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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

[70][Anlage:]

Die Beziehungen zwischen Dr. Zeigner und der Reichswehr begannen damit, daß Dr. Zeigner in seiner Programmrede am 11. April 236 behauptete, die Reichswehr habe sich „zu einer Bedrohung der Republik“ entwickelt. Dementsprechend stellte er von Anfang an sein praktisches Verhalten gegen sie ein; die sächsische Polizei richtete einen Beobachtungsdienst gegen die Reichswehr ein, die sozialistische Presse griff sie bei jeder Gelegenheit an, das Zusammenarbeiten der militärischen mit den zivilen Stellen wurde durch dauernde Reibungen fast unmöglich. Nachdem eine Besprechung des Reichskanzlers mit Dr. Zeigner Ende April diese Zustände nicht hatte beseitigen können, suchte der Reichswehrminister den Ministerpräsidenten in Dresden Ende Mai auf, um durch eine offene Aussprache von beiden Seiten sämtliche Beschwerdepunkte zu erledigen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit zu kommen – in der Voraussetzung, daß diese mit jeder Regierung möglich ist, die auf dem Boden der Verfassung steht. In dieser Besprechung brachte Dr. Zeigner gegen die Reichswehr vor, sie stände in Verbindung mit rechtsstehenden Organisationen. Als Beweis führte er den Fall an, daß im Winter in Freiberg 4 Unteroffiziere und 1 Obergefreiter des dortigen Bataillons an Versammlungen teilgenommen hätten, die von der Polizei als nationalsozialistisch angesehen wurden und daß diese Leute Mitglieder der nationalsozialistischen Partei seien. Es wurde nur nach längerer Aussprache Einigung über alle Punkte in folgender Weise erzielt.

1.

Im Falle Freiberg sollte Dr. Zeigner das Ergebnis der bisherigen gerichtlichen Untersuchung gegen die betr. Soldaten dem Ministerium baldigst einreichen, damit dies gegebenenfalls neben dem gerichtlichen Verfahren noch gegen die Leute einschreiten könne.

2.

Sämtliche Beschwerden von beiden Seiten, die vor dieser Zusammenkunft liegen, gelten als erledigt. Neue Beschwerden sollten stets von der Reichswehr unmittelbar an die sächsische Regierung, von der sächsischen Regierung an den Reichswehrminister oder das Wehrkreiskommando IV gerichtet werden, um so auf direktem Wege sofort erledigt werden zu können; bevor die andere Seite Stellung genommen hätte, sollten sie nicht der Öffentlichkeit oder anderen Stellen mitgeteilt werden.

3.

[71] Auf die Versicherung der Reichswehrstellen hin, daß bei ihnen längst keine Verbindung mit irgendwelchen illegalen Organisationen mehr bestände, wurde eine völlige Einigung über die Fragen des Landesschutzes und der Zusammenarbeit mit der Polizei erzielt.

Diese Vereinbarung schien jeder Zwistigkeit zwischen den beiden Behörden vorgebeugt zu haben. Indessen erschien am 25. Juni eine Veröffentlichung des sächsischen Polizeiobersten Schützinger (des Bearbeiters der Reichswehr bei der sächsischen Regierung) in der die Reichswehr als der „bedenklichste Faktor eines Bürgerkrieges“, der Reichswehrminister als „eine Gefahr für die Einheit und den Bestand der Deutschen Republik“ bezeichnet wurde. Der Befehlshaber des Wehrkreiskommandos erhob sofort Einspruch bei der sächsischen Regierung. Diese antwortete am 25. 7., indem sie dem Wehrkreiskommando folgende Entgegnung Schützingers übersandte: Er habe den Artikel geschrieben, bevor er Bearbeiter der Reichswehrangelegenheiten wurde. Er habe nicht „zum Kampf gegen die Reichswehr“ aufrufen wollen, sondern nur aus „der ernsten Frage“ heraus geschrieben, ob die Reichswehr im Fall eines Bürgerkrieges ein scharfes Instrument der Republik sein werde; persönlich habe er zu dem Stabe des Wehrkreiskommandos Vertrauen. Diese Erklärung, die neben allerlei Ausflüchten eher eine Erneuerung als die Zurücknahme der schweren Anschuldigungen gegen den Reichswehrminister und die Reichswehr im allgemeinen enthielt, bezeichnete der stellvertretende Ministerpräsident Liebmann als „Befriedigend“! Schützinger wurde im Dienst belassen7.

