2.57.1 (sch1p): 1. [Verhältnisse in Lettland]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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RTF

1. [Verhältnisse in Lettland]

Reichsminister Erzberger verliest eine Note der Entente über die Verhältnisse in Lettland1. Das Kabinett beschließt: Die Note soll beantwortet werden.[226] Das darin gestellte Ansinnen, von deutscher Seite aus die frühere Lage Lettland wieder herzustellen, soll abgelehnt werden. Gegen die Behauptung, daß der Umsturz mit deutscher Hilfe geschehen sei, soll protestiert werden. Die Waffenstillstandskommission soll sich über den Text der von ihr zu erlassenden Antwortnote mit dem AA vereinigen2.

Fußnoten

1

Am 16.4.1919 hatte in der provisorischen lettischen Hauptstadt Libau ein Staatsstreich stattgefunden; die vorläufige lettische Reg. unter MinPräs. Ulmanis wurde durch Teile der Baltischen Landeswehr gestürzt, einer lettischem Oberkommando unterstehenden Truppe, die aber hauptsächlich aus Deutschbalten und Reichsdeutschen bestand. MinPräs. Ulmanis flüchtete zu der engl. Kommission (Schultheß 1919, II, S. 325 ff. ; vgl. v. d. Goltz, Rüdiger Graf: Meine Sendung in Finnland und im Baltikum, Leipzig 1920, S. 179 ff. ). Die Entente-Note wurde am 24.4.1919 in Spa von dem Vorsitzenden der brit. Waffenstillstandskommission, Gen. Haking, überreicht, und lautete: „I am directed by His Majesty’s Government to inform you, that they demand the immediate restauration of the situation in Libau prior to the coup d’état carried out recently by the German troops against the Lettish government. That is to say that the Lettish government is to be fully reestablished and permitted in every way to carry out its duties as the governing power of the state, including absolute freedom of enlistment of Lettish troops.“ (PA, Wk 20d Nr. 1 a, Bd. 29)

2

Die dt. Antwortnote vom 26.4.1919 lautete: „Die dt. Reg. erklärt auf die Note der engl. Reg. über die Vorgänge in Libau, daß die dt. Reg. sich in die innerpolitischen Verhältnisse von Lettland nicht einmischt, aber auch ein Recht einer anderen Reg. auf Einmischung in die inneren Verhältnisse in diesem dt. Grenzland nicht anerkennen kann. Gegenüber den Behauptungen der engl. Note stellt jedoch die dt. Reg. fest, daß dt. Truppen und Behörden keinen Staatsstreich gegen die lettische Reg. ausgeführt haben und an einem solchen sich auch nicht beteiligten. Der in Libau vollzogene Regierungswechsel ist nach den bisherigen Ergebnissen der alsbald eingeleiteten Untersuchung das Werk der einheimischen Bevölkerung.“ (PA, Wk 20d Nr. 1 a, Bd. 29).

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