2.17.5 (sch1p): V. Amtsbezeichnungen.

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V. Amtsbezeichnungen19.

Albert: Insofern eilig, weil im Staatenausschuß schon die Besprechungen vorliegen in einer hier noch nicht beschlossenen Form. Hauptfrage: ob „Amt“ oder „Ministerium“.

Schiffer: Für Amt. Erstens ist es deutsch, zweitens praktisch zur Unterscheidung von Preußen. Klassifizierung gegenüber Patentamt usw. unwichtig.

Graf Brockdorff-Rantzau: Derselben Ansicht. Übrigens noch unklar, ob ich auch preußischer Minister des Auswärtigen bin.

Noske: Staatssekretär des Marineamts ist weggefallen. Dafür wollen wir „Chef der Admiralität“ einführen, etwas höher stehend als ein Unterstaatssekretär.

[56] Bauer: „Arbeitsamt“ nicht glücklich, weil es viel Arbeitsämter gibt.

Schiffer: „Reichsarbeitsminister“ und „Reichsarbeitsamt“.

Landsberg: Dem Minister entspricht begriffsweise das Ministerium.

Ministerpräsident: Wir müssen abstimmen.

„Ministerium“ wird mit 8 gegen 4 Stimmen vorgezogen.

Albert: Einverständnis darüber, daß „Reichsfinanzministerium“ und anderseits „Reichsschatzministerium“.

Allgemeine Zustimmung, teils mit dem Bemerken, daß es nicht schön sei.

Die Ministerien sollen sich möglichst in einem Wort nennen; der Minister kann sich persönlich als „Minister der (Finanzen, Justiz)“ bezeichnen.

Bezeichnung „Chef der Admiralität“ angenommen.

Fußnoten

19

Siehe Dok. Nr. 17, P. 7.

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