drängte, im Kabinett eine an festen Grundsätzen orientierte Wirtschaftspolitik vertrat, die, hätte sie Unterstützung bei seinen Kabinettskollegen gefunden, zu einer Umwälzung im Wirtschafts- wie im politischen Gefüge Deutschlands geführt hätte; er scheiterte aber gerade auch deshalb, weil er seine Vorstellungen in prinzipieller, ja dogmatischer Form verfocht, Widersprüche gegen sein Konzept als persönliche[XXIX] Angriffe auffaßte und überhaupt eine bemerkenswerte Unfähigkeit für taktisches Handeln zeigte39.

Als weitere MSPD-Mitglieder traten Bauer, Schmidt und David in das Reichsministerium ein.

Gustav Adolf Bauer, aus dem sozialdemokratischen Verband der Büroangestellten hervorgegangen, war 1908 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften gewählt worden; 1912 folgte seine Wahl in den Reichstag, wo er vor allem als Experte für Fragen des Arbeiterschutzes hervortrat. In der Oktoberregierung des Prinzen Max von Baden wurde er Staatssekretär des neugeschaffenen Reichsarbeitsamtes, behielt diesen Posten unter dem Rat der Volksbeauftragten und rückte nun, mehr als Fach- denn als politischer Minister, in den Kabinettsrang auf40.

Robert Schmidt, ebenfalls Gewerkschaftsführer, hatte dem Reichstag bereits mit einer kurzen Unterbrechung seit 1893 angehört; im Oktober 1918 entsandte ihn die mehrheitssozialistische Fraktion als Unterstaatssekretär in das Reichsernährungsamt, das er nunmehr als Minister übernahm. Im Kabinett Scheidemann trat er wenig hervor, abgesehen von seinem entscheidenden Widerspruch zu Wissells Gemeinwirtschaftsplänen, die er vom Standpunkt des Erfurter Programms her kritisierte41.

Dr. Eduard David, ehemaliger Gymnasiallehrer, galt bereits vor seinem Einzug in den Reichstag 1903 als Hauptvertreter des revisionistischen Parteiflügels; als Hauptsprecher der sozialdemokratischen Fraktion in außenpolitischen Fragen trat er während des Weltkriegs als entscheidender Befürworter einer Politik der Landesverteidigung hervor und wurde im Oktober 1918 vom Parteivorstand in die Regierung des Prinzen Max von Baden als Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt entsandt. Seine Hauptaufgabe nach dem Novemberumsturz lag, zunächst in Zusammenarbeit mit Karl Kautsky, in der Bearbeitung der Kriegsschuldfrage; nach einem siebentägigen Zwischenspiel als Präsident der Nationalversammlung wurde er als Minister ohne Portefeuille in das Kabinett Scheidemann berufen, wo die Untersuchung der Friedens- und Kriegsschuldfrage weiterhin seine Hauptaufgabe bildete42.

[XXX] Das Zentrum entsandte Erzberger, Bell und Giesberts in das neue Kabinett. Matthias Erzberger, unbestreitbar eine der dominierenden Figuren im Kabinett, kam aus der christlichen Gewerkschaftsbewegung und war seit 1903 Mitglied des Reichstags. Es würde zuweit führen, an dieser Stelle auf seine Arbeit im Reichstag und seine Tätigkeit im Weltkrieg einzugehen; es genügt, darauf hinzuweisen, daß er als Staatssekretär in das Kabinett des Prinzen Max von Baden eintrat und am 6. November 1918 zum Leiter der deutschen Waffenstillstandskommission ernannt wurde; in der Führung der Waffenstillstandsverhandlungen lag auch seine Aufgabe als Minister ohne Portefeuille im neuen Reichsministerium, was ihn freilich nicht daran hinderte, lebhaftes Interesse an fast jeder Materie zu nehmen, die das Kabinett beschäftigte. Sein Anteil an der Entscheidung zur Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrags, der ganz zentralen Schicksalsfrage des Kabinetts Scheidemann, kann kaum überschätzt werden43. Die beiden anderen Zentrumsminister Johannes Bell, der das Reichskolonialministerium übernahm, und Johann Giesberts, der neue Postminister, daneben Mitglied der deutschen Friedensdelegation in Versailles, spielten im Kabinettsrahmen eine durchaus untergeordnete Rolle, so daß ein näheres Eingehen auf sie sich hier erübrigt44.

Der Beitrag der DDP zum neuen Koalitionskabinett bestand in den Ministern Preuß, Gothein und Schiffer.

Professor Dr. Hugo Preuß, seit 1906 Inhaber einer Professur für Staatsrecht an der Berliner Handelshochschule, Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei, seit Ende 1918 der DDP, hatte sich öffentlich bis zu seiner Ernennung zum Staatssekretär im Reichsamt des Innern im November 1918 lediglich in der Berliner Kommunalpolitik hervorgetan; seine publizistischen Arbeiten zu staats- und verfassungsrechtlichen Fragen in der Vorkriegs- und Kriegszeit, in denen er sich für die Parlamentarisierung des Bismarckischen „Obrigkeitsstaats“ und dessen Transformation in einen „Volksstaat“ eingesetzt hatte, hatten ihn für Ebert als den geeigneten Mann für den Entwurf einer neuen Reichsverfassung erscheinen lassen. So hoch auch seine Bedeutung als Reichsminister des Innern im Kabinett Scheidemann eingeschätzt werden muß, so sehr fällt es auf, wie wenig er in den Kabinettsprotokollen wie im interministeriellen Schriftwechsel hervortritt; während der Kabinettsitzungen war er meist nicht anwesend, sondern wurde durch seinen Staatssekretär Lewald vertreten. Seine Arbeit lag in erster Linie im Verfassungsausschuß; Verfassungsfragen wurden im Kabinett nur in äußerst geringem Maße besprochen45.

