1.77 (vpa2p): Nr. 206 Der Präsident des Reichslandbundes Graf Kalckreuth an den Reichskanzler. 11. November 1932

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Nr. 206
Der Präsident des Reichslandbundes Graf Kalckreuth an den Reichskanzler. 11. November 1932

R 43 I /1275 , Bl. 290–291

[Ermächtigung des Reichsernährungsministers zur Durchführung aller für die Rettung der Veredlungswirtschaft notwendigen Maßnahmen]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Persönlich!

In der Anlage erlaube ich mir, Ihnen die vom Präsidium des Reichs-Landbundes nach eingehender Beratung der wirtschaftspolitischen Lage gefaßte Entschließung, die ich gestern Herrn von Braun überreicht habe, zu übersenden1.

Wenn wir uns in unserer Forderung auf Übertragung der Ermächtigung an den Reichsernährungsminister auf die bäuerliche Veredlungswirtschaft (Vieh und Milch) beschränken, so liegen diesem Entschluß zwei Gedankengänge zugrunde. Erstens: von allen zur Rettung der Landwirtschaft zu fordernden Maßnahmen ist die Rettung der Vieh- und Milchwirtschaft die weitaus vordringlichste; abgesehen davon, daß in Milch und Vieh mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen der Landwirtschaft liegen, ist auch die Haltung der Getreidepreise in der Zukunft völlig unmöglich, wenn nicht die Viehwirtschaft wieder einigermaßen rentabel gemacht wird2. Wir haben uns also durch unsere Forderung der Ermächtigung auf dasjenige Gebiet der Landwirtschaft beschränkt, dessen sofortiger Inangriffnahme keinerlei Verzögerung duldet. Wir sehen aber auch auf dem Gebiete der Milch- und Fleischmaßnahmen keinerlei unüberwindliche außen- oder handelspolitische Hemmungen, da diese Fragen zu lösen sind, wenn[926] man die Öl-, Ölfrüchte-, Fleisch-, Fett- und Lebendvieheinfuhr durch gesetzliche Maßnahmen anpackt. Mit dem Anpacken von Öl, Tran und Ölfrüchten stört man die Handelsbeziehungen zu keinem für Deutschland als Abnehmer deutscher Waren interessanten Volke. Mit der Regelung von Fleisch und lebendem Vieh kommt man höchstens mit Dänemark in gewisse Schwierigkeiten, die aber gegenüber den Schwierigkeiten, die England Dänemark jetzt verursacht, so minimal sind, daß sie handelspolitisch durchaus zu tragen sein müssen. Das einzige Gebiet, auf dem wir vielleicht Holland bis zum gewissen Grade unbequem würden, wäre der Käse. Alles in allem muß aber in einer solchen vorläufigen Beschränkung auf die wichtigsten und für Rettung der Landwirtschaft unbedingt notwendigen Maßnahmen der Agrar-Handelspolitik im In- und Auslande ein so starkes Entgegenkommen gesehen werden, daß hierfür es keine unüberwindlichen Hindernisse mehr geben darf, wenn im Kabinett der ernste Wille, der Landwirtschaft zu helfen, überhaupt als Wille des Kabinetts aufrecht erhalten bleibt.

Die Forderung einer Ermächtigung an den Ernährungsminister ist darin begründet, daß wir angesichts des bisherigen Laufs der Dinge uns von einer Behandlung der Frage im Gesamtkabinett keinen Erfolg mehr versprechen können, umsomehr als die jetzt anscheinend durch das Wirtschaftsministerium erneut in die Debatte geworfene Frage der Gleitzölle3, mit denen seinerzeit schon Österreich furchtbar hereingefallen ist und die ja auch erst auf Grund der handelsvertraglichen Bindungen angewandt werden können, wenn die Handelsverträge abgelaufen, also die Wege zu sehr viel stärkeren Maßnahmen (feste Prohibitivzölle) frei sind, lediglich den Versuch darstellt, die ganze Frage der Agrarhilfe durch Hereinwerfen neuer Probleme erneut auf die lange Bank zu schieben. Dieses erneute Auf-die-lange-Bank-schieben verträgt aber die Landwirtschaft weder sachlich noch psychologisch. Was wir jetzt brauchen, ist Klarheit, ob der Wille zur Rettung der Landwirtschaft vorhanden ist oder nicht, und diese Klarheit könnte durch die vom Reichs-Landbund vorgeschlagene Lösung der vordringlichsten Fragen in einer für alle Teile erträglichen Form in den nächsten Wochen ermöglicht werden4.

Mit bester Empfehlung habe ich die Ehre zu sein, sehr verehrter Herr Reichskanzler,

Ihr

stets ganz ergebener

Graf Kalckreuth

Fußnoten

1

Die in dem beiliegenden Schreiben des Grafen Kalckreuth an den REM vom 10. 11. (Abschrift) mitgeteilte Entschließung lautet folgendermaßen: „Es ist für die Landwirtschaft unmöglich zu warten, bis die politische Vorfrage, wie sich Regierung und Parlament gestalten, erledigt ist. Durch die Erfahrungen der vergangenen fünf Monate ist erwiesen, daß mit den bisherigen Methoden der Behandlung des agrarpolitischen Problems die deutsche Landwirtschaft nicht zu retten ist. Das Präsidium fordert daher, daß dem Herrn Reichsernährungsminister die Ermächtigung erteilt wird, selbständig alle zur Rettung der bäuerlichen Veredlungswirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu treffen, da von dieser das Schicksal der Gesamtlandwirtschaft jetzt vordringlich und entscheidend abhängt. Die Entscheidung über diese Frage erträgt keinen Aufschub.“ (R 43 I /1275 , Bl. 293).

2

Zur Lage der Veredlungswirtschaft s. auch Dok. Nr. 110, dort bes. Anm 1; 156; 176.

3

Über diesbez. Absichten des RWiMin. nichts ermittelt. – Es handelt sich um Zölle, die, um negative Wirkungen der Importpreise auf den inländischen Warenpreis auszuschalten, mit sinkendem Preis der Importware steigen und mit steigendem Preis der Importware sinken.

4

Eine Antwort wurde nach Ausweis der Reichskanzleiakten hierauf nicht erteilt.

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