2.21 (vpa1p): Nr. 21 Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über eine Besprechung mit den süddeutschen Staats- und Ministerpräsidenten beim Reichspräsidenten am 12. Juni 1932, 11 Uhr

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[63] Nr. 21
Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über eine Besprechung mit den süddeutschen Staats- und Ministerpräsidenten beim Reichspräsidenten am 12. Juni 1932, 11 Uhr1

R 43 I /2328 , Bl. 207–217 Durchschrift2

Anwesend: v. Hindenburg; v. Papen; Held, Bolz, Schmitt; StS Meissner.

[Verhältnis Reich–Länder; Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen; Aufhebung des SA-Verbots; Wirtschafts- und Finanzpolitik]

Bayer. Ministerpräsident Dr. Held dankte dem Herrn Reichspräsidenten für den bereitwillig gewährten Empfang3. Er und die anderen Herren hätten das Bedürfnis, die im Zusammenhang mit der Umbildung der Reichsregierung aufgetretene Stimmung in Süddeutschland dem Herrn Reichspräsidenten unmittelbar zur Kenntnis zu bringen und ihn zu bitten, mit dafür zu sorgen, daß diese gefahrdrohenden Besorgnisse wieder gedämpft würden. Die erste Sorge sei das Verhältnis des Reichs zu den Ländern. Man befürchte in Süddeutschland, daß sich dieses Verhältnis dem Sinne der Verfassung zuwider ändern könne. Die Reichsregierung habe gestern schon beruhigende Erklärungen hierzu abgegeben4; in der Presse und im Volke sind aber noch andere Meinungen verbreitet, die die Befürchtung haben aufleben lassen, daß das Reich in das innere Verhältnis der Länder und in die Bildung der Landesregierungen eingreifen wolle; man spreche von der Berufung eines Reichskommissars für Preußen. Was heute etwa in Preußen geschehe, könne sich morgen in anderen Ländern wiederholen; er bitte den Herrn Reichspräsidenten, dafür zu sorgen, daß jeder Schritt vermieden wird, der das Verhältnis des Reichs zu den Ländern verändern könne; es müsse alles vermieden werden, was das Gefüge des Reichs zerstören könne; der Gedanke der Reichseinheit müsse auch stimmungsmäßig im Volke erhalten bleiben; durch solche Eingriffe würde er aber beeinträchtigt; durchaus falsch sei es anzunehmen, daß Süddeutschland in Front gegen das Reich stände. – In zweiter Linie spiele die finanzielle Frage für die süddeutschen Länder eine große Rolle; die einzelnen Länder hätten mit großen Anstrengungen ihren Haushalt einigermaßen in Ordnung gebracht, jetzt bestehe aber die Besorgnis, daß durch den Rückgang der Reichsüberweisungen sowie durch finanzielle[64] Maßnahmen der Reichsregierung die Länderhaushalte wieder in Unordnung kämen. Das Reich müsse hier auf die Lebensnotwendigkeit der Länder stärkere Rücksicht nehmen. Unmöglich sei es, aus einem Rückgang der Ländereinnahmen und aus einem etwaigen Etatsdefizit politische Rückschlüsse zu ziehen5. – Weitere Besorgnisse beständen wegen der Wirtschaftspolitik; er bitte dafür zu sorgen, daß die Länder, die nicht großagrarisch und nicht großindustriell sind, nicht zurückgesetzt werden; es wird darüber geklagt, daß die Reichsregierung sich vornehmlich auf die Großlandwirtschaft und die Großindustrie stütze und die Bauernschaft, der gewerbliche Mittelstand und die Arbeiterschaft in der Reichsregierung nicht vertreten sind6. Die Wirtschaftspolitik des Reichs müsse aber auch auf diese Zweige der Wirtschaft Rücksicht nehmen. – Weiter beschäftige Bayern lebhaft die Frage der politischen militärischen Organisationen und die Aufhebung des S.A.-Verbots7. Mindestens ⅔ der bayerischen Bevölkerung sähen in einer solchen Aufhebung ein großes Unglück und er warne die Reichsregierung davor, dieses Verbot glatt aufzuheben. In der Aufhebung läge nach der bayerischen Auffassung eine Legalisierung des Terrorismus, der von diesen Verbänden früher ausgeübt wurde. Auch die Autorität des Herrn Reichspräsidenten selbst, der das Verbot seinerzeit erlassen habe8, würde durch eine solche Maßnahme geschmälert werden. Die Zusammenfassung und Erziehung der Jugend dürfe nur vom Staat in die Hand genommen werden, nicht von einer politischen Partei; sonst ließe man die Schaffung von Privatarmeen zu, die zum Bürgerkrieg führten. Er bitte dringend, sich nicht für eine glatte Aufhebung des Verbots zu entscheiden, sondern im Gegenteil das Verbot dahin zu erweitern, daß alle militärischen Organisationen der Parteien grundsätzlich verboten werden, und daß von Reichs wegen eine Organisation der Jugend zur Wehrerziehung geschaffen wird9. Alles andere sei der Anfang vom Ende des Staates. Dadurch würde den Leuten der Weg geebnet, die zur Diktatur kommen wollen10, das deutsche Volk sei aber anders als das italienische geartet und werde eine Diktatur nicht lange ertragen. – Eine andere Sorge betrifft die Landespolizei;[65] es ist behauptet worden, daß unsere Polizei in das Kontingent der Reichswehr eingegliedert werden solle. Das hätte zur Folge, daß die Polizei den Landesregierungen entzogen würde, worin er eine Erschwerung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sehen würde. – Zu der von der Reichsregierung beabsichtigten Notverordnung äußerte er den Wunsch, die Freigrenze von 5000 RM bei der Umsatzsteuer11 bestehen zu lassen.