[XXXI] Georg Gothein hatte seine Laufbahn als Bergbaubeamter begonnen, bevor er 1893 Handelskammersyndikus in Breslau wurde; 1901 wurde er Mitglied des Reichstags, zunächst für die Freisinnige Vereinigung, dann für die Fortschrittliche Volkspartei; 1918 gehörte er zu den Gründern der DDP und war Mitglied ihres Hauptvorstandes. Seinen Eintritt in das Ministerium Scheidemann, erst als Minister ohne Portefeuille, dann nach der Abtrennung des Reichsschatzministeriums vom Reichsfinanzministerium als Reichsschatzminister, verdankte er in erster Linie seinem Ruf als Wirtschaftsexperte; in der Tat war er es, der die Gemeinwirtschaftspläne Wissells wie überhaupt alle aus der Kriegswirtschaft herrührenden dirigistischen Maßnahmen im Kabinett bekämpfte und eine liberale marktwirtschaftliche Politik vertrat46.

Eugen Schiffer, der Justizbeamtenlaufbahn entstammend, war seit 1912 Mitglied der nationalliberalen Fraktion des Reichstags; sein Wahlkampf war vom Zentralverband deutscher Industrieller finanziert worden, und so wurde er weithin als ein Mann der Schwerindustrie angesehen. Obgleich er sich schnell in der Parteihierarchie emporarbeitete, galt sein Ehrgeiz doch eher dem Aufstieg in der staatlichen Hierarchie; nach dem Sturz Bethmann Hollwegs wurde er Unterstaatssekretär, später Staatssekretär des Reichsschatzamtes, trat nach der Novemberrevolution der DDP bei, und es war eher seine Eigenschaft als Fachbeamter denn als Parteipolitiker, die ihn als Vertreter des Reichsministerpräsidenten und Reichsminister der Finanzen in das Kabinett Scheidemann eintreten ließ47. Charakteristischerweise war es auch ein politisch völlig irrelevanter Anlaß, der Schiffer die Begründung für seinen Rücktritt am 11. April 1919 gab48. Sein Nachfolger wurde Bernhard Dernburg, ebenfalls bislang als Parteipolitiker nicht hervorgetreten, dem Bankfach entstammend, 1906 Direktor der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt, von 1907 bis 1910 Staatssekretär des Reichskolonialamts, seit 1913 Mitglied des preußischen Herrenhauses, 1918 Mitbegründer der DDP49.

Bei den Koalitionsverhandlungen, die zur Bildung des neuen Kabinetts führten, wurde auch Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau der DDP angerechnet, obgleich er der Partei nicht angehörte. Der Berufsdiplomat, seit Mai 1912 Gesandter in Kopenhagen, wo er bei den Friedensbemühungen der Mittelmächte mit Rußland eine zentrale Rolle spielte, hatte Anfang Januar 1919 auf Drängen Scheidemanns und Eberts das Amt des Staatssekretärs des Auswärtigen übernommen, das er im Kabinett Scheidemann als Minister weiterführte. Seine wichtige und in einem gewissen Sinne tragische Rolle als Außenminister, als[XXXII] Unterhändler in Versailles, als Widerpart Erzbergers und Gegner der Unterzeichnung des Friedensvertrags geht aus den hier abgedruckten Dokumenten klar genug hervor, so daß sich ein weiteres Eingehen darauf erübrigt50.

Gewissermaßen am Rande der Kabinettsliste Scheidemanns findet sich als reiner Fachminister der Oberstleutnant Dr. Joseph Koeth, bislang Staatssekretär, jetzt Reichsminister für wirtschaftliche Demobilmachung. Seine Stellung im Kabinett war etwas kurios; laut Schreiben des Reichspräsidenten an den Präsidenten der Nationalversammlung vom 13.2.1919 trug Koeth lediglich „den Amtstitel eines Reichsministers des Demobilmachungsamts“ und war im Kabinett nicht stimmberechtigt51, was eine vollkommen theoretische Konstruktion war, da Koeth an allen Beratungen des Kabinetts aktiv teilnahm; überdies ist ein Abstimmungsergebnis in der Frage der neuen Amtsbezeichnungen während der Kabinettssitzung am 15. März nur dann verständlich, wenn angenommen wird, daß Koeth seine Stimme abgegeben hat52. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß diese Konstruktion ein Zugeständnis an diejenigen war, die im Verlauf der Koalitionsgespräche das äußerst wichtige und potentiell mächtige Demobilmachungsamt gern in den Händen einer Partei gesehen hätten53. Koeth hielt sich strikt an seinen Aufgabenbereich und trat mit der Auflösung seines Ministeriums am 30. April 1919 zurück54.