Aber auch in jeder anderen Beziehung bewies Dr. Zeigner bald, daß es ihm mit seiner Zusage an den Wehrminister nicht ernst war.

Die vereinbarte Übersendung des Materials über die Freiberger Nationalsozialisten ließ trotz zweimaliger Erinnerung durch den Reichswehrminiser bis zum 14. Juli auf sich warten und bestand im wesentlichen in einer Verweisung an das Reichsgericht. Am 5. August gelang es endlich, von der zuständigen Staatsanwaltschaft Freiberg die Mitteilung der bisher festgestellten Tatsachen zu erreichen, die noch keine Beweise darstellten, so daß ein Einschreiten vor Abschluß des gerichtlichen Verfahrens nach wie vor nicht möglich war.

Bis zum Anfang Juli hatte Dr. Zeigner keinerlei Beschwerden über die Reichswehr dem Wehrkreiskommando oder dem Minister mitgeteilt. Umsomehr überraschte es, als er zu Anfang Juli in seiner Rede in Planitz der Reichswehr vorwarf, sie habe in manchen Fällen eine kaum noch zweifelhafte Rolle gespielt; das Vertrauen der Republikaner zu ihr sei erschüttert, die Berliner militärischen Stellen kümmerten sich nicht um das Material, das Zeigner ihnen zugestellt habe, sie ständen mit der äußersten Rechten in Verbindung und hätten in[72] schwebende Verfahren eingegriffen8. Diese Rede veranlaßte eine Besprechung Dr. Zeigners mit dem Reichskanzler9. Zur Begründung seiner Ausfälle gegen die Reichswehr führte er dabei den bekannten Freiberger Fall an, und den, daß ein Generalstabsoffizier des Wehrkreiskommandos IV geäußert haben solle, er werde sich um die Vereinbarungen mit der sächs. Regierung nicht kümmern. – Der Offizier meldete hierauf auf Befragen, daß er eine solche Äußerung nie im Wortlaut oder dem Sinne nach getan hätte. Das Reichswehrministerium bat hierauf um Beweis für die Anschuldigung; eine Antwort ist niemals erfolgt. Dagegen hatte Dr. Zeigner unmittelbar nach der Besprechung mit dem Reichskanzler am 12. 7. im Landtag die Beschuldigungen gegen die Reichswehr wiederholt.

Am 14. Juli teilte die sächsische Regierung unter Berufung auf die Vereinbarungen von Dresden dem Ministerium endlich ihre Beschwerden mit; sie bestanden

1.

in dem bekannten Freiberger Fall;

2.

bei einer Kompagnie in Dresden sollten politische Vorträge u. a. über Kommunismus und über deutsch-völkische Bewegungen gehalten worden sein und dabei habe der Vortragende das Hakenkreuz als „unser Zukunftskreuz“ bezeichnet; ferner

3.

ein Leutnant solle seinen Mannschaften gesagt haben, bei einem zukünftigen Rechtsputsch müsse gegen die Anhänger der Regierung schärfstens vorgegangen werden;

4.

das Freiberger Bataillon solle im Winter bei einer Übung nicht durch das Einquartierungsamt, sondern durch den reaktionären Annaberger Bürgerbund einquartiert worden sein.

Um darüber ganz sicher zu gehen, ob dieses Material die Grundlage für Dr. Zeigners Reden gebildet hatte, richtete das Ministerium eine entsprechende Rückfrage an die sächs. Regierung. Eine Antwort auf diese Anfrage ist jetzt, nach einem Monat, noch nicht erfolgt. Im übrigen haben sich die Beschuldigungen 2. und 3. als vollständig unwahr herausgestellt und bei 4. liegt der Fall so, daß das Bataillon nicht von irgendeinem Bürgerbund, sondern durch Einladung der Einwohner verschiedener Ortschaften um Annaberg, auch von Arbeiterkreisen, untergebracht worden ist.