Zum Schluß sprach Ministerpräsident Dr. Held die Besorgnis aus, durch die beabsichtigten Maßnahmen könnte auch die Autorität des Herrn Reichspräsidenten selbst leiden. Bayern und Süddeutschland überhaupt haben bei beiden Präsidentenwahlen den Ausschlag für die Wiederwahl des jetzigen Herrn Reichspräsidenten gegeben; er müsse leider sagen, daß heute die Stimmung doch etwas umgeschlagen sei und das Vertrauen zu Hindenburg getrübt wäre. Er fühlte sich verpflichtet, auch dieser Sorge Ausdruck zu geben.

Württbg. Staatspräsident Dr. Bolz schließt sich den Ausführungen von Dr. Held an und ergänzt diese wie folgt: In Württemberg bestehe das Gefühl einer gewissen Benachteiligung durch das Reich. Besonders fühle sich Württemberg benachteiligt bei der Verteilung der Zuschüsse zu den Fürsorgelasten der Gemeinden. Das führe zu einer Mißstimmung gegen den Norden. Besonders schwer würde Württemberg durch die Aufhebung der Freigrenze für die Umsatzsteuer betroffen. – Auch in Württemberg bestehe große Sorge gegen die Aufhebung des S.A.-Verbots; er halte es für richtig, wenn alle politischen militärischen Organisationen restlos beseitigt würden; er sehe in dem Bestehen einer militärähnlichen Parteiorganisation eine schwere Gefahr für den Staat.