Das solchermaßen gebildete Kabinett Scheidemann war nach einem klaren Proporz zusammengesetzt: ihm gehörten sieben Minister der MSDP, drei des Zentrums, drei der DDP, der als vierter der parteilose Brockdorff-Rantzau zugerechnet werden konnte, an; es bestand also ein rechnerisches Gleichgewicht zwischen den sozialistischen und den bürgerlichen Kabinettsmitgliedern. Hinzu kamen drei Offiziere: Oberstleutnant Koeth bis zu seinem Ausscheiden Ende April 1919, der preußische Kriegsminister Oberst Walter Reinhardt, der Sitz, aber nicht Stimme im Kabinett hatte, sowie der Leiter des Reichsmarineamts, Vizeadmiral Maximilian Rogge, der formell weder Sitz noch Stimme im Reichsministerium besaß, aber ständig an den Sitzungen teilnahm und selbständig in die Debatten eingriff; nach der Auflösung des Reichsmarineamts am 27. März 1919 trat der Chef der neugeschaffenen Admiralität, Konteradmiral Adolf von Trotha, an die Stelle Rogges und erhielt auch formell den Sitz im Reichskabinett55.[XXXIII] Die personelle Kontinuität fällt ins Auge: sieben Kabinettsmitglieder waren bereits als Staatssekretäre oder Unterstaatssekretäre in der Regierung des Prinzen Max von Baden vertreten gewesen: Scheidemann, Schiffer, Bauer, Schmidt, Giesberts, David und Erzberger; im und unter dem Rat der Volksbeauftragten traten hinzu: Brockdorff-Rantzau, Preuß, Wissell, Noske, Landsberg und Koeth; die einzigen Regierungsneulinge waren also Bell und Gothein. Da die Frage der Kontinuität der Reichsregierung über die Revolution hinweg bereits hinreichend an anderer Stelle erörtert worden ist56, erübrigt es sich, an dieser Stelle darauf einzugehen; immerhin ist festzuhalten, daß dieses Kabinett und seine Mitglieder keineswegs aus revolutionären Abgründen emporgestiegen waren; sofern im Vergleich mit der neuen Ordnung überhaupt von einem ancien régime gesprochen werden konnte, waren die Mitglieder des Kabinetts Scheidemann durchweg mehr oder weniger Repräsentanten dessen bürgerlich-liberalen Teils, was durchaus auch auf die aus der Arbeiterklasse stammenden sozialdemokratischen Minister zutraf – „die Sozialdemokraten von heute sind die Nationalliberalen von 1871“, notierte Koch-Weser angesichts der ersten demokratischen Regierung Deutschlands mit einigem Recht57. Das zu bewerten ist hier nicht die Aufgabe; um aber die Arbeit des Kabinetts Scheidemann zu beurteilen, ist es wichtig, diese über die Revolution hinwegreichende Kontinuität mit allen ihren Folgen zu bedenken. Das Kabinett war hinsichtlich seiner einzelnen Mitglieder wie als ganzes eingeübt in seine regierungstechnischen und administrativen Funktionen und Aufgaben; in den Fragen der grundsätzlichen Normen, nach denen regiert werden sollte, wie etwa der bürgerlichen Parole von der Bewahrung von Ruhe und Ordnung im Innern, bestand prinzipielle Übereinstimmung, so sehr in Einzelfragen die Auffassungen auch auseinandergingen; Bürokratie und Militär waren selbstverständliche Machtinstrumente in den Händen der neuen Regierung; in der Nationalversammlung hatte das Kabinett eine so starke Mehrheit hinter sich wie nie wieder später eine andere Regierung in den Reichstagen der Weimarer Zeit.

Dies alles waren Faktoren, die der Stabilität und Handlungsfähigkeit des Kabinetts zugute kamen. Daß es sich dennoch in einer fast permanenten Krise befand, hatte andere Gründe. Der Waffenstillstand, die ganze verzweifelte außenpolitische Lage zwang die Regierung immer wieder zu schmerzhaften Entscheidungen, denen harte Auseinandersetzungen zwischen den zugeständniswilligen, auf die Erhaltung des Waffenstillstandes bedachten Ministern auf der einen und den in erster Linie von dem Gefühl der nationalen Ehre bestimmten, von jeder weiteren Forderung der Entente aufs neue zutiefst betroffenen Kabinettsmitgliedern auf der anderen Seite vorausgingen, Auseinandersetzungen, die nicht selten zu Rücktrittsdrohungen führten58 und schließlich wirklich[XXXIV] das Kabinett handlungsunfähig machten und dessen Rücktritt bewirkten59. Die Kluft in diesen Fragen trennte die Sozialdemokraten des Kabinetts ebenso untereinander wie die Zentrumsminister; lediglich die Demokraten bekannten sich regelmäßig und einheitlich zu einer harten Linie in der Waffenstillstands- und Friedenspolitik, freilich auch nicht ohne Widerstand in der eigenen Partei.

Ein anderes Feld, das von vorneherein den Keim des Konflikts in sich trug, war das der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Hier waren die Fronten komplizierter; die Gemeinwirtschaftskonzeption des Reichswirtschaftsministeriums stand ebenso gegen die liberalen marktwirtschaftlichen Vorstellungen der demokratischen Kabinettsmitglieder wie gegen die am Erfurter Programm orientierten Prinzipien der Sozialdemokraten, vor allem Bauers und Schmidts, und auch hier kam es zu häufigen Zerreißproben, die von Ressort- und Zuständigkeitsstreitereien im Bereich der Wirtschaftspolitik verschärft wurden.

