2.16.6 (sch1p): 6. [Steuervorschläge]

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6. [Steuervorschläge]

Reichsminister Schiffer trägt die im Reichsfinanzministerium ausgearbeiteten Steuervorschläge vor und erläutert die anliegende Aufstellung. Eine längere Aussprache fand über die Kapitalsertragssteuer statt. Reichsminister Erzberger und Landsberg empfahlen, ähnlich dem englischen Vorbilde bei kleineren Vermögen die Steuer auf Antrag zu erstatten, ersterer schlug vor, dafür die Steuer im übrigen auf 20% heraufzusetzen. Reichsminister Schiffer und Ministerialdirektor Moesle erwiderten, daß dies gründlich erwogen sei; man habe davon aber aus verschiedenen Gründen Abstand genommen, namentlich wegen der zu erwartenden starken Steuerschiebungen, falschen Erklärungen usw., sowie wegen der praktisch nicht zu bewältigenden Zahl von Erstattungsanträgen. Auch sei eine befriedigende Grenze nicht zu ziehen; namentlich bei 20%iger Abgabe könne eine Rente von 2000 M keine passende Grenze abgeben. Es wurde schließlich einstimmig beschlossen, den Entwurf durch Aufnahme eines „Härteparagraphen“[50] zu mildern, der die Erstattung der Steuer in besonders unbilligen Fällen vorsieht.

Reichsminister Schiffer erklärte es für wünschenswert, daß die Steuervorschläge nach der Durchberatung im Staatenausschusse der Nationalversammlung möglichst einheitlich zugingen. Leider könnten dem Staatenausschuß einige der wichtigsten direkten Steuern noch nicht gleichzeitig zugehen, weil die Entwürfe trotz angespanntester Arbeit noch nicht hätten fertiggestellt werden können, namentlich die Vermögensabgabe. Einer Anregung, die indirekten Steuern unter wenigen Nummern zu vereinigen, um auch äußerlich die Bedeutung der direkten Steuern zu betonen, soll entsprochen werden.

Die Zündwarensteuer und die Zuckersteuer sollen erst mit der Erbschaftssteuer eingebracht werden.

Im übrigen wurde der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, die fertigen Entwürfe dem Staatenausschuß alsbald vorzulegen.

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