Badisch. Staatspräsident Dr. Schmitt bestätigte die Ausführungen der beiden Herren Vorredner über die Stimmung in Süddeutschland. Das Ziel der Badischen Regierung sei Stärkung des Reiches; dazu gehören geordnete Verhältnisse in den Ländern. Die Einsetzung eines Reichskommissars würde die Anrufung des Staatsgerichtshofes zur Folge haben; dieser Zustand würde ein Schisma in die Verwaltung des betreffenden Landes bringen; er warne daher dringend vor solchen Gedanken. Die gestrigen Erklärungen des Herrn Reichskanzlers hätten ihn zwar beruhigt, aber er wolle doch dem Herrn Reichspräsidenten diese Sorge vortragen. – Durch das Verbot der S.A. und S.S. sei ihnen kein Unrecht geschehen; er verweise auf drei Erkenntnisse des Reichsgerichts (4. Strafsenat vom 6.9.1930, 10.2.1931 und 30.12.1931)12, welche die Illegalität der S.A. aussprechen. Die Badische Regierung müsse jede Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Baden ablehnen, wenn das Verbot aufgehoben würde, weil in Baden kein Militär stehe. Auch er halte die Ausdehnung des S.A.-Verbots auf alle militärähnlichen Verbände für zweckmäßig. – Auf wirtschaftspolitischem Gebiet bestehe in Baden große Sorge wegen der darniederliegenden Holzindustrie; die Reichsregierung müsse die Einfuhr für ausländisches Holz sperren13 und die Ausfuhr von deutschem Holz, namentlich nach der Schweiz, Frankreich und Luxemburg, fördern. Bezüglich der Notverordnung[66] unterstütze er die Bedenken der Herren Vorredner gegen die Aufhebung der Freigrenze bei der Umsatzsteuer.

Reichskanzler von Papen weist auf seine gestrigen Darlegungen und die Versicherung hin, daß die Reichsregierung nicht die Absicht habe, das Verhältnis des Reichs zu den Ländern grundsätzlich oder gar dem Sinne der Verfassung entgegen zu ändern; die Reichsregierung stehe durchaus auf dem föderalistischen Standpunkt und sei bestrebt, die eigene Verantwortung der Länder zu erhalten und zu stärken. Experimente mit einem Reichskommissar sind nicht beabsichtigt. Die Einsetzung eines Reichskommissars ist die ultima ratio, wenn wirklich lebenswichtige Interessen des gesamten Vaterlandes auf dem Spiele stehen; solange dies nicht der Fall ist, wird die Reichsregierung keine solche Experimente machen. – Die neue Reichsregierung habe Wirtschaft und Finanzen in einem sehr ernsten Zustand übernommen; ihre Sanierung erfordere große Opfer, die nur unter Zusammenfassung aller Kräfte unseres Volkes zu tragen sind. Die Länder müssen die Reichsregierung hierbei unterstützen und ihr Vertrauen schenken. Die neue Notverordnung, die die neue Reichsregierung von dem alten Kabinett übernommen habe, sei notwendig, um den staatlichen Organismus im Gange zu halten; sie soll nur für eine Übergangszeit wirksam sein, bis das Problem der Arbeitslosigkeit und der Wiederbelebung der Wirtschaft konstruktiv gelöst werden kann. Wenn die Notverordnung auch neue schwere Lasten bringt, so ist sie doch das einzige Mittel, um die leeren Kassen für die notwendigsten Staatsbedürfnisse aufzufüllen. – Was das S.A.-Verbot anlangt, so steht die Reichsregierung auf dem Standpunkt, daß die Gleichheit wieder hergestellt werden müsse; durch das seinerzeitige Verbot ist eine ungleiche Behandlung eingetreten; man ist nur nach der einen Seite vorgegangen, die Reichsregierung müsse auch die 13 Millionen nationalsozialistische Stimmen, die bei der letzten Reichspräsidentenwahl abgegeben worden sind, in Rücksicht ziehen14. Die Reichsregierung werde mit allen Mitteln dafür Sorge tragen, daß sich die Zustände nicht so entwickeln, wie es die Vorredner befürchten. Sollte wider Erwarten die Entwicklung so gehen, daß die Gefahr eines Bürgerkrieges aufträte, so würde die Reichsregierung nicht einen Augenblick zögern, alle militärähnlichen Partei-Formationen zu verbieten. Im übrigen würden alle diese Organisationen unter eine Kontrolle des Reichsministeriums des Innern gestellt werden. Die Besprechungen über die Durchführung dieser Kontrolle sind noch nicht abgeschlossen, es ist auch dem Herrn Reichspräsidenten noch kein Vortrag über die Einzelheiten gehalten worden.