Auf die Außen- wie auf die Wirtschaftspolitik wird weiter unten noch einzugehen sein; im Hinblick auf die inneren Probleme des Kabinetts sei hier noch auf die persönlichen Animositäten hingewiesen, die die Zusammenarbeit in der Regierung erheblich erschwerten. Da waren vor allen Dingen die Streitigkeiten zwischen dem Reichsaußenminister und Erzberger. Zahlreiche Zeugen stimmen darin überein, daß diese gegenseitige Abneigung zutiefst in den gegensätzlichen Persönlichkeiten beider Kontrahenten begründet lag; hinzu kam, daß beider Zuständigkeit auf außenpolitischem Gebiet lag und jeder vom anderen annahm, daß dieser für das Geschäft des Auswärtigen ungeeignet sei60. Das führte dazu, daß Erzberger dem Außenminister die Arbeit erschwerte, wo er konnte61, versuchte, eigene Informanten in die Friedensdelegation einzuschleusen, die ihm hinter Brockdorff-Rantzaus Rücken berichten sollten62 und in der Öffentlichkeit abfällige Bemerkungen über Brockdorff-Rantzaus Amtsführung machte63. Brockdorff-Rantzau litt darunter, konnte sich aber gegen seinen Widersacher schwer zur Wehr setzen; er beklagte sich häufig bei Ebert, Scheidemann oder Dernburg64, erhielt auch von allen Seiten Recht, aber das half ihm wenig; er reagierte, indem er Erzberger bei Begegnungen den Rücken kehrte65 und sich bemühte, während der Kabinettssitzungen möglichst weit von Erzberger entfernt zu sitzen66, was Erzberger denkbar wenig anfocht. Daß ein solches Verhältnis gerade die kabinettsinterne Arbeit in den Waffenstillstands-[XXXV] und Friedensfragen höchst überflüssig belastete, liegt auf der Hand, zumal auch der Apparat des Auswärtigen Amts und der Friedenskommission auf der einen und der der Waffenstillstandskommission auf der anderen Seite an den Querelen der Chefs lebhaften Anteil nahm67. Auch andere amtliche Gegensätzlichkeiten wandten sich im Kabinett ins Persönliche; Wissell hegte eine heftige und schwungvoll erwiderte Antipathie gegen Robert Schmidt68, und Gothein benutzte jeden sich bietenden Anlaß, um Wissell in die Parade zu fahren. So waren dienstliche und persönliche, sachliche und parteipolitische Streitmotive (die letzteren noch am wenigsten) miteinander verquickt, und es bedurfte in der Tat oft genug der beruhigenden und ausgleichenden Tätigkeit Scheidemanns, um das Kabinett nicht vorzeitig auseinanderplatzen zu lassen. Aus den mit strenger Zurückhaltung niedergelegten Protokollen geht die gespannte, ja gereizte Atmosphäre nicht hervor, in der das Kabinett arbeitete, ebenso wenig aus dem in herkömmlicher Trockenheit abgefaßten interministeriellen Schriftwechsel; man wird sich an die Aufzeichnungen Brockdorff-Rantzaus69, dessen Korrespondenz mit seinem Vetter Langwerth von Simmern70 oder an das – offenbar private – Schreiben Wissells an Scheidemann vom 7. Mai 191971 halten müssen, um sich die innere Zerrissenheit dieses Kabinetts deutlich zu machen.

Was die verfassungsmäßige Lage des Kabinetts Scheidemann betraf, so unterschied sie sich in einigen Punkten von der seiner Vorgänger wie der seiner Nachfolger; der hervorstechende Zug ist der der Improvisation, des Vorläufigen. Das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, das zunächst den staatsrechtlichen Rahmen lieferte, erwies sich als eine vorzügliche Verfassung im Sinne Talleyrands: es war kurz und dunkel gehalten. Das Kabinett als Ganzes war darin folgendermaßen erwähnt: laut § 2 Abs. 1 Satz 1 bedurfte die Einbringung von Vorlagen der Reichsregierung an die Nationalversammlung der Zustimmung des Staatenausschusses; kam eine Übereinstimmung zwischen Regierung und Staatenausschuß nicht zustande, so konnte nach § 2 Abs. 4 jeder Teil seinen Entwurf der Nationalversammlung vorlegen. Laut § 3 hatten die Mitglieder der Reichsregierung das Recht, an den Verhandlungen der Nationalversammlung teilzunehmen und jederzeit das Wort zu ergreifen; laut § 8 berief der Reichspräsident „für die Führung der Reichsregierung ein Reichsministerium, dem sämtliche Reichsbehörden und die Oberste Heeresleitung unterstellt“ waren; im übrigen bedurften die Reichsminister „zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Nationalversammlung“. § 9 endlich legte fest, daß alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung durch einen Reichsminister bedurften; die Reichsminister waren „für die Führung ihrer Geschäfte der Nationalversammlung verantwortlich“72. Die Formulierungen waren ungenau[XXXVI] und z. T. wenig glücklich; was hatte etwa zu folgen, wenn ein Minister das Vertrauen der Nationalversammlung nicht besaß, und welche Auswirkung hatte das auf das Gesamtministerium? Daß hier erhebliche Lücken existierten, wurde öfters deutlich, so zum Beispiel, wenn Noske sich in der Kabinettssitzung vom 19. März allen Ernstes erkundigte, ob eine Beschwerdeinstanz über Reichsminister bestehe73. Ein deutlicher Unterschied zwischen der verfassungsmäßigen Konstruktion dieses Reichsministeriums im Vergleich zu der vorhergehenden wie der folgenden Reichsverfassung tritt klar hervor: es handelte sich um ein Kollegialkabinett reinsten Wassers; der Ministerpräsident war nicht einmal erwähnt, ihm fehlte jede überragende Stellung, er war nicht viel mehr als ein Diskussionsleiter.