Während diese Feststellungen noch schwebten, zeigte ein anderer Fall, wie wenig sich die sächs. Regierung an die Vereinbarungen hielt. Sie verbreitete eine Nachricht, in Freiberg bilde die Reichswehr Studenten und Nationalsozialisten im MG-Schießen und Reiten aus. Tatsache war dabei, daß das Nachkommando des in der fraglichen Zeit gar nicht im Standort befindlichen Bataillons ein MG auf dem Kasernenhof eingeschossen hatte, wobei der Waffenmeister in Zivil anwesend war; Reitunterricht war umso weniger möglich, als nur ein Pferd, das lahm war, in der Garnison zurückgeblieben war. Diese Lügenmeldung also teilte die Regierung verschiedenen Stellen mit, nur nicht der Reichswehr[73] – trotz der Dresdener Vereinbarungen, wohl aus Furcht, durch die Feststellung der Wahrheit ein willkommenes Propagandamittel zu verlieren.

Unterdessen setzte Dr. Zeigner aber seinen Angriffen gegen die Reichswehr durch seine Rede in Leipzig am 7. August die Krone auf10: Er erklärte ihr Offizierskorps als republikfeindlich, behauptete, sie habe Verbindung mit Geheimorganisationen, habe in schwebende Gerichtsverfahren eingegriffen und treibe Sabotage im Ruhrgebiet. Alle diese Behauptungen wurden ohne Rücksicht auf das Ausland in einer Form aufgestellt, die das Reich, und die Reichswehr insbesondere, des Bruches des Versailler Vertrages verdächtig erscheinen ließ. Die französischen Zeitungen haben mit Freuden diese Hand ergriffen und Dr. Zeigner als Hauptzeugen für ihre unsinnigen Verdächtigungen Deutschlands und ihre Forderungen für die Militärkontrolle, Abrüstungen und schärfstes Vorgehen im Ruhrgebiet genannt.

Nach dieser Rede war es für die Reichswehr unmöglich, mit dem Mann, der sich in dieser Weise als Gegner des Reiches erwiesen hatte, zusammen die Verfassungsfeier zu begehen. Der Reichswehrminister untersagte daher die Teilnahme der Reichswehr an der Feier der sächs. Regierung und, bis zur Klärung der durch die Rede Dr. Zeigners geschaffenen Verhältnisse dem Wehrkreiskommando den Verkehr11 mit der sächs. Regierung12. Noch vor Erlaß dieses Befehls hatte der Befehlshaber des Wehrkreises Dr. Zeigner dringend um seine Unterlagen für seine Behauptungen ersucht13. Dr. Zeigner teilte darauf in persönlicher Besprechung mit, daß das Wehrkreiskommando im Jahre 22, also längst vor den Vereinbarungen in Dresden, einmal in einem Schreiben an das Reichsgericht gebeten hätte, eine Angelegenheit dort unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu behandeln. Das war also das von ihm mehrfach behauptete „Eingreifen in schwebende Verfahren“! Ähnliches hätte auch ein anderes Wehrkreiskommando einmal gemacht. Ferner stände das Wehrkreiskommando in Münster mit Sabotage-Bünden in Verbindung; es handele dabei auf Befehl des Reichswehrministers. – Der wahre Sachverhalt ist der Reichsregierung bekannt14.