Bezüglich der Waldwirtschaft habe die Reichsregierung durchaus den Wunsch, hier helfend einzugreifen und Wandel zu schaffen; Beratungen hierüber sind eingeleitet.

Bayerischer Ministerpräsident Dr. Held: Unter den vom Herrn Reichskanzler[67] erwähnten 13 Millionen nationalsozialistischen Stimmen befinden sich zweifellos sehr viele kommunistische; das wolle man auch bedenken. Den 11 Millionen Hitler-Stimmen der ersten Reichspräsidentenwahl gegenüber stehen 18½ Millionen anderer Wähler, die froh sind, wenn sie vom Nazi-Terror, der durch die S.A. ausgeübt wird, befreit werden. Es ist ein Trugschluß, anzunehmen, daß man später bei der Gefahr des Bürgerkriegs dann noch ein Verbot durchsetzen könne. Jedes Parteiheer ist ein Zerstörer des Staates; deshalb trete er nachdrücklich für ein einheitliches Verbot aller dieser Organisationen ein15.

Der Herr Reichspräsident dankt für die Ausführungen der Herren Vorredner und fährt fort: „Ich schließe mich der Erklärung des Herrn Reichskanzlers an, daß eine grundsätzliche Änderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern von uns nicht beabsichtigt ist, und ebenso, daß an die Einsetzung eines Reichskommissars zurzeit gar nicht gedacht ist; wenn solche Nachrichten in der Presse stehen, sind sie übertrieben oder erfunden wie vieles andere auch. So ist z. B. in der Presse behauptet worden, es hätten bei mir in Neudeck politische Unterhaltungen oder Verhandlungen stattgefunden; ich kann Sie versichern, daß ich dort nur einen einzigen Herrn, nämlich meinen Nachbarn, den Grafen Brünneck, gesprochen habe16; auch die Behauptung, daß mein Sohn mich politisch beeinflusse, ist nicht richtig. Die finanzielle Frage möchte ich besser fachkundigen Kräften überlassen; doch glaube ich, sagen zu können, daß das für den Staat Notwendige getragen werden muß. – Daß ich ein Herz für Süddeutschland habe, werden Sie mir zugeben. Ich habe mich immer bemüht, die Brücke über den Main aufrecht zu erhalten; zerstören Sie sie nicht, das ist meine Bitte, denn nur Einigkeit gibt uns Macht und nur die Macht gibt uns Recht. Das S.A.-Verbot seinerzeit zu erlassen, ist mir, und gerade unmittelbar nach meiner Wahl, außerordentlich schwer geworden. Ich habe mich dann bemüht, durch eine ergänzende Verordnung eine gleiche Behandlung aller solcher Formationen zu erreichen17, wenn ich jetzt dafür bin, daß man das Verbot aufhebt, so rechne ich auch damit, daß dann, und namentlich durch die vorgesehenen Kontrollbestimmungen, die Bewegung mehr in die Hand der Regierung und auch in meine Hand kommt. Bei allem Ungeklärten steckt doch in der nationalsozialistischen Bewegung und namentlich in deren Jugend ein starkes nationales[68] Gefühl. Wenn ich mich in der Erwartung dieser Entwicklung täuschen sollte, so würde ich diese Verordnung jederzeit wieder zurückziehen. Übrigens haben die Länder ja selbst innerhalb ihrer Polizeigewalt das Recht, wenn die Umstände es erfordern, im Einzelfalle18 in eigener Zuständigkeit polizeilich gegen solche Verbände und ihr Auftreten einzugreifen.“19

Bayerischer Ministerpräsident Dr. Held: Der Herr Reichspräsident möge keine Besorgnisse haben, daß die Mainbrücke vom Süden aus zerstört werde. Sie werde höchstens durch eine falsche Reichspolitik zerstört.