Daß diese Verfassung empfindliche Lücken aufwies, war von vorneherein klar; es fehlte vor allem die Ordnung des Übergangs zwischen alt und neu. In dem ebenfalls äußerst kurz gehaltenen Übergangsgesetz vom 4. März 191974 wurde das Fehlende nachgeholt und so die vorläufige Verfassung ergänzt; in fünf Paragraphen wurde erklärt, daß alle alten Gesetze, also auch die alte Reichsverfassung, in Kraft blieben, soweit nicht das Übergangsgesetz oder das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt dem entgegenstünden; auch die gesetzgeberischen Akte des Rats der Volksbeauftragten wurden bestätigt (§ 1). An die Stelle des Reichstags in der alten Verfassung trat die Nationalversammlung, an die des Bundesrats der Staatenausschuß, an die des Kaisers der Reichspräsident, an die des Reichskanzlers das Reichsministerium (§§ 2–5). Diese einfachen Bestimmungen enthielten freilich zwei wesentliche Unterschiede zur alten Verfassung: der Reichspräsident war, anders als der Kaiser, von Preußen völlig losgelöst, und an die Stelle des einen Reichsministers der bismarckischen Verfassung, des Reichskanzlers, trat eine kollegiale Behörde, eben das Reichsministerium, innerhalb dessen die Befugnisse des früheren Reichskanzlers von jedem Reichsminister für seinen Geschäftsbereich selbständig ausgeübt werden sollten, soweit das Reichsministerium nichts anderes bestimmte, eine Bestimmung, die den Ressortstreitigkeiten und sonstigen zentrifugalen Tendenzen im Kabinett Scheidemann entgegenkam.

Erwähnt sei weiterhin der Erlaß des Reichspräsidenten betreffend die Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden vom 21. März 191975. Der Erlaß regelte die innere Gliederung des Reichsministeriums; abgesehen davon, daß er den bisherigen Unklarheiten in der Verfassungsfrage eine weitere hinzufügte – nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt führte der Reichspräsident „die Geschäfte des Reichs“, nach Abs. 2 des neuen Erlasses kam eben diese Aufgabe dem Reichsministerium zu –, ist hervorzuheben, daß hier zum ersten Mal „der Präsident des Reichsministeriums“, übrigens unter völliger Gleichstellung mit den anderen Ministern, genannt wurde; der Erlaß trägt auch die Gegenzeichnung von Scheidemann. Bei allen Fragen, die die provisorische Verfassungslage offenließ, ist jedenfalls festzuhalten,[XXXVII] daß das Kabinett Scheidemann, ebenso wie das Kabinett Bauer bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung, als reines Kollegialkabinett mit erheblicher Autonomie der einzelnen Minister und einer auffallenden Machtlosigkeit des Reichsministerpräsidenten konzipiert war.

Als direktes Hilfsorgan, sowohl für das Kabinett als Ganzes wie auch für den Reichsministerpräsidenten, fungierte die Reichskanzlei. Hinsichtlich ihrer Aufgaben im allgemeinen kann auf das Vorwort, bezüglich ihrer Probleme zu Beginn der Ära Scheidemann auf Dok. Nr. 1 verwiesen werden; ergänzend sei hinzugefügt, daß die oben gekennzeichnete Konstruktion der Reichsregierung in der Übergangszeit die Koordinierungsfunktion der Reichskanzlei nicht unerheblich beschneiden mußte, da das Kabinett als Ganzes eine relativ schwache Stellung gegenüber den Einzelressorts einnahm und von einer echten Führung durch den Reichsministerpräsidenten, die die Voraussetzung für die Herausbildung einer starken Regierungszentrale gewesen wäre, nicht die Rede sein konnte. In gewisser Weise bestand dieses Problem über die ganze Weimarer Zeit hinweg; im Fall des Kabinetts Scheidemann wird es nur besonders deutlich. Hier dürfte einer der Gründe für die verhältnismäßig schlechte Aktenlage in dem Bestand der Akten der Reichskanzlei für die hier besprochene Zeit liegen, zusammen mit den ungünstigen Verhältnissen, die das ständige Wechseln der Reichsregierung zwischen Weimar und Berlin mit sich brachten.

 

