2.95.8 (sch1p): 8. [Forderungen der Telegrafenarbeiter]

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8. [Forderungen der Telegrafenarbeiter]

 

Reichsfinanzminister Dr. Dernburg protestiert dagegen, daß die Reichspostverwaltung die Forderungen der Telegrafenarbeiter auf Nachzahlung von Bezügen ohne vorherige Zustimmung der Reichsfinanzverwaltung bewilligt habe. Unterstaatssekretär Teucke berichtet über die Verhandlungen der Reichspostverwaltung mit den Arbeitern und führt aus: Die sofortige Bewilligung der Forderungen sei zur Vermeidung eines Streikes notwendig gewesen.[389] Reichsarbeitsminister Bauer bedauert, daß den Arbeitern mehr bewilligt worden sei, als das Schiedsgericht zugesprochen habe9.

Das Kabinett schließt sich dem Standpunkt der Reichsminister Dr. Dernburg und Bauer einmütig an, beschließt jedoch, die Angelegenheit im vorliegenden Falle als erledigt anzusehen. Indessen müsse die Vertretung der Ausgabe vor den gesetzlichen Körperschaften dem Reichspostministerium allein überlassen werden.

Fußnoten

9

Der Beschluß des RKab. vom 26.5.1919 (s. Dok. Nr. 86, P. 12) war zu spät gefaßt worden; am 27.5.1919 teilte der UStS im RPMin., Köhler, dem RFMin. telegrafisch mit, die Zustimmung des RPM zu den Forderungen der Telegrafenarbeiter sei bereits gegeben worden, als der Kabinettsbeschluß bekannt wurde (R 43 I /2048 , Bl. 76). In einem ergänzenden Schreiben vom 29.5.1919 an den RMinPräs. erklärte der RPM, die Forderung der Telegrafenarbeiter nach Nachbewilligung der ihnen angebotenen höheren Bezüge vom 1.1.1919 ab habe bei allen Verhandlungen eine untergeordnete Rolle gespielt, so daß das RPMin. dieses Zugeständnis glaubte machen zu können, da die finanziellen Mehraufwendungen im Verhältnis zu den übrigen Forderungen der Telegrafenarbeiter gering seien – 2,3 Mio M – und damit ein Streik vermieden werden konnte, der dem Reich erheblich höhere Kosten gebracht hätte (R 43 I /2048 , Bl. 98 f.).

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