Der Herr Reichspräsident „Das wollen wir wahrlich nicht! Aber es heißt im Süden immer leicht, daß das Böse vom Norden kommt; dabei möchte ich doch daran erinnern, daß, als in München die Räteregierung war, preußische Truppen die Ordnung wieder hergestellt haben.“

[69] Hieran schloß sich eine kurze persönliche Unterhaltung des Herrn Reichspräsidenten mit den einzelnen Herren.

Schluß: 12.1020

Für die Richtigkeit

Meissner

Staatssekretär

Fußnoten

1

Auch abgedr. in Besson, Württemberg und die deutsche Staatskrise 1928–1933, S. 401 ff.; Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 466 ff.; Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1858 a (Auszug); Hubatsch, Hindenburg und der Staat, Dok. Nr. 86; Huber, Dokumente, Bd. 3, Dok. Nr. 435.

2

Von Meissner am 15.6.32 an den StSRkei übersandt.

3

Der Empfang erfolgte auf Wunsch der süddeutschen Länderchefs. Von ihrer Karlsruher Besprechung (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 18) aus hatten sie am 9. 6. den RPräs. telegrafisch um „einen Empfang anläßlich der Konferenz der Ministerpräsidenten“ gebeten. Hindenburg hatte am 10. 6. durch Meissner telegrafisch erwidern lassen, daß er „gern bereit“ sei, sie „in Gegenwart des Reichskanzlers“ zu empfangen (R 43 I /2328 , Bl. 191–192).

4

Vgl. Dok. Nr. 18.

5

Bezieht sich vermutlich auf die Begründung für die geplante Verschärfung der „Dietramszeller Verordnung“ des RPräs., die in der Kabinettsvorlage des RFM vom 8. 6. (Anm. 7 zu Dok. Nr. 17 und Anm. 9 zu Dok. Nr. 19) enthalten war.

6

In ganz ähnlicher Weise hatten sich die süddeutschen Ministerpräsidenten bei ihrer Karlsruher Besprechung am 9. 6. hierzu ausgesprochen. Vgl. den von Bolz dem Württ. StMin. hierüber erstatteten Bericht in: Besson, Württemberg und die deutsche Staatskrise 1928–1933, S. 398 ff.

7

Vgl. Dok. Nr. 24, P. II.

8

VO vom 13.4.32, RGBl. I, S. 175 .

9

Vgl. Dok. Nr. 132, P. 5.

10

Nach seiner Aufzeichnung vom 14. 6. (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 18) machte Held hierzu noch folgende Ausführungen: „Er lehnte jede Mitwirkung und Verantwortung“ in der SA-Angelegenheit „für die süddeutschen Staaten ab und erklärte außerdem, daß er sich zum Schutze der politischen Freiheit vor dem Terror und im Interesse der Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit im Gewissen verpflichtet halte, nach einer Aufhebung der Verbote durch das Reich sofort vom landeswegen die betreffenden Verbote zu erlassen. Schließlich gab er seinen Befürchtungen wegen der teilweisen Zerstörung der Polizeihoheit der Länder Ausdruck und bat den Herrn Reichspräsidenten, seine Maßnahmen mit unter die Gesichtspunkte zu stellen, die in dieser Sitzung ihm dargelegt worden seien. Bayern und Süddeutschland, die in so glänzender Weise für ihn eingetreten seien, könnten mit Fug und Recht verlangen, daß entsprechend dem Willen der Wähler verfahren werde, und daß sie nicht mit ihren persönlichen Rechten den Terroristen preisgegeben würden, die bei der Wahl die Feinde und Bekämpfer des Reichspräsidenten gewesen seien.“

11

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 17.

12

Nicht ermittelt.

13

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 19.