Der Apparat der Reichskanzlei war in dem hier in Frage stehenden Zeitraum äußerst klein gehalten, wie auch aus Dok. Nr. 1 hervorgeht. Trotz der hohen politischen Bedeutung der Reichskanzlei war sie nur zu einem geringen Teil mit eigentlichen politischen, d. h. nicht aus der Ministerialbürokratie stammenden Beamten besetzt. Hier ist vor allen Dingen der Amtschef, Unterstaatssekretär Curt Baake, zu nennen, ein mehrheitssozialistischer Journalist ursprünglich – er war Herausgeber einer Parlamentskorrespondenz –, der allerdings bereits am 3. März 1919 in das Büro des Reichspräsidenten überwechselte76. Baake tritt in den Akten der Reichskanzlei kaum in Erscheinung, ebensowenig wie sein Sekretär Walter Oehme, der, seinen Erinnerungen zufolge aus Empörung über die konterrevolutionäre Politik des Kabinetts Scheidemann, bald darauf aus dem Dienst der Reichskanzlei ausschied77. Der sozialdemokratische Journalist Adolf Köster, der im Dezember 1918 als Sekretär und persönlicher Mitarbeiter Baakes in die Reichskanzlei eingetreten war und hauptsächlich eine Dokumentation zur Vorgeschichte des Waffenstillstandes bearbeitete, schied am 7. Mai 1919 aus der Reichskanzlei aus und wurde Reichs- und Staatskommissar in Schleswig78. Die einzigen höheren Beamten, die nicht der Beamtenhierarchie entstammten, aber weiterhin in der Reichskanzlei blieben, waren der Reichspressechef Ulrich Rauscher, ein juristisch vorgebildeter, der Mehrheitssozialdemokratie[XXXVIII] zugehöriger Journalist, der ursprünglich als Sekretär Scheidemanns in die Reichskanzlei eingetreten war, und dessen Stellvertreter Robert Breuer79. An die Stelle Baakes als Unterstaatssekretär der Reichskanzlei trat am 3. März 1919 der bisherige Präsident des Reichsverwertungsamts, Geheimer Oberregierungsrat Heinrich Albert. Den Erinnerungen eines Mitarbeiters zufolge sollte der neue Chef der Reichskanzlei „auf Wunsch des neuen Kabinetts nicht wieder ein Politiker oder Journalist, sondern ein erfahrener Verwaltungsbeamter sein. Dies – und mehr als das – war Albert ohne Zweifel“80. Bei einer Auseinandersetzung im Kabinett über die beste Verwertung von Kriegsrohstoffen sei Albert Scheidemann so angenehm aufgefallen, daß er ihm darauf das Staatssekretariat angeboten habe81. Bis zu seinem Übertritt in das Reichskolonialministerium am 28. Februar 1919 amtierte noch Ministerialdirektor Meyer-Gerhard in der Reichskanzlei, der sich vor allem um die innere Organisation des Reichsministeriums bemühte; die Direktorenstelle in der Reichskanzlei wurde nach seinem Ausscheiden nicht wieder besetzt82. Des weiteren verfügte die Reichskanzlei lediglich über drei Referenten: den Geheimen Regierungsrat Adolf Schlettwein, aus der Kolonialverwaltung kommend, den Regierungsrat Hans-Jürgen von Bornstedt, übrigens Mitglied des Hauptvorstandes der DDP, sowie den Regierungsrat, seit Mitte April 1919 Geheimen Regierungsrat Dr. Arnold Brecht83. Hervorzuheben ist hier vor allem Brecht, ein in mancherlei Hinsicht ungewöhnlicher, demokratisch gesonnener Beamter, der in seiner Eigenschaft als Protokollführer, aber auch, da ihm die Bearbeitung der Kabinettssachen oblag, in den Dokumenten besonders stark hervortritt84.

Fußnoten

16

Das Ergebnis der Wahlen zur Nationalversammlung in: Vierteljahreshefte für Statistik des Deutschen Reiches, 28. Jg. 1919, Erstes Ergänzungsheft, S. 18–20; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 40. Jg. 1919, hrsg. vom Statistischen Reichsamt, Berlin 1919, S. 236–239; Ursachen und Folgen, Bd. III, Dok. Nr. 649, S. 245.

17

Die endgültige Sitzverteilung in der Nationalversammlung wurde erst am folgenden Tag bekannt, s. Vorwärts, Nr. 43, 24.1.1919.

18

Vorwärts Nr. 40/41, 23.1.1919.

19

Siehe: Regierung der Volksbeauftragten 1918/19, eingeleitet von Erich Matthias, bearbeitet von Susanne Miller und Heinrich Potthoff = Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 1. Reihe, hrsg. von Werner Conze und Erich Matthias, Bd. 6, Düsseldorf 1970.

20

RGBl. 1919, S. 169 .

21

Protokoll der Sitzung des Hauptvorstandes der DDP am 4.2.1919 in Erfurt, in: R 45 III /15 , Bl. 40-59.

22

Protokolle der Fraktion der MSPD in der Nationalversammlung, Internationales Institut für Sozialgeschichte Amsterdam; die Einsicht in die Protokolle gewährte dem Bearb. Herr Prof. Matthias, Mannheim, unter dessen Leitung eine Edition der Protokolle vorbereitet wird.

23

Aufzeichnung Erzbergers über die Sitzung der Zentrumsfraktion am 5.2.1919, 16 Uhr, in: Nachl. Erzberger , Nr. 14.

24

Siehe Anm. 22.

25

Siehe Anm. 22; Vorwärts, Nr. 67, 6.2.1919.

26

Vorwärts, Nr. 69, 7.2.1919.

27

Haußmann, Conrad: Schlaglichter. Reichstagsbriefe und Aufzeichnungen, hrsg. v. Ulrich Zeller, Frankfurt/M. 1924, S. 276.

28

Vorwärts, Nr. 71, 8.2.1919.

29

Scheidemann, Philipp: Memoiren eines Sozialdemokraten, Bd. II, Dresden 1928, S. 360.

30

NatVers Bd. 326, S. 65 .

31

NatVers Bd. 326, S. 43 ; vgl. Schultheß 1919, Bd. I, S. 44 f.

32

Eine Biographie Scheidemanns liegt bis heute nicht vor. Über sein Leben siehe seine beiden autobiographischen Darstellungen: Der Zusammenbruch, Berlin 1921, und: Memoiren eines Sozialdemokraten, 2 Bde., Dresden 1928. Ein Restnachlaß befindet sich in Privathand und ist zur Zeit nicht zugänglich.

33

Scheidemann, Philipp: Memoiren eines Sozialdemokraten, Bd. II, S. 352–355.

34

Dok. Nr. 70.

35

Grzesinski, Albert: Im Kampf um die deutsche Republik, maschinenschr. Manuskript, S. 34 f., in: Bundesarchiv, Kl. Erw. Nr. 144; zur Charakteristik Scheidemann s. auch: Keil, Wilhelm: Erlebnisse eines Sozialdemokraten, Bd. II, Stuttgart 1948, S. 171; Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884–1927, Stuttgart 1966, S. 165 ff.

