2.22.2 (bau1p): 2. [Zentralisierung der Rechtsprechung in Wirtschaftsangelegenheiten.]

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2. [Zentralisierung der Rechtsprechung in Wirtschaftsangelegenheiten.]

Der Reichsschatzminister weist auf die große Mannigfaltigkeit der Stellen hin, die in den verschiedensten Gesetzen zu schiedsgerichtlichen Entscheidungen wirtschaftlicher Art berufen sind. Auf seinen Antrag wird das Reichsjustizministerium ersucht zu prüfen, inwieweit es möglich ist, diese Stellen zu vermindern und die Entscheidung dem Reichswirtschaftsgericht als zentraler richterlicher Stelle zu übertragen. Unterstaatssekretär Dellbrück sagt zu, in Verbindung mit den zuständigen anderen Ressorts das Weitere zu veranlassen7.

Fußnoten

7

Der vom RSchM beklagte Mangel bezieht sich auf die schwierige Rechtsverfolgung von Streitigkeiten, die sich aus Anlaß von Kriegs- und übergangswirtschaftlichen behördlichen Maßnahmen ergaben. Zur Neufestlegung der Arbeitsgrundlagen für das Reichswirtschaftsgericht s. Dok. Nr. 174, P. 7.

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