[74] Aus den angeführten Tatsachen ergibt sich zur Genüge, daß der Reichswehrminister auf alle Weise versucht hat, mit der sächs. Landesregierung unter Ausschaltung aller parteipolitischen Gesichtspunkte zu einem Zusammenarbeiten im Interesse des Ganzen zu gelangen; dagegen hat Dr. Zeigner zwar die schönsten Versprechungen abgegeben, aber sich nicht gescheut, sein in Dresden gegebenes Wort bei jeder Gelegenheit zu brechen, um auf Grund eines lächerlich geringen und nichts beweisenden Materials unbegründete Vorwürfe der schwersten Art gegen die Reichswehr in der Öffentlichkeit auszusprechen. Seine Absicht, damit seinen kommunistischen Freunden15 zu gefallen und auf Kosten der Wahrheit Demagogie zu treiben, ist klar. Wenn man auch wohl annehmen kann, daß er, lediglich in innerpolitischen Gesichtspunkten befangen, die außenpolitische Wirkung seiner Handlungsweise nicht in ihrem vollen Umfange hat ermessen können, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß er den Interessen Deutschlands dem Auslande gegenüber schweren Schaden zugefügt hat16.

Fußnoten

6

Zur Bildung des Kabinetts Zeigner und zu der Debatte um seine Regierungserklärung s. Schultheß 1923, S. 116. – In den Lieber-Aufzeichnungen wird ausgeführt: „Die seit Ende Januar in Sachsen am Ruder befindliche kommunistische [!] Regierung Zeigner regiert so verfassungswidrig, daß bei Seeckt 26. 3. [!] die Forderung nach Einsetzung eines Reichskommissars in Sachsen erörtert wird“ (MA-BA: NL von Rabenau  40, Bl. 6).

7

Die harte Stellungnahme gegenüber Schützinger dürfte sich nicht allein auf diesen Zwischenfall gründen, sondern wird eine Vorsichtsmaßnahme gewesen sein; denn bereits im Mai war es zu einem Zwischenfall gekommen, als der sozialdemokratische Polizeipräsident von Altona eine Durchsuchung in der Geschäftsstelle des Verbindungsoffiziers der Reichswehr hatte vornehmen lassen, dabei war der Schlüssel zum Geheimschrank in die Hände der Polizei geraten. Seeckt hatte daraufhin sogar einen Erlaß herausgegeben, daß künftig militärische Unterlagen mit der Waffe zu verteidigen seien (BA-MA: NL von Rabenau  40, Bl. 13, 20).

8

Zeigner hatte diese Rede am 16.6.23 in Niederplanitz gehalten; s. dazu Schultheß 1923, S. 116, sowie Ursachen und Folgen V, Nr. 1193.

9

Die Besprechung hatte am 10.7.23 stattgefunden; s. Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 215.

10

S. dazu o. Anm. 5 die Reaktion von RK und RJM.

11

Das Wort ist mit Rotstift in Ausführungsstriche gesetzt; dazu am Rand: „persönlich!“ unterstrichen und der Zusatz: „gemeint nach Erk[lärung] Geßlers.“

12

Major v. Schleicher hatte dem „MdRStresemann am 13.8.23 auf Anordnung des RWeM die Unterlagen zugesandt, die dazu geführt hatten, „daß dem Befehlshaber des Wehrkreises IV befohlen wurde, sich nicht an der Verfassungsfeier der sächs. Regierung zu beteiligen, sondern eine eigene Feier abzuhalten“ (R 43 I /2308 , Bl. 190–194).

13

In seinem Schreiben vom 9.8.23 hatte Generalleutnant Müller den sächs. MinPräs. aufgefordert, Unterlagen für seine Behauptung beizubringen, die Reichswehr habe in einen schwebenden Strafprozeß eingegriffen (R 43 I /2308 , Bl. 292).