14

Hierzu Held in seiner Aufzeichnung vom 14. 6. (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 18): Der RK erklärte als Ziel der neuen RReg. „die Einordnung der Hitlerbewegung in die deutsche Politik und die Fruchtbarmachung dieser Bewegung für die Wehrhaftigkeit der deutschen Jugend, verteidigte die Maßnahmen gegenüber dem Verbot der SA und des Uniformtragens, erklärte aber, bestimmte Maßnahmen seien noch nicht formuliert; die Reichsregierung werde über diese Punkte noch weiter beraten und dabei auch die Wünsche der einzelnen Länderregierungen im Auge behalten“.

15

Die vorstehenden Ausführungen Helds sind in seiner Aufzeichnung vom 14. 6. wie folgt wiedergegeben: Er sei dem RK sofort „entschieden“ entgegengetreten und habe betont, es bedeute „Auflösung aller Autorität und aller Ordnung und Sicherheit, wenn die Aufhebung der SS- und SA-Verbote erfolge, und es sei eine Legalisierung der von den Hitlerleuten angedrohten Revolution. Das hätte man allerdings nach dem Ausfalle der Wahlen nicht erwarten dürfen. Der Majoritätswille des Volkes würde durch diese Maßnahmen in sein Gegenteil verfälscht. Über die Wirkungen einer solchen Regierungskunst brauche er sich nicht näher auszulassen, sie lägen auf der Hand. Er lehne seine Mitarbeit mit aller Entschiedenheit ab und sei wie seine Kollegen nicht in der Lage, irgendeine Mitverantwortung zu übernehmen. Im übrigen behalte er sich alle Schritte für sein eigenes Gebiet bezüglich dieser Verbote vor.“

16

In der von Meissner auf Ersuchen des RK gefertigten „Niederschrift über die Entwicklung der Krise und Demission des Kabinetts Brüning“ (vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 2) hieß es: „Die Behauptung, daß der Herr Reichspräsident in Neudeck rechtsstehende politische Persönlichkeiten empfangen und mit ihnen wegen einer Neubildung der Reichsregierung und eines Kurswechsels Besprechungen gepflogen habe, ist unrichtig. Der Herr Reichspräsident hat während seines Aufenthalts in Neudeck nur den früheren Landeshauptmann Grafen Brünneck, seinen Gutsnachbar, empfangen.“

17

VO vom 3.5.32, RGBl. I, S. 185 .

18

Über die Worte „im Einzelfalle“ kam es, nachdem die oben abgedr. Niederschrift auch den süddeutschen Staats- und Ministerpräsidenten zugestellt worden war (15. 6.), zu einer Kontroverse zwischen Held und Schmitt einerseits und Meissner andererseits. Während die Länderchefs – unter Hinweis auf eigene detaillierte Aufzeichnungen – mit Nachdruck betonten, daß der Passus „im Einzelfalle“, der eine unzumutbare Einschränkung der Länderbefugnisse bedeute, in den Ausführungen des RPräs. nicht enthalten gewesen sei (Schreiben Schmitt an Meissner am 18. 6., GLArch. Karlsruhe 233/20072; Held an Meissner vom 20. 6., BayHStArch. MA 103 322), lehnte Meissner eine entsprechende Korrektur seiner Niederschrift entschieden ab und fügte hinzu: Er habe die Niederschrift „auf Grund meiner während der Besprechung gemachten stenografischen Notizen“ angefertigt. „Da die Frage, inwieweit die Länder nach dem Erlaß der geplanten Verordnung innerhalb ihrer Polizeihoheit zum Einschreiten berechtigt sind, mit dem Herrn Reichspräsidenten vor der Konferenz am 12. Juni in diesem Sinne besprochen war, ist es meines Erachtens ausgeschlossen, daß die Äußerungen des Herrn Reichspräsidenten den von Ihnen […] dargelegten Gedankengang gehabt haben.“ (Schreiben Meissners an Schmitt und Held vom 20. bzw. 21. 6. in GLArch. Karlsruhe 233/20072 bezw. BayHStArch. MA 103 322). – Schon vorher – am 15.6.32 – hatte StS Zweigert den bayer. Gesandten v. Preger und seinen Stellvertreter v. Imhoff im Anschluß an eine Besprechung der VO im RR darauf hingewiesen, die Länder „könnten auf Grund des Landespolizeirechts alles tun, sie könnten auf Grund des Art. 123 Abs. 2 Halbs. 2 der RV Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verbieten, im einzelnen wie auch generell, sie könnten die Verbote auch beschränken auf uniformierte Versammlungen und Aufzüge, sie könnten aber nicht auf Grund des Art. 48 Abs. 4 den Akt der Verbotsaufhebung konterkarieren, es könne auf Grund des Art. 48 Abs. 4 nichts geschehen gegen den wirklichen oder präsumptiven Willen des Reichspräsidenten. Er verlas dabei auch die Ausführung von Anschütz und Gebhardt in ihren Kommentaren zur Reichsverfassung.“ (Bericht Imhoffs vom 15. 6., BayHStArch. Ges. Berlin 1581).