36

Eine biographische Darstellung Landsbergs in: Hamburger, Ernest: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands. Regierungsmitglieder, Beamte und Parlamentarier in der monarchischen Zeit 1848–1918, Tübingen 1968, S. 509–515; sein Nachlaß, der allerdings kaum persönliche Papiere oder solche aus seiner Amtszeit als Reichsjustizminister enthält, befindet sich z. T. im Internationalen Institut für Sozialgeschichte, Amsterdam, zu einem kleinen Teil im Bundesarchiv, Kl. Erw. Nr. 328, 1–6.

37

Dok. Nr. 45.

38

Zur Biographie Noskes siehe vor allem seine beiden Erinnerungsbücher: Von Kiel bis Kapp. Zur Geschichte der deutschen Revolution, Berlin 1920, und: Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang einer Demokratie, Offenbach/Zürich 1947. Ein geschlossener Nachlaß existiert nicht; die Nachlaßreste im Bundesarchiv, Deutschen Zentralarchiv Potsdam und Archiv der sozialen Demokratie, Bonn-Bad Godesberg bestehen fast ausschließlich aus Zeitungsausschnitten, amtlichen Drucksachen usw. und sind biographisch unergiebig.

39

Zur Biographie Wissells s.: Bach, Otto: Rudolf Wissell. Ein Leben für soziale Gerechtigkeit, Berlin 1959; eine einfühlende Charakteristik Wissells gibt Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 273 f. Eine hauptsächlich wegen der abgedruckten Quellentexte interessante Arbeit Wissells über seine Amtszeit als Reichswirtschaftsminister: Wissell, Rudolf: Praktische Wirtschaftspolitik. Unterlagen zur Beurteilung einer fünfmonatigen Wirtschaftsführung, Berlin 1919. Der umfangreiche Nachlaß Wissell  befindet sich im Friedrich-Meinecke-Institut in Berlin, ein kleiner Teilnachlaß, in dem sich auch eine Kopie seiner Erinnerungen findet, im Bundesarchiv. Die Erinnerungen sind allerdings für den Zeitraum seiner Amtsführung im Kabinett Scheidemann wenig ergiebig.

40

Eine Biographie Bauers existiert ebensowenig wie Memoiren oder ein Nachlaß.

41

Auch über Schmidt ist kaum biographisches Material zu ermitteln; ein Nachlaß ist nicht vorhanden.

42

Zu Davids Biographie siehe vor allem die Einleitung zu: Das Kriegstagebuch des Reichstagsabgeordneten Eduard David 1914 bis 1918, bearb. von Erich Matthias und Susanne Miller = Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Serie 1, Bd. IV, Düsseldorf 1966; ferner auch: Gerd Schwieger, Zwischen Obstruktion und Kooperation, Eduard David und der demokratische Sozialismus, Diss. phil. Kiel 1970. Der Hauptnachlaß Davids ist im 2. Weltkrieg verlorengegangen, lediglich seine Tagebücher bis Anfang März 1919 finden sich im Bundesarchiv.

43

Zur Biographie Erzbergers s.: Epstein, Klaus: Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, Berlin/Frankfurt/M. 1962; wichtig auch seine Memoiren: Erlebnisse im Weltkrieg, Stuttgart/Berlin 1920. Der Nachlaß Erzberger , soweit er noch erhalten ist, befindet sich im Bundesarchiv, ist aber erst ab 1975 benutzbar.

44

Nennenswerte Biographien von Bell und Giesberts gibt es nicht; der Nachlaß Giesberts  befindet sich im DZA Potsdam, der Nachlaß Bell ist teilweise in Privathand, zum Teil im erzbischöflichen Vikariat Paderborn.

45

Zur Biographie siehe vor allem: Gillessen, Günther: Hugo Preuß. Studien zur Ideen- und Verfassungsgeschichte der Weimarer Republik, Diss. phil. Freiburg 1955. Der Nachlaß Preuß  befindet sich im DZA Potsdam.

46

Zur Biographie Gotheins finden sich in seinem im Bundesarchiv aufbewahrten Nachlaß mehrere Memoirenmanuskripte; für seine Tätigkeit als Kabinettsmitglied interessiert vor allem „Aus meiner politischen Arbeit“, Nachl. Gothein  Nr. 12, worin vor allem seine Gegnerschaft zu Wissell hervorgehoben wird.

47

Siehe: Schiffer, Eugen: Ein Leben für den Liberalismus, Berlin 1951; der Nachlaß Schiffer  befindet sich im Bundesarchiv, darunter auch das Manuskript einer erweiterten Version seiner Memoiren.

48

Siehe Dok. Nr. 40, P. 8.

49

Ein Restnachlaß Dernburg, der aber über die Zeit als Finanzminister nichts enthält, findet sich im Bundesarchiv, ein weiterer Nachlaßteil in Privathand; biographisches Material in: Neue Deutsche Biographie, Bd. III, S. 607 f.; Hamburger, Ernest: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands, Tübingen 1968, S. 81 f.

50

Siehe: Brockdorff-Rantzau, Ulrich Graf: Dokumente und Gedanken um Versailles, 3. erw. Aufl., Berlin 1925; eine wenig brauchbare Lebensbeschreibung gibt: Stern-Rubarth, Edgar: Graf Brockdorff-Rantzau. Wanderer zwischen zwei Welten, Berlin 1929. Eine ungedruckte Biographie aus der Feder von Erich Brandenburg findet sich in dem sehr ergiebigen Nachlaß Brockdorff-Rantzau  im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts.

51

NatVers Bd. 326, S. 43 .