14

S. hierzu o. Anm. 2 sowie Anm. 3 zu Dok. Nr. 49. – Im Verfahren wegen eines Sprengstoffanschlages gegen Graf Keller und andere vor einem belgischen Kriegsgericht in Aachen hatten die Angeklagten erklärt, der Sprengstoff sei ihnen in einer Reichswehrkaserne in Münster von Major von Falkenhayn gegeben worden. Der Vortr.LegR Moraht, der in einer Aufzeichnung von dieser Aussage berichtet hatte, hatte auch darauf hingewiesen, daß in einem Mainzer Sabotage-Prozeß vor einem französischen Gericht von den Angeklagten auf die Beteiligung aktiver Reichswehrangehöriger an Sabotageakten und die Beurlaubung von Soldaten für derartige Unternehmen im besetzten Gebiet eingegangen worden sei. „Es dürfte dringend notwendig sein aufzuklären, ob die wiederholt auftauchenden Nachrichten über eine Beteiligung der Reichswehr an Sabotageakten zutreffen. Es muß damit gerechnet werden, daß das Material hierüber, das in den Mainzer und Aachener Prozessen den Franzosen in die Hände gefallen ist, von unseren Gegnern in einem ihnen geeignet erscheinenden Augenblick gegen uns verwendet wird“ (4.8.23; Pol.Arch.: Büro RM 14, Bd. 6).

15

Zur Zusammenarbeit der VSPD mit der KPD in Sachsen s. Ursachen und Folgen, Nr. 1192. Der sächsische Innenminister Liebmann hatte am 19.7.23 in der „Sächsischen Staatszeitung“, Nr. 166, einen Artikel über „3½ Monate sozialistischer Regierung mit kommunistischer Unterstützung“ veröffentlicht, die zu einer Ergänzung der Gemeindeverfassung, einem Beamtenpflichtgesetz und einem Amnestiegesetz sowie zu einer VO zur Bekämpfung des Preiswuchers und zu einer Neuregelung der Gewerbesteuer geführt habe. Die Versuche, die Koalition zu sprengen, hätten die erfolgreiche Zusammenarbeit nicht hindern können: „Das Gesamtergebnis des praktischen Zusammenarbeitens von Sozialdemokraten und Kommunisten kann für die gesamte Arbeiterschaft von ausschlaggebender Bedeutung werden, denn wenn sich aus der Praxis des Tageskampfes die Einheitsfront des Proletariats von selbst ergibt, dann wird kein theoretischer Streit nachhaltig genug sein, die Einheitsfront wieder zu zerstören. – Das Ergebnis dieser 3½ Monate ist der beste Beweis dafür, daß die Beschlüsse, die der Landesparteitag der VSPD im März dieses Jahres faßte, mit Unrecht als ‚unglückselige Beschlüsse‘ bezeichnet worden sind. Hoffentlich werden diese Beschlüsse auch in Zukunft segensreich wirken“ (R 43 I /2318 , Bl. 68–71).

16

Nach der Besprechung zwischen RK und RWeM am 23.8.23 (s. o. Anm. 1) ordnete der StSRkei an, die Telefonzentrale solle noch in der Nacht um 23.30 Uhr, oder wenn kein Anschluß zu erreichen sei, am folgenden Morgen um 7 Uhr MinPräs. Zeigner mitteilen: „Der Herr Reichswehrminister hat keinerlei Anordnung über den Verkehr des Wehrkreiskommandos bzw. des sächsischen Landeskommandanten [Generalleutnant Müller] mit der Sächsischen Regierung getroffen. Er hat lediglich am 11. August das Ersuchen des Wehrkreiskommandeurs gebilligt, an der von der Sächsischen Regierung veranstalteten Verfassungsfeier nicht teilzunehmen. Er hält es für selbstverständlich, daß alle dienstlichen Verpflichtungen jeder verfassungsmäßigen Regierung gegenüber erfüllt werden.“ Das Telefongespräch kam am 23.8.23 um 23.55 Uhr zustande (R 43 I /2308 , Bl. 224). Generalleutnant Müller hatte dem Sächs.MinPräs. am 10.8.23 mitgeteilt, daß wegen Zeigners Rede vom 7. 8. eine Teilnahme der Reichswehr an der Verfassungsfeier der Dresdner Regierung zu unterbleiben habe; „ferner sei vom Wehrkreiskommando jeder Verkehr mit Ihnen bis zur Klärung der Angelegenheit abzulehnen“ (R 43 I /685 , Bl. 98). Zum Fortgang dieser Kontroverse s. Dok. Nr. 53 und Anhang Nr. 1.

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