19

Über diese Ausführungen des RPräs. vermerkte Held in seiner Aufzeichnung vom 14. 6. (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 18) u. a.: Hindenburg habe erklärt, „man dürfe die gutgesinnten nationalen Elemente in der Hitlerbewegung nicht von sich stoßen, sondern müsse sie an sich ziehen und richtig einordnen. Unter diesem Gesichtspunkte sei allerdings beabsichtigt, die Verbote des Uniformtragens und der SA und SS entweder ganz aufzuheben oder sie abzubauen, daß eine gleichmäßige Behandlung aller ähnlichen Organisationen möglich werde. Im übrigen könnten die Länder, wenn sie das im Interesse der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, im Interesse des Schutzes gegen den Terror für notwendig hielten, die Verbote in eigener Zuständigkeit erlassen; sie hätten ja die Landespolizeihoheit hierfür, auf die sie diese Verbote gründen könnten. Das Reich würde für diesen Fall den Ländern nicht die geringsten Schwierigkeiten machen.“ Nur er, Hindenburg, „habe sich gebunden bezüglich der Aufhebung bei einem Besuch, den ihm Hitler gemacht habe. Hitler werde auch nur noch einmal den Versuch wagen, ob er nicht zur absoluten Macht gelangen könne, und wenn das nicht der Fall sei, habe er versprochen, sich mit entsprechender Verantwortung in die Reichsregierung eingliedern zu lassen. Um darauf die Probe zu machen, habe man sich entschlossen, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen auszuschreiben.“

20

Nach der Aufzeichnung Helds vom 14. 6. kam es im Anschluß hieran auf Wunsch des RK zwischen diesem und den süddeutschen Länderchefs noch zu einer Besprechung in der Rkei: „Der Gedankenaustausch war hier noch offener, schärfer und ungebundener als in den vorausgegangenen Sitzungen. Es stellte sich dabei heraus, daß Herr von Papen keine richtige Vorstellung von den Schwierigkeiten seines Kabinetts hat, phantasievolle Hoffnungen auf Hitler und seine Loyalität setzt und daran glaubt, daß sein Kabinett auch das Kabinett der Zukunft nach den Reichstagswahlen sein werde. Die süddeutschen Herren ließen ihm keinen Zweifel, welche bedenkliche Rolle er in diesem Kabinett übernommen habe, sowohl in der Innen- wie in der Außenpolitik und dem Zentrum gegenüber. Sie warnten ihn eindringlich, sich gewissen Klubs und einer bestimmten Kamarilla zu Diensten zu halten, und erklärten schließlich, daß sie abwarten wollten, was das Kabinett weiter tue. Vorläufig sei an eine Behebung ihres Mißtrauens und ihrer Ablehnung dieses Kabinetts nicht zu denken. Nachdrücklich warnten sie vor Experimenten in der Reichsreform und vor reaktionären Experimenten in der Sozial- und Versicherungspolitik.“

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