52

Dok. Nr. 14a, P. 5; Nr. 14b, P. 5; anwesend waren bei der Abstimmung laut Anwesenheitsverzeichnis zwölf Reichsminister einschließlich Koeths, hinzu kam der PrKriegsM Reinhardt, der ebenfalls nicht stimmberechtigt dem Kabinett angehörte. Die Stimme abgegeben haben zwölf Personen, und es darf angenommen werden, daß Reinhardt nicht darunter war, zumal sein Amtsbereich von dem Gegenstand der Abstimmung nicht berührt war.

53

Dafür spricht u. a. ein Schreiben Trendelenburgs an Moellendorff vom 8.2.1919, in dem von Widerständen aus dem RWiAmt gegen die Übernahme Koeths in die neue Reichsregierung die Rede ist; in: Nachl. Moellendorff , Nr. 82 alt.

54

Über Koeth liegen nennenswerte biographische Materialien ebensowenig vor wie ein Nachlaß.

55

Siehe Dok. Nr. 22, P. 2.

56

Hauptsächlich bei Elben, Wolfgang: Das Problem der Kontinuität in der deutschen Revolution. Die Politik der Staatssekretäre und der militärischen Führung vom November 1918 bis Februar 1919 = Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 31, Düsseldorf 1965, passim.

57

Aufzeichnung vom 21.2.1919, in: Nachl. Koch-Weser , Nr. 16.

58

Siehe Dok. Nr. 2; Dok. Nr. 70, Anm. 3.

59

Siehe Dok. Nr. 117; 118.

60

Zum Verhältnis Erzberger–Brockdorff-Rantzau s.: Bernstorff, Graf Johann Heinrich: Erinnerungen und Briefe, Zürich 1936, S. 183 ff. ; Stern-Rubarth, Edgar: Graf Brockdorff-Rantzau, Wanderer zwischen zwei Welten, Berlin 1929, S. 89 ff. ; Epstein, Klaus: Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, Berlin/Frankfurt/M. 1962, S. 342 f.

61

Siehe z. B. Dok. Nr. 55.

62

Siehe Dok. Nr. 79, vor allem Anm. 2.

63

Der Brockdorff-Rantzau-Biographie von Erich Brandenburg, Kapitel VIII, S. 36, zufolge soll Erzberger einmal in einem Weimarer Restaurant über den RAM erklärt haben: „Der Mann muß so schnell wie möglich entfernt werden; seine Politik ist staatsgefährlich.“ In: PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau .

64

Siehe Dok. Nr. 55, Anm. 2; Dok. Nr. 79.

65

MinDir. Simons: Aufzeichnungen zu den Friedensverhandlungen von Versailles 1919, S. 1, in: PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau , Az. 20.

66

Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 285.

67

Siehe z. B. Dok. Nr. 72, Anm. 6.

68

Hierzu s. seine maschinenschr. Memoiren, S. 167 f., in: Bundesarchiv, Nachl. Wissell , Nr. 8.

69

Dok. Nr. 79; 117; 118.

70

U. a. Dok. Nr. 58, Anm. 8; 59, Anm. 2; 78, Anm. 5; 94, Anm. 6.

71

Dok. Nr. 62.

72

RGBl. 1919, S. 169  ff.

73

Dok. Nr. 17, P. 3.

74

RGBl. 1919, S. 285 .

75

RGBl. 1919, S. 327 .

76

Selbstzeugnisse Baakes existieren nicht; zu seiner Person und Amtsführung in der Reichskanzlei s.: Oehme, Walter: Damals in der Reichskanzlei, Berlin 1958, S. 25 ff. ; ders.: Die Weimarer Nationalversammlung 1919, Berlin 1962, passim; die z. T. fragwürdigen Erinnerungen Oehmes bedürfen der Ergänzung durch: Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 200, 206 f., 208, 221, 224, 269.

77

Siehe Anm. 76.

78

Siehe Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 277 f.

79

Über die Person Rauschers existieren wenige Hinweise, so in: Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 206, 268, 302; über Breuer s.: Scholz, Arnold (Hrsg.): Robert Breuer, Ein Meister der Feder, Berlin 1954.

80

Brecht, Arnold: Aus nächster Nähe, Stuttgart 1966, S. 269.

81

Ebd., S. 272; abgesehen von den Memoiren Brechts, die ein vorzügliches Bild von Albert entwerfen, s.: Albert, Heinrich F.: Aufzeichnungen, Selbstverlag o. O. 1948.

82

Siehe Dok. Nr. 1, vor allem Anm. 8; Dok. Nr. 17, Anm. 10.

83

Aus einem Geschäftsverteilungsplan der Reichskanzlei vom 4. April 1919 gehen folgende Arbeitsgebiete der drei Referenten hervor:

Schlettwein: Deutsche Bundesstaaten außer Preußen, dazu die Geschäftsbereiche des RIMin., des RFMin., des REMin., des RKolonialMin. und des RArbMin.

v. Bornstedt: Preußen, RWeMin. einschließlich des PrKriegsMin. und des Reichsmarineamts sowie das RPMin.

Brecht: sämtliche Kabinettssachen, dazu die in den Geschäftsbereich des RWiMin., des RJMin., des RSchMin. und des RMinWiDem. fallenden Angelegenheiten. Die Sachen, die in den Geschäftsbereich des AA fielen, wurden von Brecht und v. Bornstedt „gemeinsam nach Vereinbarung“ bearbeitet (R 43 I /1963 , Bl. 39).

84

Siehe den ersten Band seiner Memoiren: Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884–1927, Stuttgart 1966; auf S. 267 ff. auch die wohl besten Schilderungen der Umstände in der Reichskanzlei nach dem Novemberumsturz.

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